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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 16.08.1922
Umfang: 8
hat eine Anzahl Millio nen für die Wiederherstellung der zum Teil baufälligen Kirche gespendet. Ausdehnung wichtiger Metze auf die ueuen Provinzen. ' Rom. 16. August. Der Ministerrat hielt vorgestern und gestern eine Sitzung ab, der auch Exzellenz Salata beiwohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, die die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur den. Aus diesen sind für Südtirol von In teresse: 1. Genehmigung, von kgl, Dekreten be treffend die wirtschaftliche Assimilierung des staatlichen Personals des alten

Regi mes, unter Vorbehalt, daß auch der Schatzmini ster dazu seine Genehmigung gibt. 2. Ausdeh nung der allgemeinen Zollgesetzge b u n g aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfügt wurden. 3. Genehmi gung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines Schiedsgerichtes und eines technischen Ausschusses bei der Cassa Nazionale Insortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. 4. Ge nehmigung eines Dekretes mit Bestimmungen für die Richteramtsprüfungen der Gerichtsauditoren

, die gegenwärtig bei den Ge richten der neuen Provinzen in Dienst stehen. . 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinem Stempeltarifes be treffend strafwürdige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines De kretes, durch das die Neuernennüng der Kom mission für allgemeine Industriesteuer und der Schätzungskommission für Ei nkommen steuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befindlichen Ordnung angeordnet wird. 7. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung

der in den alten Provinzen gelten den Bestimmungen über die Konzession der Opera di bonisiea e sistemazione auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag für die Kosten von En twässerungsarbeiten und Auffin dung und Ausnützung unterirdischer Wasserquel len aus die neuen Provinzen. 9. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmun gen betreffend die an die Privatindustrie über- gebenen Eisenbahnen, Trambahnen

und Auto- linien auf die neuen Provinzen. 10. Genehmi gung eines Dekretes, durch das mit Verände rungen und Zusätzen die Gesetze und Reglements für die Industriemo nopole des italieni schen Staates in den neuen Provinzen veröf fentlicht werden. 11. Genehmigung eines Dekre tes, durch das die Vorkehrungen zugunsten der Erzeugung u. Ausnützung der elektrischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt, wird. 12. Dekret, das die Pestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 05.11.1924
Umfang: 8
ganzjährig L. 34.—. — Einzelne Nummer 25 Centesimi. Die fortlausende Abnahme des Blattes gilt als Abonnementsverpflichtung. Nr. S4 Mittwoch, 5. November 7924 bZ. ^akrgang. Sie Ueberbesteuerung der neuen Provinzen. Die „Liberia' vom 30. Oktober 1924 ver öffentlicht zu diesem höchst interessanten Gegen stand einen offenen Brief an den Llbgeordneten Lunelli. Da lesen wir: Der Legionär Giorgio Angeli übergibt uns eine Abschrift eines von ihm an Abg. Italo Lu- neM gerichteten Briefes, mit der Bitte

, diesen zu veröffentlichen. Der Brief lautet: i. - . j' „Lieber Italo! Ich erlaube Mir» deine Aufmerksamkeit so wie die Aufmerksamkeit deiner Abgeordneten- Kollegen aus dem Trentmo auf den Bericht des Abg. De Stefani betreffs die Maßnahmen zur Neuordnung der Austeilung der direkten Steuern zu lenken. Aus diesem Bericht geht hervor, daß das Ergebnis der Gebäudesteuer pro 1924 sich auf 222 Millionen für die alten Provinzen und 16 Millionen für die neuen Pro vinzen belief» während nach der Neuordnung ein Steuerergebnis

von 286 Millionen auf die alten Provinzen und 8 Millionen auf die neuen Provinzen vorgesehen erscheint. Das will besa gen. daß die neuen Provinzen im Jahre 1924 ein Fünftel (?) der Gesamtsteuersumme gezahlt Hecken» während ihnen gemäß der Revision bloß ein Sechsunddreißigstel der gesamten Steuer- fumme zu zahlen obliegt. Die neuen Provinzen Haben daher eine Ueberbesteuerung von 152N su tragen geheckt. Während sie gerechterweise Hire 6,350.000 (d. i. --- V« von 222 Millionen als der Steuersumme

der alten Provinzen) hät ten zahlen sollen, haben sie in Wirklichkeit 1k Millionen gezahlt, das heißt um 10 Millionen zu viel. Diese Sache hat übrigens nur die Voraussicht jener bestätigt, welche in Kenntnis der großen Verschiedenst in der Abschätzung des besteuer baren Einkommens in den alten und neuen Provinzen die Anwendung der in den alten Pro vinzen geltenden Bemessungsmethoden auf die neuen Provinzen für ungerecht hielten. Ich bin nun der Ansicht, daß man solche Vor kommnisse

nicht unberücksichtigt lassen darf und daß da unbedingt Abhilfe gesä^rfft werden muß. Es handelt sich tatsächlich nicht bloß um einen Einzelfall ungleicher Steuerbemessung, die wohl vorkommen kann und unvermeidlich ist, sondern um die Ungleichbehandlung ganzer Provinzen, welche um das 2^ fache im Verhältnis mehr Steuer gezahlt haben als die anderen Provin zen und dies nur infolge falscher Anwendung eines Gesetzes' man wird doch nicht annehmen dürfen, daß die so auffällig verschiedene Anzie hung der Steuerschraube

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 24.01.1923
Umfang: 8
. Kartenvorverkauf im Gesellenhause. Neue Prüfungsvorschriften für die Mttelschulen. Das letzte Verordnungsblatt des Unterrichtsministe riums vom 5. Jänner enthält die Verfügung, daß die bisher in den neuen Provinzen geltenden Vor schriften über die Schluß- und Reifeprüfungen in den Mittelschulen, enthaltend in den Verordnungen vom 7: Oktober 1920 (Art. 9 und 10), und 15. Sept. 1921 (Art. 2, Abs. 8 und 9), abgeschafft sind. Mit Beginn der Juli-Session des Schuljahres 1922/23 werden neue Vorschriften in Anwendung

hat die Trienter Präfektur ermächtigt, zur Un terstützung der Abbrändler-Familien von Cari. solo 10.000 Lire auszuwerfen. M?imnMst W niM PiM'liW. In einem kürzlich herausgegebenen Buchs, betitelt „Für die neuen Provinzen und für Ita lien' spricht Exz. Salata. der seit dem Zu sammenbruche von der ital. Regierung sozusagen zum Lenker der Geschicke, insbesonders der Ver waltung der annektierten Gebiete bestellt war. ausführlich über alle Fragen, die mit den neuen Provinzen in Zusammenhang stehen, gibt

einen Ueberblick über die Geschichte der neuen Pro vinzen seit dem November 1918 bis zur Auflö sung des Zentralamtes, dessen Leiter er selbst war und nach dessen Auflösung er von den neu zur Macht gelangten' nationalistisch-zentralM- schen Regierungsmännern sang- und klang los aus der politischen Tätigkeit ausgeschaltet wurde. Zur f i n a n z i e l l e n Sei te, die das Pro blem der neuen Provinzen für Italien bietet, nimmt nun der Volkswirtfchaftlrer Senator Achille Loria, in seiner Zeitschrift „Echi Com

