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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 13.03.1895
Umfang: 8
Beilage zum „Tiroler Volksblatt' Nr. Zl. Boz?n/Mittwoch, den 13 März 1895. ' Nus ckev Keile lies Nbg. Karon Ni. Dauli, gehalten in der 347.Sitzung desReichsrathes am 6. März 1895. . (Nach dem „Vaterland.' Die bisher gegen die Steuer-Reform vorgebrachten Angriffe gehen von zwei entgegengefetzten Standpunkten aus: Den Einen ist die Steuer-Reform zu kapitalistisch, den Anderen ist sie zu sozialreformatorisch. Es sei be greiflich, daß ein solcher Standpunkt beiderseits einge halten werden könne

; denn der Steuer-Ausschuß habe sich eines vor Auge gehalten: daß eine Steuer-Reform durchgeführt werde. Unter einer Steuer-Reform habe er aber nicht eine Steuer-Revolution verstanden, sondern ein Anlehnen an das Bestehende; denn es könne un möglich ein radikaler Bruch mit den bestehenden Ver hältnissen verantwortet werden. Wem es darum zu thun sei, daß die wirklich guten Seiten der Steuer- Reform Verwirklichung finden, dem müsse auch daran gelegen sein, eine Majorität dafür im Hause zu finden. Es gehe schon

aus praktischen Motiven nicht an, bei einer Steuer-Reform die bestehenden Verhältnisse so total umzuwälzen, daß dieselbe für gewisse Kreise und Klassen der gesellschaftlichen Schichtung unannehmbar werde. Der große Zug einer Steuer - Reform muß in dem Principe der Gerechtigkeit zu finden sein. Von verschie denen Seiten wurden die Nachlässe als ein Christ- geschen? hingestellt. Die Bezeichnung stammt aus einer Broschüre, betitelt: „Die Steuer-Reform, ein Christ geschenk für den Landmann

und Kleingewerbetreibenden.' In den Schlußsätzen dieser Broschüre wird gesagt, diese Steuer-Reform sei ein Werk der deutschliberalen Partei, und die Deutschliberalien seien es, die daran gearbeitet haben. Bei dem wirklich einträchtigen und schönen Zu sammenwirken aller Parteien im Steuer - Ausschusse glaubt Redner nicht, daß die Broschüre ihren Ausgangs punkt von einem Mitgliede des Steuer-Ausschusses ge nommen habe. Es müsse unangehm berühren, wenn die Sache als ein Parteiwerk sructisi- cirt wird. Eine Steuer-Reform kann und darf nie mals

ein Parteiwerk fein; in dem Augenblicke, wo sie als Parteiwerk erklärt wird, ist sie todt. Nicht nur die Mitglieder der coalirten Parteien, auch Mitglieder der Opposition haben im Ausschusse redlich daran mitge arbeitet. Redner mochte daher davor warnen, diese Arbeit als ein Parteiwerk zu fructificiren. D e Steuer- Reform sei keines jener Gesetze, welche wir -von der Ministerbank empfangen, und^ wobei es heißt: Vogel friß oder stirb. Es handelt sich nicht um ein Werk, welches durch Verabredung

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 23.06.1923
Umfang: 8
und die erwerbenden Stände. Die eigentlichen Gemeindesteuern. (Schluß.) 5. Dienstb o tenstenern. Die Gemeinde kann auch die Dienstbotensteuer einführen. Zu die ser Steiler ist dann jeder verpflichtet, der zu seinem persönlichen Dienste oder für seine Familie Dienst personal hält, gleichviel ob dieses Personal bei sei nem Arbeitgeber auch in Quartier und Kost steht. Die Steuer ist in jener Gemeinde zu entrichten, wo der Dienstgeber seinen Wohnsitz hat. Das jährliche Höchstausmaß, bis zu dem die Gemeinde

bei Ein führung dieser Steuer schreiten darf, ist derzeit für einen männlichen Dienstboten L. 15, für einen zwei ten L. 25, für jeden weiteren L. 40; für einen weib lichen Dienstboten L. 5, für jeden weiteren weiblichen Dienstboten L. 10. Unterlassungen und Verheim lichungen werden mit 2—50 Lire bestraft. 6. Wagensteuer. Diese Steuer kann von den Gemeindeil den Besitzern oder Konzessionären von privaten und öffentlichen Wagen auferlegt werden, die gegen Bezahlung dem Personentransport die nen

; auch wenn sie zugleich Lastentransporte durch führen, sind sie dieser Steuer unterworfen; jedoch nicht, wenn sie nur dem Lastentransport dieneil. Ausgenommen sind Wagen, die im Staatsdienst oder auf Bahngeleisen verwendet tverden. Die Besteue rung ist nach der Größe der Wagen und' ihrer Ar beitsleistung abzustufen. Für private Wagen ist eine jährliche fixe Steuer zu entrichten, die im Höchstaus maß bis zu folgenden Sätzen betragen kann: Bis zu L. 160 in Orten über 20.000 Einwohnern, bis zu L. 120 ill Orten von 4001

bis 20.000 Einwohnern, bis zu L. 80 in kleineren Orten. Für Wagen mit Wappen oder Adelsabzeichen kann die Steuer auf das doppelte Ausmaß gesetzt werden. Für öffentliche Wagen kann die Steuer bis zu L. 120 erhoben werden. 7. S t e u e r f ü r B e s e tz u n g v o n ö f f e n t l. Plätzen und Räumen. Diese Steuer kann erhoben werden für eine längerdauernde, Erwerbs zwecken dienende Besetzung von öffentlichen, der Ge meinde gehörigen und im bewohnten Teile der Ge meinde liegenden Plätze und Straßen

. Es ist also eine Art von StandgeÜ), das mit dieser Steuer ent richtet wird. Die Besteuerung muß nach der Größe des besetzten Raumes und der geschäftlichen Lage desselben abgestuft werden, zu welchem Zwecke die Gemeinde die öffentlichen Plätze und Wege entspre chend einzuteilen hat. Dieses Standgeld ist für Tag, Monat und Jahr festzusetzen. An Markttagen kann doppelte Steuer eingehoben werden. Eine Afterver mietung solcher Plätze darf nicht stattfinden, da die Konzession für den Bewerber persönlich gilt

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 20.01.1909
Umfang: 8
Seite 2 die urdeutschen Männer, wie die Abg. Walther, Greil usw., haben nicht gegen diese Steuer gestimmt! Man muß diesen Herren ein wenig auf die Finger sehen, damit man merkt, wie windig eS mit dem Deutschtum dieser Leute aussieht, von denen kein einziger gegen diese Steuer gestimmt hat. Anm. der Red.) Diese Steuer trifft aber auch in erster Linie den Bauern, denn eine Be steuerung des Produktes ist nicht denkbar, ohne daß dieselbe nicht auch den Produzenten trifft. Es ist doch sonderbar

: auf unsere Berge hinauf baut man teure Bahnen, die Schönheiten unseres Lan des weiß man recht gut gesetzlich zu schützen, nur für das herrlichste Juwel unseres Landes, den Bauernstand, weiß man im Jubeljahr nichts Besse- res zu erfinden, als eine neue Steuer. Man muß daher den Kampf der Weinbauern gegen diese Steuer nur aufs beste begrüßen, und Sie können, Verehrteste, überzeigt sein, daß unsere Presse sich voll und ganz in den Dienst ihrer Sache stellen wird. Mögen Sie, liebe Weinbauern, diesen Kampf

führen mit der nötigen Einigkeit und Eintracht, mit echt tirolischer Schneid und mit ebenso echt tirolischer Offenheit und Ehrlichkeit. Gutsbesitzer Thaler aus Tramin zeigte an der Hand eines konkreten Beispieles, was ein Wein gut dem Bauern kostet, bis alles bestritten ist, und gelangt an der Hand von Zahlen zum Resultat, daß dem Bauer sast gar nichts übrig bleibe. Es sei also unmöglich, daß der Bauer diese neue Steuer erträgt. Herr Redakteur Gufler kam auf die Bier steuer zu sprechen und zog dabei

der Weinbauern, denn er weiß, daß in einer Vier telstunde die ganze Frucht seines Fleißes vom Ha gelschauer vernichtet sein kann. Gegen all diese Ge fahren aber ist der Brauer geschützt, im sicheren Lokale trotzt er ruhig der Kälte und dem Unwetter, ihm können diese beiden sürchterlichen Gesahren nicht schaden. Die Wirte haben eS bei der Weinverzeh- rungssteuer sehr gut verstanden, sich schadlos zu halten, ja, sie haben sogar einen Profit davon ge zogen, indem sie um das Doppelte als die Steuer ausmachte

