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Volksbote
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Seite 2 von 16
Datum: 03.05.1934
Umfang: 16
gemeinsam -'<-mmen. ausgenommen den Fall, dass deren Rechte in besonderen Abkommen begrenzt wären. . Der britische Botschafter Sir Francis Lindley hat dem japanischen Aussenminister Hirota gegenüber erklärt, dass, die in der japanischen Erklärung zum Ausdruck gebrachte Beunruhi gung sich nicht auf Grossbritannien Übertragen könne, dessen Politik darin-bestehe, alle Gefahren für den Frieden und die Unversehrtheit Chinas zu verhüten, und dass Grossbritannien dement sprechend auch nicht zugeben könne, dass

einigten Staaten in dieser Erklärung das Recht vor, in Fragen einer finanziellen oder ander weitigen Unterstützung Chinas von Fall zu Fall in der ihnen als richtig erscheinenden Weise vor zugehen. Sie anerkennen keine Notwendigkeit und keine Verpflichtung, in solchen Angelegen heiten andere Mächte zu veftagen. Wie aus der Erklärung Hulls weiter hervorgeht, bestreiten die Vereinigten Staaten Japan das Recht, eine Monroe-Doktrin für den Fernen Osten zu ver künden. ' ■ ■ Staatssekretär Hüll

. Bei der Mai-Sitzung der Ab rüstungskonferenz wird die Türkei durch ihren Außenminister die Frage der Befestigung der Dardanellen aufwerfen lassen. — Ans adtt «el» IMchirmabsprunv aus »er Stratosphäre London, 29. April. John Tr an um, der berühmteste Fall» schirmpilot der Welt, der Mann der die toll- sten Versuche mit seinem Fallschirm unter nommen hat, und der erst im vorigen Jahr den Höhenrekord der Fallschirmpiloten er heblich verbesserte, will im nächsten Monat einen erneuten Rekordversuch unternehmen

. Le will sich von einem starkmokorlgen Flug zeug bl» an die Grenze der Stratosphäre kragen lassen, um von dort abzuspringen. Den größten Teil der Strecke beabsichtigt er, wie ein Stein, in die Tiefe zu fallen. Erst wenige tausend Meter über dem Erdboden will er an der Leine zichen. die das Oeffnen des Fall schirms bewirft. Auch bei seinem letzten Rekord verfuhr er in ähnlicher Weise. Natürlich sind für derartige Experimente wahrhaft eiserne Nerven er forderlich. Ja, sogar bei einem nächtlichen Absprung ließ er sich mehrere tausend

Untersuchung von Schullindern in Cmercompascu bei Emmen (Holland) wurde eine erschreckende Feststellung gemacht. Von 60 Schülern der 1. Klasse wurden 40 Schüler als hochgradig tuberkulös befunden. Wahr scheinlich handelt es sich um einen Fall von Masienansteckung. Wie die Ermittlungen ergaben, ist Ende 1038 ein Mädchen in die Klasse ausgenommen worden, das an offener Tuberkulose litt. Es wurden Maßnahmen getroffen, um die erkrankten Kinder in Spezialbehandlung zu nehmen.

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Volksbote
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Seite 2 von 10
Datum: 02.01.1931
Umfang: 10
zwischen dem belgischen und dem fran« ® en Generalstab mit Zustimmung der beiden runaen abgeschlossenen Defensivver trag für den Fall eines nicht provozierten Angriffes Deutschlands gegen Belgien oder Frankreich nicht zitieren, weil es sich um ein rein technisches Abkommen und nicht um einen eigent lichen Bündnisvertrag handle. Al» Beleg dient ihm ein Absatz au» dem am Sitz de» Völker bundes registrierten Defenflvvertrag. Poullet wiederholt, die einzigen Verträge, welche Belgiens internationale juristische Ver

besprochen und dabei auch der Vertrag von 1929 erörtert worden war. Er konnte seine früheren Erklärungen wiederholen, es handle sich um einen reinen Defensivvertrag für den Fall eines nicht provozierten Angriffs, der beide Par teien souverän laste in der Burteilung des prak tischen Falles und in der Organisation der Ver teidigung. Aber neben dem In Gens registrierten Vertrag gebe es die geheimen Abkommen der Generalstabe, die, wenn sie von Parlament und RegieruM übernommen werden, Belgiens ganze innere

darin bestünde, mit Frankreich eine militärische Gruppe zu bilden, während doch .Belgien» Politik durch Locarno bestimmt sein müsse. Locarno — fährt Vandervelde fort — hat den Vertrau im Fall eines nicht provozierten Angriffs von Frankreich und Belgien auf Eng land, Italien und Deutschland ausgedehnt, aber nur. sofern da» Rheinstatut oetlept wird, und nicht für den Fall, dah z. B. Italien gegen Frankreich oder Deutschland gegen Polen einen '.nicht provozierten Angriff einleitete. Belgien ikSnate

, die gleichen Kurse auch am Konkurrenzlnstitut, der „Ecole des hautes Etudes' (welche fran zösische Unterrichtssprache hat), zu erteilen, aber st« hatte in jedem Fall Unrecht, diese» Verbot in letzter Stunde erst auszusprechen, als der Lehr plan de» Institutes schon festlag und der Unter- richt beginnen sollte. Ein Professor ^hatte ' J geweigert, sich dem Verbot zu fügen. Er las die gleiche Vorlesung in flämischer Sprache an der Universität und in französischer am Institut. Flämisch-extremistische Studenten

