österreichischen Militär personen, welche sich für invalid halten und feit dem 31. Juli 1919 keiner Jnvalidenmusterung unter zogen worden sind, können sich durch die Gemeinde, in welcher sie ihren Wohnsitz haben, als Invalide anmelden lassen. Die Anmeldung erfolgt, indem die Gemeinden ein Verzeichnis mit Vornamen, Zu namen und Vaterschaftsnamen der Betreffenden anlegen und eine Abschrift dieses Verzeichnisses der Assistenza militare (Trento, Casella Postale 144) übersenden; gleichzeitig ist die notwendige
heit annehmen können, daß die Beeinträchtigung der Gesundheit, beziehungsweise der Erwerbsfähig keit auf die Kriegsdienstleistung zurückzuführen sei. Wo dies nicht der Fall ist, haben die Gemeinden die Einschreibung zu verweigern, worauf es dem Betroffenen freisteht, sein Ansuchen mit entsprechender Begründung bei der Assistenza militare (Trento, Casella Postale 144) schriftlich einzubringen. Die im Weltkrieg gefallenen Kaiser- fäger. Vom Alt-Kaiserjägerklub in Innsbruck wurde soeben