, den Preis erhöhten. Sie haben die Kon sumenten zahlen lassen. Abg. Gentili hat bezüg lich der Besteuerung des Privatweines im Land- tage gemeint, man fange jetzt mit einer Steuerhöhe von 2 Kronen per Hektoliter an, aufhören aber werde man mit 8 Kronen. Es werde einfach heißen, wegen einer Erhöhung von 1 bis 2 Kronen sei nichts dahinter, die Steuer sei ja eingesührt, jetzt könne man ruhig, langsam, langsam hinauffahren. Daher heißt's, gleich jetzt, gleich von allem Anfang, der drohenden Gefahr begegnen

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 05.08.1908
Umfang: 8
, „kann und wird bewilliget werden.' Früher hat man sie den Tirolern nach und nach ganz weg genommen, mit der Begründung, die Bauern haben damit Mißbrauch getrieben. Jetzt will sie die Re gierung wieder hergeben, um die drückende Steuer verdaulicher zu machen. Wenn die Abgeordneten die Steuer einmal bewilliget haben, dann zieht die Regierung die Abfindung wieder zurück. Aber wohl verstanden, wir wollen die Abfindung ohne Steuer erhöhung, nicht die Abfindung mit Steuererhöhung. Es wäre für die Weinbauern ein schlechter

Trost, wenn wir die doppelte Steuer im Abfindungswege zu zahlen haben. Dann kommt Leys auf das „Tiroler Volks blatt' zu sprechen. Er hält sich darüber auf, daß das „Tiroler Volksblatt' seinerzeit seine Haltung als unerhört bezeichnet hat. Das „Volksblatt' schrieb so: „Aus zahllosen Versammlungen haben Tausende von Weinbauern erklärt, wenn diese Steuer kommt, dann können wir nicht mehr brennen, wir müssen die Trestern einfach weg werfen, die Maischepreise sinken, das Viehfutter entgeht

uns, nach so langen, harten Zeiten und angesichts der Riesensumme, die wir zur Bekämpfung der Reblaus ausgeben müssen, können wir die Steuer nicht ertragen.' Num kommt der Abg. Leys, der Obmann des Schrafflschen Wein bauernverbandes, und behauptet von dem allen das Gegenteil: „Das ist zuviel gesagt, das glaube ich nicht, man übertreibt, die Steuer ist nicht zum Davonlaufen' usw. Wenn der Weinbauer Leys sowohl in Bozen am 8. Juni, als auch in Kaltern am 19. Juli allen übrigen Weinbauern widerspricht

, wie er es tatsächlich getan, und die harte Steuer noch in Schutz nimmt, wie er es auch getan, so sagen wir nochmals: Eine solche Haltung eines Vertreters der Weinbauern ist einfach unerhört. Noch unerhörter ist die Haltung des Weinbauern vertreters v. Guggenberg, der am 28. Mai in Bozen vor tausend Weinbauern erklärt hat: „Ihr habt kein Recht, für euch eine Begünstigung zu verlangen.' Und am allerunerhörtesten ist die Hal tung Schraffls, der am 8. Juni in Bozen gesagt: Die anderen außer Leys kennen die Branntwein

- Frage „nur von den Räuschen, die sie geliefert'! Das ist nicht bloß unerhört, sondern geradezu un verschämt! Müssen sich denn die Weinbauern von Schraffl alles gefallen lassen? Wenn Leys ferners behauptet, daß die konservativen Zeitunzen und die Weinbauernbund-Versammlungen die Sache so dar stellen, als ob die Weinbauern an dieser Steuer „zu grunde gehen müssen', so bitten wir ihn doch gütigst zu sagen, wann und wo und von wem dies gesagt worden sei. Allzeit wurde behauptet, die Weinbauern

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 27.01.1909
Umfang: 8
Seite 4 Tiroler Voltsblatt 27. Januar 1909 Warum ist die Besteuerung des Privatweines undurchführbar? ES ist schriftlich und mündlich zur Genüge dargetan worden, daß die Weinbauern eine weitere Belastung durch die Privatweinversteuerung einfach nicht vertragen. Weniger bekannt in der Oeffent- lichkeit ist die andere Seite der Sache, daß diese Steuer einfach nicht durchführbar ist. Diese Un- durchführbarst der Steuer wurde beim Protest- tage der Weinbauern durch Pfarrer Schrott be leuchtet

hat einen diesbezüglichen Antrag im Herbste ver. öffentlicht, in dem es heißt: Die Steuer wird an der Grenze des Weinbaugebietes eingehoben. Die Grenze nach Norden zu bestimmen, ist leicht, aber die Grenze des Weinbaugebietes in Südtirol selbst zu bestimmen, ist einfach unmöglich. Es gibt in Deutsch- und Welschtirol eine große Anzahl von Gemeinden, deren unterer Teil Min bau betreibt, der obere nicht. Soll man nun durch die Mitte dieser Gemeinden die Grenze ziehen? Soll ober dem Strich die Steuer gelten

und unter dem Striche nicht? Sollen die Bauern ober dem Striche den LepS versteuern und unter dem Striche nicht? Einsach lächerlich! ^ 2. Die Steuer ist undurchführbar wegen der Behandlung des LepseS. Nach den bisherigen Vorlagen soll der LepS sür die Weinbauern steuerfrei bleiben. Die übrigen BevölterungSkreife von ganz Süd- tirolund teilweise auch von Nordtirol brauchen heutzu tage den LepS ebenso notwendig, wie die Wein bauern, weil sie ohne Wein einfach keine Leute zur Arbeit bekommen. Warum sollen

sie also den un- entbehrlichen LepS versteuern? ES heißt wohl, die Weinbauern sollen den LepS frei haben. Aber wie viel? Muß der Weinbauer seinen LepS wirklich literweise den Finanzern vorrechnen? Wenn der Weinbauer aber sich unterstehen sollte, sogar hie und da ein GlaS von feinen im Schweiße des An gesichtes selbsterzeugten und ohnedies schon ver steuerten Weines zu trinken, dann muß er wieder Steuer zahlen. ES ist daS gleich, als wenn der Getreidebauer sein selbsterzeugtes Getreide, der Milchproduzent

seine selbsterzeugte Milch und der Holzproduzent fein im eigenen Walde gewachsenes Holz beim Verbrauche versteuern müßte. Wo kommen wir da hin? 3. Undurchführbar ist diese Steuer wegen der großen Einhebungsko st en. Abg. Schraffl hat am 4. Januar in Bozen gesagt: „Von der Privatweinsteuer ist keine Rede mehr, weil die Ein- Hebungskosten das ganze Erträgnis ausfressen.' Ja, warum will man denn eine Steuer einführen, welche die Weinbauern nicht ertragen, die aber doch dem Lande nichts einträgt? Man hat vorgeschlagen