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Volksbote
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Seite 11 von 12
Datum: 22.03.1923
Umfang: 12
Beträge bei den Raiff- eisenkassen als Einlage verbleiben werden, wodurch sich der Einlagenstand erhöht, er wächst der Kasse bei Einhebuntz einer ange messenen Vergütung eine Einnahmsquelle, die zur Deckung der immer mehr steigenden Vcrwaltungskosten verwendet werden kann. Im Nachstehenden 'werden die Fälle, die bei den Raisteisenkassen in Betracht kommeii, erläutert. 1. Fall. Das Mitglied Josef Meier will einer Firma in Bozen eine Zahlung von Lire 1000.— leisten. Cs geht zur Naiffeisen- kasse erlegt

eine Bestätigung ausfolgen, und für Deckung des Portos und Spesen einen kleinen Betrag einheben, und zwar schlagen wir vor bis zu Lire '1000.— 1 Lira und über Lire 1000.— 1 Prozent. 2. Fall. Das Mitglied Josef Meier will einer Firma in Bozen.eine'Zahlung von Lire 1000.— leisten. Meier hat ein Spar- einlagen-Konto oder ein Konto in laufender Rechnung, geht zur Raiffeisenkasse und er teilt den Auftrag, an die Firma in Bozen von seinem Konto Lire 1000.— zu über weisen. In Bezug auf Ausfüllung des Blocks

, Ausfolgung der Bestätigung und Einhebung der Spesengebühr bleibt der Vorgang gleich \ wie bei Fall 1. 3. Fall: Eine Firma in Bozen zahlt an das Mitglied Josef Meier Lire 1000.—. Die Firma erlegt bei der Zentralkaffe in/Bozen Lire 1000.—. Die Zentralkasse verständigt, hievon die Raiffeisenkasse und diese zahlt den Betrag aus. 4. Fall: Eine Firma, in Bozen zahlt an das Mitglied Josef Meier Lire 1000.—. Die Firma erlegt bei der Zentralkasse Lire 1000, die Zentralkasse verständigt davon die Raiff eisenkaffe

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Seite 11 von 12
Datum: 22.06.1922
Umfang: 12
von der Bank ausgeliehen hat, welche ihm also die eben gezeichnete Kriegsanleihe „belehnt', dang gilt das Moratorium. Hat aber der A die restlichen 8000 Kronen bei seinem Nachbarn B geliehen und der Bank die 10.090 Kronen, um welche er die Kriegsanleihe kaufte, bar bezahlt, so gilt das Moratorium nicht. Ebensowenig gilt das Moratorium in folgendem Fall: Der A hat sich für 10.090 Kronen Kriegsanleihe gekauft. Er brauchte dann später Bargeld, ging zu einer Bank und ließ von ihr diese Kriegsanleihe mit 5900

haben, Klagen gegen Kriegsanleihebeleh- >ungsschuldner eingebracht worden; die Krankheit behaftet waren; zu unserer Ver wunderung wurde aber dennoch keines an- gesteckt. Die Folgen der Seuche waren allseits sehr schlimm. Ich erinnere mich an einen Fall, daß bei einem Besitzer drei Kühe und ein Kalb verendeten. Dann geschah es häu fig, daß das Fleisch solcher erkrankten Tiere als Nahrungsmittel nicht verwendet werden konnte und man mutzte es einfach eingrabcn. So wurden in meiner Heimatsgemeindc St. Martin

der verheerenden Seuche wurde der Viehstand wieder bedeutend gehoben. Hoffen wir nun, daß die Seuche nicht mehr aus- bricht; sollte dies aber der Fall sein, so emp fehle ich jedem Diehbesitzer die genannten Mittel anzuwenden. Bozen, am 13. Juni 1922. H i n t n e r Andreas, Lehramtszögling in Bozen. Der WeiMM fit Würol urrd m Aegno. Eine vergleichende Betrachtung. x. y. Bozen, Mitte Juni. ' Die schwierige Lage unserer Weinproduktion und unseres Weinhandels infolge der Absperrung von den alten Absatzgebieten

noch 300.000 Hekto, die im Lande keinen Absatz finden, daher ausgcführt werden müssen, und eben auf die Preise drücken, wenn diese Ausfuhr so großen Schmierigkeiten begegnet, wie es Heuer tatsächlich der Fall ist. Unter solchen Umständen kann also die Tatsache nicht überrasche», daß für gleich- grädige Ware in Südtirol nur geringere Preise erzielt werden können, als in den alten Pro vinze». Auch ist für den Südtiroler Weinhandcl, der ja doch immer wieder versucht und versuchen muß, Ware in Oesterreich

angewiesen ist, preisdrückend wirken, und zwar umsomehr, je größer die Entfernung ist. Schließlich darf — ganz konkret gesprochen — bei einem Vergleich der Notiermigc» in den alten Provinzen und bei uns nicht übersehen werden, daß die italienischen Preise in den meisten Fällen bereits die hohe Weinsteuer (20 Lire pro Hekto) euihalic», was bei uns, wo diese Steuer nicht gilt, eben nicht der Fall ist. Die Tatsache, daß in Südtirol die Weinpreise Heuer niedriger sind, als in den alte» Provinzen, geht

