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Volksbote
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Seite 3 von 8
Datum: 02.06.1938
Umfang: 8
Für den feierlichen Empfang Ihrer Kgl. Hoheiten des Kronprinzenpaares in Bolzano am 4. Juni vormittags fitib vom Verbands sekretär ausführliche Verfügungen an die Kräfte des Regimes erlassen worden, die wir nachstehend veröffentlichen: Es müssen alle mündlich und schriftlich er teilten Weisungen, die für den 22. Mai XVI gegeben worden sind, befolgt werden. Den politischen Sekretären ist der Fahrplan der Sonderzüge übermittelt worden. Der Faschio von Bolzano wird für den üblichen Etappendienst

sind. Zutritt. Wenn I. Kgl. Hoheiten den kgl. Palast er reicht haben, kehren die Faschi der Ortschaften zwischen Bolzano und Merano und der Zone von Merano unverzüglich wieder an chre Sitze zurück, um an den Veranstaltungen des Nachmittags teilzunehmen. Es werden auch die Faschi der Val Denosta gleich abfahren. Sie fahren bis Merano wo sie an der Cnchüllung des Denkmales des Alpino teilnehmen. Sie werden nach der Feier die Fahrt mit Sonderzügen fortsetzen. . * Das Programm für die in Bolzano erfol- enden

Veranstaltungen am Nachmittag des . Juni und am 3. Juni haben wir bereits veröffentlicht. Bolzano im Festschmuck Je näher der Tag der Ankunft des erlauch ten Kronprinzenpaares heranruckt, desto fest licher gestaltet sich das Straßenbild der Stadt ob der emsig betriebenen Ausschmückungs arbeiten. Der Bahnhof, der ja der erste Punkt der Stadt ist, den Ihre Kgl. Hoheiten betreten» wird sich den hohen Gästen in seinem schönsten ' Festkleids präsentieren. Die zu beiden Sei ten mit Kastanienbäumen besetzte Viktor

- Emanuel-Straße mit den links- und rechts seitigen wohlgepflegten städtischen, Park anlagen, dann der stattliche Bau der Pfarr kirche und der große, schöne Hauptplatz der Stadt machen auf jeden ankommenden Gast einen reizvollen Eindruck. Anläßlich des Besuches Ihrer Kgl. Hohetten erhalten der Bahnhofplatz und diese Straßen-, züge eine prachtvolle Ausschmückung, wodurch! der Eingang in das Stadtinnere einen faszi nierenden Anblick bietet. n Am Bahnhofplatz werden auf zwei 24 Meter i hohen Beton-Masten

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Volksbote
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Seite 6 von 6
Datum: 01.08.1940
Umfang: 6
beginnt. a Blockierung -er preise, Miete« unö Löhne dir 31. MSrz 1941 — Einschränkung öer Lautütigkett I» der „Gazz. Uff.' vom 30. Juli ist da« kgl. Eesetzdekret Nr. SS» vom 19. Juni L S. oeröffeut- licht. Dasselbe betrifft di« Blockierung der Warenpreise, Wohnungsmieten. Berkehrstarife. Art. 1. Keine Erhöhung darf gestattet werden auf die beim Inkrafttreten des vorliegenden Eefetzdekretes kur Waren irgendwelcher Art, Lieferung von Wasier, elektrischem Strom, Gas, für öffentliche Personen

- und Warenbeförde rungsmittel und sonstigen fürAandwirtschastliche oder industrielle Erzeugnisse und Dienstleistungen irgendwelcher Art behördlich festgesetzte»' Preise. Warenpreise und Tarife für Verkehrsmittel, Gas, Kraft, Licht usw., welche amtlichen Höchstpreisen unterliegen, dürfen nicht höher sein als die am Tage des Inkrafttretens dieses Eesetzvekretes be stehenden. Sämtliche Bestimmungen des kgl. Gesetzdekreteg Nr. 1387 vom 18. Juni'1088 blei ben in Kraft, soweit sie mit dem vorliegenden Eesetzdekret

gilt für die Mietpreise das Verbot d« Erhöhung nach den Bestimmungen des kgl.. Gefetzdekretog Rr. 1387 vom 16. Juni 1038. Obige Bestimmungen gelten auch für die erst nach dem 5. Oktober 1036 erstmalig vermieteten Liegenschaften. Für die städtischen Liegenschaften lWohnun- gen) können Mieterhöhungen tu Fällen von Vermietungen an neue Mieter oder Mietver- tragsverlöngerungen nur dann zugölaffen wer. den. wenn der Mietpreis abzüglich eines Drittels niedriger wäre als der steuerbare Betrag

dies innerhalb Jahresfrist (nach erfolgter Bezahlung) verlangt: Art. 8. Die im vorliegenden Eesetzdekret vor gesehenen^'Verbote treten mit 31. März 1841 außer Kraft. . Art. 9. Mit kgl. Dekret werden die Grgän- zungsbestimmungen und allenfalls sonst noch - für erforderlich erachteten Durchführungsbestimmun gen getroffen werden. . ' Vorliegende» Dekret ttitt mit heutigem Tag e in Kraft. Die zweiprozentige Lohttabgabe zuguusten der FamUten der EinLerufenen.. Die Kaufleute-llnion teilt' zum Gesetz vom 25. Juni

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