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 25.07.1896
Umfang: 8
man aber die V o l l zugsvo r- schriften, so müsse sich die Kammer erst recht gegen die projektirte Steuer aussprechen. Dieselben seien nur geeignet ein Denunziantenthum groß zu ziehen, und gerade zu sanitätswidrig. Ueberhaupt stelle sich die Steuer als eine Vexation der Gewerbetrei- ben den dar, schon durch die Art der Zahlung. Alles in allem seien die Bäcker die eigentlichen Steuerträger. Die geplante Auflage fei. eine Co nsumst euer, die in Folge ihres lästigen Eintreibungsmodus in der vorgelegten Form äußerst

drückend sei. K.-R. Kerfch baumer stellt sich als „fortschrittlicher Magistrats rath' natürlich auf den Standpunkt des Stadtmagi strates und tritt mit der ihm eigenen Wärme und Energie für diese, neue Steuer ein. Er meint zwar, es sei „eine undankbare Sache' für eine Steuer ein zutreten: er betrachtet jedoch diese Steuer als geeignetes Mittel, das Gleichgewicht im Haushalte der Stadt wiederherzustellen. Diese Steuer treffe nur reiche Ein wohner (Oho)! und die wohlhabenden Fremden. Ge- gen die Steuer

spreche nur die Vollzugsordnung, die eine Aenderung erheische. K.-R. Rein stall er wendet sich sehr entschieden gegen die Steuer, durch welche ein bestimmter Theil der Gewerbetreibenden arg betroffen werde. K .-R. Alb. Wachtler ist erstaunt, daß ein Herr, ein Vertreter des Handelsstandes, der sonst immer für das Gewerbe eingetreten sei, in der Ver sammlung für diese drückende Belastung 'des Gewerbe standes eintritt. (Lebhafter Beifall.) Es sei überhaupt höchst merkwürdig, daß in einer Stadt

, die sich „rühmt, liberalen Prinzipien zu huldigen' eine solche Steuer hat vorgeschlagen werden können. Man verspreche sich überhaupt zu viel von dieser Steuer, sie werde nicht 5000 fl., sondern höchstens die Hälfte einbringen. Außerdem werde nur ein großartiges Denunziantenthum durch die Vollzugsordnung gefördert. Es sei nur patriotisch und städtisch gedacht, wenn man eine solche ungerechtfertigte Steuer hintertreibe. (LebhafterBeifall.) K.-R. Kersch- baumer: Die Einnahmen aus der geplanten Steuer

kann Niemand voraussagen, es könnten auch 5, 6, ja 10.000 fl. sein! Redner will jy gerne eingestehen, wenn er vielleicht Unrecht hätte, denn auch er habe ein warmes Herz für das Gewerbe. K.-R. Told und K.-R. Pohler wenden sich entschieden gegen die Steuer; letzterer meint, er sei zwar nicht eigentlich so berufen, in dieser rein lokalen Bozner Angelegenheit das Wort zu ergreifen, er müsse aber doch der in Meran herr schenden Ansicht Ausdruck geben,daß es sehr traurig sei, wenn der Magistrat

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Volksblatt
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Seite 4 von 10
Datum: 06.06.1908
Umfang: 10
sich nichts mehr machen; und wenn das Gesetz dem Abgeord netenhause vorgelegt, dann sind die großen Par teien für dasselbe schon gewonnen. Die Steuererhöhung ist eine enorme; sie beträgt 50 Kronen für den Hektoliter Alkohol oder 25 Kronen für den 50grädigen Weinbranntwein. Die Steuer ist zuerst schon außerordentlich hoch: 90 Kronen für den Hektoliter Alkohol. Sie beträgt z. B. bei den Kellereigenossenschasten Deutschtirols schon gegenwärtig 50.000 Kronen, und bei den deutschtirolischen Weinproduzenten zirka

, denn der Preis für echten Weinbranntwein würde durch die neue Steuer so steigen, daß ihn niemand mehr kaufen kann. Man wird aber fragen: Ja, es wird wohl auch der Spiritus und der kalte Schnaps steigen. Trotz der großen Steuererhöhung wird der Spiritus wahrscheinlich nur unmerklich im Preise steigen. Denn die großen Fabriken und Raffinerien, deren Betrieb sich von Jahr zu Jahr vervoll kommnet, arbeiten viel leichter und viel billiger als die bäuerlichen Brennereien. Zudem haben sie 15 Prozent Spiritus

vollkommen steuerfrei, was bei den bäuerlichen Brennereien nicht der Fall ist. Die Steuererhöhung ist nur ein Mittel, alle kleinen bäuerlichen Brennereien zu unterdrücken und die ganze Branntweinerzeugung in den Händen we niger großer Brennereien zu vereinigen, die dann treiben können was sie wollen. Einsichtsvolle Leute sagen, darauf ist es eben bei der ganzen Steuer erhöhung abgesehen. Aber selbst wenn der Spiritus etwas teurer werden sollte, wird der kalte Schnaps deshalb gar nicht teurer. Der kalte

Schnaps wird gegenwärtig in der Weise hergestellt, daß die „Fabrikanten' 40, 35, 30 Liter Spiritus mit 60, 65, 70 Liter Wasser per Hektoliter vermischen, und der SchnapS ist fertig. In Zukunft wird das einfach so gehen: Anstatt der 30 bis 40 Liter Spiritus nehmen die „Fabrikanten' 20 bis 30 und statt der 60 bis 70 Liter Wasser nehmen sie 70 bis 80, und die geben den Brannt wein gleich teuer, oder etwas teurer, und die Steuer ist ausgeglichen, der Kalte wird desto schlechter, minderwertiger

stellen. Es brauchte eine solche Maßregel einen solchen Kontrollsapparat, daß die Menge der Beamten die ganze Steuer auffressen würde. Die erste schädliche Folge einer Steuererhöhung aus Weinbranntwein ist also diese, daß alle bäuerlichen Brennereien sicher eingehen und den Weinbauern der aus dem Branntwein bisher verbliebene kleine Gewinn ausfallt. 2. Der zweite Schaden, der schon viel größer ist, besteht darin, daß demWeinbauern eine große Menge unentbehrliches Vieh futter entzogen

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Volksblatt
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Seite 1 von 10
Datum: 30.01.1909
Umfang: 10
noch Gefahr, daß wir die Krivatweinflener bekommen? Viele Weinbauern sind jetzt glücklich und denken sich, Gott sei dank, die Privatweinsteuer haben wir „abgeschlagen', der Landtag ist auseinandergegangen mid es ist jetzt keine Gefahr mehr, daß wir diese Steuer bekommen; wir können jetzt den im Schweiße des Angesichts unter tausend Mühen und Gefahren uud unter schwerem Steuerdruck erzeugten Wein ohne neue Steuer trinken und verkausen. Die Sache ist aber leider nicht so. Aus sehr triftigen Gründen müssen

wir behaupten, wie auch der Abgeordnete Hölzl am 17. Januar in Bozen behauptete, die Sache ist ausgeschoben, aber nicht ausgehoben. Die Gründe sind folgende: 1. Alle christlich.sozialen Abgeordneten haben am 14. Januar l. I. in Innsbruck bei der Probe abstimmung .für diese Steuer gestimmt, auch die Vertreter der Weinbauern. Diese Behauptung ist bisher ohne Widerspruch geblieben; auch der Abgeordnete Hölzl getraute sich am 17. Januar in Bozen nicht zu behaupten, daß er dagegen gestimmt habe. Kein einziger

christlich sozialer Abge ordneter hat bei dieser Abstimmung ein Wort gegen diese Abstimmung gesagt, nur die sieben konservativen Abgeordneten aus Süd- und Nordtirol und zwei vom Großgrundbesitz haben dagegen gestimmt und dagegen gesprochen, alle andern deutschen Abgeordneten waren dafür. Wenn nicht die italienischen Abge ordneten mit aller Entschiedenheit dagegen gewesen waren, dann hatten wir die Steuer schon. Die zwei Bischöfe und den Landeshauptmann abge rechnet, hat der Landtag noch 65 Abgeordnete

, und zwar 43 Deutsche und 22 Italiener. Für diese Meuer find 34 Deutsche, dagegen 9 Deutsche u»d 22 Italiener, im ganzen 31 gegen 34. So die Stimmung am 14. Januar. 2. Trotz des Protestes der deutschen Weinbauern, der schon am Samstag in den Blättern angekündet war. gaben die Christlich-Sozialen mit dieser Steuer nicht nach. Bei einer großen Versammlung in Landeck am 17. Januar erklärten die christlich- sozialen Abgeordneten Mair und Siegele neuer dings: „Wir werden die Steuer aus Privatwein einführen.' Abg. Mair

begründete diese Steuer mit dem weisen Spruche: »Wer vermag, Privat wein anzuschaffen, wird wegen 2 Kronen nicht verbluten.' — Also vor dem gänzlichen Ver bluten wollen uns die Herren doch gütigst ver schonen, aber auspressen wollen sie uns schon. ES besteht also trotz deS Protestes der Wille, diese Steuer einzusühren. 3. Als dritten Beweis, daß die Christlich- Sozialen diese Steuer einsühren wollen, sühren wir die Haltung der christlich-sozialen Presse, der christlich-sozialen Zeitungen