- menti' Stellung. Loria sagt, in Rom mache sich ein höherer Beamter des (aufgelösten) Schatz- minister iüms gerne darüber lustig, daß Italien von den neuen Provinzen, das „Fleisch von den Knochen gezogen', also ausgesaugt wurde. An dere sagen gar, die neuen Provinzen seien für Italien ein Finanz-Caporetto Hewesen, o^er nennen die annektierten Gebiete gesalzene lsslate!) Provinzen, oder anstatt reäsnti (er löste) besser roöenti (nagende) Provinzen. Jedoch zerstört Salata in seinem Buche

diese gründlich. Der Wert der neuen Provinzen ist hinsichtlich seines steuerfaßbaren Volksvermö gens aus 30 Milliarden Lire einzuschätzen, das alte Italien auf 580 Milliarden (Lire nach heu tigem Werte gerechnet). Somit hat Italien eine ganz beträchtliche Neueerwerbung gemacht. Die. staatl. Einnahmen aus den neuen Provinzen kann man auf jährliche 500 Millionen Lire schätzen, so daß die Steuerleistung per Kopf etwa 32'/« Lire beträgt. Weniger begreiflich scheint uns die Bemer- kung, daß die neuen Provinzen

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 21.06.1922
Umfang: 8
, daß der Landesschulrat in den neuen Provinzen aufge lassen wurde, da der neu eingesetzte Landesaus schuß schlechterdings die Aufgaben der Schulbe hörde nicht bewältigen könne. An zweiter Stelle spricht Tamanini über die Schulpflicht. Die achtjährige Schulpflicht werde mit Nachdruck durchgeführt und widerspenstige Eltern werden bestrast. Diesem Umstände sei es zu verdanken, daß in den neuen Provinzen bloß drei Prozent Analphabeten erscheinen und auch diese rührten von Zugewanderten her. Bei uns dro ben, sagt Tamanini

ist nach dem fünften Schuljahre eine drei jährige Bürgerschule angegliedert mit erweiter tem Lehrplane; diese sogenannte Bürgerschule entspricht ungefähr der Leuola teokniea in den alten Provinzen. Zur Mittelschule übergehend betont Tama nini, daß der auffälligste Unterschied Zwischen den alten und den neuen Provinzen in den Leh rerbildungsanstalten zu finden sei. In den neuen Provinzen werden die Zöglinge erst nach vollendetem 15. Lebensjahre aufgenommen und müssen durch volle vier Jahre die Anstalt besu chen

. Das Reifezeugnis, das sie sich durch eine strenge Prüfung erwerben, befähigt aber die Zöglinge bloß zu einer provisorischen Anstel lung; wer definitw bestellt werden will, kann nach befriedigender Zweijähriger Dienstleistung die Lehrbesähigungsprüsung ablegen, auf weiche er sich durch fleißiges Studium vorbereiten muß. Demnach kann die Lehrerbildung als eine sechs jährige angesehen werden, während sie in den alten Provinzen dreijährig ist. Es sei einleuch tend, daß die neuen Provinzen gegenüber den alten

einen weiten Vorsprung haben und darum wäre es wünschenswert, ja notwendig, daß in den alten Provinzen eine Schulreform durchge führt würde, die das Schulwesen in den neuen Provinzen zum Vorbilde zu nehmen hätte. Mit Rücksicht auf die Bildungsstufe der Lehrkräfte in den neuen Provinzen möge die Regierung dafür Sorge tragen, daß sie auch entsprechend entlohnt werden. Eine Übungsschule, wie sie bei uns den Lehrerbildungsanstalten angeglie dert ist, scheint man in den alten Provinzen nicht Zu kennen

, denn Tamanini weist mit Nachdruck auf diese hin. Die übrigen Mittelschulen weichen hüben u. drüben nicht sonderlich voneinander ab. Schließlich weist der Abgeordnete auf die eingehend ausgearbeiteten Lehrpläne für alle Schulgattungen in den neuen Provinzen hin u. verspricht sich bei Einhaltung derselben große Erfolge. Tamanini soll für seine Ausführungen reichen Beifall erhalten haben, insbesondere im Zentrum, wo seine Parteigenossen, die Popo- lari. sitzen. Mögen seine Anregungen nur auf fruchtbaren Boden

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 18.11.1922
Umfang: 8
Seite 4 Tiroler Volksblatt 18. November 1923 Arm- MWeuer-ErWuNg Kontrollmetzapparate in Grotzbrennereien. Schlutz mit dem Freibrennen am 11. Jänner 1323 Mit dem königlichen Dekret vom 29. Oktober 1922, Nr. 1409, Verlautbart in der „Gazzetta Uffi- ciale' vom 10. November, wird die in den alten Pro vinzen Italiens geltende Gesetzgebung über die Ge bühr auf die Fabrikation von Spirituosen auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Die Handelskammer Bozen bringt im nachstehen den die wichtigsten neuen

auch die Brennereien der neuen Provinzen, die den obigen Bedingungen nicht ent sprechen, als Kleinbrennereien behandelt werden kön nen, soferne sie sich nicht für die Anbringung des Kontrollmeß-Apparates eignen. Bei den Kleinbrennereien, die uns hauptsächlich interessieren, wird die Gebühr auf Grund der an gemeldeten Brenntage und der täglichen Leistungs fähigkeit der Brennblase berechnet. Letztere wird von» Finanzorganen in der Weise festgestellt, daß das in Zentnern ausgedrückte Gewicht der ein maligen Füllung

