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Bücher
Jahr:
1889
Vollständige Sammlung der dermalen in Tirol und Vorarlberg zu Recht bestehenden Sanitätsgesetze und Verordnungen : ein Hand- und Hilfsbuch besonders für die politischen und Gemeindebehörden und das im Dienste derselben stehende Sanitätspersonale, sowie für die Candidaten der Physicatsprüfung ; dann auch für die nicht öffentlich angestellten Aerzte und Wundärzte, für die Apotheker und Pharmaceuten, die Thierärzte und Verwaltungen der öffentlichen und privaten Krankenanstalten des Kronlandes u.s.w.
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Seite 232 von 446
Autor: Schranz, Julius [Bearb.] / auf Grund amtl. Quellen bearb von Julius Schranz
Ort: Wien
Verlag: Perles
Umfang: XII, 433 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gesundheitswesen ; s.Recht ; z.Geschichte 1889
Signatur: II 107.537
Intern-ID: 203183
von Localitäten und geschlossenen Räumen. 'Die Desinfection geschlossener Räume, wie Krankenzimmer, Arbeitssäle, Schullokalitäten, Gefängnisräume, Kasernen, Eisenbahnwaggons, Aborte, Leichen kammern u. s. w. geschehe durch Scheuerung der Fußböden mit Carbolwasser (bereitet aus 10 Theilen roher Carbolsäure auf 100 Th eile Wasser) oder Chlor kalklösung (1 Theil Chlorkalk auf 100 Theile Wasser), durch Tünchung der Wände und Decken mit Kalkmilch, welche in 100 Theile je 1—2 Theile Carbol säure enthält

; durch Lüften der Räumlichkeiten und durch Verdampfen von Holz essig oder Carbolpulver (bereitet durch Mischung von je 1 Theile in Wasser an gerührter Carbolsäure mit je 100 Theilen Erde oder Sand oder Gyps oder Kohlenpulver), durch Besprengung des Fußbodens, der Wände und der Decken mit Carbolwasser. , In unbenutzten Räumen werde:: die Fußböden mit Chlorkalklösung oder Bleichslüssigkeit oder heißer Lauge gescheuert und Schalen aufgestellt, welche starken Essig oder Essigsäure und Chlorkalk

, Auswurfstoffe:: und Abfällen. Zur Desinsicirung der bei Kranken verwendeten Geräthschaften als: Leib schüsseln, Nachttöpfe, Nachtstühle, Spucknäpfe, Eiterbecken u. s. w. dienen Aus spülungen mit Carbolwasser ; für Abtritte, Senkgruben und deren Umgebung, für Düngerhaufen Lösungen von Eisenvitriol (Kupferwasser) in Wasser (Vs Kilogramm

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Bücher
Jahr:
1889
Vollständige Sammlung der dermalen in Tirol und Vorarlberg zu Recht bestehenden Sanitätsgesetze und Verordnungen : ein Hand- und Hilfsbuch besonders für die politischen und Gemeindebehörden und das im Dienste derselben stehende Sanitätspersonale, sowie für die Candidaten der Physicatsprüfung ; dann auch für die nicht öffentlich angestellten Aerzte und Wundärzte, für die Apotheker und Pharmaceuten, die Thierärzte und Verwaltungen der öffentlichen und privaten Krankenanstalten des Kronlandes u.s.w.
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Seite 175 von 446
Autor: Schranz, Julius [Bearb.] / auf Grund amtl. Quellen bearb von Julius Schranz
Ort: Wien
Verlag: Perles
Umfang: XII, 433 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gesundheitswesen ; s.Recht ; z.Geschichte 1889
Signatur: II 107.537
Intern-ID: 203183
localer Verhältnisse unvermeidlich sind, müssen' sie durch entsprechende Umhüllung (Verkleidung mit schlechten Wärmeleitern) gegen die Temperatursemflüsse, sowie gegen Einfallen von Staub und gegen Verunreinigung geschützt und von einem Materiale gefertigt sein, welches vom Wasser nicht angegriffen wird. Die Ver wendung von Blei und Zink zur Herstellung oder Auskleidung von Reservoirs erscheint demnach unzulässig. Die inneren Wandungen von derlei Behältnissen dürfen