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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 20.06.1923
Umfang: 8
Gemeindesteuern zählt-das Aus dehnungsdekret als in den neuen Provinzen zulässig deren 14 auf, von denen eine inzwischen bereits wieder abgeschafft wurde. Die verbleibenden find: 1. Die Gewerbe- und Verkaufs st euer, etwa unserer bisherigen Erwerbsteuer ent- (Jedoch war die österr. Erwerbsteuer eine Staats-, keine Gemeindesteuer.) Dieser Steuer un- die ein Gewerbe, Handwerk oder Abständigen Beruf ausüben; die Verkäufer aller . ten Waren; alle Vereine mit Ausnahme der- ^'^en, nur politischen

, wissenschaftlichen oder ^^ugen Zwecken dienen. Ausgenommen sind uch die Trafiken, falls dort keine anderen als n ^uopolartikel verkauft werden, für den im gleichen ^ Ä folgenden Verkauf anderer Waren erwächst die entsprechende Steuerpflicht. Diese Steuer h'- .^6Aeuer und trifft also den Betrieb, nicht im Gemeindesteuerreglement ^ aufgeführte Gewerbe ist die Steuer zu diese Gewerbe im gleichen Lokale ^ Derselben Gemeinde betrieben/werden. Diese die Ys? Klaffen abgestuft. In Bozen beträgt 10 i ^ lassen

erst die nötigen Bestimmungen vom Prov.-Verw.-AuÄ schuß erlassen werden. Sie trifft das Rein-Einkom- men aller Mitglieder einer zusammenlebenden Fa milie und ist je nach der Ortsgröße und der Einkom- > menhöhe abgestuft, sieht auch ein steuerfreies' Mini- mum vor. Sie dürfte sich wahrscheinlich etwa von ^ bis 2 Prozent bewegen. , / ^ - 3. Vieh st euer und Steuer a u f Z u g -, Reit- undLasttiere. Für beide Arten von Steuern müssen erst die Durchführungsverordnun gen

vom Provinzialverwaltungs-Ausschuß in Trient geschaffen werden. Die Viehsteuer wird nach dem mittleren Wert der einzelnen Viehgattungen be stimmt. Die Landessteuer darf höchstens 1 Prozent dieses Mittelwertes, der durch den Provinzialver waltungs-Ausschuß festgesetzt wird, betragen. Die Gemeinden können dann das Ausmaß bis zur dop pelten Höhe der Landessteuer hinaussetzen. Von der Viehsteuer sind zumeist das Saugvieh und jene Tiere befreit, die der Steuer auf Zug-, Reit- und Lasttiere unterworfen sind. Letztere Steuer

ist durch ihren Namen schon genügend erklärt. Sie kommt zur Anwendung, auch wenn solche Reit- und Last tiere nur vorübergehend sich in einer Gemeinde be finden, aber mindestens ein Vierteljahr. Diese Tiere sind dann zu melden und von der Gemeinde zu kon trollieren. 4. M i e t w er t st e u e r (Tassa sul valore loca- tivo). Vor allem ist festzuhalten, daß diese Steuer und die Familiensteuer in derselben Gemeinde nicht zugleich demselben Steuerträger auferlegt werden darf. Die Mietwertste^ler ist zu zahlen

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 10.02.1909
Umfang: 8
über die Versammlung in Andrian, welcher allerdings, sehr gelinde gesagt, sehr originell ist. Das gleiche hat Schrasfl beantragt in einem Entwürfe, den er Ende Oktober 1908 im „Tiroler' veröffentlichen ließ: „An der Grenze des Wein gebietes wird die Steuer eingehoben.' Nehmen wir an, daß es fo komme und daß so eine Durchführung möglich wäre, würden wir dann die Privatwein steuer ertragen können, wenn dieselbe von jenen Gegenden Tirols, welche nicht Weinbaugebiet sind, allein zu zahlen wäre, also von ganz Nordtirol

, von ganz Pustertal, vom Wipptal, Sarntal und oberen Vinschgau? Für's erste würden sich die Bauern von allen diesen Gegenden bedanken, wenn ihnen allein eine so schwere Steuer auferlegt würde, welche eine so große Verteuerung der ganzen Lebensführung zur Folge hätte, während die deut schen und welschen Bauern von ganz Südtirol davon verschont bleiben; sie würden sich mit allem Rechte gegen eine so ungleiche Behandlung ver wahren. Zudem finden wir eS in ganz Oesterreich in gar keinem einzigen Kronlande

, daß ein Teil, ein territorial abgegrenzter Teil eines Kronlandes eine Landessteuer zahlt und der andere nicht. WeiterS würde die Privatweinsteuer, auch wenn sie sür daS ganze Weinbaugebiet nicht gelten sollte, dennoch den Weinbauern den größten Schaden bringen, weil der Absatz sehr eingeschränkt und der Preis noch mehr gedrückt würde. Man frage doch heute schon die Weinverkäuser, wie stark der Absatz von Wein in Vorarlberg. Sahburg und Kärnten, wo diese Steuer schon besteht, seit Einführung der- felben

, besonders bei den Privaten zurückgegangen ist. Für Rotwein haben die Tiroler Weinbauern noch ein ergiebiges Absatzgebiet, nämlich Tirol selbst. Soll jetzt gerade zur Zeit, wo sich alle Län der ringsum von uns durch diese Steuer abgesperrt haben und wo wir im Innern vom größten Feinde, von der Reblaus, bedroht sind, wirklich noch das einzige Absatzgebiet, der nicht weinbau treibende Teil von Tirol, entrissen werden? Ist das die oft angepriesene Fürsorge von Schrasfl und Genossen gegen die Weinbauern

? Aber mit dieser Behauptung, daß das Wein baugebiet von der Steuer ausgenommen werden soll, ist dem Schrasfl und Genossen nicht ernst, diese Behauptung ist gar nicht wahr, sie werfen den Meinbauern diese Behauptung nur hin, um sie zu beruhigen, um sie blindzuschlagen, und den einmütigen Protest der Weinbauern gegen diese Steuer unmöglich zu machen; kurz, sie gaben den Leuten diesen Trost, um der Steuer langsam den Weg zu bahnen. Denn Schrasfl und Genoffen und alle christlich-sozialen Führer wollen diese Steuer

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Seite 5 von 12
Datum: 16.03.1895
Umfang: 12
weniger urgent geworden, erfordere aber dennoch eine eingehende Berücksichtigung. Nach den Worten des Berichterstatters kann kein Zweifel obwalten, daß Alle von dem Grundsatze durchdrungen sind, eine Steuer-Reform dürfte absolut nicht die Ursache und das Motiv bilden, das Wahlrecht in plntokratischer Weise zu verändern. Auch in Preußen wurde jede Rückwirkung der Steuer-Reform auf das Wahlrecht ausgeschlossen, und doch handelte es sich dort nur um die Verschiebung der einzelnen Klassen des Dreiklassen

