TSonlo eofrthtn eon bi pod£ tn MIWWklt in der ganzen Provinz mit Ausnahme der Gemeinden, Appiano« Voizano, Vreffauone, Laldaro, Lana und Merano Präfekt Er. Uff. Ricci hat dieser Tage allen Amtsbürgermeistern der Provinz fol gendes Rundschreiben zugehen lassen: Sgl. Präfektur Bolzano. Nr. 6480-Gab. Be trisst: Gebrauch . der italienischen Sprache. Bolzano, 11. 10. 1987, V. Jahr. An die Heeren Amksbürgermeister der Provinz und an alle Behörden der Provinz. MU Dekret vom 28. Oktober 1923, Nummer
14.718, verordnete der Präfekt der Venezia Tridentina (die bekanntlich den heutigen Provinzen von Trento und Bolzano ent spricht) folgendes: Art.Ml, In der Provinz Trento sind Me ^weife, Inschriften, Aufschriften, Tabellen, Ueberschriften, Verzeichnisse, Fahrpläne und im allgemeinen alle Aufschriften und Be schreibungen, welche sich an die Oeffentlichkeit wenden oder hiefür bestimmt sind, sei es, daß dieselben öffentlich angebracht oder der Oeffentlichkeit zugänglich sind, auch wenn sie private
ich nun mit, daß seit i. Oktober os. Äs. in allen Volksschulen der Provinz Bolzano der Unterricht nur mehr in italienischer Sprache erteilt wird: eine Ausnahme hievon bilden- nur die Ergän- zungsklaffen zur Einführung in den Beruf, welche in folgenden Äsineinden bestehen: 1. Appiano (Fraktion S. Michele), 2. Bolzano (Hauptort, Fraktionen Oltri- sarco unö Gries), 3. Bresfanone, 4. Caldäro, 5. Lana, 6. Merano (Hauptort, Fraktionen Maia aüa (OberMais) und Maia basfa (Untermais). Während in den angegebenen sechs