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Dolomiten
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Seite 11 von 23
Datum: 30.12.1933
Umfang: 23
ist der Verkauf von Substanzen zur künstlichen Her stellung von Wermut. Obligatorische Berficherung * gegen Derufskrankkeiten Mit L Jänner 1934 tritt gemäß dem kgl. Dekret vom 8. Oktober 1933, Rr. 1565. veröffent licht in der „Eazzetta Ufficiale' vom 2. Dezem ber, Nr. 279, das die Durchführungsbestimmun gen für das kgl. Gesetz-Dekret vom 13. Mai 1929, Nr. 928. brachte, die obligatorische Versicherung gegen Berufskrankheiten in Kraft. Gemäß Art. IS des genannten Dekretes find alle Arbeitgeber in Betrieben

. Nähere Auskünfte erteilen die diesbezüglichen Provinzvertretungen des Institutes. Zuwiderhandelnde Arbeitgeber haben schwere Strafen zu gewärtigen. Mertzoll-Defreiims von tolle Holz und Kistenbrotteen Durch da« Gesetzdekret vom 11. Dezember, Nr. 1899, das in der „Eazzetta Ufficiale* vom 21. Dezember l. I. veröffentlicht ist, wurde das rohe oder höchsten» mit der Axt bearbeitete Holz und die Bretter für die Herstellung von Kisten, Steigen und ähnlichen Behältnissen vom 15% i Wertzölle befreit

. Diese Befreiung ist schon am ! 11. Dezember in Kraft getreten. j Keeftolluns und Kandel mit Mermulweinen Neue Vorschriften zu der „Eazzetta Ufficiale' vom 22. Dezember l. I., Nr. 295, ist das Gesetzdekret vom 9. No vember 1933, Nr. 1898 erschienen, das neue Vorschriften für die Erzeugung und den Handel von Wermutweinen .bringt. Dar allem wird der Name Wermut geschützt ,und nur jenen Getränken Vorbehalten, die sol lenden Erfordernissen entsprechen: ; 1. Sie dürfen nur au« echtem inländischen Weine

die Ansuchen um die Aus stellung der Lizenz verfaßt werden müssen. Für jdie Lizenz ist eine Jahresgebühr zu bezahlen, die bei den Betrieben mit weniger als 1999 Hektoliter Jahreserzeugung 199 Lire beträgt. Wichtiger für uns sind die Bestimmungen über den Handel mit Wermut. Vom 22. April 1934 an dürfen unter dem Namen Wermut nur mehr solche Getränke in den Handel gebracht oder verkauft werden, die genau den Bestimmungen dieses Gesetzdekretes entsprechen. Für den Pflanzenschutz Die „Eazzetta ufficiale

-Korporationswirtschaftsrates 9 Konkurse, davon 3 in Bolzano-Stadt, und 8 Bagatell- verfahren, davon 3 in Bolzano-Stadt, ver zeichnet. — Regelung der Wein-Aussuhr. Die „Gaz- zetta Ufficiale' vom 23. Dezember, Nr. 293, bringt das Ministerialdekret vom 14. Dezember 1933, das die nötigen Erfordernisse für die Aus fuhr inländischer Weine mit der Earantiemarke oorschreibt. — Dieselbe Ausgabe der „Gazzetta Ufficiale' vsrlautbart auch das Ministerial dekret vom 14. Dezember 1933. nach welchem die Ausfuhr von Weinen nach Nordamerika ohne oer

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 28.04.1940
Umfang: 6
. Die schönen Eisenarbeiten, die von den Schülern unter der Anlei tung des Lehrers Carlo Divina ausge führt wurden, finden allgemeine Bewun derung. Die Steuer-Begünstigungen für die kinderreichen Familien Die „Gazzetta Ufficiale' vom 18. April enthält das neue Gesetz über die Steuer begünstigungen der kinderreichen Fami lien, vom 20. März 1940, Nr. 224, das Wirksamkeit ab 23. März 1940 hat. Durch das neue Gesetz ist die Be freiung, die bisher für die Ricch. Mobile Komplementärsteuer, Familiensteuer

: Weiße gewaschene L 7.25; detto unge waschene erste Qualität L. 8.70; detto zweite Qualität L. 6.20; schwarze oder dunkelbraune gewaschene L 4.30; detto ungewaschene L 4.4S; graue gewaschene L 5.20: detto ungewaschene L 3.95. Der Interessent muß um die Rest- summs zu erhalten, die bei der Abliefe rung erhaltene Bestätigung vorweisen. Stellenbewerb In der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 91 wird veröffentlicht, daß das Institut für den Auslandhandel den Bewerb um zwölf Stellen als zugeteilte Vizeinspek- torèn

der Ausschreibung in der „Gazzetta Ufficiale' an gerechnet, bei der Generaldirektion des fascistischen Na tionalinstitutes für den Außenhandel in Roma eingebracht werden. Er- sür Lehrstellen für Landschulen Das Ministerium für Nationale ziehung hat dreitausen Lehrstellen Lehrstellen der Landschulen des Staates ausgeschrieben Die Ausschreibung ist in der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 77 vom 1. April und im amtlichen Bulletin des Mi nisteriums veröffentlicht. Der Termin für die Vorlage der Ansuchen laust am 31. Mai