nur mit einem solchen Anstriche versehen werden, der keine gesundheitsschädlichen Bestandtheile an das Wasser abgibt. Die Reservoirs sind unter sorgfältigem Verschlüsse zu halten und durch verläßliche Personen zu überwachen. 6. Die Führung (Vertheilung) der Rohre bei Hausleitlingen hat thunlichst derart zu geschehen, dah dem Trinkwasser seine ursprüngliche Temperatur nicht durch Führung der Röhren in der Nähe von Heizflächen benommen werde. 7. Dem Aussteigen von Canalgasen durch die Abflußrohre ist wirksam zu begegnen

. 8. Das Traversiren der Canäle durch Wassereinleitungsrohre ist möglichst zu vermeiden, im Falle der Unausweichlichkeit sind die Dichtungen der Wasser rohre derart auszusühren, daß jedes Eindringen des Canaliuhaltes unmög lich wird. 9. Mit Rücksicht aus die zeitweise sich einstellenden Mängel von Wasser einleitungen erscheint es nothwendig, daß sich vor: Zeit zu Zeit von der ordent lichen Beschaffenheit des Leitungswassers ärztlicherseits überzeugt und nöthigenfalls eine chemische und mikroskopische Untersuchung

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Jahr:
1889
Vollständige Sammlung der dermalen in Tirol und Vorarlberg zu Recht bestehenden Sanitätsgesetze und Verordnungen : ein Hand- und Hilfsbuch besonders für die politischen und Gemeindebehörden und das im Dienste derselben stehende Sanitätspersonale, sowie für die Candidaten der Physicatsprüfung ; dann auch für die nicht öffentlich angestellten Aerzte und Wundärzte, für die Apotheker und Pharmaceuten, die Thierärzte und Verwaltungen der öffentlichen und privaten Krankenanstalten des Kronlandes u.s.w.
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Seite 170 von 446
Autor: Schranz, Julius [Bearb.] / auf Grund amtl. Quellen bearb von Julius Schranz
Ort: Wien
Verlag: Perles
Umfang: XII, 433 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gesundheitswesen ; s.Recht ; z.Geschichte 1889
Signatur: II 107.537
Intern-ID: 203183
das Wasser unter dem Boden lange oder gar nicht' eingesaugt werden kann. Die Beurtheilvng dieser Umstände hängt von dem Erkenntnisse der Bauverständigen und der Sanitätspersonen ab. 6. Besondere Aufmerksamkeit erfordert das durch Ueberschwemmung ver dorbene Brunnenwasser; die Brunnenreinigung soll baldmöglichst vorgenommen werden. Das verdorbene Wasser muß ganz ausgeschöpft, dann der Schlamm und andere Verunreinigungen, welche sich zu Boden gesetzt haben, auch hinausgeschafft

werden. Wenn sodann das zusließende Wasser sich noch trüb und unrein zeigt, ist das Ausschöpsen so lange zu wiederholen, bis das Wasser ganz klar, rein und ohne fremden Geschmack hervorkommt, dann erst kann es wieder zum Genüsse dienen. Wo Aerzte zugegen sind, ist ihr Urtheil abzuwarten. Beim Beziehen einer überschwemmt gewesenen Wohnung, besonders wenn zur Anwendung obiger Austrocknungs- und Reinigungsvorschriften die Zeit zu kurz war, und Familien nothgedruugen einziehen, müssen, sind folgende diätetische

