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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 27.04.1925
Umfang: 8
Dr. Strasfner gedruckt, «der für die Gemeinde nicht kandidiert, also i«m Wahlorschlag nicht enthalten ist. Jede Stimme aber, die für einen Wahlwerber Abgegeben wird, der im Wahlvorschlag nicht genannt ist, ist nach der Aaren Bestimmung «der Wahlordnung ungültig! Mit dem Antrag auf Ungültigkeitserklärung dieser Stimmen, der von mehreren Mitgliedern der Wahlkommisiion eingebracht wird, wird sich sehr eingehend die Wahlbehörfe beschäftigen müssen. Skandalös war der Zustand der Wählerlisten in Inns bruck

Kufstein: 6284 S., 1746 G., 12.745 V., 604 A., 498 N. Bezirk Kitzbühel: 2279 S., 1519 G., 8886 V., 550 A.. 71 N. Bezirk Schwaz: 1981 S., 1047 G., 10.419 V., 1908 A.. 131 N. Bezirk Landeck: 1442 S., 451 G.. 8828 V., 1106 A., 72 N. Bezirk Imst: 721 S., 486 G.. 9855 V>, 515 A., 20 N. Bezirk Neutte: 611 S., 501 G., 6126 V., 697 A., 67 N. Gesamtsumme: 30.109 S., 15.613 G., 82.026 V., 8765 A., 2941 N. Jas Wahlergebnis von Innsbruck. Sektion 1: S. Land 378. Gemeinde 390; V. Land 142, Gemeinde 165; A. Land

36; G. Land 121, Gemeinde 121; N. Land 28, Gemeinde 26; leer Land 29, Gemeinde 98. Sektion 2: S. Land 340. Gemeinde 329; D. Land 238, Gemeinde 285; A. Land 93; G. Land 97, Gemeinde 108; N. Land 29, Gemeinde 35; leer Land 18; ungültig Land 95, Gemeinde 101. Sektion 3: S. Land 404, Genreinde 412; V. Land 164, Gemeinfe 206; A. Land 63; G. Land 125, Gemeinde 144; N. Land 25, Gemeinde 28; leer Land 52, Gemeinde 49; un- gültig Land 18, Gemeinde 32. Sektion 4: S. Land 378, Gemeinde 376; V. Land 237, Gemeinde 315

; A. Land 88; G. Land 117, Gemeinde 118; N. Land 17, Gemeinde 17; leer Land 43, Gemeinde 42; un gültig Land 21, Gemeinde 47. Sektion 5: S. Land 233, Gemeinde 229; V. Land 169, Gemeinde 261; A. Land 148; G. Land 163, Gemeinde 170; N. Land 46, Gemeinfe 45; leer Land 61, Gemeinde 68; un gültig Land 35, Gemeinde 101. Sektion 6: S. Land 368, Gemeinde 352; V. Land 160, Gemeinde 236; A. Land 96; G. Land 137, Gemeinde 138; N. Land 25, Gemeinde 26; leer Land 53, Gemeinde 55; un gültig Land 26, Gemeinde

22. Sektion 7: S. Land 139, Gemeinde 135; V. Land 259, Gemeinde 318; A. Land 86; G. Land 176, Gemeinde 204; N. Land 45, Gemeinde 46; leer Land 33, Gemeinde 17; un gültig Land 41, Gemeinde 63. Sektion 8: S. Land 205, Gemeinde 204; V. Land 191, Gemeinde 221; A. Land 56; G. Land 286. Gemeinde 295; N. Land 41, Gemeinde 51; «leer Land 63, Gemeinde 58; un gültig Land 12, Gemeinfe 29. Sektion 0: S. Land 129, Gemeinde 128; V. Land 294. Gemeinde 372; A. Land 97; G. Land 202, Gemeinfe 212; N. Land 28, Gemeinfe

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 16
Datum: 04.04.1920
Umfang: 16
und ein Kreditlos 100 tl., von der Gemeinde St. Sigmund im Sellrain 12? K, Landesrat Msgr. Haideggcr 100, Graf und Gräfin Anton Eonsolati-Servegnano 300 K, Magistrat Sterzing, Sammlung, 1388 Lire und 71.40 K, Frau Emma Mark in Brixen 100 K, Gemeinde Kar- titsch 600, Gemeinde Kössen 543, Pfarramt Ert 100 Max Eccherer, Arzt in Wartenberg, 25, Gemeinde Hl. Kreuz b. Hall 366, Gemeinde Oberleutasch 780, Gemeinde Wildschönau (Restbetrag) 24.70 K, Sammlung de« „Burggräfler" in Meran 381.50 Lire, Tiroler Dcreins- bank

, Hauptanstalt in Brixen, 1050 K, Bolkswehrkom- mando 220.50, l./l. Volkswehrkomp. 117.80, 2./1. Volks wehrkomp. 157.80, 3./1. Dolkswehrkcmp. 140, 1. Baon (Zahlstelle) 46, 2. Baon 330, Wachabteilung 86.90, Volkswehrkomp. Telfs 36, Landesbildungsamt 15, Pfarr amt Kelchsau 100, Pfarramt Hochfilzen 130, Mutter haus Kettenbrücke 500, Gemeinde Schönberg 775, Ge meinde Mieders 390, Gemeinde Fulpmes 800 K, Magi strat Jnnichen (Sammlung) 1115 K und 125 Lire, Firma Feichtinger u. Komp., Innsbruck, 1E00

X, Be zirkssammelstelle Naudcrs 1874.20 K, Gemeinde Hopf- garten 220, Gemeinde Hötting 8638.73, Gemeinde Lan deck 3234.20. Gemeinde Schönwies 425, Gemeinde Ma thon 110. Gemeinde Galtür 153. Gemeinde Rasiereith 505. Gemeinde Zams 1109, Gemeinde Strengen 339.70, Gemeinde Langesthei 60, Gemeinde Pillcr 430. Ge meinde Pettneu 196, Gemeinde Flirsch 600, Gemeinde Hochgalmigg 350, Gemeinde Pians 200, Gemeinde Pfaffenhofen 400, Georg und Anna Kral 50 K. Samm lung durck die Tiroler Baucrnfparkaffe Bozen 88.61 Lire

, durch d>e Bcreinsbank Brixen ungenannt Neustift 4 Lire; zusammen 62 464.07 K. 11.029 Lire und ein Kreditlos 100 fl. Nominale. — In der Großmarkthalle wurden abgeführt von der Gemeinde Oberhofen 842 K, Gemeinde Rum 241. Gemeinde Sckmirn 40. Gemeinde Böls 358, Gemeinde Pettnau 300. Gemeinde Tbaur 287. Gemeinde Axams 266, Gemeinde Jnzing 57.40, Gemeinde Patsch 500 und Gemeinde Ellbögen 226 X. Das Llend der Advolakurskonzipienlen. Die Wiener „A.-Z." schreibt: Zu denjenigen, die das verleumderische Geschrei erheben

an gesprochen habe. Betreffs Holz wurde bei einer öffent lichen Versammlung einstimmig beschlossen, selbes für die Schulen zu liefern, damit es nicht gekauft werden darf, um im Eemeindehaushalt das Gleichgewicht zu er»' halten. Ich hatte die Aufteilung zu besorgen, hatte in der ganzen Gemeinde keinen Anstand und dieser gute Freund hat mich scharst abgewiesen. Ich werde ihm dann gedroht haben, daß ich ihm das Holz so nehme, ob wohl ich wußte, daß ich dazu keine gesetzliche Handhabe

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 29.12.1933
Umfang: 8
Soll die Gemeinde Hötting in den Konkurs getriebrn werden? Wie mehr oder iveniger alle Gemeinden im Lande, be findet sich auch Hötting in schwerer finanzieller Bedräng nis. Dre Gemeinde hat im Interesse der Arbeitslosen wie in dem der Allgemeinheit vor einigen Jahren eine Reihe zrotzer Arbeiten durchführen lasten, die heute noch nicht ganz bezahlt sind. Es mußten bei Finanzinstituten Anleihen rufgenommen werden. In den letzten zwei Jahre»! ist nun -ne Gemeinde mit dem Zinsendicnst im Rückstände

