, der das Zeug hat. gleichzeitig als Bürgermeister, als Kranken- kassenangestelltcr. als Landtagsabgeordneter und Partei- „Würdenträger" zu fungieren und vielfach zu verdienen". Weiters hieß es im ..Roten Adler": „Herr Kohl hat wahr scheinlich seinem Genossen Renner die Fixigkeit, mehrere Einnahmen klaglos zu verdauen, abgeguckt". Der in seiner Ehre gröblichst angegriffene Genosse Kohl reichte gegen den damals verantwortlichen Schriftleiter des „Roten Adlers", Walter Schönauer, die Ehrenbeleidi gungsklage
aber ihm von seinem Ge halt bei der Kreiskrankenkafle abgezogen wird? Sie hät ten also, bevor Sie solche Anschuldigungen in den „Roten Adler" hineinbringen, sich erkundigen sollen!" Schönauer: Kohl war früher Bahnbeamter und bekommt da auch noch etwas." Kohl: Meines Wiffens war ich nie bei der Bahn." (Heiterkeit.) Dr. Höflinger (zum Angeklagten): „Vielleicht be kommt Kohl, obwohl er nie bei der Bahn war. von dort auch noch eine Pension? Allerdings nur in Ihrer Phan tasie!" Schwerarbettkk und „Schwerarbefier" Genosse
als Parteisteuer zu leisten haben, aus Grund ziffernmäßiger und parteiamtlicher Unterlagen erschöpfende Auskunft zu geben. Genoffe Dr. Höflinger stellt den Strafantrag, den verantwortlichen Redakteur des „Roten Adlers", nachdem er selbst zugestanden, «daß er den Artikel vor der Drucklegung ! gelesen, wegen Ehrenbeleidigung zu einer Arreststrafe zu verurteilen. Ferner beantragte er. den Beschuldigten zu verpflichten, das Urteil samt Gründen im „Roten Adler" zu veröffentlichen. Außerdem sei der Beschuldigte
zur Tra- gung der Kosten des Strafverfahrens und Vollzuges zu ver urteilen; der Nationalsozialistische Arbeiterverein in Linz habe als Eigentümer der Zeitung für die Geldstrafe und die Kosten des Strafverfahrens solidarisch zu haften. Der Vertreter des Angeklagten. Dr. Tapper. er klärte ebenso wie der Angeklagte, daß er in der im „Roten Adler" aufgestellten Behauptung. Kohl sei ein „Schwer arbeiter". der „das Zeug habe, als Bürgermeister. Kranken- kaffeangestellter, Landtagsabgeordneter und Partei
der Angeklagte verpflichtet, das Urteil im „Roten Adler" zu veröffentlichen. Für die Kosten des Strafverfahrens wird der Angeklagte solidarisch mit dem Herausgeber der Zeitung haltbar gemacht. Dr. Tapper und daraufhin auch Dr. Höflinger behielten sich Bedenkzeit vor. M Sfidtiro'verrfiter vom Bozner Ziege«de»kmnl Sie bleiben nach wie vor moralisch verurteilt! Die wiederholten Devbrüderungsakte. zwischen den Unterdrückern Südtirols und den Hitlerfaschisten, besonders aber die Teilnahme von Nationalsozialisten