Erzeugnis brennen, können verlangen, daß die Finanzbehörde die täg liche Leistungsfähigkeit ihres Destillierapparates durch Probebrennung feststelle. Die dabei erlaufen den Kosten gehen zu Lasten der Partei. ' In den neuen Provinzen wird die bisherige Art der Gebührenberechnung nur mehr bis zum 11. Jänner 1923 beibehalten. Von diesem Tage an treten die italienischen Vorschriften über die Be messungsart in Kraft, die eine Neufeststellung der täglichen Leistungsfähigkeit . der Brenn-Apparate voraussetzen

3 8i> Lire g 70 Lire Branntweinsteuer aus den Liter Alkohol. Die Finanzbezirksdirektion in Brixen Verlautbart zum Gegenstand folgendes: Mit dem am 11. Nov. 1922 in Wirksamkeit getretenen kgl. Dekrete vom 29. Oktober 1922, Nr. 1409, wurden die Bestim mungen des gewesenen Regimes betreffend die Branntweinsteuer aufgehoben und an deren Stelle auf die neuen Provinzen die im Königreiche hin sichtlich der Branntwein-(Spiritus)-Steuer gelten den Gesetze und Vorschriften ausgedehnt. Infolge dessen beträgt

freiheit genossen, wird jedoch für die Branntwein menge, für welche die Steuerfreiheit vorgesehen war, der Nachlaß der Hälfte der Branntweinsteuer auf die Dauer von zwei Jahren zugestanden. Dr. Danieli m. p. Was geschieht in dm neuen Provinzen? R o m, 15. Nov. Der Comm. Moroni, der an Stelle Salatas mit der Liquidierung des Zen tralamtes der neuen Provinzen betraut ist, hat hiebet die Unterstützung des Staatsrates Comm. Broechi erbeten. Bro cchi ist ein ausgezeich neter Finanzfachmann und leitete

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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 27.02.1924
Umfang: 8
27. Februar 1V24 Seite 3 Die Neuregelung i Bericht der Handels- und Gewerbekammer Bozen 5urck ein Dekret des Volkswirtschaftsministe, riums vom 22. Jänner l Js ist eine eigene Kom- ^M.on eingesetzt worden, die beauftragt wurde, die Äae der Abänderung und eventuellen Aufhebung A Hetverbeordnung und ihrer Nebengesetze m ben n^en Provinzen zu studieren und diesbezügliche Vorschläge dcni Ministerium zu erstatten. j diese Kommission wurden der Direktor der ka.Idclshochschule in Trieft

, die die Grundlage für ein demnächst erscheinendes kgl. Dekret bilden, waren in der Hauptsache die folgenden: Die Gewerbeordnung und alle ihre Nebengesetze werden aufgehoben. Maßgebend hiefür waren zwei Erwägungen: die Durchführung der Vereinheitlichung «der Gesetz gebung in den alten und neuen Provinzen, die das Nebeneinanderbestehen zweier verschiedener Gesetz gebungen im einheitlichen Staate nicht gestatte. Dazu kommt die Unmöglichkeit, die Gewerbeordnung als solche etwa auf die alten Provinzen ausdehnen

wird. Den Handel betreffend, fallen, abgesehen vom dem Befähigungsnachweis für den Gemischtwaren- Handel, auch die einschränkenden Bestimmungen über das Aufsuchen von Bestellungen.' Die sonstigen Bestimmungen der alten Gewerbe ordnung werden durch die diesbezüglichen in den al ten Provinzen geltenden Bestimmungen, die im we sentlichen keine große Verschiedenheit aufweifen, er setzt. Aufhebung der Nebengesetze. Von den Nebengesetzen zur Gewerbeordnung wer den, um die wichtigsten anzuführen, aufgehoben

Besprechung erheischt die Auf hebung des BaügewerbegesetzeS. In den alten Provinzen besteht die Vorschrift, daß Bauführungen nur unter der verantwortlichen Leitung eines Ingenieurs stattfinden können. Die- Ausführung selbst ist nicht an eine besondere Kon zession geknüpft. Die Rechte der Ingenieure sind durch ein im vorigen Jahre erschienenes Gesetz ge regelt worden. - Das hiefür erforderliche Negolamento wird jetzt in einer besonderen Kommission beraten. Es wurde bes chlossen, daß die in den neuen

Provinzen bis nun konzessionierten Bau- und Maurerm e i ster ihre bisherigen Rechts zur Entwerfung von Projekten, Leitung und Aus führung von Bauten bis zum Erscheinen des oben erwähnten Negolamento beibehalten und daß in diesem Negolamento diese Rechte auch für die Zukunft gewahrt bleiben sollen. Auch die Gewerbe der Jimmermeifter, S t ein m e tz e und B r u n n e-n m e i st e r sind an k e i n e K o n z e s s i o n mehr gebunden. Die neuen Gesetze. ' Von den auf die neuen Provinzen auszudeh nenden

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 26.11.1924
Umfang: 8
, sondern man be faßte sich mit dem Schub der unantastbarsten Men schenrechte und Volksrechte, Rechte, wie die Schule in der Muttersprache, welche der Oberhirte der Diö zese Trient selber als schwere Gewissenspflicht ge predigt hat. Zweitens möchten wir glauben, daß die vom gegnerischen Blatt angezogenen Erlässe sich auf die Bistümer der alten Provinzen Italiens und die Lage, welche dort die Entwick lung seit den Ereignissen von 1L70 gebracht hat. beziehen. Dort, aber nicht bei uns, wo die Gestaltung und Entwicklung

des öffentlichen Lebens unter ganz anderen Voraussetzungen und Verhältnissen vor sich gegangen ist, hat das päpstliche „Non ex- pedi t' in allen seinen Phasen Kraft und Wirkung gehabt, uns hat es nie berührt, uns treffen daher auch jene Bestimmungen nicht, welche in der Folge aus jener Entwicklung heraus für die alten Provin zen crflossen sind und ersließen. Nicht nur die Kirche, auch der italienische Staat praktiziert eine.verschied ' :>c B e h and! u n g für die alten und die neuen Provinzen. Er zieht

zum Beispiel aus deu neuen Provinzen, wie der Le gionär Giorgio Angeli in seinem Schreiben an den Abg. Jtalo Lunelli ivergl. „Liberia' vom 30. Oktober IV24) nachwies, unvergleichlich höhere Steuern Heraus, als er den alten Provinzen aufer legt. Der Staat fchuf für die neuen Provinzen Ausnahmegesetze über den Verkehr mit Grund, Bo den und Gebäuden durch jene Enteignungsverord nung vom 28. Mai 1924, die an Härte ihresgleichen in der Welt vergeblich sucht, er beschränkt heroben die Freiheit und die Rechte

in der Volkssprache usw. usw.; lau ter Dinge, welche für andere Provinzen und Regio nen nicht bestehen. Der Unterschied zwischen dein Verhalten des Staates und der Kirche gegen die neuen Provinzen ist nur der, daß der Staat schwere Ausnahmsgesetze und Ausnahmsverordnungen über die neuen Pro vinzen oder Teile derselben verhängt, während die Kirche jene Gesetze und Verordnungen, welche in den eigenartigen Verhältnissen in den alten Provinzen seit 1870 ihre Quelle haben, auf die Bistümer in den neuen Provinzen