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 24.11.1937
Umfang: 6
Nr. 1, eine vorberei tende Versammlung für die Aufstellung des Stun denplanes für die Fortbildungskurse im Bau gewerbe abgehalten wird. Altersgrenze für die Ablegnng der Prüfungen in Mittelschulen. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret, welches die Altersgrenzen für die Able gung der Prüfungen an den Mittelschulen festsetzt. » » Vorbereitung auf die Kesselwärter-Prüfung. Die Interessierten werden aufmerksam gemacht, daß die Lektionön für die Vorbereitung aus die Kesselwärter-Prüfungen am Montag

des städti schen Bauamtes. Die Arbeiten, deren Fertigstel lung zirka zwei Wochen in Anspruch nehmen wird, werden von der Unternehmung Borona ausgeführt. VesottdereZWeisungensürKriegSSeschähigle Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret, wonach die Kriegsinvaliden und Kriegs beschädigten, die bedürftig sind und nicht beschäf tigt werden können, neben den gewöhnlichen Be zügen eine besondere Fürsorgezuweisung erhalten, die jährlich 960 Lire ausmacht, wenn sie eine Pen sion oder Zuweisungen

Clpriani zugegen, welcher die Schulen Prüfungssession für professionelle Befähigung. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht eine Ver ordnung des Ministers für Nationale Erziehung, wonach im Monate Februar die Session für die Staatsprüfungen für die professionelle Befähi gung abgehalten werden, und zwar für Aerzte. Cheiniker, Pharmazeuten, Ingenieure, Architekten, Agronomen, Veterinäre, Forstsachverständige und die Berufe in Wirtschafts- und Handelsmaterien, sowie für die der statistischen Disziplinen

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 12.12.1937
Umfang: 8
(Marktplatz); 15. Dezember, 10 Uhr» Spondigna (Gasthof Spon- digna); 14.30 Uhr Merano (Sportplatz): Iii. Dezember, 9 Uhr, Chiusa (Marktplatz): 10.^1 Uhr Rio d! Pusteria (Gemeindeplatz): 12 Uhr Brunito (Hotel Posta). Die Hengste dürfen in jedem der angegebenen Orte vorgeführt werden. Die angegebene Zeit muß pünktlich eingehalten werden, weil die Min»s>erialkummiss!on nur einen begrenzten Zeitraum N!r ihre Arbeit zur Verfü gung hat, den sie nicht überschreiten kann. Neue Wechsel In der „Gazzetta Ufficiale

Ufficiale' ha ben mit dem gestrigen Tage die Operationen des Umtausches der seinerzeit ausgestellten Quittungen an die Unterzeichner, Inhaber von Immobilien, begonnen. Die von den Einhebeämtern der direk ten Steuern und gleichgestellten Aemtern bei der Einzahlung der gesamten Quoten erlassenen Quit tungen werden nunmehr mit den definitiven Pa pieren der Anleihe „Redimibile 5 Prozent' um getauscht. Seit dem gestrigen Tage können ebenfalls bei zer provinzialen Tesoreria die von dieser ausge- teilten

auf die öslerr.-nngar. Unsaltsversicherung zu- riicksühren. In der Gazzetta Ufficiale vom IS. Oktober d. I. ist ein Minifterialdekret erschienen, wodurch das Istituto Naz. Fasc. per l'assicurazione contro gli in fortuni (Reichsunfallskassa) ermächtigt worden ist, die lenigen ital. Staatsbürger, die bei der österr .-ung. Un- fallskasfa eine Rente bezogen haben uno vom vorge nannten Institute übernomenm worden sind, mit einem einmaligen Betrage abzufertigen, wenn die Invalidität nicht mehr als 3ll Prozent

