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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 25.04.1923
Umfang: 8
der aliquoten Teile, je nach den Fällen, wie sie in den Artikeln 1 und 2 des Zitierten Dekretes angeführt sind. Wegen unterlassener, unwahrer oder verspä teter Anmeldung unterliegen die genannten Ar beitgeber (Dienstgeber) einer Strafe, welche einem Zehntel der Steuer entspricht, die aus dem Ertrage lastet oder auf dem nicht angemeldeten Teilerträgnisse. Diese Strafe kann nicht erlassen oder vermindert werden, außer durch das Ge setz. (Industrie- und Handelszeitung.) Die Emchtseinteilung. Dem Tribunale

, Tschengls, Tschars, Goldrain, Galsaun, Kortsch, Göflan, Latsch. Latschinig. Laas, Mar- tell, Sonnenberg, Nördersberg, Morter. Eyrs, St. Martin am Vorberg, Schnals, Schlünders, Stäben, Tabland, Tannas, Tarsch, Vezzan, Tom berg. 14. Sterzing (Gemeinden Brenner. Tschöfs, Gossensaß, Mersch, Mareit, Mittewald, Mauls, Wiesen, Ratschings, Ridnaun, Stilfes, Thums, Telfes, Trens, Jaufental, Sterzing, Witsch.) Zum Tribunale in Trient sind u. a. auch zu geteilt: 1. Der ganze bisherige Gerichtsbe- zirk Neumarkt

das Nachsehen. Weiters wurde dem Ghirlanda ein Dieb stahl von 4^ Zentner Almheu, im Werte von 225 Lire, begangen im September 1922 auf der Seiser alm, zum Schaden des Alois Peterlunger in Kastel ruth, nachgewiesen. Josef Ghirlanda hatte sich am 11. ds. M. vor dem Tribunale in Bozen wegen Betrug, Dieb stahl und falscher Namensführung zu verantworten. Er wurde schuldig erkannt und zu 21 Monaten 'und 13 Tagen Kerker und zu 391 Lire Geldstrafe ver urteilt. ersuchen Freunde u. Gelinnunas- genossen, das Mroler

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 29.08.1923
Umfang: 8
oder gewünscht werden, könnte noch das Ersuchen um Unterstützung dieser Kurse bei gefügt werden. - Diese Gemeinderatsbeschlüsse empfiehlt sich ehestens an das kgl. Unterrichtsministerium nach Rom zu leitest. Zehrerverletzungen in den Volksschulen. Auf Grund der Mitteilung- des kgl. Studien- Provveoitorateo in Trento vom 30. Juli 1923, Z. 13362—6887, bezw. der ministeriellen Verfügung vom 23. Juli 1923, Z. 825—A 700—1, sind nach stehende freie Lehrstellen an öffentlichen Volks schulen für Versetzungen

Lehrpersonen sind bis spätestens 30. Augusb im Wege der vorgesetzten Bezirk sschulbehörde an das Provve- ditorato in Trento zu richten. Zu spät eingelangte Gesuche werden nicht in Betracht ge zogen. 4. Im Interesse der Bewerber lieat es, ihrem Gesuche alle jene Dokumente beiznschlienen, die in der Ausschreibung des Generalkonkurses aus Grund des R. D. vom 11. März 1923, Z. 635, als mitbestimmend für die Graduatoria erklärt wur den, besonders bei Stellen, um die sich mehrere Lehrpersonen bewerben dürften

. 5. Der Bewerber ist zur Annahme der Stelle, die ihm auf Grund seines Ansuchens zugewiesen wird, verpflichtet und verliert damit ieden Anspruch auf feinen früheren Posten. Trento, 15. August 1923. Der kgl. Provveditore: Molina. Es wird aufmerksam gemacht, daß oben ange führte freie Lehrstellen jenen definitiven Lehrpersonen dienen, die beabsichtigen, sich versetzen zu lassen. Nach Abschluß des Bersetzungsverfah- rens wird ein neues Verzeichnis sreier Lehrstellen für die Teilnehmer am Konkurse für den Zeitraum

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