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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 06.05.1922
Umfang: 8
Mißwirtschaft in allen öffentlichen Diensten leider in den alten u. neuen Provinzen herrscht. Das geben auch die Nationalisten zu, aber die von ihnen angegebenen Gegenmittel sind nur undeutliche Hinweise auf theoretische Re formen, die in Vergessenheit geraten werden, kaum daß einmal die gewünschte Ausdehnung der italienischen Gesetzgebung auf die neuen Provinzen erreicht ist, und die für immer die so notwendige gründliche Verwaltungsreform ver- schwinden machen würden. Wir haben hier in den neuen Provinzen

ein ganzes Aut 0 n 0 - mie syst ein, das ctn und für sich gut funktio niert. Unter der österreichischen Herrschaft war es in den gemischtnationalen Provinzen /ein mächtiges Instrument nationaler Willkür- Gewalt, aber in Provinzen mit einheitlich na tionaler Bevölkerung ein vorzügliches Verwal tungsorgan: Wckrum jetzt diesen Organismus zerstören, lder in allen seinen Teilen gut entwik- kelt, in seiner Anwendung gründlich erprobt ist 1. und als Muster dienen hynhMr jene Reformen» dis in den Wünschen

des ganzen Gebietes gele gen find? . ^ ^ ' Mchr spricht von Heimweh nach Österreich! Das ist es nicht, es ist rein nur der Gedanke an die rech t s ch a sf e ne. - ud w eis.e Ver waltung, es ist der patriotische Eifer, das alte System des Zentralismus zu ändern, der in ganz Italien in Mißkredit geraten ist und nur noch von einzelnen Elementen, die ihn Mr ihre persönlichen oder Kasteninteressen, ausbeu- ten, verzweifelt verteidigt wird'^es ist die Über zeugung der erlösten Provinzen von ihrer Mis sion

, die sie unter ihren neuen Bruders auszu- üben haben, nämlich anginem großen Werke teilzunehmen, das bei konsequenter und unpar teiischer Durchführung auch die alten Provinzen zu neuer Blüte bringen wird.. u ^ Glaubt man vielleicht» daß 'dies dem GMqe und der Größe Italiens schaden könnte? — Ge stellt denn seine Einheit im Weiterverbleiben der Unordnung? Liegt die Macht !des Staates in der andauernden Schlamperei, liegt sie in .Her Weiterwirtschaft einer abgehausten Bureaükrcc- tie, die schwach gegenüber den Starken

und un nahbar für die Schwachen ist? Verlieren viel leicht 'die ewig unabänderlichen Funktionen Äes Staates etwas, wenn sie, anstatt sich verwirrmck> auf die Provinzen zu werfen, mehr mit Mn Staatsgeschäften im Zentrum abgeben? Kirchliches. 5 Der 3VV. Todestag de« Nsrarlberger Km»despatr»«O. Aus Feldkirch wird berichtet: Ja der vergangenen Woche fände» hier anläßlich der 300. Wiederkehr des Todestages des LandespatrouS Fidelis, deS ErstlingsmärtyrersianS dem Kapuziner oiden und deS ersten Blutzeugen

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 24.03.1922
Umfang: 8
Seite 4 Wenig Interesse Kr die neuen Provinzen. In der Montag-Sitzung der römischen Kammer wurden von zwei Abgeordneten des Trentino die Angelegenheiten der neuen Pro- vinzen zur Sprache gebracht. Nun wird aus Rom versichert, «daß bei Behandlung dieser Fra gen bloß gegen 50 Abgeordnete im Sitzungssaal gewesen seien. Das ist wenig und Zeigt kein großes Interesse sür die.Schicksale der neuen Provinzen und deren zu Italien gekommenen Bevölkerung. Das römische Parlament zählt 538 Abgeordnete

. Da bildeten die gegen 50 An- wesenden nicht einmal 10 Prozent der Kammer. Diese Interesselosigkeit ist um so auffallender, als die Sprecher, welche die Frage der neuen Provinzen aufrollten und der Regierung in das Gewissen redeten, den beiden größten Parteien des Hauses angehörten. Der Trientner Abge- ordnete Flor ist Sozialist, seine Partei ist mit 122 Mann im römischen Parlament vertreten. Der Abg. Degasperi ist ein hervorragender Füh» rer der Popolaripartei. Die Popolaripartei zählt 106 Abgeordnete

. Beide Parteien, deren Redner die Debatte über die neuen Provinzen führten, zählen zusammen 228 Kammermitglie- der. Es haben also sogar von den eigenen Leu ten nur ein ganz kleiner Prozentsatz für die Verhandlungen Interesse gezeigt. Zugleich heißt es, daß die Regierungsbank fast leer war. von den Ministern keiner an seinem Platze und nur zwei Unterstaatssekretäre anwesend. Der Leiter des Zentralamtes Exzellenz Salata gleichfalls nicht da. Die Herren Flor und Degasperi haben also stark vor leeren

Bänken geredet — vor lee- ren Bänken und zum Fenster hinaus. Für die Bevölkerung der neuen Provinzen ist diese Erscheinung wenig erfreulich. Der Re gierung würden die vorgetragenen Wünsche und Forderungen mehr Eindruck machen, wenn das ganze Parlament für die Sache das entsprechende Interesse zeigte. Daß das nicht der Fall ist, läßt sich nach der Geschichte der letz ten Jahre kaum begreifen. Was hat doch Ita- lien getan, um in den Besitz dieser neuen Ge biete zu gelangen: Die leidenschaftliche Agitcn

tion vor dem Krieg, die internationalen Ver träge, der Krieg mit seinem Risiko, die Anstren- gungen bei den Friedensverhandlungen, der Triumph bei der Annexion usw. Man möchte meinen, daß nach dem Vorausgegangenen jedes- mal, wenn im Parlament die Angelegenheit und die Nöte der neuen Provinzen zur Sprache kommen, das Haus seinen großen Tag haben müßte und die Abgeordneten vor lauter Interesse um die neuen Provinzen sich zur Sit zung geradezu drängen würden. Anstatt dessen glänzt

