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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 19.12.1942
Umfang: 4
wird ihnen die Kraft geben, auch die schwer sten Hinderwsse aus dem Wege zu räu men und als wirtliche Sieger auf brei ter Front hervorzugehen. Es gibt des halb für jedes Volk nur ein Entwsder- Öder: will es einmal Herr, Gebieter und Gestalter seinss Schicksals sein, oder nicht? Wenn ja, dann muß schon jetzt am Fun dament dieser neuen Zukunft gebaut wer- den. MolstsàlSàsi sur Ksxvlimx à Lràtromvordrsuàs iür Wà5r!o!!o àoka Aus Roma wird mitgeteilt: Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das Ministerialdekret

Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht den Ministerialerlaß vom 1. Dezember 1942, der de» Transport von Postsachen, von Reisegepäck und landwirtschaftlichem Frachtgut aus den Postau olinien regeli. Das Dekret versügt, daß das Gesamtge wicht der genannten Waren, die zum Transport auf den Kraftwagen der Post linien zugelaffm sind, nicht die sestge- setzte Höchstbelastung der genannten Kraftwagen übersteigen darf. Im Innern der Au obufse muß eine Tafel oder ein Plakat mit der Angabe des Höchstsracht- gutes

ist. Genüge geleistet wordm ist, darf, immer im Rahmen der Verfüg barkeit auch nicht begleitetes Reisege päck und landwirtschaf.lichos Frachtgut , versandt werden. ! Auf den Kraftwagen der Postlinien dürfen keine Hunde, Räder oder Platz mangel verursachenden Gegenstände mit geführt werden. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht auch den Ministerialerlaß, der den Ka stanienmarkt und jenen der entsprechen den Mehlgattungen regelt. SimskrKnkllllSLVsrküSllllke» tàr Ssa kraodivordodr

-, Maturità- und Befähigungsprüsuugen reserviert für Militärpersonen und an gesagt mit Verordnung vom 14. Novem ber 1942-XXI, veröffentlicht in der „Gaz zetta Ufficiale' N. 272 vom 17. des glei chen Monats, vom 18. auf den 25. des kommenden Monats Jänner verschoben worden ist. Apothekenäienst Den Turnusdienst versehen die St.» Antonius-Apotheke in der Lia Brennero N. 2, und die Apotheke in San Quirino. Die Apotheken Bcrtello, Corso 9 Mag gio und Mezzena in Olirisarco sind Sonn tag bis 12 Uhr ossen. Imiàsà

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 15.09.1936
Umfang: 6
konsum die im Interesse der geringeren Getreide ernte notwendige Steigerung erfahren würde. ZmililWWffe Kr alle MiWmdeiitt Jn der „Gazzetta Ufficiale' vom 1V. Septem ber ist das Gesetzdekret vom, 21. August 1936, Nr. 1K32, enthalten, womit die obligatorische Auszah lung der Familienzulage auf sämtliche Industrie arbeiter, die Familienväter sind, ausgedehnt wird, ohne Rücksicht auf die Zahl dere wöchentlichen Ar beitsstunden. Die Beitrüge zu dieser Familienzulage werden UnnerkèbrsNereià

ausgestellten Familienvorweis vorzulegen, der denselben dann der obgenannien Reichsanftalt übermittelt. Die Anzahl der Kinder ist vom Arbeitgeber im „Libro Paga' anzumerken. Der Beginn der Durchführung dieser neuen Be stimmungen wird noch festgesetzt werden Weitere Benzinpreis-Crmäßigungen Mit dem gestern in der „Gazzetta Ufficiale' ver öffentlichten Gesetz-Dekret ist die Berkaufssieuer auf Benzin, die mit 21. Juli d. Js. bereits von 361 auf 240 Lire pro Zentner abgesetzt worden war, aus den Normalstand

gehören an: Mario Sicher: Franz Lintner (Eberle), S. Maddalena; Florian Egger, Larcher, Cardano; Dr. Finkbeiner, Corne- !w; Joses Platter, Mock, Leitachergebiet; Jgnaz Mumelter, Asiago; Anton Riegler (Stachl), San Pietro; Martin Pichler, Christploner, Guncina: Alois Puff, Obmann der Kellereigenossenschast Gries, für die Sandner Hügellage. Aenàerungen àes Weingesehes In der „Gazzetta Ufficiale' vom 11. September ist das kgl. Dekret vom 2. Juli 1936, Nr. 164(1, enthalten, durch welches die Artikel

