der Maurer, Maler, Tischler, Zimmerer, Stein metze, Schlosser, Spengler, Monteure, Bauhilfs arbeiter werden dringend ersucht, Mittwoch den 12. August, abends 8 Uhr, sich zu einer Be sprechung im Konsumverein, Maximilianstraße 7, ersten Stock, einzufinden. Etwas für die Sanitätsbehörde! In den „Innsbrucker Nachrichten" vom 11. August be findet sich folgende Anzeige: „Versteigerung. Am Mittwoch den 12. August, um 10 Uhr vormittags findet im hiesigen landschaftlichen Lagerhause eine Versteigerung von zirka
9000 Kilogramm teilweise verdorbenen: Reis statt. Hiezu werdet: Kauflustige höflichst ein geladen. Der Stationschef." Höher gehts nimmer! Erst einige Tage ist es her, daß das „Jnslebentreten der staatlichen Untersuchungsanstalt für Lebensmittel am 18. August" veröffentlicht wurde und nur wenige Tage vorher, am 11. August, wird durch ein staat liches Organ eine Kundmachung verlautbart, nach welcher gewagt wird, schlechte verdorbene Lebens mittel an den Mann zu bringen. Es bestand so mit die Gefahr
am 15. August ausziehe. Einen Teil seiner Möbel ließ Herr Ultsch noch bei Frau Mair. Am 8. August jedoch kam schon der Hausmeister Trink und fragte Frau Mair, wann sie die Wohnung räume und bemerkte, daß am Montag der Hafner und Maurer komn:en, welche in der Küche zu tun haben. Obwohl Frau Mair es nicht nötig gehabt hätte, da das Recht zweifelsohne auf ihrer Seite ist, so erkundigte sie sich doch noch bei Gericht. Nun kam Herr Trink mit dem Gesetzbuche in der Hand und sagte Frau Mair, das Gericht gehe
nach Ablauf der Mietzeit, das ist nach dem 1. Fe bruar, 1. Mai, 1. August oder 1. November die Räumung zu beginnen und demjenigen, der die Wohnung nach ihm übernimmt, einen zur Verwahrung eines Teiles seiner Fahrnisse hin länglich schicklichen Platz einzuräumen und spätestens am 14. Tage nach Ablauf obigen Mietzieles die Wohnung bei Vermeidung der nach § 19 der bezogenen Verordnung zulässigen Zwangsmaßregeln vollständig zu räumen und zu übergeben. . . ." Herr Trink versteht jedoch
Sie mich in Ruh' und gehen Sie!" Hausmeister Trink sagte hierauf, daß er es dem Advokaten übergebe. Merkwürdigerweise soll auch dieser, obwohl Frau Mair ganz ohne jeden Zweifel sich im Rechte befindet, mit dern Hinansbringen der Möbel aus der Wohnung gedroht haben. Montag den 10. August belästigte der gesetzeskundige Herr Trink die Frau abermals und lehnte sich darüber auf, daß ein Tapezierer der Frau Mair einen Diwan aufrichtete, so daß der Tapezierer die Flucht ergriff. Herr Trink ließ sie auch nicht mehr