Imst, Cles, Cavalese und Trient durch ihrer Hände Arbeit ihren Erwerb. Als fleißig und genügsam be kannt, find diese Arbeiter in Zürich sehr beliebt und stehen nur, weil sie sich an Streikbewegungen nicht be theiligen, den socialdemokratischen Führern im Wege. Zwei Vorfälle der letzten Zeit, wo Südtiroler an einem Raufscandal beiheiligt waren, boten den Polizeichef der Stadt Zürich den Anlaß, im Stadlrathe eine Verfügung durchzusetzen, wornach die Bewilligung zur Niederlassung
der Aufenthalt in Zürich, wo sie bisher ihrem Erwerbe nachgingen, erschwert werden soll; da diese rechtswidrige Verfügung unfern braven Landeskindern geradezu ein verächtliches Stigma aufzudrücken sucht, so stellen die Gefertigten an Se. E^ cellenz den Herrn Statthalter folgende Anfrage: 1. Hat die k. k. Regierung Kenntniß von der eingangs erwähnten Verfügung des Stadtrathes von Zürich, die nach den Commentaren der dortigen Presse zumeist gegen die zu reisenden tirolischen Arbeiter sich richtet? 2. Wnd
die k. k. Regierung das Erforderliche Vorkehren, um unsere Landesangehörigen gegen eine so willkürliche, die be stehenden Verträge offenbar verletzende Behandlung im Genüsse ihrer durch den oberwähnten Vertrag bezeichneten Rechte zu schützen?" Herr Dr. Graömayr hat offenbar seiner Weisheit Schlüffe aus den Mittheilnngen der „Neuen Freien Presse" über die angezogene Verfügung des Züricher Stadtrathes geschöpft. Dieses Blatt schrieb hierüber unter anderem aus Zürich: „Den hiesigen social demokratischen Führern
Wort zu gebrauchen, in den Ausführungen des Dr. Grabmayr „springt in die Augen". Thatsache ist nur, daß unsere Landsleute Tiroler und Vorarlberger (zumeist Bauarbeiter) in Zürich als bedürfnislose Arbeiter bekannt sind, gewiß ein Umstand, der dieselben nur bei den betreffenden Unternehmern beliebt macht. Es ist indeß eine ganz unbegründete Pauschalverdächtiaung der Tiroler und Vorarlberger Arbeiter, daß diese gegen die Interessen anderer Arbeiter gewissermaßen als Streik brecher
von den Italienern und Oesterreichern bei deren Aufenthalt in Zürich ein Zeugniß über den Leu- mund abzufordern, war eine Folge neuerlicher Raufereien, bei welchen ein Einwohner von einem Südtiroler ge- tödtet wurde. Wir haben nun selbstverständlich nicht die geringste Veranlassung, diese Verfügung als berechtigt darzustellen, wie wir auch mit Bestimmtheit wissen daß unsere Genossen im Züricher Stadtrath sich mit großer Entschiedenheit gegen die Erschwerung der Niederlassung gewendet haben und es gerade