bleiben, nicht auswandern! Die kgl. Präfektur übersendet uns den an alle Amtsbürgermeister hinausgegebenen Abschnitt der Rede des Regierungschefs vom 26. Ma! betreffend die Eindämmung des Auswandererwesens. Darin heißt es: Im ersten Teil meiner Kammerrede vom 26. Mai habe ich die Grundsätze der völki schen Landesverteidgiung ausgesprochen. Es genügt nicht die physische Gesundheit des Volkes zu schätzen und Vermehrung der Ge burten anzueifern und die zur Sterblich keitsziffer herabzusetzen
, das aus dem Aus land zurückkommt, wirtschaftlich alles das, was es aufgewendet hat, um ihn zu ernäh-. ren, zu erziehen und ihn arbeitsfähig zu machen: vom militärischen Gesichtspunkt einen Soldaten, vom völkischen Gesichtspunkt einen jungen starken Volksgenossen, der fremdes Land befruchten und mit Kindern beschenken wird. Ich mache die Präfekten aufmerksam, streng auf alle Organisationen die irgendwie mit der Auswanderung zu tun haben in ihrem Amts bereich acht zu geben. Besonders die kgl. Polizeibehörden
. Nach Einsicht in das kgl. Dekret vom 7. Oktober 1923, Nr. 2208, in das Gesetz vom 6 November 1926, Nr. 1848, und in das Dekret des Herrn Quästors von Bolzano vom 10. Juni 1927 und in Berücksichtigung der befondern Beschaffenheit des Gebietes, ordnet der Präfekt der Provinz Bolzano an wie folgt: Der Verschleiß von Wein, Bier, Wermut, Marsala und andern alkoholischen Geträn ken, die weniger als 21 Prozent Alkohol, ist in der gapzen Provinz von der Stunde der Lökäleroffnung morgeü's bis dessen Schwß am Abend
eine fallweise Aus nahme gemacht werden- Sperrstunden'Berordnung Nach Einsicht des kgl. Dekret vom 7. Okt. 1923, Nr. 2208, und in das Gesetz vom 6. November 1926, Nr. 1848, bestimmt der Quästor der Provinz Bolzano wie folgt: Die Stunden zur Oeffnung und Schlie ßung der Gastwirtschaften in der Provinz Bolzano werden, nachstehend festgesetzt: Bom 15. Mai bis 31. Oktober. Gast höfe, Restaurants, Speisehäuser, Kaffeehäu ser und Bars in den Gemeinden Bolzano, Merano, Breffanone und Brunico Aufsper ren um 6 Uhr