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 27.06.1935
Umfang: 6
. Todesanzeigen u. Dank» sagungen L. —.SV. Fi nanz L. . redaktion. Notizen Lire 1.5V. Kleine Anzeigen eigener Tarif. Anzeigensteuern eigens. Bezugspreise: (Vorausbezahlt) Einzelnummer 2V Cent. Monatlich L. 5.— Vierteljährlich L. 14.— Halbjährlich L. 27.— Jährlich L. 52.— Ausland jährt. L. 14V.— Fortlaufende Annahme verpflichtet zur Zahlung 5t„«»«»«» ISA V»»n««»Ga9, 5m« 27. S9Ä5-XIII SV. Zak«rg«»ns N Zuli in Wj ' ) . Rom a, 86. Juni Die. ^Gazzetta Ufficiale' von heute veröffent licht nachstehendes kgl. Dekret

den die Modalitäten für die Durchführung des vorliegenden Dekretes in den einzelnen kollektiven Arbeitsverträgen, korporativen Normen oder Ab kommen festgesetzt werden. Art. 8: Alle Bestimmungen, die denen des vor liegenden Dekretes entgegenstehen, sind abge schafft. Art. 3: Das vorliegende Dekret, das am 1. Ta ge des dem Veröffentlichungsdatum in der „Gaz zetta Ufficiale' folgenden Monates in Kraft tritt, wird dem Parlament zur Umwandlung in Gesetz vorgelegt. Der Regierungschef ist zur Vorlage des entspre

Waren aus der Schweiz und die Ausfuhr bestimmter anderer italienischer Waren in die Schweiz besser zu regeln» Verpflegung der Truppen während der Sommermanöver Dex Hriegs»ninister hat verordnet, daß während der Monate Juli und August, also in der- Zeit der großen Sommermanöver, die Verpflegung der Truppen weiter verbessert werde. ' ' Aas Ministerium für Preste u. Propani Roma, 26. Juni . Die'„Gazzetta Ufficiale', veröffentlicht heute das Gesetzdekret mit dem das Unterstaat?sekretariat für Presse und Propaganda

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 08.08.1935
Umfang: 6
stark entwickelt, daß ein« Neuregelung des Konzessionswesens notwendig geworden ist Durch das Gesetz vom 2V. Juni 1SSS, veröffent' licht in der „Gazzetta Ufficiale' vom 27. Juli 1V3S, Nr. 174, werden nun neue Bestimmungen getrof sen, deren wichtigste nachstehend bekanntgegeben werden. , ^ Zunächst wird bestimmt, daß sämtliche Waren transportdienste, welche mit Kraftwagen, ein schließlich? Anhänger, für Rechnung Dritter und gegen Entgelt durchgeführt werden, einer Konzes sion

durch Kraftwagen (einschließlich Anhänger), müssen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes im Sinne desselben geregelt sein. Die. notwendigen Anträge müssen innerhalb dreier Monate vom Tage der Verlautbarung die ses Gesetzes (27. Juli 1S35) an beim zuständigen Circolo ferroviario gestellt werden. Bis zum glei chen Zeitpunkt (27. Oktober 193S) müssen die ob- «rwäbnten Kennzeichen auf den Kraftwagen ange bracht sein. Zmmobilienverkehr in den Grenzprovinzen. Die '^Gazzetta Ufficiale

, für welche die vorliegenden Bestimmungen gelten, werden in einem eigenen, vom Kriegsministerium im Einpernehmen mit 'den übrigen interessierten Ministerien zu genehmigenden Verzeichnis ange geben. s Art. 4. Die Durchführungsverordnung zu vor liegendem Gesetz wird Mit Dekret des Kriegsmini- 'teriüms im Einoernehmen mit den übrigen Mini- terien erlassen. Das.vorliegende. Gesetz tritt mit einer Veröffentlichung in der „Gazzetta Ufficiale' n Kraft. Aivchltches Billgaitg nach Là». Am 6. August wurde der Bittgang um Erflehung

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 07.10.1936
Umfang: 6
L. Z.-—. redattloitz Notizen Lir» Z.--. »leine Anzelgea eigenes lari». / ve,«z»»rils<? (Vorausbezahlt) Tinzelnummer A Tenh Monatlich Vierteljährlich Halbjährlich Jährlich Ausland ISHrl. Forldauernd« nerpMqlet zur L. SZ^ S. t«0^ ZlnnahmD Zahlung. «M« 2SS »»« 7. VKßsl,«« lSSS-xi V Izlus iZuote 90 W M MWerrat MWM GeWàte zur Anpassung der Mllonàirlschast an die internationale WSHrungeàuordnung Vie Blockierung der preise Roma, 6. Oktober. Die Gazzetta Ufficiale veröffentlicht die mit ge strigem. Datum im Zusammenhang

anordnen. Vie Anleihe unà àie Steuer auf à Zmmobiliar-Besitz Der von der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlichte Lesetzerìtwurs über die Ausgabe einer fünfprozentigen Anleihe und die Einhebung einer außerordentli chen Steuer auf den Immobiliar besitz für die Rückzahlung dieser Anleihe be sagt in seinen wesentlichen Bestimmungen fol gendes: Der Sprozentige Zinfengenuß der Anleihe, die von jeder gegenwärtigen und künftigen Steuer befreit Ist. beginnt mit 1. Jänner 1S37. Die Zin sen sind am 1. Jänner unV