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Seite 5 von 12
Datum: 03.07.1930
Umfang: 12
vereiteln. Streng genommen ließe sich der erwünschte Erfolg eben nur dann voll kommen sicher erreichen, wenn der Erblasser außer seinem Hofe noch genügend sonstige Dermögensbestandteile (Bargeld, Forderun gen, walzende Güter usw.) besitzt, um durch deren Verteilung den weichenden Kindern den Pflichtteil zuzuwenden. Wie selten wird dies aber der Fall sein! Die Rechtssprechung hat sich öfters dahin ausgesprochen, daß eine Ver fügung, wonach z. B. der älteste Sohn den Hof erhall und verpflichtet

will, die Kosten der Schätzung des Nachlasses im vorhinein be zahlen und wird für den Fall des Unter- liegens im Anfechtungsprozefle zur Tragung der vollen Schätzungs- und Prozeßkosten ver urteilt. Der Gesetzgeber selbst hat durch diese Bestimmung einen Riegel vorgeschoben, daß die Kinder sich nicht ohne schwerwiegenden Grund gegen die vom Vater angeordnete Dermögensteilung auflehnen. Anrechnungen auf den Pflichtteil. Jedes der weichenden Geschwister, das die letztwillige Verfügung des Vaters

, die im treuen Festhalten an altes Herkommen und Vätersitte auch nach den Bestimmungen des neuen Rechtes ihren Hof für den Fall ihres Todes ungeteilt einem ihrer Kinder zu wenden wollen, folgende praktische Ratschläge aufstellen: 1. Macht rechtzeittg Testament, solang ihr noch selber schreiben könnt; das Testament muß selbst geschrieben, selbst unterschrieben und mit Datum versehen sein. 2. Verteill im Testament euren ganzen Nachlaß unter die Kinder in der Weise, daß ein bestimmtes Kind den Hof

, gelegen ist. Während bei der ge wöhnlichen Schenkung, wie wir oben erwähnt haben, die übrigen Kinder nach dem Tode des Schenkers die Schenkung allenfalls wegen Verletzung des Pflichtteiles anfechten und' unter Umständen sogar die Herausgabe des Hofes zur Zerstückelung oder gerichtlichen Versteigerung durchsetzen könnten, bestimmt Art. 811 des bürg. G. B. ausdrücklich für den Fall der Schenkung mit Vorbehalt des Frucht- genuffes, daß der Beschenkte nur verpflichtet werden könne

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Seite 2 von 12
Datum: 29.08.1935
Umfang: 12
- maßregeln für den Fall von Fliegerangriffen, er »ersucht eine Munitionsfabrik in (Sang zu bringen, trifft Borvereitungen für die Mobili sierung und läßt u. a. gegen die Tankwagen Gruben ausheben, wie sie in Afrika als Raub- tierfallen üblich find. Einem Pressevertreter erklärte die Kaiserin, sie bete und faste fett 1« Tagen um den Frieden, nötigenfalls aber werde sie als erste zum Kampf aufrufen. Zahl reiche Einwohner, sowohl Einheimische wie Fremde, verlassen Addis Abeba, ll. a. sahen sich dieser Tage

« möglich ist. dessen Natur die einzelnen SStmme viel schärfer, von einander sondert, als -dt« in den volksreiche« und fruchtbaren Ebenen der Fall zu sein vflegt. iiiiiinmiiiiiiiiiiiiiimiiiiniiiiiii,iimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii»ui„,iii,imimiiiiiiiiiiiimiiiiii„i ftunüschauin öer Welt Kircheupolitrsche Verhandlungen Reichsminister Kerrl, der in Deutschland seit einiger Zeit als Minister ohne Portefeuille die kirchlichen Anaelegenheiftn für dft Reichs regierung bearbeitet,,hatte in der vergangenen

des Aeußeren), wie schon kurz gemeldet wurde, ein« ungewöhnlich schärft Protestnote gegen kommunistisch« Einmischungen in innerameri kanische Anaelegenheiftn: die Note droht mit -ernstesten Konsequenzen', fall« dft Sowjet- regier»«« nicht gewillt sei, derartige Einmischun- len künftig zu verhindern. Der Protest bmieht «tsvrümich «mf kürzlich gEe PeschWe ... Komintern, dft al» ßine.Lerfttzung de» zwischen Xodjüolt und Lttwlueo» am iS. Löse» 6er 1933 geschlossenen Abkommens bezeichnet werden. Die Note droht

, sondern auch in der Naturwissenschaft. Derselben Naturwissen schaft, dft im vorigen Jahrhundert dem Materia lismus sein« drei wirksamsten Fattoren geliefett hat: dft Lehre vom ftdien Spiel der Kräsft, dft Lehre vom Zufall al« letztem Weltgrund und die Lehre von der Entwicklung und vom. Fortschritt.' Bon großer Wichttgkett ist bei dieser geistigen Wandlung natürlich auch di« Tatsache, daß das Bollwerk des materialistischen Geist«, der mar xistische. Staat und sein« Gesellschastsauffassung, in Deutschland und auch anderswo zu Fall