Abendzug Bolzano ab 20.28, Collalbo an 23 Uhr verkehrt ab 14. ds. nicht mehr. Autolinie Dermulo - Fondo - Mendola Da es erforderlich erscheint, die direkte Verbin dung Fondo - Mendola - Bolzano auch noch wäh rend der Erntezeit weiterhin aufrecht zu halten, werden auf der Strecke Fondo - Mendola die fahrplanmäßig vorgesehenen Postkraftwagen Nr. 162, 166, 170, 165, 169 und 173 bis einschließlich 27. Oktober den regelmäßigen Dienst fortsetzen. Fahrpreisermäßigungen für Ausländer. Die „Gazzetta Ufficiale

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Volksbote
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Seite 3 von 12
Datum: 02.09.1926
Umfang: 12
. - * •• Cs ist uns äußerst peinlich, daß, wir nun j schon zum dritten Mal dm Wteißensteiner ^ Wallfahrtsort, an dem alle «ÄckMpLer mit größter Liebe hängen, und seinen hochwür- digen Herrn Prior in einem Atem mit st trivialen Dingen nennen müssen, wie es Polenta und Makkaroni find. Jeder Gerecht- denkende wird einfehett, daß wir nichts dafür können. Wir erwarten aber vom „Corriere della Sera', daß er schon Ms der gebotmen Die „Gazzekka Ufficiale' vom 25. August l. Z. veröffentlichte die Durchführungsverord- nug

der Provinz ausgesprochen, das den Parteien mitgeteilt und in der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht wird. Die Umwandlungen werden in den Bevölkerungsregistern eingetragen. Wer nach der Herstellung des ursprüng lichen Namens den Schreibnamen oder das Adelsprädikat in der fremdländischen Form gebraucht, wird mit einer Geldbuße , von 500 bis 300 Lire belegt. Artikel 2. Auch außerhalb, der im vorhergehenden 'MkkÄ MMtMZMWnAWüber ' Per- langen der Parteien fremdö oder, von' frem der Herkunft-stammende Namen

war, wobei kleine Ungenauig keiten unterlaufen waren. Nun, da uns die betreffende Nummer der „Gazzetta Ufficiale' oorliegt, muffen wir an unse- rer Uebersetzung einige kleine Ergän zungen und Aenderungen vörnchmen. 1. Der Präfekt der Provinz Trento wikd nach Anlegung der Verzeichnisse - jener Schreibnamen oder Adelsprädikate, welche auf die italienische Form zurückzuführen sind, wobei er, wenn er es-für anffezeigt erachtet, das Gutachten von einschlägigen Anstalten und Organen und von Sach kundigen

für den Rekurs beginnt von dem Tage an zu lausen, an welchem dem- Familienoberhaupt das Dekret zugestellt wurde. ' 4. Für die Veröffentlichung des Dekretes in der „Gazzetta Ufficiale' des Königreich« und' seine Durchführung sorgt der Präfekt. Eine Abschrift des Dekretes wird durch den Präfekten dem Gemeindeobechaupt übenM- telt/ wobei ersterer ersucht, daß letzterer die Eintragung am Rande der Zivilstandesregi ster, die im Gemeindeamt erliegen, besorge und darüber wache, daß dieselbe Anmerkung

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 12.12.1937
Umfang: 8
(Marktplatz); 15. Dezember, 10 Uhr» Spondigna (Gasthof Spon- digna); 14.30 Uhr Merano (Sportplatz): Iii. Dezember, 9 Uhr, Chiusa (Marktplatz): 10.^1 Uhr Rio d! Pusteria (Gemeindeplatz): 12 Uhr Brunito (Hotel Posta). Die Hengste dürfen in jedem der angegebenen Orte vorgeführt werden. Die angegebene Zeit muß pünktlich eingehalten werden, weil die Min»s>erialkummiss!on nur einen begrenzten Zeitraum N!r ihre Arbeit zur Verfü gung hat, den sie nicht überschreiten kann. Neue Wechsel In der „Gazzetta Ufficiale