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Seite 5 von 8
Datum: 26.12.1923
Umfang: 8
25. Dezember 1923 Erkennung der Bedeuti ng der Gewerbeförderung beschlossen, die vier Gewerbeförderungs-Jnftitute der neuen Provinzen in selbständige Institute als Hnti morali umzuwandeln uno sie aus Staatsmit teln zu subventionieren, daß sie ihren Ausgaben ^nachkommen können. Der Direktor des Institutes wird Staatsbeamter sein. Die verschiedenen, das Institut subventionierenden Körperschaften, wie die Provinzial-Verwaltung, die Kammer, die Städte usw. werden Vertreter in den Beirat

unseres Bezirkes für diesen von den Aus nahmsbestimmungen des Dekretes Gebrauch zu znachen. Wir könne:: mit Befriedigung feststellen, idaß die Regierung diesen Verhältnissen auch Rech nung getragen und verfügt hat, daß in den einzel nen Provinzen mit Rücksicht auf deren besondere 'Verhältnisse Ausnahmsbestimmungen getroffen werden können. In die ProvinzialkomMission zur Bekämpfung des Alkoholismus wurden als Ver treter des Gastgetverbes von der Kammer die Her ren Paul Jnnerebner und Michael Landt

Be ratungen über die Bildung gemischter Wirtschafts- gruppen zur Ausbeutung unserer Wasserkräfte statt gefunden, bei denen die Beteiligung von Finanz- gruppen aus den alten Provinzen ins Auge gefaßt wurde, da ein beträchtlicher Teil der neugewonnenen elektrischen Energie nur an die industriereiche Lom bardei abgegeben werden kann. Dank der Unter stühimg seitens der Negierung ist das erste dies bezügliche Projekt zustande gekommen. Wir kön nen nur den lebhaften Wunsch hegen, daß diese für unsere Wirtschaft

von der wirtschaftlichenSeite offene Türen. Die Verschuldung Europas an die Vereinigten Staaten beträgt 13 Milliarden Dollar» davon hängt Italien mit 1.7 Milliarden. Wenn Ame rika daran zu streichen sich in der Lage fühlt und gewillt ist, gelangt auch die europäische Krise zur Lösung. Sie weinau»fuhr unserer Provinz nach Oesterreich. Die Weinhändlergenossenschaft Trient teilt mit: Aus einer Umfrage im Trentino und Hoch- etsch geht hervor, daß von den 50.000 Hektol. Most, die aus den neuen Provinzen laut Han^ delsvertrag

nach Oesterreich ausgeführt werden können, nur ein Teil tatsächlich zur Ausfuhr gelangt ist. Deshalb hat die Genossenschast im Verein mit den rührigen Handelskammern Bozen und Rovereto an das Volkswirtschaftsministerium in Rom folgendes Memorandum gerichtet: „Durch den österr.-ital. Handelsvertrag wurden den neuen Provinzen die Ausfuhr von 50.000 Hektol. Wein und 50.000 Hektol. Most nach Oesterreich bewilligt. Während das Wein kontingent voll und ganz zur Ausfuhr gelangt ist, erreicht die Mostausfuhr

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Seite 1 von 6
Datum: 04.09.1878
Umfang: 6
Provinzen, Bosnien und Herzegowina. Es ^ dem Berliner Vertrage nicht ausdrücklich gesagt, ver steht sich aber von selbst: Oesterreich soll als die nächstbenachbarte fähige Macht in den Provinzen den Zustanden ein Ende machen, vie, wie für die Bewohner des Landes, so auch für die Nachbar staaten eine stete Beunruhigung sind, soll geordnete Verhältnisse Haffen und für Arbeit und Wohlstand, für Kultur und Sittlichkeit m den beiden Ländern die Wege bahnen. Daß die Türkei das nicht 'ann, ist für Jedermann

, wenn die Provinzen das Szepter des Sultans zurückkehren, bntev K ^ um so wmiger der Fall sein, weil die benach- ^d 5v?. ''b Monteneginer nicht ablassen werden, ihre Stammes- vder i^A^?^enossen in Bosnien und der Herzegowina aufzuregen dix P,„. ftMng zu erhalten, wenn und so lange die schwache Pforte ^ird ^ den beiden Provinzen führt. Nur eine starke Macht ia Stande sein, den Vergrößerung!»- und Annexionsgelüsten Rorte ^ der Montenegriner einen Dämpfer aufzusetzen: die ^ dem ^ ^ so weniger können, da die beiden

Landestheile der Regierung weit entfernt und zwischen Serbien Montenegro eingeschlossen sind, lich. / Beruhigung der beiden Provinzen ist nur dann mög- elso ^'.Oesterreich dieselben in seiner Verwaltung behält. Mag hch berliner Vertrag in Betreff der Zeitdauer der Besetzung ^°?ung durch Oesterreich keine Bestimmung treffen, dem !^ svll m- ^ demselben bestimmt worden, daß sie eine dauernde ' uickM , möge 'sich eine Täuschung darüber machen: von ^G^Mchen Diplomaten des Congresses wird keiner an die ^ Bosm

Türkei glauben darum auch keiner geglaubt haben, Uen h und die Herzegowina jemals an die Türkei zurückge- Dem Berliner Vertrage, auf Grund dessen Oesterreich die beiden Provinzen in Besitz und Verwaltung nimmt, hat auch der Sultan seine Unterschrift gegeben. Demnach hatte auch die Türkei in den Landestheilen Ruhe und Ordnung aufrecht erhalten und den öster reichischen-Truppen die Provinzen übergeben sollen; statt dessen hat sie ihre Truppen vor der Zeit theils zurückgezogen, theils auSkin- andergehen

— abgesehen von den übrigen — Grund genug, daß Oesterreich für alle Zukunft seine Herrschaft über beide Provinzen ausdehne. „Linzer Volksbl.' Rundschau. Vom Kriegsschauplatz? liegen noch immer keine bedeu tendere Nachrichten vor. Wir lassen das Wenige, was die Zeitungen bringen, der Rcihe nach folgen. Aus Wien wird vom 30. v. M. ge gemeldet: „Vom Occupationsschauplatze sind im Laufe des gestrigen TageS keine offiziellen Nachrichten von Belang eingelaufen. - Das. türkische Zollhaus an der dalmatinischen