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Seite 2 von 12
Datum: 28.05.1931
Umfang: 12
. Der Rat stellte ferner fest, daß von den polnischen Behörden in Oberschlesten eine gewissenhafte Achtung der Minderheitenrechte und ein weitherziges Verständnis für die recht- mähigen Forderungen der Minderheiten er wartet werden müsse. Es dürfe in keinem Fall Vorkommen, daß irgendein« Behörde, und be sonders nicht eine hochgestellte, dem Verdacht sich aussetze, in den politischen Kämpfen, die stch um , die Minderheitenfragen drehen. Partei zu er greifen. In diesem Zusammenhang wurde in der Resolution

solcher Möglichkeiten hat stch Briand für Frank, reich für ieden Fall politisch? Handlungsfreiheit vor dem Rat ausbedungen. Und damit stieß er auf den sehr heftigen Widerstand des Dr Cur- ttus. der nach wie vor die Auffassung vertritt, daß mit der Ueberweisung der juristischen Streit- ftage an den Haag die Angelegenheit für Len Völkerbund erledigt sein müsse. Ueber Nacht wurde die Abwehr gegen diesen Standpunkt mobilisiert. Als erster Redner trat Man stand jetzt plötzlich vor der Frage, ob der Völkerbund

werden als bisher? Am 20. März veroronete der Woiwode weiter daß keine Organisationen, welches auch ihre patrio tischen Verdienste seien, die besondere Gunst der Verwaltungsbehörden genießen dürften. „Die Tatsache, daß ich Ehrenvorsitzender dieser oder jener Organisation bin. darf für die Behörden in keinem Fall ein Grnnd sein, auf irgend eine Weise diese Organisation zu privilegieren.' Den Polizeibeamten wird verboten, einer poli tischen Partei oder dem „Aufständischenverband' anzugebören. An Ostern richtete

Mitteilung, wonach tendenziös? Ge rüchte jeder Grundlage entbehren, und die „Reichopost' betrachtet diese „polemliche Epi sode' als Abschluß. Der akute Fall Strafella vermehrt die Schwierigkeiten in der bürqer- \ sicher, Koalition, da die Mtttelparteien nun- , mehr den Zeitpunkt für gekommen erachten, j in der Leitung der Bundesbahnen Aenderun- ; gen vorzunehmen, die bereits im Wahlkampf s verlangt wurden: auf diese Welle lallte man j stch dem finanziellen Sanleningsproaramm J anpasten können, mährend

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Seite 12 von 16
Datum: 22.07.1926
Umfang: 16
. Auch die Kartoffeläcker, wie die Rübenfelder müs sen durchgegangen werden, da wächst unter den Kartoffelstauden und zwischen den Rübenreihen so manches Kräutlein im Ver borgenen, das nicht dahin gehört und des halb . entfernt werden muß. Schließlich soll ten auch die Wiesen und Weiden, die Eisen bahndämme, Graben- und Wegeränder >bezüg'lich der dort maffenhaft wuchernden Unkrautpflanzen im Auge behalten werden. Ausgewogenes Unkraut muh sofort — am besten durch Verbrennen — vernichtet wer den. Auf keinen Fall darf

nehmsten und am schwersten zu beseitigen den Ackevunkräuter. Am vorteilhaftesten er scheint es. denselben vor allem die günstigen Donnerstag, den 22. Juli 1926. Lebensbedingungen zu nehmen. Da er be sonders auf nassen, säuern Böden oorkomnu, mutz-besonders getrachtet werden, die Nässe aus dem Boden-durch geeignete Cntwäffe- rungsmaßnohmen zu entfernen. Ein wirk sames weiteres Mittel bildet die Verwendung von EHIorkali in Mengen von 300—400 Kilo pro Hektar. Immerhin darf auf keinen Fall damit gerechnet

gänzlich kahl fressen kann. Zur Bekämpfung, bezw. Vernichtung dieses Schädlings empfiehlt sich die Bespritzung mit anderhatb- bis zweipvozentiger Tabakextrakt- lösung, welche allenfalls zu wiederholen ist. Das Bestäuben der Wanzen mit gesiebter Holzasche fall ebenfalls schr nützlich sein. Frage: Zehn Bauern müssen gemeinsam einen Wasserwaal einhalken. Diese betrauten zwei Männer mit der Aufgabe, auf den Daal achkzugeben und bei Gewitter und son stiger Gefahr das Wasser Luszuschalten

nur dann , mitzahlen, wenn er an diesen Schaden mitschuldig ist. Im Streitfälle bestimmen zwei Ortsjschätz- leute die Höhe des Schadens. Frage: Wie hoch kommt der Zoll bei der Ausfuhr von Wein nach Deutschland und nach Oesterreich? Antwort: Wie im „Dolksboten' vom 15. IM, Seite 13, ausgeführt worden ist, be steht für Rotwein mit einem Alkoholgehalt von 9.8—14 Grad und «mindestens 2LGvamm Zuckersubstang per Liter bei Ausfuhr nach Deutschland eine Zollbegünstigung. Der Zoll beträgt in diesem Fall 20 Goldmark pro 100