- Systems, während es sich bei uns um die vollständige Entziehung des Wahlrechtes einer großen Anzahl Wähler handeln könnte. In Preußen wurde bei den Mindestbe - steuerten ein fictiver Betrag eingestellt und für jene Steuer träger, die gar keine Steuer mehr zahlen, drei Mark angenommen. Aehnliche Bestimmungen müssen auch bei uns getroffen werden, wenn ein rückwirkender Einfluß der Steuer-Reform auf bestehende, wohlerworbene Wahl rechte ausgeschlossen werden ssll. Wahl-System und Steuer-System

sind bei unserem Census-Wahlrecht innig verbunden. Wir werden allerdings einen künstlichen Aufbau machen und eine Bestimmung in das Gesetz aufnehmen müssen, welche unseren bisherigen Wahl gesetzen vollkommen fremd ist. Das Eine muß für uns feststehen, daß eine solche Remedur geschaffen werden muß, welche das Wahlrecht der Fünfguldenmänner einer Alterirung durch die Steuer-Reform entzieht. Die Wahl- Reform ist eine für sich bestehende Angelegenheit; sie bezweckt oder soll bezwecken die Ausdehnung des Wahl

muß von vorneherein ausge schlossen sein. (Beifall bei den Conservativen). Bei den Grund- und Gebäudesteuerträgern wird — darüber sind die Meinungen so ziemlich einig — die Vorschreibung für das Wahlrecht maßgebend sein. Hier wird ja die volle Steuer auch künftig vorgeschrieben werden, und für diese Censiten dürste die Sache keine Schwierigkeit haben. Bci den Pächtern und kleinen Rentnern wird ebenfalls eine gesetzliche Remedur nicht nothwendig sein. Sollte sie gewünscht werden, wird sie gewiß

nicht auf Widerspruch stoßen. Bei den Beamten wird durch die Personal-Einkommensteuer, wenn auch die Besoldungs- Steuer in den unteren Klassen erniedrigt wird, eine gewisse Ausgleichung eintreten. Am schwierigsten ist die Sache bei den Erwerbsteuerträgern; hier wird man ähnlich, wie in Preußen, von einer fictiven Vorschreibung ausgehen müssen. In der vierten Klasse der Erwerb steuerträger beträgt der Nachlaß 23, respective mit der Zeit 35 Percent. Nach der ganzen Structur und Ten denz der Erwerbsteuerklassen

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Seite 2 von 12
Datum: 30.04.1881
Umfang: 12
fl. Mner der letzten liberalen Finanzminister glaubte die Grundsteuer - Hauptsumme, d. i. den Betrag, welchen die Grundbesitzer Steuer zahlen solle«, mit 40 Mill. festsetzen zu können. Der gegenwärtige Finanzminister verlangte keinen größeren Betrag als den, der bisher zuletzt entrichtet wurde, nämlich 37V» Mill. Zikhen wir nun in Betracht, daß jetzt auch die Staatsgüter, wenig- ^ stens auch solche in manchen Ländern, die bisher nicht einbezogen ^waren, jetzt in die Steuer kommen, daß 3,090.406 Joch

nicht glauben, daß Polen, welches so oft als Schlagwort zur Agitation benützt wurde, jetzt weniger Steuer bezahlen müsse; Polen soll nach dem Antrage der Central-Kommiffion 5,560.471 fl. also um 948.471 fl. mehr Steuer bezahlen als früher. Eine Herabminderung der Steuerfumme auf 36 Mill. und eine Vertheilung der dadurch erzielten I V» Mill. auf die Steuerträger würde auch schon entlastete Länder noch mehr entlasten und andererseits würde dabei für Tirol eine zü geringe Summe entfallen

so hoch besteuert ist, darf nicht nochmals von einer kommende» Personaleinkommensteuer getroffen werden. In diese Steuer soll vor züglich das bewegliche, dem Grundbesitze abgewandte Kapital einbezogen werde«. Die Grundsteuer-Hauptsumme von 37^/» Mill. kann ohne Ver fassungsänderung 15 Jahre lang nicht erhöht, wohl aber mit einfacher Majorität erniedrigt werden. Auch die Klassentarife können im Gesetzes wege geändert werden. - Redner bespricht einen im SteuerauSschusse in der Minorität gebliebenen

in den auf solche Weise entlasteten Länder» vorhanden wäre, haben die konservativen Abgeordnete» des Landes gege« diese« Antrag gestimmt, obwohl derselbe Deütschlirol um 66.582 fl. entlastet haben würde. Dieser Betrag ist sür Deutschtirol zu wenig; die Entlastung durch die Reklamationen wird eine größere sein. Von der Erkenntniß geleitet, daß die überbürdete« Steuerzahler Nicht zu Plötzlich von der neuen Steuer getroffen werden sollen, und daß jedenfalls Uebergänge nothwendig, hat der Finanzminister und die Majorität

» Steuerbemefsung jährlich: s) de« der Grundsteuerschuldigkeit vom Jahre 1880 gleichkommende» Betrag, und ^ ' ^ d) von dem betm Vergleiche der Grundsteuervorschreibung für das Jahr 1880 mit der neue» provisorische« Bemessung entfallende» erhöhte« Betrage eine solche Quote, welche zehn Perzent der Grundsteuerschuldigkeit deS Jahres 1880 gleichkommt; 2. von dem Jahre angefangen, in welchem die definitive Steuer bemessung erfolgt, jährlich: a) den der Grundsteuerschuldigkeit des JahreS 1880 gleichkom menden Betrag

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 14.01.1925
Umfang: 8
war. Unter den im Voranschlage erwähnten Stenern befindet sich die Gewerbe- und Ver kaufest euer, von der sich der Magistrat laut Voranschlag seitens 1753 Steuerpflichtigen eine Ge samteinnahme von 234.265 Lire erwartete. Es ist unbedingt für das Verständnis der heute geschehe nen Anwendung dieser Steuer notwendig, die da mals veröffentlichte Tabelle noch einmal zu bringen, damit man sich einen Begriff machen könne, wie sich der Stadtmagistrat an den Voranschlag gehal ten hat oder richtiger nicht gehalten

hat. Nr. der Kiaffen Höhe des Er werbes in Klassen von Lire Geteilte Steuer bis Lire Anzahl der Äeue Tai» Adgadepslich- Aliquote für tigen in Mas- di« Klassen sen «'nieteilt Lire Ertrag der neuen Abgab« Lir« ! . 10.— 350 —.— —.—- 1 10.01 15.— 126 10.— 1260.— s 15.01 20.— 176 15.— 2640.— 3 20.01 30.— 141 20.— 2820.— 4 30.01 45.— 127 30.— 3810.— 5 45.01 60.— 137 45.— 6165.— 6 60.01 80.— 162 60.— 9720.— 7 80.01 100.— 87 80.— 6960.— 8 100.01 130 — 52 100.— 5200.— 9 130.01 160.— 70 130.— 9100.— 10 160.01 200.— 62 160

den Versprechungen Boragnos ganz schreiende Mehrbelastung der Bevölkerung. Die folgende GegAmberstÄung spricht für sich Bände, wie man dem städtischen Steuerträger ent gegen dem Voranschlage in den Sack steigt: Spezial Kategorie A (23) B (24) C (25) D (26) E (27) F (28) Anzahl der 5b- R einein. Stöbt. gadepstichtigen kommen Steuer lt. Vor- lt. Ma- «Uschlag trikel Ertrag U. Matrikel 24.001 bis 1600 2 8 27.000 27.001 bis 1900 3 20 30.000 30.001 bis 2300 2 8 35.000 35.001 bis 2800 4 12 40.000 40.001 bis 3400

Betrieben in diese Spezialklassen hat natürlich eine allgemeine Hinauf setzung der Gewerbe in die höheren Klassen inner halb der Stufen 1—22 zur Folge gehabt. Es muß nämlich bedacht werden, daß auch die Einreihung in die 22 Klassen nach der Bedeutung des Betriebes zu geschehen hat, wie dies auch im Reglement der Stadt Bozen zur Einhebung dieser Steuer aus drücklich anerkannt ist. Diese Wichtigkeit ergibt sich nicht nur aus'der Höhe des steuerbaren Ertrages (ricchezza mobile), sondern auch aus der Natur

eingereiht hat. Klassen 18 19 20 21 22 aatl. Steuer Einkommen tnkl Komple- menwrsteuer ^ 14.000 16.000 18.000 20.000 22.000 3080 3552 3996- 4640 5104 900 1000 1100 1200 1400 zu sammen 3980 4552 5096 5840 6504 Jllr Lebenserhaltung verbleibt südlich 10.020 11.448 12.901 14.160 15.496 monatl. 835 954 1073 1180 1281 das Danach wären Betriebe, die nicht einmal Existenzminimum von 250 Friedenskronen monat lich sichern, bereits wichtige Betriebe. Es wird je doch jedermann zugeben müssen

