Von den ältesten Zeiten bis zur Erlöschung der österreichisch-tirolischen Linie mit Erzherzog Sigmund Franz.- (Geschichte und Denkwürdigkeiten der Stadt Innsbruck und der umliegenden Gegend ; [T. 1])
deren, die hicnach „schrieben stehen:c. die vorgenannten unsere Lieben „Ohaimb, die Herzogen v> Oesterreich unsere uechsteu „Erben zu den Rechten, die dieselben daran haben, au- „genohmen von ueyen dingen, und nehmen sie auch „mit Visen Br.ief recht, und rodlich zu Erben yber uns „sere Fürsten thumb. Gras-- «nd Herrschaften , Laudt „und Leith, Voste und Statt, Gericht, Vogteyeu und j „Gietter, wie die gelegen, und wie die genannt sein, .„ohne alle Gefährde:c. „Und darüber zu ainer mehreren
Sicherheit habt!? „wir denselben unsern Lieben Ohaimb v. Oesterreich und^ „ihren Erben die vorgenannten unser Fürsteuthnmb, „Landt und Herrschaften, das ist zu wissen, die wir- „digen, und edlen Grafschaften zu Tirol und Zu Görz» „die Lande und Gegeudt an der Etsch, und das Ynn- „thall, auch mit der Burg zu Tyrol, und mit alleR „andern Burgen, Clausen, Statten , Thällern, Gebär den, Märkhten, Dörfern, Waldern:c. mit all dei? „Rechten, die wür daran haben, gesiegt, gemacht, ge ordnet, geschafft