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Volksbote
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Seite 3 von 8
Datum: 21.12.1939
Umfang: 8
oder Wohnorte im Ob er et fch zu wohnen. '(Im Urtext des Kom- muniquees heißt es: In parficolare essl Hanno: II pleno infangibile dhifto di risledere nel loro paese di nascita o dl resldenza nell'Aifo Adige.) 2. Die Möglichkeit, ihre Erwerbstatigkeit in der Arbeit oder in den An stellungen in Gemäßheit zu den gesetzlichen und syndikalen Bestimmungen des : Regimes weiterhin frei zu entfalten (Wortlaut des Urtextes: La posslbillfä dl pofer confinuare a svolgere liberamente, secondo le norme legislative

„Er läuterungen' vom 7. November dieses Jahres. In diesem Dokument wird zweimal jenes Recht betont und bestätigt. Im Artikel 3 heißt es: „Es wird bestätigt, daß alle, die italienische Staatsbürger bleiben wollen.. weiterhin frei im- Alto Adige verbleiben können.' Aehnlich auch im Artikel 2. Könnte dies noch klarer, eindeutiger und bindender ausgesprochen werden? Merken jene, die gegen ihr besseres Wissen es immer noch anders behaupten, nicht, daß sie damit außer der Glaubwürdigkeit der italienischen Regie

'.viAfältig bezeugten,Garan tien. nicht trauen will, der würde auch'..nicht glauben, wenn ein Engel vom Himmel käme, um das gleiche zu verkünden. . - Mit dem Recht, im Also Adige zu verblei ben, wird'gleichzeitig das Recht, Arbeit und Anstellung zu bekommen, neuerdings betont ' ? In der letzten Zeit war der Gründ er w e rb, -durch, einschränkende Bestimmun gen.nicht,wenig behindert. Aus den Erklä rungen des Herrn Präfekten erfahren wir nun, das auch diese Schranke, fällt. In Zu kunft. ist der Erwerb

von Grund und Boden im Alto Adige frei und unbe hindert. für alle jene, die sich entschlossen haben, die italienische Staatsbürgerschaft bei zubehalten und in der Heimat zu verbleiben. Auch den etwa bestandenen Befürchtungen über etwa beabsichtigte Enteignungen durch das Ente di Rinascita Agraria per le Tre Denezie ist für die Zukunft jede vernünftige Grundlage genommen. Bon Seite des Ente di Rinascita besteht, so versichert der Präfekt ausdrücklich', keinerlei Absicht/ den Besitz der Volksdeutschen

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