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 12.08.1908
Umfang: 8
meiner Wenigkeit.' So Leys. Hören Sie, Herr Abgeordneter v. Leys! Wenn Sie diese Behauptungen nicht beweisen, können Sie sich des Vorwurfes der Unwahrheit nicht ent ziehen. „Wir Tiroler Abgeordneten waren sofort gegen die Branntweinsteuer-Erhöhung,' sagt von Leys weiter. Dieses „sofort' hat ein etwas spätes Datum. Am 5. April l. I., als die Einbringung der Vorlage und die Höhe der Steuer schon allge mein bekannt war, sagte Herr v. Leys: „Gegen die neue Steuer wird sich wenig machen lasten.' Am 28. Mai sagte

Leys in Bozen: „Wenn unser Flehen nichts nützt, so dringen wir auf die Pauschalabfindung.' Am nämlichen Tage sagte der Reichsratsabgeordnete V .Guggenberg: „Es ist keine Aussicht, die Steuer zu verhindern. Ihr habt nicht einmal ein Recht, diese Begünstigug zu verlangen.' Privatim sagte v. Guggenberg am gleichen Tage offen: „Die Steuer kommt gewiß.' Das „sofort' hat erst dann angefangen, als die Herren Abge ordneten sahen, daß da die Weinbauern keinen Spaß verstehen, dann erst bekamen die Herren

Schneid. Am 28. April sind die Hälfte der christlich-sozialen Landtagsabgeordneten bei der Abstimmung über den Antrag Glatz „zufällig' hinausgegangen und haben den Antrag durchfallen lasten. Es ist unstreitig das Verdienst des Weinbauernbundes, daß die Abgeord neten jetzt endlich gegen die Steuer. Wftreten.^ Wenn Herr v. Leys behauptet, Reichsräksabge- ordneter v. Guggenberg sei am 28. Mai in Bozen s „verlacht' worden, so ist das eine Unwahrheit, die einem Manne schlecht ansteht, der meinem sort

das Bedürfnis fühlt, öffentlich zu erklären, daß er „kein Schwindler, sondern ein ehrlicher Mann sei'. Die Weinbauern lachten deshalb, weil v. Guggenberg behauptete, in Nordtirol werde ebensoviel Brannt wein produziert als in Südtiröl. Wenn man da nicht mehr lachen darf, hört die Gemütlichkeit auf. „Ich kann die Behauptung nicht nachsprechen, daß durch diese Steuer, wie sie der Finanzminister vorschlägt, der Weinbau total zugrunde gehen würde. Diese Behauptung ist nicht wahr und wird von niemanden geglaubt

, wenn sie auch noch so oft wiederholt wird.' spricht Leys weiter. Möchten Sie uns nicht gütigst sagen, Herr Abgeordneter, von wem und wann und wo die Behauptung ausgestellt worden ist, daß diese Steuer den Wein bau total zugrunde richtet. Auf allen Ver sammlungen des Weinbauernbundes und auch bei anderer Gelegenheit wurde die Behauptung aufge stellt und bewiesen, daß die Weinbauern von Deutsch tirol nach so langen harten Zeiten und angesichts der Reblaus eine so schwere neue Steuer nicht vertragen

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Volksblatt
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Seite 1 von 14
Datum: 25.05.1901
Umfang: 14
gibt als den Reiseverkehr, hat die Regierung dennoch es für gut befunden, aerade die socialpolitisch am - wenigsten zu recht fertigende Fahrkartensteuer auf den Tisch des Ab geordnetenhauses niederzulegen Was nun die neue Steuer anbelangt, so ist^ sie keineswegs eine Neuheit, sondern erfreut sich bereits eines ganz an sehnlichen Alters. Schon 1666 wurde in Holland eine fünfundzwanzigpercentige Steuer von den Fahrpreisen jener Passagiere eingehoben,, welche öffentliche Fuhrwerke benützten. Ebenso

1900wird den Fahrpreisen eine Steuer von 16 Percent zugeschlagen und ist überdies von den Fahrkarten eine Stempelgebühr von 5 Centimes zu entrichten. 1894 hat diese Steuer 12,700.000 Francs getragen. Russland er hob bis zum Jahre 1894 eine Transportsteuer von 25 Percent für die Billete erster und zweiter Classe, von 15 Percent für jene dritter Classe. Durch ein Gesetz vom Jahre 1894 wurde die Steuer auf den einheitlichen Satz von 15 Percent herabgesetzt. Die Einnahmen aus dieser Steuer betrugen 1894

9,600.000 Rubel. In Spanien würde mit dem Gesetze vom 20. März 1900 eine Abgabe von 20 Percent vom Personentransporte (mit einem er mäßigten Satze von 10 Percent für jene Eisen bahnen, welche eine entsprechende Reduction der Fahrpreise durchführen), und von 5 Percent vom Warentransporte eingeführt. Ungarn führte diese Steuer für den Transport auf Eisenbahnen und mit Dampfschiffen mit dem Gesetze vom 6. Mai 1875 ein. Die Steuersätze wurden damals mit 10 Percent für den Transport von Personen

ge nommen wurde. Seltsamerweise brachte es aber keine der Vorlagen zu einer meritorischen Würdigung. Ueber die Wirkung dieser Fahrkartensteuer kann niemand auch nur im geringsten Zweifel bleiben, dass nämlich für den Fall, wenn nicht eine Progression, das ist ein Aussteigen der Steuer nach oer Ausstattung der benützten Wagenclasse, die so genannte dritte Wagenclasse zu entlasten sucht, wieder die unbemittelten Classen am empfindlichsten herangezogen werden. Nach den Ausführungen eines Wiener Blattes

von den Privat bahnen zu tragen sein wird, die im Personenver kehre rund 72 Millionen Kronen einnehmen, während für die Staatsbahnen nur rund 60 Mill. Kronen ausgewiesen werden. Allerdings liegt es im Bau des Versonentarifes, dass die Steuer progessiv wirkt und oass der einzelne Passagier der höheren Fahr classe eine viel größere Abgabe zu entrichten hat als jener der niederen Classe. Eine Fahrt von Wien, nach Bregenz wird sich vertheuern in der ersten Classe Schnellzug um 74 Kronen, in der zweiten Classe

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 24.11.1917
Umfang: 8
24.'November 1917 Tiroler Volksblatt. Seite 5 Gegen die neue Meinsteuer. Die landw. Bezirksgenossenschaft Schlünders ha: an den Landeskulturrat folgende Denkschrift ßtgen die neue Weinsteuer gerichtet: Hoher Landeskulturrat! Die ergebenst gefertigte Landw. Bezirksgenossen- schest hat mit peinlicher Ueberraschung von dem von Sr. Exzellenz dem Herrn Finanzminister im hohen Abgeordnetenhause eingebrachten Gesetzentwurfe be ireffend die neue Weinsteuer Kenntnis erhalten. Da eine solche Steuer

als die Konfiskation des ganzen Weinpreises in normalen Jahres. Die Besitzer der kleinen ertragsarmen Wein güter in Vinschgau haben gie feste Ueberzeugung, daß sie im Falle der Gesetzeswerdung dieses Antrages gezwungen sind, ihre Weinberge herauszureißen und Kartoffel pflanzen zu müssen, weil sie in dieser Weise leichter ihre Rechnung finden. Aus allen diesen Darlegungen geht hervor, daß durch eine solche Steuer die ganze inländische Wein- produktion in der empfindlichsten Weise getroffen und überhaupt in Frage

gestellt würde. Ebenso unerträglich ist eine so hohe Steuer für die Konsumentenkreise. Naturgemäß wird sich in Produzentenkreisen die Tendenz geltend machen, die Steuer soviel als möglich auf den Konsitm ab zuwälzen und Produktion und Konsum würden die Steuer gemeinschaftlich tragen müssen. Da nun die Weinprets» seit Kriegsbeginn wenigstens um das Zehnfache gestiegen sind und da sicher anzunehmen ist, daß dieselben nach Beendigung des Krieges wegen der obenangeführten und auch noch in den kommenden

