. Der Schätzungswert beträgt Lire 87.191.68 und der des Zubehörs Lire 778.—, das geringste Anbot Lire 58.848.—. Die Bedingungen sind bei der kgl. Prätur Lana ersichtlich. 127 Am 25. September d. I., um 9 Uhr vor mittags, findet im Gemeindegasthause in S. Andrea in Monte die zwangsweise Versteigerung des Risfnolerhofes, GrundbuMeinlagezabl 43 I S. Andrea in Monte, Wohn- und Wirtschaftsgebäude, Hofraum und Mühle, und den dazugehöri gen Grundstücken statt. Schätzungswert Lire 112.608.—, geringstes Anbot Lire
75.868.66, Vadium Lire 11.268 Die Be dingungen find bei der kgl. Prätur Vressa- none ersichtlich. 128 Von der kgl. Prätur Silandro werden fol. gende zwangsweise Liegenschafts versteigerungen ausgeschrieben. Die Feilbietungsbedingungen sind in allen Fällen dortselbst ersichtlich, und zwar: auf Betreiben des Peter Thuille in Gargazzone gegen Martin Tappeiner in Coldrano am 18. September d. I.. um 3 Uhr nachmittag» im Brückenwirtshaus in Coldrano: Gruno. Suchseinlagezahl 15 I Coldrano: 1. der Fallerhof
.—: das Vadium betragt 18 Prozent des Schätzwertes. 134 Auf Betreiben der Banca bei Trentino e dell'Alto Adige findet am 24. September, um 4 Uhr nachmittags, bei der kgl. Prätur Silandro die Versteigerung der Liegen schaften statt: 1. in Grundbuchseinlagezahl 186 ll Silandro, Garten, Gebäude unv Branntweinbrennerei, Eb.-Einl.-Zl. 410 ll Wohn« u. Wirtschaftsgebäude. Haus Nr. 85, zusammen geschätzt auf Lire 30.000.—, ge ringstes Anbot Lire 15.008.—: 2. Eb.-E.-Zl. 676 ll Garten, geschätzt auf Lire 158
der Art. 23, 47 (Absatz 1), 68, 61 des kgl. Dekretes vom 15. Oktober 1925, Nr. 2033, weil er Samenöl in den Handel brachte, ohne auf den Gefäßen, die dieses ent- hielten, den Vermerk „Samenöl' anzubringm und ohne an der Außenseite der Geschäftsräume einen entsprechenden Anschlag anzubringm. Obbesagte Ueberttetung wurde am 8. Mai 1929 in Mazia (Matsch) festgestellt. Zum Ausgang der heutigen Verhandlung, di« in Anwesenheit des Angeklagten gehalten wurde; nach Anhörung des Staatsanwaltes
, des Verteidigers und des Angeklagten, der er als erster und letzter das Wort hatte; erachtet der Prätor, daß die dem Angeklagten zur Last gelegten, einleitend genannten Tat bestände durch das Protokoll der kgl. Finanz- wache Malles, welches von dm einschrettendm Agenten bei der Einvernahme bestätigt wurde, erwiesen erscheinen und nicht durch stichhältige Beweise bestritten wurden: er erachtet, daß die kindischen Ausreden des Angeklagten gar nicht der Berückstchttgung wett find, der behauptet, den Zettel gehabt