Ufficiale' ha ben mit dem gestrigen Tage die Operationen des Umtausches der seinerzeit ausgestellten Quittungen an die Unterzeichner, Inhaber von Immobilien, begonnen. Die von den Einhebeämtern der direk ten Steuern und gleichgestellten Aemtern bei der Einzahlung der gesamten Quoten erlassenen Quit tungen werden nunmehr mit den definitiven Pa pieren der Anleihe „Redimibile 5 Prozent' um getauscht. Seit dem gestrigen Tage können ebenfalls bei zer provinzialen Tesoreria die von dieser ausge- teilten

auf die öslerr.-nngar. Unsaltsversicherung zu- riicksühren. In der Gazzetta Ufficiale vom IS. Oktober d. I. ist ein Minifterialdekret erschienen, wodurch das Istituto Naz. Fasc. per l'assicurazione contro gli in fortuni (Reichsunfallskassa) ermächtigt worden ist, die lenigen ital. Staatsbürger, die bei der österr .-ung. Un- fallskasfa eine Rente bezogen haben uno vom vorge nannten Institute übernomenm worden sind, mit einem einmaligen Betrage abzufertigen, wenn die Invalidität nicht mehr als 3ll Prozent

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 22.07.1936
Umfang: 6
in der Alpenzone am S. Septem ber. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht den Jagd kalender für 1S3S-37. Außer den allgemeinen Be stimmungen bringt sie die Verfügung, daß in der Alpenzone die Jagd und der Vogelfang am K. September beginnen. Jagdschluß ist am 20. De zember. » » » Internationaler Kongreß der Privatheilanstalten. Die fascistiche Union der Kaufleute von Bolzano teilt mit: Der fascistiche Reichsverband der Privatkuran- stalten hat die Einladung des Organisationskomi tees des internationalen

, haben bereits sechs mit bestem Erfolg ihre Proben abgelegt und werden in eini> gen Tagen das Recht besitzen, sich mit dem golde nen Adler zu schmücken. Den Neuviloten, dem Capo-Jnstruktor Schwab! sowie dem Jnstruktor Ghiotto unsere besten Glück wünsche. Der Benzinpreis mit Lire Z.04 pro Liier festgesetzt. Die „Gazzetta Ufficiale' vom 21. ds. veröffent- icht ein kal. Dekret, wonach die staatliche Verkauss- 'teuer auf Benzin, Petroleum, Mineralölen und >eren Destillationsrückständen sowie auf reinem

Verzeichnis der öffentlichen Gewässer der Provinz Bolzano. Ein kgl. Dekret, das in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht ist. brinat das Verzeichnis der öffent lichen Gewässer der Provinz Bolzano. Die Inter essenten können innerhalb sechs Monaten nach Veröffentlichung des Dekrets in der vorgeschrie benen Art Einwendungen vorbringen. Verlegung des Standplatzes für Pferdedroschken. Der Präfekturskommissär der Stadtgemeinde hat mit Erlaß vom 20. ds. angeordnet, daß ab 22. Juli der Standplatz

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 03.01.1930
Umfang: 8
der Hochzeit des Kronprinzen Roma, 2. Jönner Die Relation des Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlich! heute nachsiehenden Amnestieerlaß vom 1. Jänner für gewöhnliche Zivil- und Militärvergehen.' ZekAmnestie-Erlab Art. 1: Es wird Amnestie gewährt für samt» liä>5 Vergehen, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre oder mit einer Geldstrafe ge ahndet wurden. Wenn die Freiheitsstrafe m>i einer Geldstrafe verbunden war. so wird die Am nestie angewendet, wenn die Gesamtdauer de? Strafe, bei Umwandlung

Natura Art. 6: Das gegenwärtige Dekret wird in den Kolonien und in den italienischen Inseln des Aepöischen Meeres für von Bürgern de^ Mut terlandes begangene Vergehen in ' gebracht. . Art. 7; Die Anwendung und die Jolgüvirkua- gen der vom gegenwärtigen Gesetze vorgesehenen Begünstigungen werden nach den Bestimmungen des Strafgesetzes und des Strafvollzuggesetzes Heeres, gerceelt. ' truppe. Art. 8: Das gegenwärtige Dekret tritt vom Tage seiner Veröffentlichung in der' „Gazzetta Ufficiale' in Kraft

und gilt für bis zu diesem «>ge begangene Vergehen. Der Alarm NW das Bevölkernngs-Problem Die Zekànz dee Küsse — Konstanter Gàrten-Màim Roma, 2. Jänner Jas Veg«Mm«ws-Zàì Roma. 2. Dezember. Die „Eaizstta Ufficiale' veröffentlicht folgen des kgl. Dekret bezüglich der Begnadigung von Disziplinarvergehen von Angehörigen des kgl. Heeres, der kgl. Marine und der kgl. Flieger truppe: Art. 1. Auf Gesuch der Interessenten hin können folgende Bestrafungen für Diszivlinar- vergehen. die von Angehörigen des kgl

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