Friedensjahren nachwirkenden Ursachen ««dauern werden, wer soll dann noch außer den bestsituierten Bevölkerungskreisen in der Lage sein, zu so hohen Preisen Wein zu kaufen? Die projek tierten Steuern und die Transportkosten zusammen würden die Höhe der in normalen Jahren üblichen Wcinpreise erreichen. Da in unseren Gegenden auch der nicht Wein produzierenden bäuerlichen Bevöl kerung schon seit Jahrzehnten besonders bei der harten Arbeit Wein verabreicht werden muß, so würde die neue Steuer eine andauernde

ungemeine Verteuerung der ganzen Lebensführung zur Folge haben oder, was viel wahrscheinlicher ist, der Wein konsum würde in solchen Gegenden, in denen die Weinproduktion nicht allgemein ist, gewaltig zurück gehen und der Absatz des Weines sich bedeutend verringern. Tatsächlich würde der Wein durch eine solche Steuer zum Luxusartikel gemacht, den arbei tenden Bevölkerungsklassen, die in unseren Gegen den denselben am meisten benötigen, entzogen, und «ur den reichen Leuten zugänglich gemacht

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Volksblatt
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Seite 11 von 16
Datum: 12.11.1889
Umfang: 16
zahlte an Steuer rund 15.000 fl., und hat damit seine früher genannte Ziffer von 3421 fl. bereits selbst korrigirt. Das Maßverhältnis ist vielleicht noch drastischer, wenn die geehrten Herren aus seinen Ausfüh rungen entnehmen, daß St. Michael (Eppan), also ein vor Allem Weinbau treibender Bezirk, nur eine Steuerleistung von 487 fl. ausweise. Ja, meine Herren, die Steuerleistung von St. Michael (Eppan) beziffert sich auf über 5000 fl., denn jene Ziffer drückt nur aus jenen Alkohol und Branntwein

, der im Bezirke Eppan noch lagert, der vielleicht dort getrunken, vielleicht aber auch später noch exportirt wird. Ich will nicht darauf eingehen> ob diese Art und Weise der Berechnung richtig ist, daß man den verauflagt bezogenen Branntwein zum veraus lagten dazuzählt. Denn wenn z. B. Jemand in Bozen einen schon in Kältern besteuerten Brannt wein bezieht, so ist die Steuer hiefür schon in Kältern bezahlt, und deßwegen geht es nicht an, daß man diese zwei Posten in der Tabelle Seite 10 zur Berechnung

der Steuerleistung zu sammenzählt. Maßgebend, meine Herren, und das bitte ich zu beachten, ist die vorletzte Kolonne in dieser Tabelle. Dieselbe zeigt uns mit welcher Steuer- ziffer die Produktion belastet wird; denn in dieser Kolonne ist gesagt: „verauflagt versendet', und das ist eben jene Rubrik, in welche auch die Gutsbesitzer und die Bauern hineinfallen. Hier sehen wir, so viel Branntwein wurde versendet, welcher in diesem Bezirke bereits besteuert wurde. Das will sagen, in Bozen hat man ungefähr für 12.500

fl. Ateuer Branntwein versendet, wo für die Steuer in Bozen gezahlt wurde, und ebenso hat man in St. Michael für- 5000 fl. Steuer Branntwein versendet. Wer, meine Herren, hat aber eigentlich diese Steuer getragen? Die Producenten, die Bauern, die Besitzer haben sie getragen in diesen Landes theilen. Und wenn der Herr Berichterstatter jetzt eine verneinende Kopfbewegung macht, so muß ich sagen, ja so ist es in der Praxis; denn das ist Theorie daß man sagt, vielleicht hat er die Steuer mit Nachnahme

sich bezahlen lassen, von dem, der den Branntwein bezogen hat. Dem Wirth oder Händler, welcher Branntwein bezieht, ist es schließlich gleichgiltig, aus welchem Grunde sich der Hektoliter so theuer stellt und wie der Preis resultirt. Er berechnet, wie hoch ihn: der Branntwein im Ganzen zu stehen kommt, und deßwegen drückt die Steuer die Produzenten und gerade die red lichen Produzenten am meisten, weil die Nach frage nach einem theuer erzeugten echten Brannt wein dadurch vermindert wird, und weil die Leute

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 25.03.1908
Umfang: 8
andere! Wie ist es nur möglich, daß der Kapitalist keine Stuern zahlt?' Das ist nur ein Beispiel, wie die Herren srüher über die Steuern gewettert haben; sie ließen sich zu Dutzenden bringen. Seit die Herren die Mehrheit haben, hört man vom Steuerabschaffen nichts mehr. Ja, es kommt noch schöner. Der Finanzminister hat sür die Bauern eine neue Steuer, eine große Steuer, eine surchtbare Steuer angekündet. Die Branntweinsteuer soll erhöht werden, und zwar soll sie gewaltig erhöht werden, um „wenigstens' vierzig Kronen per

Hektoliter. Die Branntwein steuer hat bisher in Oesterreich 20 Kr. per Hektoliter betragen; davon bekommen 13 Kr. der Staat und 7 Kr. die Länder. Jetzt soll sie auf einmal von zwanzig auf sechzig Kronen per Hektoliter, also auf das Dreifache hinauskommen. Sie soll 40 Millionen Kronen eintragen, wie der Minister sagt; selbstverständlich trägt sie viel mehr ein. Von dieser harten Steuer sollen etwa nicht bloß die Spiritusfabriken, sondern auch alle Weinbauern, alle kleinen bäuerlichen Brennereien getroffen

werden. Eine solche Steuer ist der sichere Ruin aller bäuerlichen Kleinbrennereien. Nun, was sagen unsere christlich-sozialen Abge ordneten zu dieser Steuer? Am 6. Februar 1906 hat der Bundesobmann Schraffl die Forderungen des Tiroler Bauernbundes der Regierung übergeben. Da heißt es unter anderem: „Die Erleichterungen für die kleinen Branntweinbrennereien sollen möglichst rasch der verfassungsmäßigen Ver handlung unterzogen werden, um durch die An nahme derselben die Ausnützung der Trester

, die ohne diese Erleichterungen völlig wertlos ist, wieder zu ermöglichen.' Und was hat Schraffl, der früher die Steuern „unerträglich' genannt und die „Erleichterungen für die kleinen Branntweinbrennereien' verlangte, bisher gegen dieses Verlangen des Finanzministers ge sagt oder getan? Weder Schraffl, noch ein anderer christlich sozialer Abgeordneter haben bisher gegen diese surchtbare Steuer, welche den Untergang der bäuer lichen Kleinbrennereien herbeiführt, ein Wort ge sagt. Hoffentlich werden sie am 5. April beim

Weinbautag in Bozen, von uns gedrängt, den Mund zu einem energischen Protest auftun. Und was haben bisher die christlich-sozialen bauernbündlerischen Blätter, die früher ganze Spalten über die „Steuerbedrückung' krachten, bisher über diese verderbliche Steuer gebracht? Wir haben eigens vierzehn Tage gewartet nach der Ankündigung dieser Steuer durch den Finanzminister, um zu sehen, was diese Blätter dazu sagen. Der „Tiroler', die „Bauernzeitung' bringen diese Nach richt, daß die Branntweinsteuer

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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 28.03.1906
Umfang: 8
große Steuersummen herauszupressen. „Bei uns in Tirol zum Beispiel zahlt jeder, auch derjenige, der keine direkte Steuer zahlt, mit am Getreideaufschlage, Bier- und Weinaufschlage eine hohe Summe, und ich glaube, daß die indi rekte Belastung bei uns sowohl von Seite des Reiches, als auch des Landes, durchschnittlich auf den Kopf gerechnet, bedeutend größer ist als die direkte.' Was folgt nun aus diesen Sätzen? Aus diesen Sätzen folgt auch, daß es christlich ist, daß es ge recht und klug

ist, wenn die Besitzlosen den Be sitzenden, wenn die Arbeiter den Bauern und Ge werbetreibenden bei der Wahl niederstimmen, ihn mundtot machen. Wenn Herr Schraffl sagt, ein Pluralsystem in dem Sinne, daß jedem, der 8 Kr. direkte Steuer zahlt, eine zweite Stimme einge räumt wird, ist ungerecht, so müßte man das auch für die Vergangenheit gelten lasfen und sagen: „Bauer, du hast bisher zuviel politisches Recht ge- habt!' In Tirol hat man von Herrn Schraffl freilich etwas anderes gehört. Herr Schraffl sagte weiter (liest