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Seite 12 von 16
Datum: 14.07.1927
Umfang: 16
mit der Pfeife hinein. Das Moos. Das Moos zeigt entweder Nässe oder Nährstoffmangel an. Das Aus eggen beseitigt also das Moos nicht für die Dauer, sondern nur entweder Entwässerung oder fortwährende gute Düngung. Bekannt lich stirbt das Moos durch starke Lsinit- gaben ab. Wirtschaft. Nachrichten — Tierseuchen-Auswels für die Zeit vom 27. Juni bis 3. Zull. Für die angegebene Zeit weist das von der Präfektur ausgegebene Tierfeuchen-Wochen-Bullettin nachstehende Fälle in der Provinz Bolzano aus: Je ein Fall

dafür beiliegt, daß der Anfragesteller auch tatsächlich Abonnent ist. Ein solcher Beleg ist -z. B. der Adreßabriß oder im Fall des Bezuges des „Volksboten' beim Paketverwalter eine schriftliche Abonne« memsbestätigung desselben. An die Interessenten dieser, Frage-Beant wortungen richten. wir die Mahnung, die Auskünfte, welche für sie vermutlich oder möglicherweise einmal Interesse haben könn ten, auszuschneiden/ und aufzubewahren, denn es gehl. aus Gründen des Raum mangels nicht an, in gleichen

war, geltenden Gesetzen ist der Dienstgeber verpflichtet, den erkrankten Dienstboten bis zu vier Wochen zu ver pflegen. Die Spitals- und Arztenskosten kön nen von dem auf die Zeit der Krankheit entfallenden Lohne abgezogen werden. Dü bist also in diesem gegenständlichen Fall det Gemeinde gegenüber zwar verpflichtet, ihr die Spitalskosten zu ersetzen, doch hast du das Recht, diesen Betrag (abzüglich des von deiner Tochter während des Krankheits- Monates etwa bezogenen Lohnes) von, der Herrschaft dir ersehen

« „verseuchte Zone' verhängt: die selbe kann erst 30 Tage nach dem letzten Cvkrankungsfall wieder ausgelassen werdest. Nachdem in Ihrem Fall« die Maul- und Klauenseuche am 9. Juni beim Bieh eine» Hofes ausgebrochen ist, so hätte die Auf hebung der Fraktionssperre überhaupt frö|> bestens erst am 9. Juli erfolgen können. Don der Seuche genesene Rinder können nach der Vereinbarung Italiens mit Oesterreich erst zwei Monate nach der Genesung auf die jenseits der Grenze liegende Alm getrieben werden. Sowohl

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Seite 11 von 12
Datum: 18.06.1925
Umfang: 12
da der so oft in die Oef- fentlichkeit hinausgerufene billige Ausgleichs wille der Banken? Mr übergeben diesen Fall der breiten Oef- fentllchkeit zur Beurteilung. Der verkrekungsausschuß der kriegs- auleihebelehnungsschuldner. • Der Dertretungsausschuß der Kriegsan leihebelehnungsschuldner ließ gestern in Ihrem geschätzten Blatte einen Artikel erscheinen, welcher eine Unrichtigkeit enthält und sind wir überzeugt, daß Sie von dem Stand punkte „Man höre auch den anderen Teil' unserer Richtigstellung

im Interesse der Wahrheit Raum geben werden. Es handelt sich um den Fall N. N. und ist «s 1. unwahr, wenn behauptet wird, daß Obige bereit war, uns . „ylle. ihre v ErfpamM- welche in verschiedenen Wertpapieren sich bei uns im Depot befanden, „an zahlungs- ftatt' zu überlassen. Der Brief der Genann- ten vom 20. März 1925, welcher in der Kanz lei unfers Rechtsvertreters jederzeit einge sehen werden kann, enthält keinerlei diesbe zügliche Erklärung. Möglicherweise war die Genannte im Irrtum, da viele Klienten

gezogen werden müssen, wobei sich sogar der Fall ereignen kann, daß even tuell schon an unsere Gläubigerschaft ^ ver teilte Gelder wieder an Dergleichsschuldner zurückzuzahlen wären. Wir sind immer bereit, den Verhältnissen des Schuldners entspre chende Vergleiche zu schließen und so auch mit der den gegenständlichen Fall betreffenden Schuldnerin, wenn es sich um einen senofen und endgültigen Vergleich handelt. Um mit dem Dertretungsausschuß der Kriegsanleihebelehnnngsschuldner zu sprechen, sagen

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Seite 16 von 16
Datum: 23.12.1924
Umfang: 16
nun einige irrtümliche An ten. In der Zelt zwischen dem 4, Novem ber 1918 und dem 10. August 1921 haben viele Schuldner versucht, in Ausnützung der Kronenentwertung ihre Schulde« gegen Oesterreicher mit billigen Kronen zu tilgen. Ein kleiner Teil der österreichischen Gläubi ger gab sich tatsächlich mit den Kronen zu frieden. In diesen Fällen war die Schuld ge tilgt worden und kann der Schuldner auf keinen Fall mehr vom Gläubiger, bezw. vom italienischen Ausgleichsamt belangt werden. In den meisten Fällen

er die Schuldsumme zu 56.8 Prozent in Lire umgerechnet zu leisten hat. Dieser erwähnte Fall ist der häufigste; wir machen die Schuldner, welche sich in dieser Lage befinden, aufmerksam, daß sie mit einer Bestreitung ihrer Zahlungspflichi in Lire keinen Erfolg haben werden. Jene Schulden, welche nach dem 10. Aug. 1921 an Oesterreicher zurückbezahlt wurden, bestehen weiter und sind keineswegs als ge tilgt zu betrachten, auch wenn der österrei chische Gläubiger mit der Zahlung einver standen war; oenn seit

gegen Oesterreicher keinen Gewinn. Aus ! den neuen Provinzen fließt kein Geld ab und es kommt auch keines herein. Für unser Gebiet allein ist dies natürlich nicht ohnewei- ters dasselbe der Fall; denn die Gläubiger und Schuldner gegen Oesterreicher sind in den neuen Provinzen nicht überall gleich mäßig verteilt. Jene Schuldner deren Schuld nach den obi gen Ausführungen klar und eindeutig be steht, sollen also ihrer Zahlungspflicht gegen das italienische Ausgleichsamt nachkomm-n; auf einen Streit