, die Geldgeber drängen, und im Interesse der Gemeinde arbei ten unsere Genoffen im Gemeinderat darauf hin, das Geld für den Zinsendienst aufzubringen und Ordnung in den Gerne» ndehaushalt zu bringen. Nach vielen Beratungen wurde ein Voranschlag für 1934 ausgearbeitet, der schließlich auch im Gemeindevor stand bei den bürgerlichen Mitgliedern keinem nennenswer ten Widerstand begegnete, und der geeignet erschien, die Gemeindefinanzen wenigstens annähernd in Ordnung bringen. Gestern hätte der Voranschlag

, forderte Mader seine Fraktionsfreunde aus, die Sitzung zu verlaffen! Den Christlichsozialen schloß sich natürlich auch das großdeutW Schwänzchen der Fraktion an . . . Unsere Genossen stellten daraufhin den Bürgerlichen die sozialdemokratischen Mandate zur Verfügung, feststellend, daß. an diesem Ausgang der Borschlagssitzung die Christlichsozialen die Verantwortung tragend, schuld sind, wenn nun die Gemeinde in Schwierigkeiten komme. Nach kaum zweistündiger Dauer fand die Sitzung

vorzu- legen. Tie Erstellung des Voranschlages hat sich infolge der schlechten wirtschaftlichen Berhältniffe äußerst schwierig ge staltet. Die Anforderungen, die in der gegenwärtigen Zeit an die Gemeinde gestellt werden, sind durch die herrschende Not viel größer als früher. Andererseits werden die Ein nahmen der Gemeinde immer geringer. Trotz der trostlosen wirtschaftlichen Verhältnisse war es im laufenden Jahre möglich fast sämtliche Rückstände, die noch vom Wohn- und Schulhausbau bestanden

, zu bezahlen. Um der Arbeitslosigkeit zu steuern Hötting, als zweitgrößte Gemeinde des Landes mit rund 12.000 Einwohnern, hat in den letzten Jahren, um der Arbeitslosigkeit zu steuern, größere Investitionen durchgeführt. So wurden die Höhenstraße und die Univer sitätsbrücke erbaut, wozu die Gemeinde bedeutende Bei träge leisten mußte. Die Gemeinde war weiters gezwungen, eine Hauptschule zu erbauen, weil damals seitens des Stadtmagistrates Innsbruck erklärt wurde, daß Höttinger Kinder nicht mehr ausgenommen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 14 von 16
Datum: 24.09.1919
Umfang: 16
der Gemeinde in keinem Falle dom Wohnzwecke entzogen werden. Der Anforderung unterliegen: 1. Leerstehende Wohnungen, die nicht vermietet sind, oder zwar vermietet aber nicht oder nur durch verhält nismäßig kurze Zeit benutzt werden. 2. Doppelwohnungcn, die in der Anzeige nicht als für eigene Wohnzwecke benötigt bezeichnst werden, oder deren Belastung nicht als notwendig anerkannt wurde. 3. Unbenutzte Wohnungen, das sind Wohnungen, die entweder a) seit mindestens 8 Tagen lediglich'zur Auf bewahrung

entzogen wurden, gleichviel, bb sie vermietet oder nicht vermietet sind. 7. Wohnungen in nahezu fertiggestellten Bauten, so- serne die Gemeinde auf ihre Kosten die Bauten bewohn bar macht. 8. a) Wohnungen, die als Ganzes untervermietet sind, ferner Wohnungen und Wohnräume, bezüglich welcher dis Gemeinde feststellt, daß sie der Wohnungsinhaber in Untermiete zu geben beabsichtigt; b) weiters Woh nungen und Wohnräume, hinsichtlich deren rechtskräftig festgestellt ist, daß sie der Mieter

der Mieter oder Inhaber seit 'dem 1. August 1914 zugezogen ist und durch zwingende Gründe (feste Anstellung, ständige 1 Berufstätigkeit, Scheinberufe gelten nicht) in der Gemeinde zu wohnen genötigt ist, ferner, wenn derselbe wegen Preistreiberei oder einer , aus Gewinnsucht begangenen strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilt wurde. 11. Wohnungen von solchen öffentlichen Angestellten bezw. ihren Angehörigen, welche seinerzeit nach § 10, Ges. vom 6. Dez. 1896, R.-G.-Dl. Nr. 222, das Heimats recht

in einer Gemeinde des d.-ö. Staatsgebietes erlangt haben und mit Rücksicht auf ihre Nationalität in Deutsch österreich von ihrer Stelle enthoben wurden, oder aus eigenem Antriebe im Auslande Dienst leisten, sowie von Offizieren und Gleichgestellten (bezw. ihren Angehöri gen), bei welchen eine der beiden letzten Voraussetzungen zu trifft. Das Anforderungsrecht kann auch zum Zwecke der Unterbringung von Kanzleien.und Geschäften ausgeübt werden, wenn hiedurch gleichzeitig eine bisher für solche Zwecke besetzte

sind und wenn durch eine intensivere Ausnützung Räume gewonnen werden können, die zur Unterbringung an derer Kanzleien oder als Wohnräume verwendbar sind. Die Gemeinde kann auch für Geschäfte und Kanzlei zwecke oder auch für Wohnungszwecke leerstehende, nicht vermietete, gar nicht oder unzulänglich benützte Ge schäfts- oder Kanzleiräume anfordern. Als Geschäfts räume gelten insbesonders: Geschäftslokale im engeren Sinne und Läden, dann 1. Werkstätten, 2. Magazine, 3. Lagerräume, 4. Stallungen und Garagen, 5. Ateliers. Ueber

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 7 von 16
Datum: 19.09.1925
Umfang: 16
, daß chm von der zuständigen Landesregierung die Landes- oder Bundesbür- gerschast verliehen wird. Zu diesem Zweck hat er folgendes beizubringen: 1. Die Zusicherung der Aufnahme in den Hei- natsverband einer Gemeinde dieses Landes, ferner den Nachweis, daß er für den Fall des Erwerbes der österrei chischen Landes- oder Bundesbürgerschast aus dem bisheri gen Staatsverband ausscheidet und daß er nach den Ge setzen des bisherigen Heimatsstaates handlungsfähig ist und schließlich daß er mindestens vier

der Bewerber nicht schon zehn Jahre ununterbrochen in einer Gemeinde des Landes einen Wohnsitz hat, die Zustimmung des Bundes kanzleramtes einzuholen. 3. Wie erwerben Personen, die seinerzeit die Staats bürgerrechtserklärungen abgegeben haben, die Landes- und Bundesbürgerschast? Antwort: Sofern die Staatsbürgerschaftserklärungen auf Grund des Gesetzes vom Dezember 1918 nach den Be stimmungen des Vertrages von Saint-Germain ihre Wirk samkeit verloren haben, werden diese Personen als Auslän der angesehen

die Landesbürgerschast durch Erlan gung des Heimatsrechtes in den Gemeinden eines Landes. I Den gesetzlichen Erwerb des Heimatsrechtes erhalten die Oberwähnten mit der bereits zitierten Heimatsrechtsnovelle: j 1. Falls die Optanten, die bereits die Staatsbürgerschafts erklärung abgegeben haben, in einer Gemeinde des öster reichischen Bundesgebietes das Heimatsrecht besitzen, neuer lich in der Gemeinde, in der sie zuletzt heimatsberechtigt wa ren; 2. falls sie in Oesterreich heimatsberechtigt waren, in jener Gemeinde