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Jahr:
1889
Vollständige Sammlung der dermalen in Tirol und Vorarlberg zu Recht bestehenden Sanitätsgesetze und Verordnungen : ein Hand- und Hilfsbuch besonders für die politischen und Gemeindebehörden und das im Dienste derselben stehende Sanitätspersonale, sowie für die Candidaten der Physicatsprüfung ; dann auch für die nicht öffentlich angestellten Aerzte und Wundärzte, für die Apotheker und Pharmaceuten, die Thierärzte und Verwaltungen der öffentlichen und privaten Krankenanstalten des Kronlandes u.s.w.
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Seite 233 von 446
Autor: Schranz, Julius [Bearb.] / auf Grund amtl. Quellen bearb von Julius Schranz
Ort: Wien
Verlag: Perles
Umfang: XII, 433 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gesundheitswesen ; s.Recht ; z.Geschichte 1889
Signatur: II 107.537
Intern-ID: 203183
in 10 Liter Wasser), und Carbolwasser, welche in 1—2tägigen Zwischenräumen abwechselnd eingegossen werden; ferner die Eintragung einer Mischung, bestehend aus je 100 Theilen Gyps, 50 Theilen Kalk, 10 Theilen Holzkohle, 5 Theilen Carbolsäure; für Röhrenleitungen an Abtritten, Rinnsteinen, Canälen, Abflüssen aller Art, Pissoirs u. s. w. Carbolwasser. Gebrauchte Charpie, Bandagen, Eiterlappen u. s. w., Lagerstroh, Heu und Stroh aus Matratzen müssen verbrannt werden. IV. Desinfection der Leib

gelüftet. Wo das Erhitzen in Backöfen nicht thunlich, sind besonders durchfeuchtete Stücke zu verbrennen, die anderen mit Schwefel durchzuräuchern, dann mit Carbol wasser zu besprengen, längere Zeit an der Luft zu belassen, dann auszuklopfen. V. Desinfection des Wassers. Trinkwasser wird durch Abkochen am sichersten unschädlich gemacht; sonst durch Zusatz von übermangansaurem Kali, so daß das Wasser kaum gefärbt erscheint. Trübes Wasser Hann durch eine Spür Alaun oder reine Soda geklärt

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Jahr:
1889
Vollständige Sammlung der dermalen in Tirol und Vorarlberg zu Recht bestehenden Sanitätsgesetze und Verordnungen : ein Hand- und Hilfsbuch besonders für die politischen und Gemeindebehörden und das im Dienste derselben stehende Sanitätspersonale, sowie für die Candidaten der Physicatsprüfung ; dann auch für die nicht öffentlich angestellten Aerzte und Wundärzte, für die Apotheker und Pharmaceuten, die Thierärzte und Verwaltungen der öffentlichen und privaten Krankenanstalten des Kronlandes u.s.w.
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Seite 153 von 446
Autor: Schranz, Julius [Bearb.] / auf Grund amtl. Quellen bearb von Julius Schranz
Ort: Wien
Verlag: Perles
Umfang: XII, 433 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gesundheitswesen ; s.Recht ; z.Geschichte 1889
Signatur: II 107.537
Intern-ID: 203183
, wenn möglich, auf 2 Meter Höhe mit glasirten Thonkacheln oder dergleichen verkleidete Wände erhalten. Die Thurm der Aborte sind mit einem bleifreien Anstriche zu versehen. Der Fußboden der Aborte, sowie deren Vorräume sollen aus einem harten un durchsichtigen Material (Cementstcinplatten u. vgl.) hergestellt werden. § 16. Wasserversorgung. Jedes Schulhaus soll genügend mit gutem Trink wasser versehen sein. Nach Möglichkeit ist gutes Quellenwasser mittels einer Röhreyleitung dem Schulhause zuzuführen

. In diesem Falle sind auch die Piß- . räume mit fließendem Wasser zu versehen. Ist keine Wasserleitung anzubringen, so ist ein gedeckter Brunnen so anzulegen, daß er nicht in der unmittelbaren Nähe der Senk- oder Düngergrube sich befinde und daß jede Schädigung des Brunnens durch Infiltration beseitigt werde. Bei jeder Oefstumg der Wasser leitung, sowie am Brunnen sollen Trmkgesäße vorhanden sein, für deren Rein haltung- zu sorgen ist. Me Lage des Brunnens ist allemal auf den Bauplänen anzugeben

