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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 19.11.1913
Umfang: 6
-° schädignngsbeträges unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches aus dem Titel der Expropria tion verlustig sein würden. Jene Interessenten^, welche anszerhalb des Ge richtsbezirkes Rattenberg wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Gerichtsbezirke wohn hafte Person anzuzeigen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen zuzustel len sind, widrigenfalls ein Kurator von Amts wegen auf Gefahr und Kosten des Anmelders aufgestellt und die Verordnungen nur dem Kura tor zugestellt

, aufgefordert, ihre Rechte beim unterfertigten Gerichte innerhalb einer Frist von 90 Tagen schriftlich oder protokollarisch anzumelden, widrigenfalls die sich nicht Meldenden bei der Vertei'.uug des Entschädigungs betrages unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches wider den Staatsschatz aus dem Titel der Expro priation verlustig fein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Spren- gels des k. k. Bezirksgerichtes Fügen wohnen, werden zugleich aufgefordert, in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprei

stallerinAschau Alle jene, welchen auf die einzulösenden Liegenschaften ein Eigentums- oder ein anderes dingliches Recht zukommt, werden aufgefordert, ihre Rechte bei diesem Gerichte innerhalb 90 Tagen schriftlich oder protokollarisch anzu melden, Widrigens die sich nicht Meldenden bei der Verteilung des Entschädigungsbetrages unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches aus dem Titel der Enteignung verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb dieses Gerichtssprengels wohnen

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 03.12.1898
Umfang: 8
, ihr Erbrecht binnen Einem Jahre von dem unten gesetzten Tage gerechnet bei diesem Gerichte anzumelden und unter Ausweisung ihres Erbrechtes ihre Erberklärung anzubringen, wid rigenfalls die Verlassenschist, für welche inzwischen Herr Dr. Hans Leiter, Advokat hier, als Verlassenfchasts- Curator bestellt worden ist, mit jenen, die sich werden erbserklärt und ihren Erb-titel ausgewiesen haben, ver handelt und ihuen cingeantwoi tet. der ui i t angetretene Thnl der Ve li.ss nschast adcr. vder wenn sich niemand

Gerichte bis 29. Jänner I6S9 schriftlich oder protokollarisch anzumelden, widrigenfalls die sich nicht Meldenden bei der Vertheiluug des Entschädigungsbetrages uuberück- sichtiget bleiben und jedes Anspruches wider den Staats schatz aus dem Titel der Expropriation verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des d. g. Sprengels wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprengel wohnhafte Person anzuzeigen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen zuzustellen

, Nr. 7> N - Y.-M , werde» alle jene, welchen auf ?en einzulösenden Realitäten ein Eigen thunrs- oder anderes dingliche? Recht zukommt, auf gefvrd.-rk. ihre Rechte eim gefertigte» Gerichte inner- unberülksichtiget bleiben nnd jedes Anspruches wider dic k. k. priv. Snob ihugesellschaft aus dem Titel der Eut- eignnng vcrlnstig fein würden. Jene ^lUcr-sscntcn, welche außerhalb des Gerichts bezu kee Lien; wohne >, s?aben in ihrer Anmeldnng eine in diesem Sprengel w-ihübastc Person namh-.ft z» mach-ü, welchcr tie in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen

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