, sobald es aber nicht der Fall ist, so wird dadurch nur eine Verweich lichung der Hühner erreichi. Wenn sie dann von dem warmen Stall ins Freie gelangen^ dann folgt die Erkaltung auf dem Fuße. Dem Anfänger ist ganz besonders von der Be heizung seiner Gefiugelställe abzuraien. weil sie ihm doch nur Schaden bn'ngen würde; er überlasse dies schon erfahrenen, bewährten Züchtern. Das Ideal eines jeden Geflügelzüchters ist ein Wintsrleger. Wenn aber die Hühner im Winter Eier legen sollen, dann müssen

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Seite 13 von 16
Datum: 07.12.1933
Umfang: 16
, daß sich ber Volar oder das Gericht mst einer Vorladung melde und versäumen so die Termine. jen und Entmündigten. Diese verlieren näm lich Hr Recht auf die Rechiswohltat des In-, ventars, auch dann nicht, wenn chre gesetz- ichen Vertreter diese Termine versäumt laben. Sie selbst aber müssen binnen einem Jahre nach erreichter Großjährigkeit, oder nach Beendigung der Entmündigung, das Versäumte nachholen. Bisher hafte ich den Fall des Erben im Auge, der im tütsächlichen Besitze der Erb» schast

ist. ein besonders bei Verwandten lehr häufiger, ja gewöhnlicher Fall. Ist der Erbe aber nicht im Besitze der Erbschaft und hat er sich auch in die Erbschaft nicht eingewischt, o hat, er. fMnge sein Erbrecht nicht verjährt (80 Jahre) jederzeit das Recht, das Inventar aüfnehmen zu lassen, Eine Ausnahme pon dieser Regel bildet der Fall, in welchem die Gläubiger gerichtlich die Festsetzung eines Termines erreichen. Dann beginnen jeüe Heiden Fristen von 3 Monaten, bzw. 40 Tagen ihren Lauf erst von jenem Zeitpunkte

, den das Gericht hiefür festsetzt. Das ereignet sich aber nur selten, wie überhaupt die Fälle in welchen die Erben sich in die Erbschaft nicht eingemlscht und deren Gegenstände nicht-in Besitz genommen haben, eher selten sind. So nützlich diese strengen Bestimmungen des Gesetzes für die Gläubiger der Erk.'chast sind, so furchtbar hart können sie für die un vorsichtigen Erben werden. Man merke sich daher für den Fall einer wirtschaftstch un sicheren Erbschaft gut die obigen Termlnel Wirtschaftliche Nachrichten

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Seite 2 von 8
Datum: 24.05.1940
Umfang: 8
sich aber in der Richtung nach dem Weste» Aach dem Fall von «.Quentin «ehe» DeatMands PanzerdwPsnen «tt. NW, widerstchkichet Wucht der S o m m e entlang MM W^errÄhte« beröfts « Stunden mMd» Ein- WhweoarSt. Quentin die Küste desA e r me l- bei Ubbeville.- Das Ahne Manöver hat den englisch'. J belgPhen Armeen in WestLMen ihre ckzu- g-slftn ie abgeschnitten. Ihre Stärke M et« Mkkkdm Mann betragen. Gln ver- Weiselt« Durchbrnchsverfuch der Franzosen bei VÄenciermes unttde blutig abgewtäm. Wenn es icker.wahr

land entfachen würde. — Generalfeldmarschall »ring hielt anläßlich eines voM«- Hermann m ... . . gehenden kurzen AufenÄattes ln. Berlin ven veutfchen Pressevertretern eine Rede welcher er erttärte. die deutsch seien «in« regelrechte Truppe > waffe, deren Vorhandensein vor in Krieg ländksttä Ünfformen abgespruUaen^ Jeder Fall- sttn« eigene Aniform. die ^ als» diegekangenen . nicht noch- den Vorschriften des ^ behandelt wüttien. werde Deutfch- land schwere Vttgeltmrgsmaßnahmeu ergreifen. Wett

mit Reynaud, Daladi« und Gametin. — Zur VÄänwftmg der FaüsktermfSg« sowie der sog. 8. Kolonne wurde« allerl« Vorkehrungen ge troffen. D« Oeffentfichkett wurden durch den Rundsttirk Verhctttungsmaßregeln gegen Fall- schirmjägtt «teilt. «. a. auch die Weisung, alle öffentlichen mtt» privaten AutoflchAeuge für die Nacht llnSrauMar zu machen. <Ss wurde die Errichtung von Ottswehreu angeordnet und es meldeten sich schon am «sten Tage 2S0E Frei willige zu denselben. Die Miniftettalbemnten wurden angewiesen

