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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 25.04.1923
Umfang: 8
der aliquoten Teile, je nach den Fällen, wie sie in den Artikeln 1 und 2 des Zitierten Dekretes angeführt sind. Wegen unterlassener, unwahrer oder verspä teter Anmeldung unterliegen die genannten Ar beitgeber (Dienstgeber) einer Strafe, welche einem Zehntel der Steuer entspricht, die aus dem Ertrage lastet oder auf dem nicht angemeldeten Teilerträgnisse. Diese Strafe kann nicht erlassen oder vermindert werden, außer durch das Ge setz. (Industrie- und Handelszeitung.) Die Emchtseinteilung. Dem Tribunale

, Tschengls, Tschars, Goldrain, Galsaun, Kortsch, Göflan, Latsch. Latschinig. Laas, Mar- tell, Sonnenberg, Nördersberg, Morter. Eyrs, St. Martin am Vorberg, Schnals, Schlünders, Stäben, Tabland, Tannas, Tarsch, Vezzan, Tom berg. 14. Sterzing (Gemeinden Brenner. Tschöfs, Gossensaß, Mersch, Mareit, Mittewald, Mauls, Wiesen, Ratschings, Ridnaun, Stilfes, Thums, Telfes, Trens, Jaufental, Sterzing, Witsch.) Zum Tribunale in Trient sind u. a. auch zu geteilt: 1. Der ganze bisherige Gerichtsbe- zirk Neumarkt

das Nachsehen. Weiters wurde dem Ghirlanda ein Dieb stahl von 4^ Zentner Almheu, im Werte von 225 Lire, begangen im September 1922 auf der Seiser alm, zum Schaden des Alois Peterlunger in Kastel ruth, nachgewiesen. Josef Ghirlanda hatte sich am 11. ds. M. vor dem Tribunale in Bozen wegen Betrug, Dieb stahl und falscher Namensführung zu verantworten. Er wurde schuldig erkannt und zu 21 Monaten 'und 13 Tagen Kerker und zu 391 Lire Geldstrafe ver urteilt. ersuchen Freunde u. Gelinnunas- genossen, das Mroler

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 03.09.1923
Umfang: 8
und eine Nickeluhr. Am 6. April 1923 ent wendete Huber im Chorherrenstift „Neustift' vier Leintücher, 2 Bettüberzüge, 1 Tischtuch und 1 Tisch läufer. Schon früher und als er am 9. April 192A festgenommen wurde, gab sich Josef Huber als Joh. Parolini, Steinmetz aus Bassano aus und besaß ein auf diesem Namen lautendes Arbeitsbuch. In seinem Besitz wurde auch ein Revolver gefunden, den er ohne behördliche Bewilligung trug. Letzthin hatte sich Josef Huber vor dem Tribunale in Bozen wegen Diebstahl, Führung

, jede Beteiligung an der Tat. Am 29. August hatten sich Fortunat Eeolan, Franz Urthaler, Ludwig Marchetti und Johann Kohler vor dem Tribunale in Bozen wegen des geschilderten Überfalles zu verantworten. Alle vier wurden schuldig erkannt und verurteilt: Ceolan, Ur thaler und Kohler zu je 3 Jahreil 4 Monaten Kerker, Marchetti zn 2 Jahren 6 Monaten Ker ker. Eeolan und Kohler werden außerdem durch 2 Jahre, Urthaler und Marchetti durch 1 Jahr un ter besondere Polizeiaufsicht gestellt. Eine Kuh gestohlen. Der schon

oft vorbestrafte 23 Jahre alte Tag- löhner Ailton Hladik aus Kamnitz in Böhmen und der gleichaltrige Taglöhner Otto Wert aus Singenthal, Schweiz, entwendeten in der Nacht zum 5. August 1923 ill Bozen eine dem Metzgermeister Karl Koppelstätter in Girlan gehörende junge Kub im Werte von 1200 Lire. Wegen dieses Diebstahles wurde Hladik am 28. August vom Tribunale in Bozen zu 2 Jahren und 1 Monat Kerker, Wert zu 1 1 Monaten 20 Tagen Kerker verurteilt. 5. September 1923 88 Millionen Marl

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