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Jahr:
1889
Vollständige Sammlung der dermalen in Tirol und Vorarlberg zu Recht bestehenden Sanitätsgesetze und Verordnungen : ein Hand- und Hilfsbuch besonders für die politischen und Gemeindebehörden und das im Dienste derselben stehende Sanitätspersonale, sowie für die Candidaten der Physicatsprüfung ; dann auch für die nicht öffentlich angestellten Aerzte und Wundärzte, für die Apotheker und Pharmaceuten, die Thierärzte und Verwaltungen der öffentlichen und privaten Krankenanstalten des Kronlandes u.s.w.
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Seite 195 von 446
Autor: Schranz, Julius [Bearb.] / auf Grund amtl. Quellen bearb von Julius Schranz
Ort: Wien
Verlag: Perles
Umfang: XII, 433 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gesundheitswesen ; s.Recht ; z.Geschichte 1889
Signatur: II 107.537
Intern-ID: 203183
abgemessene Mengen Wasser oder Essig bringt und nach etwa einer Viertel-oder halben Stunde die Flüssigkeit behufs des Vergleiches -wieder in das ursprüngliche Maßgefäß zurückgießt. Was an der Flüssigkeit fehlt, ist aus Rechnung des Aufsaugungsvermögens des Geschirres zu setzen; je größer der Verlust, desto schlechter ist die Glasur. In chemischer Beziehung widerstehen Glasuren oder Emailnbcrzüge, in welchen das Bleioxyd mit den übrigen Bestandtheilen des Glasursatzes (Kieselerde oder Lehm

) gebunden ist, schon nach kürzer Zeit, etwa nach zehn bis stinfzehn Minuten der Einwirkung ungebundenes Blei oxyd auf und man erhält aus solchem Essig auf Zusatz von Schwefelwasserstoff- wasser einen flockigen, schwarzbrauneil Niederschlag von Schweselblei, wenn unvoll ständig gebundenes Bleioxyd in der Glasur (Email) in irgend erheblicher Menge vorhanden ist. Wenn sich jedoch solcher Essig nach Zusatz von Schwefelwasserstoffwasser nur in verschiedenen Abstufungen braun färbt, so ist daraus zu folgern

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Jahr:
1889
Vollständige Sammlung der dermalen in Tirol und Vorarlberg zu Recht bestehenden Sanitätsgesetze und Verordnungen : ein Hand- und Hilfsbuch besonders für die politischen und Gemeindebehörden und das im Dienste derselben stehende Sanitätspersonale, sowie für die Candidaten der Physicatsprüfung ; dann auch für die nicht öffentlich angestellten Aerzte und Wundärzte, für die Apotheker und Pharmaceuten, die Thierärzte und Verwaltungen der öffentlichen und privaten Krankenanstalten des Kronlandes u.s.w.
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Seite 174 von 446
Autor: Schranz, Julius [Bearb.] / auf Grund amtl. Quellen bearb von Julius Schranz
Ort: Wien
Verlag: Perles
Umfang: XII, 433 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gesundheitswesen ; s.Recht ; z.Geschichte 1889
Signatur: II 107.537
Intern-ID: 203183
. U- Lapitel. Trinkwasser Lebens- und Genttßmittel. Bezüglich der Einrichtung Don Wassereinleitungen wurden zu Folge Erlaß des Ministeriunis des Innern vom 27. November 1884, Z. 8112, mittels 200. Statt halierei-Erlaß vom 4. December 1884, Nr. 23197 die politischen Landesbehörden ermächtigt, für jene Städte und Orte, in welchen sich ein Bedürfnis nach Erlangung von Regulativen für die Wasser einleitung in die Häuser herausstcllt, die von den Gemeindevertretungen vorgelegten Regulative

, unter Ausschluß der verzinkten und gälvanisirten) Rohre, dann geschützte, d. i. mit einer Zinneinlage versehene oder innen geschwefelte Bleiröhren. Ungeschützte Bleiröhren sind nur dann zuzulassen, wenn vorher durch einen Versuch sichergestellt ist, daß das Bleirohr durch das betreffende Wasser nicht an gegriffen wird. , Hiezu hat der oberste Sanitätsrath noch bemerkt, daß bei technisch correcter Ausführung durch die Druckhöhe des Wassers dessen Beschaffenheit in den für Zulässig erklärten Röhren

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