sind auch sämtliche Be günstigungen der Staatspapiere ausgedehnt, fo können sie u. a. auch für Kautionen verwendet werden. » 5 >I> Weiters veröffentlicht die „Gazzetta Ufficiale' das kgl. Dekret über die neue Quotierung der Lira» das über die Abschaffung der Zölle ad valo- rem und das über die progressive Besteuerung der 6 Prozent übersteigenden Dividenden der Han delsgesellschaften. Morgen Wiedereröffnung der Börsen Milano, 6. Oktober. Morgen, den 7.» werden die italienischen Bör sen wiedsr geöffnet

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 09.12.1934
Umfang: 8
unserer Garten-und Promenadeanlagen zuwendet Bolzano kann stolz fein auf feiNe schönen und sorg sam gepflegten Gärten und Promenaden, die einen nicht geringen Anteil an der Hebung des Fremden verkehrs haben. Immerhin ist diese hohe Aner kennung bemerkenswert. Bestätigung der Ueberwachungskommission für Radioübertragungen Die „Gazzetta Ufficiale' bringt ein Dekret, wo nach für ein weiteres Jahr vom 14. November 1934 ab die Kommission für die Ueberwachung der Radioübertragungen sür die Stadt Bolzano

, so wie die sich daraus ergebende Anstellung von Ar beitslosen. Er berichtete über die bereits erzielten Resultate, die als versprechend angesehen werden dürfen. 2m weiteren behandelte Cav. Toü den Uebergang der Soldaten von einer Dienstzeit in eine andere. Mit Gesetzesdekret, das in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht worden ist und seit 1. Dezember Gel tung hat, wurde das Gesetz über die Aushebung in folgender Weise ergänzt: Das Kriegsministerium hat ab 1. September über die Einberufung der Jahrgänge

: Das Kriegsministerium hat die Ermäch tigung, die Soldaten jedweder Waffengattung und der spezialisierten Truppen nach Erfüllung der letz ten Jnstruktionszeit in den ständigen Urlaub zu entsenden. Mitteilung àer Finkmzintenàanz Die Finanzintendanz verlautbart: Mit kgl. De kret vom 4. Oktober 1934, Nr. 1691 (veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale vom 27. Oktober 1934. Nr. 2S3), das mit 1. Jänner 1933 in Kraft tritt, wird verfügt, daß alle Akten, welche für den Ue bergang von Besitztum an das mit gleichem Dekret

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 09.05.1933
Umfang: 8
tragt. Alle Korrespondenzkarten ZU 30 Centesimi Zelten nur mehr bis I. Jänner 1SZ4. .. , . Die ^Gazzetta Ufficiale' vom 4. Mai ver- , lautbart,. daß die staatlichen Korrespondenzkar ten mit bezahlter Rückantwort <30-i-30 Cente simi) alten Typs, welche das Wappen des Staates in der Ausführung nach dem Dekrà 'vom 27. November 1SV0 !oder däs. Staatswap-^. Pen mit dem Liktorenbündcl vereint gemäß dem Dekret vom 27. Mär.'. 1927 tragen, mit l. Jänmr 1S34 ihre Giftigkeit verlieren Ab ' 1. Jänner

'bis zum 31^ Dezember des Jahres . 1934 können sie ' bèi den Postämtern um'ge- laufcht werden, wenn sie nicht beschädigt sind' und sich. im glei/hen Zustande befinden, wie' sie von der Post-verwaltng geliefert , wurden. Beleuchtung der kennzsichenlafel füx Slukofahrzeuge. Nach einer Veröffentlichung der „Gazzetta . Ufficiale' vom W. April wurde die frühere Be stimmung für die Beleuchtung der Kennzeichen für Autofahrzeuge dahin abgeändert, daß die' Beleuchtungquelle an jeder beliebigen Seite der Kennzeichen tafel

veranlaßt sehen, strenge, einschränkende Mäßnahmen zzi iresf, um zu vermeiden, daß unsere Produkte, auf den ausländischen Märkten in Mißkredit kommen. DZ« Stellenausschceibung. ! Mit' Ministerialdekret. das in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht. wird, sind 638 Stellen für Hilfsbeamte in der Post- und Telegraphen verwaltung ausgeschrieben. . Die Konkursprü- sungen waren' für 4., 5. und 6. Mgi festgesetzt, sie.' sind' sedo'ch aU den' 19., 20. und 21. Mai verschoben worden'. . Dem Arbeiter Andrea Faiser

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