, in der sie am 16. Juli 1920 ihren ordent lichen Wohnsitz hatten; 3. falls sie nach 1. und 2. ein Hei matsrecht nicht erwerben, können sie innerhalb dreier Mo nate vom Inkrafttreten des Gesetzes bei der Landesregie rung eines Bundeslandes erklären, daß sie in diesem Bun deslande heimatsberechtigt sein wollen. Hierüber hat die Landesregierung innerhalb sechs Monate eine Gemeinde des Bundeslandes zu bestimmen, in der dem Erklärenden das Heimatsrecht zuzugestehen ist. Wenn innerhalb sechs Mo naten

von der Landesregierung keine willfahrende Entschei dung gefallen ist, so gilt das Ansuchen als abgewissen. 4. Kommen 1., 2. und 3. nicht in Betracht, so kann ihnen das Heimatsrecht in der Gemeinde nicht versagt werden, in der sie sich nach erlangter Eigenberechtigung durch vier, der Bewerbung um das Heimatsrecht unmittelbar vorhergehen den Jahre freiwillig und ununterbrochen aufgehalten haben, ohne während dieses Zeitraumes der öffentlichen Armen versorgung anheimgefallen zu fein. Kommen alle diese Be stimmungen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 12 von 16
Datum: 18.08.1923
Umfang: 16
Ergebnisse zu erzielen gewesen wären, die versäumt und verludert worden sind. Heute wollen wir uns nirt der Zukunft unseres Elektrizitätswerkes etwas näher befassen. Es ist ja bekannt, daß es stets unser Streben war, das Elek trizitätswerk Reutte einerseits zu einer fühlbaren Einnahmsquelle für unsere Gemeinde zu machen, andererseits durch die Möglichkeit. Jndustriestrom abzugebcn, die Entwicklung unseres Heimatsortes zu fördern, Arbeits- und Berdienstgelegenheit zu schassen und so unsere Gemeinde

zu einer Heimstätte sozialen Wohlstandes für die gesamte Bevölkerung zu machen. Wir forderten daher stets den Ausbau des Elektrizitätswerkes als dringendste Ausgabe der Gemeinde. Leider war cs unseren Bemühungen nicht vergönnt, einen sicht baren Erfolg zu erzielen, die Widerstände im Ge- meinderatc waren zu groß, unsere Partei zu schwach. Es mangelte an Tatwillen und Entschlos senheit und so verstrichen die Jahre ungenützt da hin. Wir können heute mit Recht darauf Hinweisen, daß man nach dem Zusammenbruche

mit einer für die heutigen Verhältnisse geringen Sunune den Ausbau des Werkes in Angriff hätte nehmen kön nen. daß dieser heute so gut wie bereits vollendet wäre und die Rückzahlung der investierten Gelder heute für die Gemeinde keine Schwierigkeiten mehr be deuten würde. Wenn man für Glocken für Hunderte Millionen Holz aus den Wäldern schlagen konnte, so wäre sicherlich auch für den wirtschaftlich so wich tigen Ausbau des Elektrizitätswerkes Holz zur Ver fügung gestanden. Nunmehr scheint aber der Ausbau des Werkes

in ein neues und für die Gemeinde gefährliches Stadium treten zu wollen. Bekanntlich hat die Ge meinde von deni früheren Besitzer des Plansees, Herrn Singer, das Recht erworben, «ruf immerwäh rende Zeiten die Wasserkraft des Plansees auszu- nützen. Die Gemeinde sollte den See bis zu einer Maximalgrenze von einem Meter stauen und unbe schränkt absenken können. Dafür hat Herr Singer auf die Dauer von 35 Jahren 300 Pferdekräfte un entgeltlich von der Gemeinde zu erhalten. Die Ge meinde ließ nun auf Grund

dieses Vertrages, der ihr die Möglichkeit eines großzügigen Ausbaues ihres Werkes gibt, auch ein Projekt ausarbeiten und legte es behufs Erlangung der wasserrecht lichen Konzession der Bezirkshauptmannschaft Reutte vor. Diese verweigerte die Bewilligung mit der Begründung, daß erstens durch die Absenkung des Sees die Anrainer geschädigt werden könnten und zlveitens die Rentabilität des Werkes nicht ge geben sei. Die Entscheidung wurde natürlich seitens der Gemeinde angefochten und tatsächlich

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 11 von 16
Datum: 23.02.1924
Umfang: 16
Sozialdemokratische SemeindepoM. Der Rechenschaftsbericht der Gemeinde Häring für das Jahr 1922 Am Sonntag den 17. b. fand in Häring eine von allen Teilen der Bevölkerung massenhaft besuäste GemeindewMevversa-lmnlung statt, in 'der Bür germeister Gen. Lapper den Rechenschaftsbericht über die Gemeindeverwaltung im Jahre 1923 er- stattete. Wenn auch Häring eine kleine Gemeinde ist und daher die Ziffer des Erfordernisses und der Bedeckung nicht Milliavdenfmnmen ausweffen, so spricht

zu erzielen und dabei aber ihre Ausgaben aus allen Gebieten in vorbild lichem Sinne gelöst hat. Die äiristlichsoziale Oppo sition mußte auch die objektive und tüchtige Der- ivältung der Gemeinde durch 'die sozialistische Mehrheit anerkennen und tat es auch, indem ihr Vertreter GR. Hechenberger in der Dersamm- lung dem Bürgermeister nicht, nur die Entlastung für die geordnete und wirklich musterhafte Füh rung der Gemeindegeschäfte und der Rechnungs legung erteilte, sondern ihm auch Dank und An erkennung

'der Opposition zum Ausdrucke brachte. Nachdem Gen. Lapper eingangs seiner Aus führungen aus die Schwierigkeiten der Gemeinde -durch die Nachwirkungen des Krieges hingewiesen hatte und das Wirken der vovhergegangenen Ge meindevertretung, der es gelungen ist. wohl in der sclMerllen Zeit die Gemeinde vor Erschütterungen zu bewahren, hevvorhob, wobei er sehr richtig be merkte, „bie jetzige Gemeindevertretung ernte das. was in 'der früheren Periode gesät wovden sei", erstattete er den Rechensä>astsbericht

K beitrugen. Als dritthöchster Posten der Gemeindeeinna>hmen fun giert die Grundsteuer, die einen Bettag von 66 Mllionen einbrachte. Die übrigen Einnahmen setzten sich aus kleinen Posten, wie: Lustbarkeits steuer, Hundesteuer, Erträgnisse der Gemeinde- qebäulichkeiten ustv. usw., zusammen. Gen. Lapper fichrt dazu aus, daß die Fürsorgeabgabe wohl größtenteils zu Lasten der arbeitenden Kreise geht, weil die Unternehmer diese Steuerbelastung mög lichst durch Niedevhaltung der Löhne auszugleichen versuchen

. Im großen und ganzen könnte man sa- gen, daß der größte Steuerzahler überhaupt der . Konsument fft, der durch die indirekten Steuern am meisten belastet wird. Immerhin dürfe man auch nicht verkennen, daß auch 'der Grundbesitz in Hä ring, der ja nicht allzu groß ist, für die Gemeinde ziemlich hevangezogen wird. Unter den Ausgaben fungiert in erster Linie das Armenwesen und die soziale Fürsorge, für die 92,874.000 K ausgegeben wurden. Unter diesen Ausgaben befinden sich für Verbilligung der Milch für arme

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 10.04.1933
Umfang: 8
niedriger sein, wenn die bürgerlichen Parteien dem Antrag der Sozialdemokraten auf Einführung der Wohn bausteuer stattgegeben hätten. Zwei Millionen Schilling hätte die Gemeinde außerdem noch beim Bau der Nord- kettenbahn ersparen können, wenn die Bürgerlichen die so zialdemokratische Mahnung nach Sparsamkeit beherzigt hätten. Die Ueberschuldung von zwölf Millionen Schilling kostet der Gemeinde jährlich mehr als eine Million Schilling für Verzinsung und Tilgung. Eine Million Schilling müssen daher

die Steuerträger Innsbrucks nur für diesen Zweck aufbringen. Statt daß die Gemeinde jährlich um eine Million Schilling Arbeit und Verdienst schaffen würde, muß das viele Geld für Ver zinsung und Tilgung außer Landes gehen. Hätten die Bür gerlichen gut verwaltet, dann hätte die Gemeinde um die zwölf Mllionen Schilling, um die sie nun zu viel Schulden hat, fünfhundert Woh nungen bauen können. Vierhundert Arbeiter aller Branchen hätten auf fünf Jahre Arbeit und Verdienst gehabt. Schulden und Wohnungsnot Gerade

an produktiven Leistungen der Gemeinde interessiert. Die Sozialdemokraten wollten die Einführung der Wohnbausteuer an Stelle einer Wohnbau anleihe. Hätten die bürgerlichen Parteien dem sozialdemo kratischen Vorschlag zugestimmt, dann hätte die Gemeinde um zwölf Millionen Schilling Schulden weniger und brauchte um eine Million Schilling im Jahre weniger für Verzinsung und Tilgung auszugeben. Die Mittel der Wohnbausteuer hätten der Gemeinde die Möglichkeit gegeben, alljährlich Wohnungen zu bauen