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Seite 4 von 8
Datum: 16.02.1924
Umfang: 8
- rationsviches und der österreichischen Vieüeinfuür ein Fall.':, der Preise eingetreten. Im abgelaufenen Jahre jedoch zeigtet: die V:ebpreise durchgehend stei. gende Tendenz, tvas auf die imn:er zunehmende Wertung unseres einheimischen graubraunen jGe- dirgsrindes als erstklassiges Zuchtvieh uud wegen sei ner guten Milchleistung in den Provinzen Ober» Italiens zurückzuführen ist. Tatsächlich ist der Vieh export nach dem Süd«: in steten: Steigen begriffen. Tie Preise zeigen g-g^nüber den: Vorjahre

vorangehenden Monate:: in Zürich einen Kurs von durchschnittlich 72.7 aufgewiesen, während im er der Krone aus 50.8 stand. Allein dieses Verhältnis konnte nicht für die Umwechslung der Krone in einem Gebiete in Betracht kommen, da5 einem Reiche mit anderer Valuta angegliedert wurde und sich aus dessen Geld» Wirtschaft einstellen mußte. Wenn sich auch die er» sten zwei Jahre nach dem Kriege in den neuen Pr^ vinzen die Warenpreise niedriger als in den allen Provinzen kielten, so haben sie sich doch bald

Ms« j geglichen und differieren heute nicht von jenen der alten Provinzen. ES müsse:: die Bürger der Neuen Provinzen mit derselben Lira wie jene der alten Provinzen bezahle::. Ein Bürger der alten Pro. vinzen, der vor dem Kriege ein Vermögen von 100.000 Lire besaß, hat dieses Vermögen unge schmälert erhalten und nur die Verminderung der Kaufkraft der Lira zu trage:: gehabt. Ein Bürger der neuen Provinzen, der 100.000 Kronen, also mehr als 100.000 Lire besaß, besitzt gegenwärtig im besten Falle nur 60.000 Lire

. Wie sehr letz tere auf den Stand der Spareinlagen von Einfkch ist, beweist der Umstand, day die Einlagen bei den Sparkassen der alten Provinzen nach dem Kriege außerordentlich geivachsei: sind. So ist zum Bei spiel, um eine große und kleitue Sparkasse, nämlich jene von Turin und Pesaro zum Vergleiche heran ziehen, der Stand der Einlagen in folgender Weise gestiegen: 19!4 1918 ISA Turin 195.232.000 455.999.000 782.158.000 L. Pesaro 5.100.000 7,120.000 15,Ü00.000 L. Die Gesamtspar- und Kontokorrenteinlagen

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Seite 2 von 8
Datum: 02.07.1924
Umfang: 8
es beiläufig 360 Millionen Kronen Kriegsan leihe. Mit 6V umgerechnet, wären das 216 Mil lionen Lire — oder V.6 Prozent der vom Mini ster für die altitalienische Kriegsanleihe angege benen Summe. Die Kriegsanleihe der gesam ten neuen Provinzen gerechnet» würde eine Summe ergeben, die sich Zwischen 1 und 2 Proz. bewegen dürste, etwa näher bei der unteren Zif fer. Wäre es da gar so etwas Schreckliches sür Italien, diesen Stein des Anstoßes endlich aus dem Wege zu räumen? Wenn der Staat jetzt an die Tilgung

der Kriegsanleihe schreitet, so tut er es mit den Steuergeldern. Beim Steuerzah len ist unser Gebiet und unsere Bevölkerung auch einbegriffen, und zwar wie eine neuliche Mitteilung der Handelskammer gezeigt hat, ganz hervorragend im Vergleich mit dem Tren- tino und mit den alten Provinzen des König reiches. Unsere Kriegsanleihe ist mit unserem Volk und Land, mit dem Staatseigentum im Land und mit der Steuerkraft sowie der Steuer pflicht der Bevölkerung zugleich an Italien ge kommen. Wenn nun unsere

und intensive Mitarbeit bei der wirtschaftlichen Ge setzgebung zu sichern. Das neue Kammergesetz, das in vielen Belangen dein ehemaligen österreichischen Kammergesetz ähnelt, gilt auch für die Kammer der neuen Provinzen, so daß nunmehr auch auf diesem Gebiete die Assimilierung mit den alten Provinzen erreicht ist. Im folgenden seien die.wichtigsten Bestimmun gen des neuen Gesetzes, soweit sie wesentliche Ände rungen gegenüber dein gegenwärtigen Gesetze brin gen, in gedrängter Kürze wiedergegeben. Vorausge

schickt wird, daß alle in den Provinzen bisher be standenen Kammern sowie die 7 Kammern der neuen Provinzen und sonach auch die der beiden Kammern unserer Provinz, Bozen und Rovereto, mit ihren bisherigen Standorten beibehalten werden. Die Ge samtzahl der Kammern wird sonach 84 betragen. Die Kammern werden ausdrücklich als Enti pubblici (öffentlich rechtliche Körperschaften) er klärt, die als Vertreter von Handel und Gewerbe in ihren Bezirken fungieren und deren Interessen im Einklang

vorzubereiten und durchzu führen hat. Ihm sind die gleichen Befugnisse, wie der Vollversammlung der Kammer eingeräumt. Die Durchführung der neuen Gefetze wird erst er folgen können, wenn das hiefür erforderliche Rego- lamento erlassen sein wird, was in Balde erfolgen dürfte. Die Neuregelung der 'Kammer bedeutet einen Wendepunkt ihrer Tätigkeit besonders in den alten Provinzen, aber auch die Kammern der neuen Pro vinzen können mit Befriedigung diese Regelung be grüßen: denn einerseits liegt