): „Die direkte Steuer ist als Maßstab für Rechte ungerecht, weil zum Beispiel ein einzelner Besitzer, der 8 Kr. Steuer zahlt, ganz bestimmt dem Staate eine viel geringere Summe an Jahresbeiträgen ab liefert als einer, der keine 8 Kr. direkte Steuer zahlt und fünf Kinder hat, weil es eben unmöglich ist, daß ein einzelner fünfmal so viel Zucker, fünfmal so viel Wein, Bier und andere Artikel konsumiert, auf welchen die hohen Konsumsteuern liegen. Unge recht wäre auch ein doppeltes Wahlrecht der 8 Kronen-Männer

, den Petroleumzoll, sie zahlen Zuckersteuer u. dgl. nicht nur für sich und ihre Familienglieder, sondern auch für alle Dienstboten, für Knechte und Mägde. Des- halb wird auch die direkte Steuer als Maßgabe für die Staatslasten und daher auch für die Staats rechte mit Recht angenomen. Herr Schraffl sagt weiter (liest): „Ja, meine Herren, bei uns in Tirol, beson ders im italienischen Tirol, gibt es Hunderte, Tau fende Handwerker, Realitätenbesitzer und Kleinbauern, die nicht 8 Kr. Steuer zahlen.' Da wurden

dann Zwischenrufe gemacht: Hört! Hört! Wie ganz anders redet aber Herr Schraffl hier und wie ganz anders in Tirol! Da sagt Herr Schraffl, die Bauern in meinem Wahlbezirke, das ist nämlich der Bezirk Landeck, Reutte und Jmst, seien die reinsten Fretter, so daß viele nicht einmal 1 Kr. Steuer zahlen; aber auf seinen Versamm lungen in Tirol wurde den Bauern vorgeredet, daß sie viel zuviel Steuer zahlen, daß sie von dem Er worbenen noch einen ziemlichen Teil dem Steuer- eintreibe? abliefern müssen. Ich möchte

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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 01.04.1925
Umfang: 8
20 Pomella Vigil, Kurtatsch 26 weiße Stimmzettel 16 In den anderen Zonen war das Ergebnis: Rovereto-Ala Ehristano Perghsm-Nomi; Sarcatal Fiori Nereo-Varone; T i one Bolza Liugi von Ragoli; Nonsberg-Sul zberg Dr. Emilio v. Ferrari; Valsugana Baron Hippoliti Giuseppe von Borgo. Kanöes-Steuer-Infpektor ltaröelli in Sruseck. Steuerinspektor Cardelliist das höchste Steuerorgan der Provinz. Die Besprechungen mit ihm, die behandelten Gegenstände und die gegebenen Aufklärungen sind von solcher Wich tigkeit

auch außerhalb des Bezirkes Bruneck, daß wir dem aus dem „Pustertaler Boten' entnommenen Bericht die weiteste Verbreitung und Beachtung wünschen und zu entsprechen der Nutzanwendung allseits empfehlen. Wie noch in aller Erinnerung, fand in Bruneck Ende Dezember 1924 eine von den Gewerbegenos senschaften einberufene Versammlung von Steuer trägern des'Hustertales statt, um der allgemeinen Klage wegen zu hoher Besteuerung Ausdruck zu ge ben. In dieser Versammlung erklärte Herr Steuer inspektor Cardelli

ein Konkordat abschlie ßen. was in vielen Fällen auch gelang. Die Nicht- erschienenen werden Gelegenheit haben, ihre Ein wendungen vor der Bezirkskommission geltend zu machen. Jene aber, welche einen solchen Rekurs nicht eingebracht haben, können in der Zeit vom 1., Mai ^-bis 30. Juni 1925 eine Richtigstellungs bekenntnis auf Formularien, welche beim Steuer amt erhältlich sind, einbringen. Dies soll kein Steuerträger, welcher sich zu. hoch besteuert glaubt, bisher aber dagegen nicht rekurriert

hat, versäumen. Bei der eingehenden Besprechung dieser allgemeinen Beschwerdepunkte über die Art Und Weise des Ab schlusses der Konkordate betonte Landes-Steuer-- inspektor Cardelli mehrmals ausdrücklich, daß es zur Vermeidung solcher Klagen das sicherste wäre, wenn der Steuerpflichtige zu allen Verhand lungen beim Steueramte miteiner sprach- und gesetzeskundigen Ver- j trauensperson erschiene oder zu diesen ' Verhandlungen eine solche ermächtigen würde. Dies kann auch nachdrücklich nicht genug den Steuerträ

und sie den Steuerträgern zur Beratung und Vertretung zur Verfügung stellen. Eine große Reihe von Beschwerden ging ferner dahin, daß für Kapitalszinsen sowohl dem Gläubi ger als auch dem Schuldner, besonders wenn dieser eine Gemeinde war, die Steuer von 26 Prozent vorgeschrieben und eingehoben wurde. Der Herr Steuerinspektor sah auch sofort den Fall der offen baren Doppelbesteuerung ein und sagte auf ein einfaches Gesuch um Steuerabschreibung den Rück- ersatz der Steuer für das Jahr 1925 zu, für das Jahr 1924

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 11.08.1923
Umfang: 8
11. August 1923 Seite 5 erfolgter Zustellung des Avisos bei deu Kommissio nen rekurrieren, während sie nach aufmerksamem Durchlesen des Avisos dasselbe anstandslos anneh men oder höchstens trachten würden, bei der Steuer- , agentur im Konkordatwege irgendeine Ermäßigung zu erzielen. Den gleicheil Fehler machten viele Steuerzahler in den neuen Provinzen auf Grund der Veröffent- lichung der Bodenreinertragstabelle, wobei die. dort aufscheinenden Ziffern, die als Reinertrag für jede einzelne

der Steuer erklärt werden. Die öffentlichen Tabellen betreffeil alle jene, die in diesen ausscheinen und gilt das so, als ob jeder von den dort Eingetragenen ein Aviso direkt nach Hanse zugestellt bekommen hätte. Alle jene, welche eine Steuererklärung vorgelegt haben und auch jene, die sie, vorlegen hätten sollen, und die es aus Nachlässigkeit oder schlechter Bera tung unterließen, können sich in der Zeit vom 1. bis 10. August, (nicht später) an das zuständige Ge meindeamt zwecks Einsichtnahme

in die Tabelle wen den, in welcher sie neben anderen Angaben die ein bekannte. Ertragsziffer und die von der Steueragen tur erhobene vorfinden werden. Soferne beide gleich lauten, haben die Betreffenden nichts anderes mehr zu tun, als zur vorgeschriebenen Zeit die Steuer zu zahlen, und zwar im Jahre 1924 in fünf gleichen, zweimonatlichen Raten, mit Beginn im April. Es sei noch bemerkt, daß Gesuche um Ermäßigung oder Tilgung eines einbekennten Ertrages unberücksichtigt bleiben. Wenn die Steuerageutur

werden durch öffentlichen Anschlag be kanntgegeben. Die Entscheidungen der Gemeindekommission können sowohl von der Steuerageutur als auch vom Steuerzahler durch einen Rekurs an die Provin- Zialkommission angekämpft werden. Die Rekurse, (die ebenfalls wieder mit einen: 1-Lirastempel versehen sein müssen) sind bis spä testens 5. November der Gemeinde, bzw. der Steuer agentur zuzustellen. Mit einer neuerlichen Veröffentlichung der Ta bellen vom 1. bis 10. Jänner 1924, werden die Ent scheidungen der Provinzialkommission

bekanntgege ben, gegen welche ebenfalls wieder sowohl die Steuer zahler, als auch die Steueragenturen bei der Zen- iralkommission rekurrieren können, jedoch nur dann, wenn es sich um rechtliche (administrative) Ange legenheiten handelt. Nun zur Frage der Stcuerbemessung. Im vorhinein sei bemerkt, daß die Erträge aus üem beweglichen Einkommen (rediti di richezza mo- Ale), also die Erträge, die aus einein betveglichen Kapital erfließen, seien sie nun mit Verrichtung einer Arbeit verbunden

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