. Diese Gemeindewohnbauten wären bei Fertigstellung auch schon abbezahlt gewesen und hätten die Gemeinde nicht mehr belastet. Die Gemeinde wäre dadurch in die Lage ge kommen, die Wohnungen billig zu vermieten. Die Wohnungslosen von Innsbruck wären nicht nur zu Wohnungen gekommen, sondern sie hätten auch bil lige Wohnungen gehabt. Weil aber die Bürgerlichen eine schlechte Anleihepolitik be trieben haben, weil sie den Antrag der Sozialdemokraten auf Einführung der Wohnbausteuer abgelehnt haben, darum ist die Gemeinde

in eine schwere Schuldknechtschaft geraten und darum kann sie keine Wohnungen bauen. Und darum müssen die Wohnungslosen wohnungslos bleiben, die Arbeitslosen arbeitslos und die Kaufleute ohne Wirt- fchaftseinkommen. Kn Heiiulvehrbörgenneister hat kein Berttauen Es wäre unbedingte Pflicht der bürgerlichen Ge meindeverwaltung gewesen, dafür zu sorgen, die kostspie ligen Anleihen durch günstigere und längerfristige An leihen zu ersetzen, damit die Gemeinde eine Erleichterung der Zinsenlast erreicht

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 30.12.1932
Umfang: 8
Sine Gemeinde in Not SK FlmnzschwieMeiten der Gemeinde Zenbach — Sie Haltung der bürger lichen Preise md die Wicht des Lander Furchtbar wütet die Krise im Land und in den Gemein» den. In der Werhnachtswoche beriet der Landtag den Vor anschlag. Was da zutage kam. ist wahrlich schreckenerregend. Eine surchtbare Verschuldung des Landes wurde sichtbar und statt produktiven Ausgaben muß das Land im kom menden Jahre nahezu 2 Millionen Schilling für die Abstat tung und die Verzinsung von Darlehen

, wenn ihnen nicht das Land, soweit es eben kann, und der Bund zu Hilfe eilen. Eine solche Kunde vom Zusammenbruch einer Gemeinde kommt aus I e n b a ch. Diese Gemeinde, deren Verwaltung bürgerlich ist, hat in besieren Tagen, als die jetzt wü tende Krise noch nicht vorauszusehen war, ein Darlehen ausgenommen, um dringende Arbeiten in der Gemeinde vollführen zu können. So wurde über Anregung der Landes schulbehörde ein neues Schulhaus gebaut; außerdem ist Vas alte Schulhaus, das den Anforderungen nicht mehr entsprach

, zu einem Wohnhaus umgebaut worden. Die Gemeinde Jen bach nahm zu diesem produktiven Zwecke von der Zentral- sparkasie Wien ein Darlehen in der Höhe von etwas Mehr als 500.000 Schilling auf. Zu dieser Zeit, als das Darlehen gegeben wurde, befand sich die Wirtschaft im allgemeinen und die der Gemeinde Jenbach in hoffnungsvollem Zu stande. Die Betriebe waren gut beschäftigt und die Einnah men der Gemeinden ließen eine Erfüllung der Rückzahlungs- bedingungen ohneweiters als möglich erscheinen. So bekam die Gemeinde

Jenbach das Darlehen und verwendete es zu dem bestimmten produktiven Zweck der Schulerbauung und der WohnhauSumbauung. Nun ist die Gemeinde Jenbach in Schwierigkeiten ge raten. Das ist bei den heutigen Zeiten keine Seltenheit. Nicht nur Gemeinden nähern sich heute dem Zusammen bruche, sondern vor ihnen sind schon große Industrie, und Bankunternehmungen, die doch unter berühmter privatwtrt» schaftlicher Führung standen, ganz jämmerlich eingegangen. Die Gemeinde Jenbach ist in Schwierigkeiten geraten

, weil die allgemeine Wirtschaftskrise eben auch vor den Toren dieser Gemeinde nicht halt gemacht hat. Die Betriebe, die auf Jenbacher Grund stehen, haben zum Teil ihre Pforten geschloffen, zum Teil werken sie mit einem so geringen Ar beiterstand, daß von einem Jndustrieleben kaum mehr die Rede sein kann. Naturgemäß färbt ein solches Eingehen der Industrie auch aus die Finanzen der Gemeinde ab. Die jährlichen Einnahmen, die in den Jahren 1926, 1927 und 1928 noch an die 150.000 Schilling betrugen, sind weit

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 10.07.1931
Umfang: 8
dieser Summe wären 400.000 8 bar an die Gemeinde Reutte zu zahlen gewesen, während der Käufer eine Schuld der Zug spitzbahn beim Kreditinstitute für öffentliche Unternehmun gen in Wien, im Betrage von vier Millionen Schilling zur Abstattung übernehmen hätte müssen. Nun hat seinerzeit das Land Tirol für diese Schuld eine Landeshaftung über nommen, die heute noch zu Recht besteht. Das Land hat nun von dem deutschen Käufer ziemlich weitgehende Bürgschaf ten für die Annuitäten dieses Darlehens gefordert

wiederum 4.4 Millionen Schilling, wovon 400.000 8 bar zu Händen der Gemeinde Reutte zu erlegen sind. Das deutsche Konsortium übernimmt auch wieder die vorerwähnte Schuld beim Kreditinstitut für öffentliche Unternehmungen, stellt jedoch keine Bürgschaf ten, sondern erhält jetzt bei Abschluß dieses Vertrages nur die Minderheit der Aktien der Zugspitzbahn ausgefolgt. Land und Gemeinde behalten so lange die Mehrheit der Aktien, bis das deutsche Konsortium die vorerwähnte Schuld suk- zessive zurückzahlt

von 20.000 8 zur Bezah lung seiner Prozeßkosten erhalten, dafür muß die Gemeinde Reutte zugunsten des Konsortiums auf eine Forderung an den Karitasverband in der Höhe von 30.000 8 verzichten, welchen Betrag seinerzeit Dr. Stern auf Konto Zugspitz bahn, besser gesagt Gemeinde Reutte, dem Karitasverband gegeben hat. Weiters, und das ist eine Hauptbedingung, muß die Gemeinde Reutte auf alle zivilrechtlichen Schadenersatzan sprüche an Dr. Stern verzichten, sonst tritt dieser den Ver einbarungen des Landes

, bezw. der Gemeinde, mit dem deut schen Konsortium nicht bei und der Verkauf geht zurück. Todesschreck einzujagen und sie dann zu töten, wie ich es tun werde?" Mit flammenden Augen sah er Ricks ins Gesicht. Aber er sprach mit großer Selbstbeherrschung, beinahe freundlich. Ricks schwieg noch immer. Er fühlte, daß er Grey in gewissem Sinne in seiner Hand hielt, obwohl dieser ihn ebensogut töten konnte wie die anderen. Grey wartete aus eine Antwort und seine Stimme wurde noch weicher. „Sie sind jung

habe. Schreiben Sie jede meiner Drohungen auf, alles, was die andern sagten. Und ich kann Ihnen versprechen: Sie werden sich nur blamieren, wie noch nie in Ihrem Leben. Hören Sie zu: Weder Rack- wah, noch Lindrum, noch die anderen werden zugeben, mich auch nur dem Namen nach zu kennen. Sie fürchten sich zu sehr und hoffen, mich hinters Licht sübren ru können. Sie Die strafrechtliche Seite wird durch diesen zivilrecht lichen Verzicht der Gemeinde Reutte nicht berührt. Zu der Gemeinderatssitzung in Reutte

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 13.05.1935
Umfang: 8
. Wollen wir nun nachstehend eine Vergleichstellung betrachten: 1. Hauptstück Von der: Lrtsgemeinden überhaupt Tie Gliederung der Gemeinden. Städte und Märkte. Führung ihrer Titel. Erhebung zur Stadt. Führung des Wappens u. dgl. ist gleich geblieben. Eine Ergänzung hat die Vereinigung zweier oder mehrerer Gemeinden erfah ren. nachdem eine Bestimmung angesügt wurde, daß Ver handlungen über die Art des Vermögens einer Gemeinde, ihrer Betriebe. Fonds und Anstalten vorauszugehen haben und daß „gegen den Willen

auch nur einer Gemeinde die Zusammenlegung nur durch Landesgesetz verfügt werden kann". Änderungen von Gemeindegrenzen kann die Lan desregierung aus wichtigen Gründen und nach Anhören der Gemeinde, wenn hiedurch ihr Bestand nicht berührt wird, im Verordnungswege verfügen. Wenn hiedurch eine Aei- derung von Gerichts- oder Verwaltungsbezirken entsteht, bedarf es der Zustimmung der Landesregierung. 2. Hauptstück Von den Personen in der Gemeinde Die alte GO. unterschied vier Arten von Gemeinde mitgliedern