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Seite 4 von 8
Datum: 05.08.1922
Umfang: 8
Toggenburg habe in einer Parlamentsrede folgendes berechnet: Wenn wir von der 326 Millionen Voll-Kronen- Kriegsanleihe, verteilt auf eine 240.000 Köpfe betragende Bevölkerung, ausgehen und anneh men, daß die 40 Millionen zählende Bevölke rung der alten Provinzen Italiens im gleichen Maße Kriegsanleihe gezeichnet hätte, so würde dies die ungeheure Summe von 54.3 Milliarden Lire ausmachen, mit anderen Worten: der Ent-' zug der 326 Millionen Kronen Kriegsanleihe aus der füdtirol. Wirtschaft bedeutet

für diese so viel, als ob der Wirtschaft der alten italieni schen Provinzen 54.3 Milliarden Lire, das heißt weit mehr als die gesamten altitalienischen Kriegsanleihen, entzogen würden. Ich glaube nicht den Sturm der Entrüstung andeuten zu müssen, der das italienische Volk in einem sol chen Falle erschüttern würde. Hierbei ist nicht be rücksichtigt, daß die damalige zur Zeichnung der Kriegsanleihe verwendete Krone als Vermö gensteil des einzelnen Zeichners ungleich höher im Werte stand, als die heutige Lira

keines weiteren Studiums. Sie kennt die ungeheure Tragweite des Problems für unser Land, sie kann sich keinen Augenblick im Unklaren darüber sein, daß die gegenwärtige Wirtschaftslage unseres Gebietes und der neuen Provinzen überhaupt mit der Frage der Kriegs anleihe in engstem Zusammenhange steht, sie weiß, daß unser ganzes Volk geschlossen hinter der Forderung aus rasche Einlösung der Kriegs anleihe steht, sie weiß auch, daß die Bevölkerung der übrigen neuen Provinzen grundsätzlich die selben Forderungen

gegenüber unsere Pflicht taten und, wie es eben jeder Staat sehr nachdrücklich verlangt, tun mußten. Es ist klar, daß die Einlösung der Kriegsan leihe dem Staatsschatze einen jährlichen Zinsen dienst auferlegen würde. Daß ein solcher für die ganze Kriegsanleihe der neuen Provinzen nach einigen Zehnten von Millionen zählender Be trag im Vergleiche zum ungeheuren Milliarden budget des Gesamtstaates eine Zwergpost, sozu sagen einen Tropfen im Meere bedeutet, ist offen sichtlich. Infolge der Logik

des wirtschaftlichen Geschehens vermindert er sich aber noch viel weiter. Die Steuerleistung der neuen Provinzen wird augenblicklich in genauen Ziffern schwer lich vorliegen. Gewiß ist sie aber, besonders bei dem derzeitigen System der vielfach herrschen den Doppelbesteuerung, sehr bedeutend und kann bei vorsichtiger Schätzung sicherlich mit vielen Hunderten von Millionen angenommen werden. Bei einem in so tiefer wirtschaftlicher Depression befindlichen Lande, wie es die ge samten neuen Provinzen

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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 10.06.1922
Umfang: 8
! Seite. Anläßlich der letzten Krise habe man versucht, den Wirkungskreis des Zentralamtes beziehungsweise seines Vorstandes besser zu re geln, ohne daß aber klare Verhältnisse geschaf fen worden wären. Das Zentralamt we.de im mer pflichtgemäß auf die allmähliche Gleichstel lung der neuen Provinzen mit den alten hin arbeiten, in der Verteidigung der Au tonomien werde es sich aber nicht wankend machen lassen. Hier handle es sich nicht um et was Neues, sondern nur um die Einlösung ge gebener

Versprechungen, die bestehenden Autonomien zu erhalten. Die glänzenden Kö nigsreisen in der Venezia Tridentina und jetzt in der Venezia Giuglia hätten den Beweis er bracht, daß auch in den neuen Provinzen das vaterländisch-nationale Empfinden ein begei stertes sei. Dr. Bertolini-Trient brachte eine Interpel lation über die beabsichtigte Änderung der Diözes angrenzen zwischen Brixen u. Trient ein. Der von Seite eines Triestiner Vertreters eingebrachte Antrag, den möglichst baldigen. Bau der Predilbahn

(Ofenbergbahn). In diesem Sinne müsse Italien bei den Nachbarn wirken Tog - g e n bürg beantragt deshalb im Einoernäj- Men mit Senator Mayer, eine allgemein gehal tene Resolution, welche die Regierung auffor dert. auch abgesehen von der Predil- und der Valsuganabahn für den Bau, beziehungsweise Ausbau aller notwendigen Bahnlinien der bei den Venetien vorzusorgen. Finanzgebarung in den neuen Provinzen. Rom. 9. J uni. In der gestrigen Sitzung der Zentralbe- r atungskommission gab Exz. Salata in Beantwortung

einer Anfrage des Abg. Dega- speri ein vollständiges Bild der Finanzge - barung der neuen Provinzen vom Waffenstillstand bis auf die letzten Tage. Die Gerüchte von einer ungeheuren Belastung des Staates durch die neuen Provinzen erwiesen sich als unbegründet. Der Redner gab auch — un ter Aufrechterhaltung der Dezentralisation in den Bilanzen der neuen Provinzen— Richtli nien für die Erleichterung der Aufstellung der Voranschläge und der parlamentarischen Kon trolle. Die Erklärungen und Anregungen wur

den mit großem Beifall aufgenommen und be schlossen, daß dieselben gedruckt und in den neuen Provinzen belegt mit allen nötigen Do kumenten und Ausweisen verbreitet werden sollen. ^ l MM bls Mtms ill Arlas!

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Seite 4 von 8
Datum: 22.04.1922
Umfang: 8
sich ereignen. Auch die ser Antrag wurde einstimmig angenommen. Über die ebenfalls zur Tagesordnung gehörige Frage der S y st e m i s i e r u n g der neuen Provinzen wurde gleicherweise stimmeneinhel- lig ein Beschluß gefaßt, der von der Regierung die Achtung und die Aufrechterhaltung der auf Grund der österreichischen Verfassungsgesetze bestehenden Landes- und Gemeindeantonomien fordert. Dazu gaben unsere Abgeordneten die Er klärung ab, daß sie biebei die Forderung

