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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 25.04.1923
Umfang: 8
der aliquoten Teile, je nach den Fällen, wie sie in den Artikeln 1 und 2 des Zitierten Dekretes angeführt sind. Wegen unterlassener, unwahrer oder verspä teter Anmeldung unterliegen die genannten Ar beitgeber (Dienstgeber) einer Strafe, welche einem Zehntel der Steuer entspricht, die aus dem Ertrage lastet oder auf dem nicht angemeldeten Teilerträgnisse. Diese Strafe kann nicht erlassen oder vermindert werden, außer durch das Ge setz. (Industrie- und Handelszeitung.) Die Emchtseinteilung. Dem Tribunale

, Tschengls, Tschars, Goldrain, Galsaun, Kortsch, Göflan, Latsch. Latschinig. Laas, Mar- tell, Sonnenberg, Nördersberg, Morter. Eyrs, St. Martin am Vorberg, Schnals, Schlünders, Stäben, Tabland, Tannas, Tarsch, Vezzan, Tom berg. 14. Sterzing (Gemeinden Brenner. Tschöfs, Gossensaß, Mersch, Mareit, Mittewald, Mauls, Wiesen, Ratschings, Ridnaun, Stilfes, Thums, Telfes, Trens, Jaufental, Sterzing, Witsch.) Zum Tribunale in Trient sind u. a. auch zu geteilt: 1. Der ganze bisherige Gerichtsbe- zirk Neumarkt

das Nachsehen. Weiters wurde dem Ghirlanda ein Dieb stahl von 4^ Zentner Almheu, im Werte von 225 Lire, begangen im September 1922 auf der Seiser alm, zum Schaden des Alois Peterlunger in Kastel ruth, nachgewiesen. Josef Ghirlanda hatte sich am 11. ds. M. vor dem Tribunale in Bozen wegen Betrug, Dieb stahl und falscher Namensführung zu verantworten. Er wurde schuldig erkannt und zu 21 Monaten 'und 13 Tagen Kerker und zu 391 Lire Geldstrafe ver urteilt. ersuchen Freunde u. Gelinnunas- genossen, das Mroler

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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 03.09.1924
Umfang: 8
Fassungsraum vom 11. November bis 31. Dezember 1924 nur illusorischen Wert. Erneuerung üer Lizenz für Weingroßhänüler. Mitteilung des Bauernbundes. Das technische Finanzamt Trents hat mit Nr. 6891/13 vom 24. ds. betreffend die Erneuerung der Großhändlerlizenz folgendes verfügt: Ab 1. September 1924 müssen die Großhändler, welche die Großhändler-Lizenz besitzen, die Er neuerung derselben verlangen. Das Ansuchen um die Neuausstellung ist an das Ufficio Tecnico di Finanza in Trento zu stellen, welch letzteres

nach Befund der vorschriftsmäßigen Richtigkeit den Gesnch^steller aufsorderu wird, die entsprechende Haution bei der Cassa Depositi e PresLiti der R. Jntendanza di Finanza in Trento zu erlegen. Die Kaution ist in Bargeld oder in Titoli di Stato j'Staatspapieren) zu erlegen, wobei bemerkt wird, daß die Wertpapiere mit neun Zehntel (9/10) des im ersten Halbjahr 1924 festgesetzten Wertes angenommen werden. nungsdekret nichts anderes beinhalte, als was in den andern Provinzen rechtens sei und daß das Dekret

den werden dürfte. Die Handelskammern Bozen und Rovereto ha ben daher bereits über unsere Anregung an das technische Finanzamt in Trient unter Darlegung der schweren Auswirkung dieser Verfügung das Er suchen gestellt, es wolle der gleiche Garantiemodus für die Großhändler-Lizenz durch Bankbürgschaft wie im Vorjahre beibehalten werden. Wein-Konsum-Steuer. Weinlese 1923. Abschluß-Liquidation. Anmel dung der restlichen Weinvorräte. Das Technische Finanzamt Trento teilt mit: Um die Abschluß-Liquidation

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