, und zwar: 1. solche, die im Gebiet der Gemeinde Ha»M- oder Grundbesitz haben, oder 2. von einem in der Gemeinde selbständig betriebenen Gewerbe oder Erwerbe eine direkte Steuer entrichten, oder 3. die in der Gemeinde heimatberechtigt find und auch daselbst ihren ständigen Wohnsitz haben, oder 4. von der Gemeinde als Gemeindemitglieder ausge nommen wurden. Die übrigen Personen heißen Auswärtige. Die neue GO. beschränkt sich nunmehr auf Wohnsitz und Staatsbürger. De"k § 15 besagt: „Gemeindemitglieder sind alle öster reichischen

Bundesbürger, die durch mindestens drei Jahre in der Gemeinde den ordentlichen Wohnsitz haben oder ohne Rücksicht ans die Dauer des ordentlichen Wohn sitzes auch in der Gemeinde heimaberechtigt sind. Alle übri gen Personen sind Auswärtige." Haus- oder Grundbesitz, sowie Gewerbe oder Erwerb allein kommt nicht mehr in Frage, wenn nicht auch der Wohnsitz damit verbunden ist. Hingegen erwirkt je mand schon nach Ablauf von drei Jahren die Gemeindemit gliedschaft. was eine bedeutende Verbesserung gegenüber

der alten GO. ist. Ausnahmen gegen Ansuchen sind auch weiterhin zulässig gegen festgesetzte Gebühr. Neu ist hier, daß, falls jemand die Bundesbürgerschaft nicht erhält, er die schon eingezahlte „Zusicherungsgebühr" rücksordern kann. Neu ist ferners die Bestimmung, wonach bei Aus weisungen von „Auswärtigen" nicht mehr der Gemeinde- tag (früher Gemeinderat), sondern der Gemeinderat (früher Vorstand) beschließt. 3. Hauptstück Von der Gemeindevertretung überhaupt Die neue GO. hat nun andere Bezeichnungen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 11.04.1933
Umfang: 8
der sozialdemokratischen Partei für die Gemeinderats wahl am 23. April. Wir setzen heute den Bericht über das Wahlprogramm fort. ParteivoliM statt GeureindevoliK Ebenso wenig, wie sich die Bürgerlichen um die Nöte der Handels- und Gewerbetreibenden kümmerten, so wenig sorgte sich die bürgerliche Gemeindemehrheit um die Nöte der Arbeitslosen. Es gibt jetzt kein dringenderes Erfordernis, als Ar beitsbeschaffung. Alle Stände der Bevölkerung warten darauf, daß die Wirtschaft durch die Gemeinde eine Be lebung erfahre

. Im Trubel der Zusammenbrüche ist die private Initiative erschlagen worden. Jetzt muß die öffentliche Hand eingrei sen und das Getriebe der Wirtschaft wieder in Gang zu bringen versuchen. Von der Gemeinde Innsbruck ist, so lange sie von den bürgerlichen Parteien in der Mehrheit verwaltet wird, keine Tat zu erwarten, die wirtschafts befreiend wirken könnte. Denn die bürgerliche Wirtschafts politik im Staate, im Lande und in der Gemeinde hat ja die furchtbare Krise mitverschuldet

. Vor allem hat die bürgerliche Gemeinderatsmehrhert nie die Kraft aufgebracht, um gegenüber dem Bund die Interessen der Gemeinde mannhaft zu vertreten. So hat der Bund der Gemeinde die wirksamsten Einnahms quellen entzogen. Den Christlichsozialen waren die Ver tuschung ihrer Bankenskandale und die Sanierung der Kre ditanstalt wichtiger, als die Bedürfnisse der eigenen Ge meinde. Auch gegenüber dem Land zeigten die bürgerlichen Parteien niemals die nötige Nackensteife, um das Land zu zwingen, der Gemeinde das zu geben

, was der Gemeinde frommt. So behielt das Land die Einkünfte aus der Benzin- abgabe und aus der Bierauflage für sich. Auch hier übten die Christlichsozialen Verrat an den Interessen der Gemeinde Innsbruck; denn mit den Gel dern, die der Gemeinde hätten zukommen sollen, wur den unter Duldung der christlichsozialen Landtagsmehr heit unnütze Käufe getätigt, Haftungen für fragwür dige Unternehmungen übernommen und die Bürger- kriegsvorbereitungen der Heimatwehren unterstiitzt. So gingen Unsummen Geldes

für die Gemeinde verloren, mit denen sie Arbeit schaffen und Hunderten von Arbeits losen Verdienst geben könnte. 800 Arbeitslose könnte» Arbeit und Verdienst hoben In der Gemeinde selbst betrieben die Christlichsozialen eine Politik der Bevorzugung der Reichen und der Besitzen den, denen ganz bedeutende Steuererleichterungen zu erkannt wurden. Durch die Nichteinführung der Wohnbausteuer ver schuldete die bürgerliche Gemeinderatsmehrheit eine überflüssige Schuldenlast von zehn Millionen Schilling. Dazu kommen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 09.10.1924
Umfang: 8
den. Für die Fuhren übernehmen der Baumeister ein und die Gemeinde zwei Drittel der Kosten. Ueber Antrag 'des Gen. Pelzeder wird beschlossen, den Verbindungsweg Pro'bstenhos-Baustadl herzurich ten. Der Obmann des Bauausschusses GR. A ch a m« m er legte hierauf wegen Differenzen zwischen ihm und dem Bürgermeister Dr. Graßmair bezw. dem GR. Muglach die Obmannstelle und das Gemeinde-' ratsmandat nieder und verließ die Sitzung. Der Grund liegt offenbar darin, weil sich Herr Acham- mer in der Wahlgemeinschaft

jederzeit eine eigene Meinung zu vertreten gestattete und die ignoran ten Bauerndiktatoren vom Bürgermeister bis zum Muglach herunter sich anmaßten, ihren rückstän digen Geist auch den fortschrittlicher gesinnten Klubmitgliedern aufpfropsen zu wollen. Herr Achammer ist nicht ein Freund der Sozialdemokra ten und unsere Genossen befanden sich oft im Gegen satz zu seinen Ansichten, aber nichtsdestoweniger muß rückhaltlos anerkannt werden, daß er mit seinen Leistungen für die Gemeinde turmhoch

über den Herren Muglach und Konsorten steht. Der Vorsitzende Gen." K o h l dankte dem Scheidenden sür seine ersprießliche Tätigkeit zum Gemeinde- wohle. Zur Forsttagsatzung wurden die GRR. Rocker, Muglach und Gen. Pelzeder entsendet. In vertraulicher Sitzung kamen dann die Anträge des Ausschusses für soziale Fürsorge zur Erledigung. Unter „Allfälligem" wurde darüber Klage geführt, daß die Amtsstunden beim Postamt Hötting nicht den öffentlichen Bedürfnissen -entsprechen, und beschlossen, an die Postdirektion

der Sozialdemokraten im Gemeinderat angenommen worden. Die Beratungen in der Gemeinderatssitzung vom J Montag, den 6. Oktober waren zeitweilig von einem ungewöhnlich würdigen Geist beherrscht. Mit sach- ; sichern Ernst wurde ein in den Mittelpunkt der Er örterungen gestellter Antrag unserer Genossen be handelt und schließlich zum Beschluß erhoben, die Gemeinde möge durch den Bau von Wohnungen die Initiative zur Linderung des Wohnungselends ergreifen. Antragsgemäß soll der Finanzausschuß sich mit den Modalitäten

einer Kapitalsanleihe, der Bauausschuß mit den erforderlichen technischen Vorerhebungen beschäftigen und über Wunsch des RG. Dr. Matuella auch der Wohnungsausschuß, dem sonst nur die Funktion der Wohnungsvermitt lung zufällt, bei den Vorberatungen einbezogen werden. Es wird wohl noch manche Schwierigkeit zu überwinden sein, aber bei einigem guten Wil len und im Bewußtsein, daß es augenblicklich die vornehmste soziale Ausgabe der Gemeinde ist, die Wohnungsnot nach Kräften zu lindern, wird das gute Werk gelingen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 15.04.1927
Umfang: 8
der Gemeinde Men 6, 7 und 8 8. Die Gemeinde Wien hebt nur so viel ein, als die Be triebs- und Jnstandhaltungskosten ausmachen, und obwohl die Gemeinde nicht verpflichtet wäre, aus diese Bauten den Mieterschutz anzuwenden, so liegt ein Staatssenatbeschluß vor. daß der Mieterschutz trotzdem für diese Bauten Geltung habe. Das ist die Wahrheit über die roten Zmsgeier irr Wien. In der Provinz macht nran halt den Gewerbetreibenden einen furckstbaren Wauwau von dem roten Wien vor, weil sich die bürgerlichen

