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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 15.07.1898
Umfang: 4
einen richterlichen Befehl noch eine schriftliche Ermächtigung vorzeigen konnte, wurde ihm von den Ausschußmitgliedern der Eintritt in die Vereinskanzlei verweigert. Abgeordneter Bielohlawek holte zwei, der Vereinssekretär Julius Sigris, der dem Magistratscommissär assistirte, drei Wachleute herbei, die von Jnspector Leopold Sonnleitner com- mandirt wurden. Auf Intervention des inzwischen im Vereinslocal erschienenen Reichsrathsabgeordneten Dr. Verkauf nahm schließlich der Magistratsbeamte von der Vornahme

, Landesgerichtsrath Mitscherling, um 6 Uhr Abends, nach siebenstündiger Verhandlung, nachstehendes Urtheil: Die Angeklagten Victor Tachau, Hans Bednarsch und Julius Sigris sind schuldig der Übertretung des § 4 des Gesetzes zum Schutze des Hausrechtes vom 27. October 1862 begangen dadurch, daß dieselben widerrechtlich bei dem Vereine der kauf männischen Angestellten eine Hausdurchsuchung Vornahmen, beziehungsweise vornehmen ließen und werden verurtheilt: Magistratsdirector Tachau zu einer Geldstrafe

von dreihundert Gulden eventuell zu einer Woche Arrest, Hans Bednarsch zu einer Geldstrafe von hundert Gulden eventuell fünf Tagen Arrest, und Julius Sigris zu fünfzig Gulden eventuell drei Tagen Arrest. Ferner haben sämmtliche Angeklagte solidarisch die Prozeßkoften zu tragen und dem Verein zwei Gulden für den Wagen und fünf Gulden als Buße für Schimpf und Schande zu ersetzen. So kommt es, wenn ein Beamter gerne vergißt, nach Recht und Gesetz zu handeln und zum erklärten Parteimann einer Partei

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