bis zu diesem Zeitpunkte ferliggeslell! werden kann. — Die Vorstehung hat in ihrer letzten Sitzung folgende Bestimmungen für den Besuch ihrer Käufer festgesetzt: a) Eintritlsgebühr 1 Lire, Mitglieder des Alpenvereines sind hievon befreit, b) Aebernachlungs- gcbühr: 1. für Mitglieder des Alpenvereines 2 Lire in Einzelzimmern, 2 Lire im allgemeinen Schlafraume; 2. für Mitglieder des österreichischen Alpenklubs, des Touristenklubs, des Gebirgsvereines, der Naturfreunde, des • akademischen Alpenklubs, bezw. Vereine 6 Lire
in Einzcizimmern, 4 Lire im allgemeinen Schlafraume; 3. für alle anderen 10 Lire in Einzelzimmern, 8 Lire im allgemeinen Schlafraume. 4. Jugendliche, welche in Begleitung von Iugendwanderführern die Käufer besuchen, erhalten nach vorheriger Anmeldung bei der Vereins- vorslehung besondere Begünstigungen. 5. Mitglieder des Alpenvereines, des österreichischen Alpenklubs, des Gebirgs vereines, der Naturfreunde, des akademischen Alpenklubs, bezw. Vereine, haben sich, wenn sie die vorgenannten Begünstigungen