allein erhalten, sie erhielten bisher vom preußischen Staat keinen Zuschuß. Schließlich besaßen die Dänen in Flensburg eine Privat realschule, die ebenfalls von der Minderheit jelbst erhalten wurde. Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, daß im offiziellen Staatsvoran schlag von Dänemark 300.000 Kronen rund 2 Millionen Lire) zur Unterstützung des Dänentums in Deritschland ausgewarfea sind; ferner, daß an der dänischen Privat volksschule und an der dänischen Privatreal schule anstandslos reichsdänische
-Stadt leben, weder eine öffentliche, noch eine private Volksschule mit dänischer Unterrichtssprache besaßen; zweitens aber deswegen, weil der Staat -keinen Beitrag für das dänische Privatschulwesen leistete. Diese beiden bisher bestehenden Mängel sind nun durch den in der Einleitung er wähnten preußischen Ministerialerlaß b e- h o b e n morden. Dieser Erlaß ist das Er gebnis der seit mehr als einem Jahr schwe benden Verhandlungen im preußischen Mini sterium mit den deutschen Führern der Pro vinz
Schleswig einerseits und der Bespre chungen zwischen Deutschland und Dänemark anderseits. Der neue Erlaß regelt die kult»te rellen NechteEber dänischen Minderheit sehr weitgehend. Er bestimmt nämlich folgendes: 1. In jenen Gemeinden, in welchen 24 dä nische Kinder angemeldet werden, wird eine öffesttliche (von Gemeinde und Staat crhalte.nc) Volksschule eingerichtet: in dieser Schule ist die Unterrichtssprache rein dänisch: deutsch ist lediglich Unterrichtsgegenstand. Der dänischen Minderheit
auf die drei erwähnten Kreise würde etwa einer Be schränkung ähnlichen Minderheitenschutzes bei uns auf die Bezirke Merano, Bolzano, Bres- sanone, Brunico und Tgna entsprechen). 4. Es steht der dänischen Minderheit ganz frei, Privatschulen einzurichten, die über das Ziel der Volksschule hinausgehen. Dies ist der Inhalt des preußischen Mini sterialerlasses. Er stellt, dies muß festgehalten werden, nicht den Beginn einer auf neuen Fundamenten aufbauenden Regelung der Minderheitenschutzfrage dar