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Seite 2 von 12
Datum: 26.07.1934
Umfang: 12
■'• !•-. f -■ '■ ;‘Jf : . ' %•••'■• Selke 2 — Nr. 80 yBdlBfHlIf Ä* vöMMlSA, SSff 28. JuN 1984 Gauleiters Frauenfeld im Münchner Sender zer störte jedenfalls alle Hoffnungen, daß die An hänger Hitlers einen Rückzugsbefchl von deut scher Seite erhalten. Für den Fall, datz Natio nalsozialisten zum Tode vemrteilt werden, hat sich Frauenfeld, der den Grundsatz „Notrecht bricht Standrewt' verkündigte, zu Morddrohun- g en gegen die österreichischen Richter verstiegen, ie allerdings leinen Eindruck

der Arbeiterverbände, die den Generalstreik in San Franzisko durchführ ten, kam es schon am ersten Tage zu schweren Unstimmigkeiten. Die gemäßigteren unter ihnen wußten wohl, daß ihr Unternehmen nicht gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung durch- gefübrt werden konnte und daß die Arbeiter organisationen auf jeden Fall für die Zeit nach dem Abschluß des Kampfes auf die Sympathien dieser Mehrheit angewiesen sein würden. Sie setzten daher, als schon der erst« Streiktag ein« Hungersnot in weiten Schichten

ist, erscheinen einige politische Persönlichkeiten Bayerns, deren Er schießung aus München gemeldet wurde, nicht mehr auf der letzten, von der „United Pretz' ver- öffentlichten Liste der Opfer des 89. Juni. Es scheint, datz einige von den Persönlichkeiten, die an der Niederschlagung des Hitlerpuifches vom 9. November 1923 in München beteiligt waren, sich der Gefahr zu entziehen vermochten und dem Schicksal des Herrn v. Kahr entgangen sind. So fall sich angeblich General v. Lossow, der im Jahre 1923 Kommandeur

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Seite 2 von 16
Datum: 02.11.1934
Umfang: 16
- stabschefs auf einen anderen Posten verseht wurde, ist der bisherige Inspektor der Artillerie, General Cumont. durch königlichen Erlaß zum Chef des Eeneralstabes ernannt worden. General Cumont gilt in Äilitärkreisen als ein Fachmann sür Festungssragen und tritt wie der Kriegs- Minister für die Verteidigung des gesamten bel gischen Gebietes ei», während Nuyten im Kriegs fall gewisse Erenzftriche räumen wollte. Bei der Feier des 20. Jahrtages der Schlacht an der Äser hielt König Leopold Hl. vor mehrere

.' Damit würde das herkömmliche un beschränkte Recht des Königs über Leben und Tod seiner Untertanen beseitigt und' eg bliebe ihm nach abendländischem Muster das Be gnadigungsrecht. König Prasadhipok, der. zur Zeit mit der Königin m England weilt, ist darüber mit leiner Regierung in Streit geraten. Während der Ministerpräsident für eine . Ent- 'cheidung dieses Streites durch die Nationalver- ammlung eintritt, verlangt der König eine Ent- cheidung durch Volksabstimmung und stellt für >en Fall der Schmälerung

seines überkommenen Rechtes seine Abdankung in Aussicht. Nach den letzten Meldungen ist in . Siam für diesen Fall bereits ein Regentschaftstrat gebildet worden. »»» China. Wie die amtliche chinesische Nach richtenagentur meldet, haben die chinesischen Truppen dieser Tage an der Grenze der süd- chinestschen Provinzen Klangst und Cantonein kommunistisches Heer von etwa 86.066 Mann ver nichtend geschlagen. Die Verluste an Toten und Berwundeten werden a'f 10.660 Mann geschätzt. Die Lnftstreitkräfte

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Seite 2 von 36
Datum: 17.12.1925
Umfang: 36
Sette L — Nr. S1. bas Recht zur Aussperrung. Eine Pflicht zur Einholung des arboitsgerichflichen Schisds- spnuchs und zur DanachhÄttmg auch bet etwotlger Neuregelung der AobeitsveuhAb affse bostund für sie nur daun, wenn sie sich durch fwiiwilllges Ueberemkommen dazu ver pflichtet hotten. Landwirtschaftliche Arbeitgeber und Arbeiter waren ksinigogen in jedem Fall auf den Schiedsspruch des Arbeitsgerichtes angewiesen: ihnen waren Streek und Aus sperrung in ke-inem Fall erlaubt. So be stimmte

Artikel 13 des Gesetzentwurfs. Ein Gesetzentwurf ist aber nicht unabänderlich, solang er nicht zum Gesetz ,, geworden ist; darum heißt er ja Entwurf. Manche Abge ordnete wünschten nun die Aenderung des ArWets 13. Sie wünschten, daß die indu striellen Arbeitgeber und Arbsiter ebenso wie die laudwirischafttichen in jedem Fall auf das Arbeitsgericht angewiesen wären. Die industriellen hatten dagegen Bedenken, die in ihrem Namen besonders der Abg. Benni vorbrachte. Mussolini sah sich veranlaßt

des Mechanschlags Zankbonis hätte nur zu einer- Gemetzel ge führt. Wenn die Sozialistische Partei aber einig wäre, könnte sie etwas ausrichten. Der Fall Zaniboni eröffn« vermutlich eine Reihe von Anschlägen gegen den Ministerpräsiden ten und Fascisdensührer, indem er die Erre gung und Derzweiflung der Opposition fern- zeichne. Der nächste soziol'istifche Kongreß müsse 'daher «ttr gemeinsames Programm »volksbole' Donnerstaq, den 17. Dezember 192 8. jenttiche Arbeiten Mlcok (Gewerbepartei): Landwirtschaft