Parteien eben sagen, in Innsbruck und in Kufstein und in Landeck können es ja diese Leute nicht beurteilen, ob wir sie anlügen oder nicht. Breitnerw rtschast oder Eeipe wlrMaft. Schauen wir uns nun an, wie dre Gemeinde Wien ihre Steuern verwendet, wie die angebliche Gewerbefeindlichkeit der Sozialdenrokraten aussicht, und wie der Bund mit den Steuergeldern umgeht. Die Gemeinde Wien verbaut jedes. Jahr 2000 bis 3000 Milliarden Kronen in Wohnungen, in Schulen, in Bädern, in Fürsorgeheimen usw

., was für Tau sende von Kleingewerbetreibenden Arbeit und Verdienst be deutet. Die Gemeinde Men hat einen Kredit von 500 Mil lionen Kronen zu 6 Prozent ausschließlich für kleine Ge werbetreibende zur Verfügung gestellt, damit diese in der jetzigen Wirtschaftskrise leichter durchkommen. Die Ge meinde Wien übernimmt die Haftung für 60 Prozent der Lieferungen der Wiener Industrie nach Rußland im Be trage von 1000 Milliarden Kronen. Die Gemeinde Wien hat für alle Lichtreklame nach 8 Uhr abends eine öOprozen

-- tige Ermäßigung des Strompreises gewährt. Die Gemeinde Wien hat jenen Hotels einen 40° bis 50prozentigen Nach laß der FremdenzimmevWgabe aus drei Jahre zugestanden, >die sich verpflichten, den dreifachen Betrag für Investitio nen, für Modernisierung der Wiener Hotels zu verwenden. Das bedeutet eine Summe von 1150 Milliarden Kronen, die zum Großteil wieder den Gewerbetreibenden, wie Installa teuren. Schlossern, Tapezierern, Tischlern, Mailern usw. zu- kommen. Die Gemeinde Men hat 35.000 Wohnungen

be reits erbaut, sie baut weitere 30.000. Die Gemeinde Wien ist diejenige, denen heute ein Großteil der Wiener kleinen und mittleren Gewerbetreibenden ihre Existenz verdanken. So schaut die Gewerbefeindlichkeit der Gemeinde Wien in Mrklichkeit aus. Und der Bund? Der hat es in wenigen Jahren zu stande gebracht, 2000 Milliarden Staats- und Steuergel'der zu verludern, zusammengebrochene Parteibanken damit zu sanieren. Der Bund hat es zustande gebracht, 'daß durch 15 Jahre hindurch Handel, Industrie

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 16
Datum: 17.09.1932
Umfang: 16
Nationalrat S ch e i b e i n. Das Gemeindereserat hielt in beiden Wäh lerversammlungen der Gemeinderatskandidat Rechtsan walt Dr. Karl Höslinger. Kandidat Dr. Höflinge« leitete seine Rede mit einer Betrachtung über Sinn und Zweck einer Gemeinde ein. Nach dem hierarchischen Aus bau des Staates ist die Gemeinde seine Grundlage. Dar aus erklärt sich die Bedeutung der Wahl des Gemeinde rates. Die Gemeinde führt kein Sonderleben, sondern sie be steht des Gemeinwohles wegen. Ihre Aufgaben find sozialpolitischer

, dem Schwachen im Wirtschaftskampse beizustehen, dem unschuldig aus dem Wirtschaftskampse Ausgeschie denen helfend unter die Arme zu greisen. Das Programm der sozialdemokratischen Gemeinde vertreter ist daher klar vorgezeichnet. Die Bildung darf nicht ein Monopol der Reichen sein. Die Gemeinde hat jedem Kinde, gleichgültig ob es von ar men oder reichen Eltern stammt, durch ihre Schulen ein möglichst großes Maß von Wissen zu vermitteln. Nur lesen, schreiben und rechnen zu können, genügt heute

nicht. Die Arbeitslosigkeit bedingt bei der Arbeitsvergeoung eine Auslese, und diese Auslese wird nicht nur nach beruflichem, sachlichem Können vorgenommen, sondern neben diesen Eigenschaften auch nach Maßgabe der Intelligenz und der Allgemeinbildung. Wenn die Höttinger Hauptschule noch nicht aufgebaut wäre, müßte sie auch trotz der Kenntnis, daß ihre Her stellung gewaltige Geldsummen verschlingt und große Zinslasten auserlegt, neu errichtet werden. Die Gemeinde hat aber nicht nur tofitr zu sorgen, daß die Kinder

die Schule besuchen, sondern daß sie zur Erreichung des Lehrzieles auch die notwendigen Schulbehelse, Lehr mittel bekommen. Können die Eltern diese selbst nicht aus- bringen, dann muß es die Gemeinde für sie tun. Da ein gesunder Geist nur in einem gesunden Körper lebt, muß die Gemeinde auch für die körperliche Ausbildung der Kinder und der Jugend besorgt sein; daher hat sie Spiel- und Sportplätze anzulegen, im Winter Wärmestuben bereitzuhalten und für- die Aermsten der Armen Ausspeisungen vorzunehmen

. Das allgemeine Wohl der Gemeindeangehörigen be dingt es, daß die Gemeinde, soweit immer es nur in ihren ihren Kräften steht, für die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten dorsorgt. Solche gibt es in Hötting in Hülle und Fülle: Erweiterung des Kanalisationsnetzes, den Straßenausbau, den Straßenneübau zur Erschließung neuer Wohnbau gelegenheiten, Förderung des Wohnbauwesens überhaupt, sei es aus öffentlichen oder genossenschaftlichen Mitteln. Für viele dieser Arbeiten kann auch die finanzielle Be deckung gesunden

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 12
Datum: 29.01.1921
Umfang: 12
diese Be hauptung des Abg. Bernstein bekannt? Was ge denkt die Reichsregierung zu tun, nur, durch Nachprüfung der Angaben des, Abg. Bernstein Licht in die von ihm behauptete Korruptions affäre zu bringen? Der Tiroler Landtag. Eine Debatte über die Plansee-Wafferkräfte. «'Seitens des Dr. Peer und Gen. lag ein Tri nglichkeitsantrag vor, der die Abtretung der dem Laiche vorbehaltenen Ausnützung der Plan- ses-Wafferkräfte an die Gemeinde Reutte ver langt. Landeshauptmann Schraffl beantragt nach Verlesung

des Antrages, diesen der näch sten Obmännerkonferenz zur Einreihung zuzuweisen. Dr. Peer sprach sich gegen diese Absicht aus; die Angelegenheit sei bis 1. Fe bruar befristet, die Gemeinde Reutte lege daher Wert darauf, daß die Bereinigung dieser für sie äußerst wichtigen Frage ohne Verzögerung durchgeführt werde. Dr. Gruener wandte sich gegen die Art und Weise, wie Dr. Peer die Vereiubarungen der Parteien ignoriere. Seitens der Parteien sei vereinbart worden, daß Dringlichkeitsan- trage im Hause verlesen

, dann der Obmänner konferenz zur Einreihung vorgelegt werden. Der Umstand, daß Dr. Peer in dem fraglichen Falle die Gemeinde Reutte gegen das Land ver trete, berechtige ihn noch nicht, die getroffenen Vereinbarungen zu ignorieren. Die sozialdemo kratische Fraktion habe sieben Dringlichkeitsan- träge bereits eingebvacht, für die Dr. Gruener dann ebenfalls die gleiche Behandlung verlange, wie Dr. Peer für den seinen. Nachdem Dr. Peer gegen dlie Ausführungen Dr. Grueners polemisiert hatte, wurde über Antrag

des politischen Ehekonsenses. In Tirol und Vorarlberg besieht auf Grund des Hof- kanzleidekretes vom Jahre 1820 die polizeiliche Beschrän kung, daß für die Verehelichung jener Personen, die ent weder keine Liegenschaften besitzen,, oder kein selbstän diges Gewerbe treiben, eine Bewilligung der politischen Behörde, die naturgemäß immer im Sinne der Aeuße- rung der zuständigen Gemeinde 'ausfiel, notwendig war. 1 Diese vormärzliche Bestimmung, die bezeichnender weise nur mehr in Tirol unb, Vorarlberg in Geltung

zu verlangen. Gleichzeitig wird die Landesregierung be auftragt, die anderen Larcheöregierungen Oesterreichs zwähnlichen Schritten einzuladen. Die Resolution fand ebenfalls einstimmige Annahme. Anträge des Finanzausschusses. Der Stadtgemeinde Kufstein wurde zum Zwecke der Vornahme von Wiederherstellungsarbsiten amfttäd- tischen ElektrizitälZiverke in der Sparchcn die Ausnahme eines Darlehens von 1 Million Kronen, der Gemeinde Kirchberg ein solches von 3 Millionen Kronen zum Ankäufe de? Kraftwerke Egger

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 14 von 20
Datum: 29.11.1930
Umfang: 20
. Aus verkehrsschwachen Kreuzungen wird nach dem Zeichen „Achtung" entweder das Zeichen „Halt" oder das Zeichen „Freie Fahrt" gegeben. Es kann auch gleichzeitig mit einem Arm das Zeichen „Halt" für die eine Fahrt richtung und mit dem zweiten Arm das Zeichen „Freie Fahrt" für die andere, die erste kreuzende Fahrtrichtung, gegeben werden. Den Weisungen der Organe der Straßenaufsicht und den von ihnen zur Regelung des Verkehres gegebenen Zei chen ist Fc^ge zu leisten. Die »«haltbare« MtSnbe in einer Mirster Gemeinde

. Aus Lienz schreibt man uns: In der rein ländlischen Gemeinde Görtschach-Gödnach bei Lienz hat unsere Partei bei der diesmaligen Wahl über 30 Stimmen bekommen. Dieses Wahlresultat hat natürlich alle Leute, die die Ver hältnisse in dieser Gemeinde nickt kennen, vollkommen über rascht. Der „Osttiroler" bringt diese Ueberraschung auch zum Ausdruck und verweist darauf, daß der Bürgermeister in dieser Gemeinde der christlichsoziale Bauernbundsekretär sei. Das gibt gewiß zu denken, und in dieser Gemeinde muß

es nicht allenthalben stimmen.' Das wird schon so sein. Haben wir doch in drei Artikeln die Zustände in die ser Gemeinde geschildert. Die darin gemachten Anklagen sind unwidersprochen geblieben. Wir haben die unhalt baren Zustände der Trinkwasserversorgung geschildert, die geradezu abscheulich sind und einen Herd für Seuchen bil den. Der Bauernbundsekretär als Bürgermeister schert sich aber anscheinend blutwenig oder gar nicht um diese Sachen und baut lieber Wege, die lange nicht so notwendig

sind, wie eine Wasserleitung. In einem zweiten Artikel haben wir die sozialen Einstellungen der Machthaber in dieser Gemeinde aufgezeigt. Anstatt Einkehr zu halten, scheint man einen armen Krüppel es fühlen zu lassen, daß über diese Zustände in der Presse geschrieben wurde. Dabei ist der Mann ganz unschuldig. Schließlich besprachen wir die sonderbaren Verwaltungsmethoden in dieser Gemeinde. Wer die drei Artikel gelesen hat, kann sich dann schon ein bißchen in dieser Gemeinde, auch von der Ferne gesehen, zurecht finden

. Die verhältnismäßig große Stimmenzahl, die für die sozialdemokratische Partei abgegeben wurde, ist eben nichts anderes als der Niederschlag einer großen Un- zufriedenheit über die Zustände, die den Leuten rasch und gründlich die Augen öffnen. Freilich, für unsere Gegner ist es bitter und unangenehm, daß dieser Gesinnungsum- fchwung gerade in jener Gemeinde Vorkommen muß, wo eigentlich eine Musterwirtschaft und eine allgemeine Zu friedenheit vorherrschen soll. Denn wer sollte es besser treffen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 08.08.1910
Umfang: 8
, da äußerst Wichtige Fragen auf der Tagesordnung stehen. Klassenkämpfe in der Gemeinde?) Bor nicht allzuferner -Zeit überwog fast in allen Staaten die ländliche Bevölkerung, die städtische. Heute hat sich das Siedlungsverhältnis ins Gegen teil gewendet: Tie städtische Bevölkerung übertrifft vielfach die ländliche, und. wo dieses Verhältnis noch nicht zur Tat geworden, offenbart die Beobachtung, daß die Verschiebung! mitten in Bewegung ist. Tie Ursachen dieser Wandlung sind bekannt

den geänderten Lebensbedürfnissen an- zupassen; die Verwaltung der Städte beruht Heute auf derselben Basis Wie vor einem Menschenalter, die Anforderungen, «welche die breiten Massen der *) Von Martin Rapoldi im Augustheft der in Wien erscheinenden sozialdemokratischen Monatsschrift „Der Kampf". (Wien V/l, Wienstraße 89 A. Städtbewohner an das Stadtregime stellen, ent springen aber ganz anderen Wirtschaftsverhältnissen als jenen, die zur Zeit, als die heutige Gemeinde^ ordnung erlassen würde, den Städtern

ihren Cha rakter aufdrückten. Tieser Kontrast gibt den Klassen kämpfen in der Gemeinde eben ihre eigenartige Wucht und Schärfe. Tie bürgerlichen Parteien bestreiten das Bestehen eines solchen Kontrastes. Sie bekämpfen die sozial demokratische Forderung nach- dem allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht zur Gemeinde in der Regel mit dem Hinweis, daß in der Gemeinde verwaltung hauptsächlich nur Fragen zu behandeln sind, die vornehmlich das Interesse deS seßhaf ten besitzenden Bürgers berühren. Tiefes

„Argument" wurzelt in der Ansicht, daß alle wirt schaftlichen Veränderungen im letzten Mensichenalter nur quantitativer Art seien und mit dm po litischen Rechten nicht das mindeste zu tun haben und daß sich die fernere Wirtschaftliche Entwicklung ganz gut auf der Basis des heutigen Gemeinde wahlrechtes vollziehen kann. Wenn die Massen der besitzenden KlassM in der Gemeinde schon ein In teresse zu vertreten haben, dann, in Gottes Namen, gibt man den „Nichtsteuerzahlern" einen vierten Wahlkörper

, sondern der Grad der Einsicht, den eine Gemeindeverwaltung! der Woh nungsfrage entgegenbringt. Ob sie selbst die Re gelung des Wohnungswesens in die Hand nimmt oder sie ganz der Privatspekulation, dem Spiel des Angebotes und der Nächstage überläßt, ist entscheidend für die Beurteilung. Und S t e u e r - druck ist nicht die Summierung der Ab gaben, welche die Gemeinde von ihren Bewoh nern einhebt, sondern die Art der Steuerin; welche Steuern der Bevölkerung auferlegt werden. Deshalb bedeutet die Riederreißung

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 9 von 16
Datum: 12.10.1919
Umfang: 16
? Wenn in einer Gemeinde Wahlsprengel gebil det sind, ist für jeden solchen eine Sprengelwahl behörde >zu bilden, die aus einem vom Bürger meister bestellten Wahlleiter und aus wenigstens drei Beisitzern besteht. Wo ist der Sitz der Sprengelwahlbehörde? In jenem Sprengel, der das Gemeindeamt in sich schließt, ist die Gemeindewahlbehörde zu gleich Sprengelwahlbehörde Wann sind die Beschlüsse über die Festsetzung von Sprengeln zu fassen? Die Beschlüsse der Gerne indewa h löehörd en über die Fesffetzung von Wahlsprengeln

sind s o f o r t nach erfolgter Bildung dieser Behörden zu fas sen, in der Gemeinde ortsüblich kundzumachen und der Bezirkswahlbehörde mitzuieilen. Was haben die Bezirkswahlbcbörden zu tun? Die nach der Landtagswahlordnung vom 14. April 1919 gebildeten Bezirkswahlbehörden haben auch für die Wahl der GemeindevertreLun- > gen im Rahmen des Gemeindewahlgesetzes tätig qu kein. Sßs Wahlrecht. Welcher Art ist das aktive Wahlrecht? Die Gemeinderatsmitglieder sind zu wählen auf Grund des allgemeinen, gleichen, unmittel baren