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Seite 2 von 6
Datum: 16.07.1936
Umfang: 6
allerdings scharf Stellung und meinte, ein Vertrag gegenseitigen Bei« staitdes sei lehr verschieden von einem Militär bündnis. Den Fall glossierte der „Berliner Lokalanzeiger' unter dem Titel „Mindestens so gut wie ein Militärbündnis' nicht ganz mit Un recht folgendermaßen: „Angesichts der Tatsache, daß die Radikalsozialisten vom Schlage Herriots Arm in Arm mit den französischen Kommunisten das Bündnis mit Moskau als das Kernstück ihrer Politik anstreben, kommt es auf eine so feine Unterscheidung

nicht mehr an. und di« Ausliefe rung einer lebensnotwendigen Waffe an einen anderen Staat ist der schlagendste Beweis dafür, wie stark man stch an diesen Staat gebunden hat.' Und die „Deutsche Allgemeine Zeitung' sagte, viel richtiger wäre es gewesen, wenn Minister Tot das Militärbündnis mit Sowjetrutzland offen als solches zugegeben hätte, das heißt als eine derart enge Verpflichtung, daß die Aus lieferung von Patenten militärischer Geheim nisse einfach dazu gehört. Wie dem immer auch war, der Fall

berieten. Drei Ansichten wurden vertreten. Die Mehr zahl war für strengste Neutralität. D ese An sicht war formell die richtige» doch sprachen schwerwiegende Momente gegen dieselbe: Würden die Russen uns weiter in ihren Kasernen belassen als unnütze Esser, falls wir für ihr» Sache nicht arbeiteten? Ein unmög licher Zustand für den Fall, als Osch um zingelt und ganz auf sich selbst angewiesen wäre! Trotz der Richtigkeit der Meinung, daß uns als Kriegsgefangene die ganze Differenz zwischen Russin

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Seite 7 von 16
Datum: 05.11.1925
Umfang: 16
zu einem Jahr Gefängnis, wel che Simse er auch abfitzen wird müssen — die Hausdurchsuchung fand nach dem 31. Juli statt, weshalb eine Amnestie nicht In Betracht kommen konnte — wenn die Berufung an den Appellationgerichtshof keinen Erfolg ha ben sollte. In einem anderen Winkel des Landes kam ein ganz ähnlicher Fall vor. Um 5 Uhr früh erscheinen Carabinieri und fragen nach Waf fen. Der Besitz eines Jagdgewehres wird ohneweiteres zugegeben. Aber die Carabinieri wußten offenbar viel mehr, als sich der Bauer

. Er hatte das Glück, vor dem 31. Juli entdeckt worden zu fein, weshalb ihm die Strafe bedingt nach gesehen werden konnte. Aber die erlittene Untersuchungshaft und die nachfolgende Be zahlung der Gevichtslvsten kann ihm nie mand wegnehmen. Noch ein dritter, ähnlicher Fall, um die Sache so eindringlich als sie es verdient, vor Augen zu führen. Ein sehr angesehener Bauer und langjähri ger Gemeinderat hatte in der Zusammen bruchszeit 2 Mannlichergewehre samt Bajo nett und dazugehöriger Munition, sowie

aus einem verpachte ten Gute vorgefunden worden waren, nicht zur Anmeldung gebracht zu haben. Die Verhandlung endete allerdings mit einem Freispruche, aber nur deshalb, weil die Strafverfolgung infolge Amnestie erloschen ist, was aber nicht der Fall gewesen wäre, wenn die Waffen nicht offen gehängt hätten. Ganz ähnlich mußte ja auch der Wirt, von dem wir eingangs gesprochen, für den Säbel ucs Theateroereines haften. Schlußfolgerungen.«, Die Aumeldungsfrist 'beträgt nur 5 Tage nach Inbesitznahme

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Seite 2 von 12
Datum: 26.07.1928
Umfang: 12
er während der Affäre Bela Knn di« Aufmerksamkeit abermals auf sich, als er an den ungarischen Gesandten in Wie» einen offenen Brief richtete und für den Fall» dah der Kommunistenführer nicht an Ungarn ansgelieiert werden sollte, einen Einmarsch ungarischer Truppen nach Oesterreich anregte. Eine Untersuchung in einer Anstalt für Geistes- kranle ergab, datz Wolfs als normal angesehen werden mühte. Di« darauf erhobene Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf Hochverrat» sowie Störung der öffentlichen Ruh« und Ord

und Altkirch ist Roste der Ansicht, daß er mit Ricklin gleich beim Wiederzukammentritt der Kammer an den De- , batten teilzunehmen das Recht habe. Zur Be gründung nennt er Beispiele von Abgeord neten, die trotz der Anfechtung ihrer Wahl bis zur Entscheidung der Kammer den Debatten : beiwohnten, und führt den Fall jener kommu- , nistischen Abgeordneten an, di« nach ihrer Ver urteilung an den Kammersitzungen teilnahmen und dann beim Verlassen des Parlaments- geüäudes verhaftet wurden. Bekanntlich

ist die Wahl Ricklins und Rostes von der Kammer bestätigt. Es muß nun fest gestellt werden, ob die Gewählten das Mandat durch die Verurteilung auf Grund der Anklage . der Verschwörung gegen die Staatssicherheit ver- ^ loren haben und tatsächlich das auf ein Jahr Ge- , fängnis lautende Kalmarer Urteil den Verlust der politischen Bürgerrechte in stch schließt. Im äußersten Fall könnte die Wahl Ricklin» und Rostes aufgehoben werden, was stch freilich letz ten Endes wiederum zugunsten der autonoml- ftischen

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