, geheimen und persönlich auszuübenden Stimmrechtes nach dem Berhältniswahlverfah- Wer hat das aktive Wahlrecht? Ist eine Seß haftigkeit erforderlich? Wahlberechtigt ist jeder d.-ö. Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechtes, der seit zehn Monaten, zurückgerechnet vom Tage der Wahlausschreibung, in der Gemeinde seinen ordent lichen Wohnsitz hat, in einer d.-ö. Ge meinde heimatsberechtigt ist, vor dem 1. Jänner des Jahres der Wahl das 20. Lebensjahr zurück gelegt hat und im Vollbesitze

der bürgerlichen Rechte ist. Für wen genügt der ordentliche Wohnsitz für das aktive Wahlrecht? Bei Personen, die in der Gemeinde ihres Wohnsitzes das- Heimatsrecht besitzen, genügt der ordentliche Wohnsitz am Tage der Wahlausschre^ bung. Dürfen Deutsch-Südtiroler und Ladiner das aktive Wahlrecht ausüben? Zu den ersten nach diesem Gesetze vorzuneh- meuden Wahlen haben auch jene Personen d e u t- s ch e r oder k a d i n i s ch e r Nationalität das aktive Wahlrecht, die in einer nach dem Friedens- Verträge

maligen Oesterreich das aktive Wahlrecht? Zu den erste n nach diesem Gesetze vorzuneh menden Wahlen wird von dem vorgesehenen Er fordernis der Heimatsberechtigung in einer d.-ö. Gemeinde auch für diejenigen Personen von nach weislich deutscher Volkszugehörigkeit abgesehen, welche das Heim atsrecht in einer Gemeinde der früher im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder besitzen, soferne sie Nachweisen, daß sie sich zur d.-ö. Staatsbürgerschaft bekannt ha ben. Zn diesen gehören auch jene Personen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 05.04.1934
Umfang: 8
für ehrliche Arbeit vorüber ist und jeder seinen Platz an der Sonne erhalten muß. Auch an jene Mitbürger wende ich mich, die aus einer falschen Geschichtsauffassung heraus glauben. Verrat am Deutschtum zu begehen, wenn sie Oesterreich bejahen. Ich bin überzeugt, daß ihre Mit arbeit im neuen Oesterreich wertvoll und notwendig ist. Die im Jahre 1930 vom Gemeinderat beschlossene Verwaltungs reform hat Erfolge gezeitigt. Die Verwaltung der Gemeinde ist eine gediegene und schlagfertige. Auf diesem Gebiete

und daß auch die Möglichkeit neuer Einstellungen nicht mehr gegeben ist. Triste Finanzlage Die wirtschaftliche Situation der Gemeinde, die bis Das Kokainschiff ; v ] Kriminal-Roman von Seamark ■* v<?4 < Copyright Ly Wilhelm Goldmann, Verlag Leipzig, durch Dr. Präger. Pressedienst, Wien Er war ein merkwürdiger alter Mann, kaum größer als einen Meter fünfzig, dabei dünn und hager wie ein Strauchbesen. Wenn er auf feinem Lagerhof zwischen all den alten Tauen und den anderen mehr oder weniger be schädigten Dingen umherging

, für die Verwaltung, für die Schule sind feststehend; Einsparungen auf diesem Gebiete sind auf Grund rechtlicher und gesetzlicher Normen nicht möglich. Die Ausgaben für die soziale Fürsorge sind von Jahr zu Jahr gestiegen und zeigen heute eine bedenklich steigende Tendenz. Auf der an deren Seite sind die Einnahmen der Gemeinde, die von dem wirtschaftlichen Gleichmaß abhängig sind/ ganz bedenklich zurückgegangen. Ein erfreuliches Zeichen der Gemeinde- Wirtschaft ist jedoch der Umstand, daß die städtischen W- gaben

Maßnahmen getroffen. Die Beam ten. Arbeiter und Angestellten der Gemeinde wurden ganz wesentlich in ihren Einnahmen und damit in ihrem Le bensstandard gekürzt. Dabei muß ich das große Verständ nis, das ich gerade bei diesen Gruppen gefunden habe, her vorheben. Leider bin ich jedoch genötigt sestzustellen, daß alle diese Opfer nicht imstande waren, die Wunde zu heilen, die der Wirtschaft geschlagen wurde. Leider war es in den letzten zivei Jahren nicht mehr möglich, durch Investitionen durch die Stadt

der Wirtschaft zu helfen. Es mußte sogar die einzige Baulichkeit, welche die Gemeinde im Jahre 1931 (Pradler Hauptschule) begonnen hat, eingestellt werden, da ich voraussah, daß die Aufbringung der Mittel nicht mehr möglich wird. Trotz allen Mühen und Sorgen, trotz allen Opfern, die Steuerzahler und Lohnempfänger gebracht haben, waren die Abgänge unvermeidlich. Schwere, aber unbedingte Pflicht ist es nun. alles vorzukehren, um wenig stens nicht tiefer in die Abgangswirtschaft hinein zu ge raten

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Seite 13 von 16
Datum: 04.05.1935
Umfang: 16
Aar Innsbrucker Stadtrecht Von Abg. Aholf Berger Das ehemalige GemeindestaLut heißt nunmehr Stadt- Dcht und enthält nur mehr die Bestimmungen die den Ge- neindetag, den Gemeinderat und den Vorstand betreffen, chne der früheren Gemeindeivahlordnung. Das alte Statut gliederte sich in vier Abschnitte, und zwar Abschnitt I: „Von dem Gebiete der Gemeinde und ihrer Bewohner", II: „Von der Gemeindevertretung", III: „Vom Wirkungskreis der Ge meinde" und IV: „Aufsicht über die Gemeindeverwaltung

". Das Stadtrecht zerfällt in fünf Hauptstücke, und zwar: I. über: „Gebiet und Personen"; II. „Organe und Hilss- organe der Gemeinde"; III. über den „Wirkungskreis der Gemeinde und ihrer Organe"; IV. den „Rechtszug" und V. „Aussicht über die Gemeinde. Kontrolle durch den Rech nungshof und Auflösung des Gemeindetages". Dem voran gestellt ist noch ein Einleitungsgesetz mit vier Artikeln, die besagen, wie das Gesetz im Sinne der Verfassung und des Uebergangsgesetzes in Kraft gesetzt wird, ferner

Gemeinden, der Bundes- und Landesregi" " v, n geschehen, es kann aber auch gegen den Willen der Ge: eine Aenderung der Grenzen ihres Gebietes durch La. gesetz verfügt werden. Das alte Statut teilte die Bewohner der Stadt in Gemeindemitglieder (Gemeindeangehörige und Gemeindegenossen) und „Auswärtige". Das Stadtrecht sagt jetzt im § 3 „Die Personen in der Gemeinde sind entweder Gemeindemitglieder oder Auswärtige. Gemeindemitglieder sind alle österreichischen Bundesbürger, die im Gemeinde gebiete

ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Alle übrigen heißen „Auswärtige". Eingeschränkt ist auch die Ernennung zum Ehrenbürger. Hier bedarf es. wenn' es Aus länder betrifft, der Genehmigung der Landesregierung. Ehrenbürger-Ernennungen können nunmehr auch wieder zu rückgezogen werden, wenn sich der Ehrenbürger ihrer u n- würdig erweist. Das H. Hauptstück Organe und H i l f s o r ga n e der Gemeinde: Zuerst der Bürgermeister: Er wird vom Gemeindetag ge wählt. kann aus der Mitte desselben entnommen

werden, kann aber auch außerhalb desselben stehend herangezogen werden. Er ist dann automatisch Mitglied des Gemeinde tages . der dann um ein Mitglied verstärkt ist. Dies ist nun eine Neuheit! Zur Wahl des Bürgermeisters ist die Zustim mung von mehr als der Hälfte aller Mitglieder des Ge meindetages erforderlich. Eine Stichrvahl ist zulässig. Bei Stimmengleichheit ent scheidet das Los. (Jedoch nur wer in den zweiten Mahlgang einzübeziehen ist. eine weitere Wahlsitzung ist zuläsiig binnen 8 Tagen.) Kommt keine vorgeschriebene

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