. Die Regierungsvorlaae auf Ausdehnung der Erbaebübren, wie sie in den alten Provinzen in Geltung stehen, auf die neuen Provinzen wurde genehmigend mit dem Husatzantraa erledigt, daß diese ganz außerordentlich hohen Erbgebühren nur 22- A pril 1922 stufenweise, etwa in einem Zeiträume von 10 Jah ren zur Einführung gebracht werden. Unsere Vcr^ treter stimmten g egen die Einführung dieser Gr! setze. Im Verlaufe der Debatte wurde dieser Punkt und der Regierungsantrag auf Erhöhung des steuerfreien Exist e nzminimumsau

allen politischen Parteien des Trentino und Südtirols, von den Gemeinden und der Landesverwaltung verlangt in schuft lichen Memoranden und in den Konferenzen im Zentralamt der neuen Provinzen im April und Juni 1920. Die Zentralregierung hat selbst durch Nitti am 26. Juli 1919 evklärt. daß sie nicht nur unsere autonomen Einrichtungen a ch- ten wolle, sondern daß sie dieselben sogar als Vorbild für Abänderungen in der italienische Verwaltung nehmen wolle. Es wurden sogar die Beamten ermahnt, die Fehler von 1859

und 1866 nicht zu wiederholen. Die überstürzte Angleichungssucht! — In der Thronrede vom Noveinber 1919 wurde „die Achtung der Autonomien' den neuen Provinzen seierlicd versichert. — Auch im Annexionsdekret wurde der italienische Gesetzgebung die Anpal' sung an die bestehenden autonomen Einrichtun gen ausdrücklich zur Norm gemacht. — Im ^ richt zum Dekret vom 26. September 1920 .be züglich Ausdehnung der italienischen Versa)' sung aus die neuen Provinzen wurde vom Mi nisterpräsidenten Giolitti

sür die neuen Provinzen vorzuleg^- der grundsätzlich an der alten Landes- und ^ meindeautonomie festhält. . ^ Aus der daran schließenden Debatte ist he. vorzuheben, daß Senator Zippel noch viel w

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Seite 2 von 8
Datum: 19.12.1923
Umfang: 8
. (Ag. Br.) Gestern nachmit tags trat unter dem Vorsitze des MiniftsrPäsi- denten Mussolini eine SpezialKom mission zur Prüfung der verschiedenen die neuen Provinzen interessierenden Problems zur ersten Sitzung zusammen. An der Sitzung nahmen teil: Iustizminister Oviglio, Finanz minister De Stesani, Unterrichtsminister Gentile. Arbeitsminister Earnazza. der Unterstaatssekretär im Ministerpräsidium Acerbo, der Unterstaatssekretär im Innen ministerium. Finzi, der Generalsekretär des Außenministeriums Eontarini

fortgesetzt. ch In diesem Bericht über die Tagung dieser SpezialKommission zur Prüfung der speziellen Angelegenheiten der neuen Provinzen wird un serer Bevölkerung auffallen, daß die Bevölke rung der neuen Provinzen selber durch keine Seele in der Kommission vertreten ist. Aus de? Bevölkerung der neuen Provinzen wurden keine Vertrauensmänner beigezogen, um in der Kommission über die Anschauungen und Wün sche der Bevölkerung Aufschluß zu erteilen. Wir lesen lauter Namen von Regierungshäuptern

und Regierungsorganen. die da an dieser Sps- zialkommisfion für die neuen Provinzen teil nehmen, aber die einheimische Bevölkerung der neuen Provinzen ist total ausgeschaltet. Es würde, sich empfehlen, diesen Mißstand ehebal digst zu beheben und die Vertrauensmänner der Bevölkerung bei der Prüfung der die „neuen Provinzen interessierenden Probleme' anzuhö ren und die durch sie interpretierten Wünsche des Volkes zu berücksichtigen. In einem freien

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 24.10.1923
Umfang: 8
. Infolge der durch das kgl. Dekret vom 14. Juni 1923 verfügten Abtrennung der Gerichts- bezirke Ampezzo, Livinalongo, Neu- markt und der Gemeinde Tramin sind die Han delskammerräte Josef Tapfer und Annibale Verzi ihrer Mandate verlustig gegangen. Ich spreche die sen Herren für ihre Mitarbeit den besten Dank der Kammer aus. ^ Am 19. Juli 1923 fand bei der Handels- und Gewerbekammer Venedig eine Besprechung statt, bei welcher die Handelskammern der neuen Provinzen über das künftig anzuwendende System

. Tie Frage der Regelung der Forderungen und Schulden zwischen den Angehörigen der Neuen Provinzen und Österreich ist nunmehr soweit gelöst, daß die Errichtung eines Abrechnungs- und Ausgleichsamtes in Trieft mit zwei den Handelskammern Novereto und Bozen anzugliedernden Sammelämtern in Vorbereitung steht. Ta die bisherigen Komitees der Gläubiger und Schuldner seinerzeit von den Interessenten als deren Vertrauensmänner gewählt wurden, werden sie auch die Wahl in den Verwaltungsrat

sämtliche bisher noch nicht ausgedehnten italienischen Steuern und Ge bühren auf die neuen Provinzen erstreckt. Der Handelskammer ist in der Aufklärung der Handels und Gewerbetreibenden über diese Vorschriften ein. neues ausgedehntes Wirkungsfeld erwachsen. Lei der ergeben sich bei der Anwendung der Gebühren vorschriften verschiedene.Unklarheiten, da diese sich manchmal auf Gesetze beziehen, die auf die neuen Provinzen noch nicht ausgedehnt sind. Zeitungsnachrichten zusolge hat der Unterstaats sekretär

gelangte in der Handelskammersitzung am Donnerstag eine Mitteilung des Volkswirtschaftsministeriums an die Kammer zur Besprechung, worin die Re gierung der Kammer «einige darauf bezügliche Fragen zur Beantwortung stellt. Die Kammer hat sich bereits in den ersten zwei Plenarsit zungen nach einer gründlichen Enquete der Gewerbegenossenschaften mit der Frage der Aus hebung der Gewerbeordnung befaßt und schon damals, wie alle anderen Handelskammern der neuen Provinzen der Regierung für diesen Fall gewisse

Rechte der Einzelposten schlägt die Kammer vor: Alle Gewerbeberechti gungen und Konzessionen sind aufrecht zu hal ten, auch wenn in den alten Provinzen andere Voraussetzungen hiefür bestehen, da die Ge- werbevechte doch als die ausschließliche Grund lage der Existenz angesehen werden müssen. Deshalb muß auch für die Fortbelassung der Konzessionen an die Witwen und minderjähri gen Waisen eingetreten werden. Speziell be rührt sind die Bau- und Maurermeister, denen die Eintragung in das Album

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 17.03.1923
Umfang: 8
17. März 1923 . <r>ie Vorschriften über den Schutz des seßhaften ^ oeaen den Warenhandel, den Hausierhandel Auswüchse der Tätigkeit der Neis-udm. ' Ordnung des Lehrlings- und Gehilfen- eine entsprechende Aus- uno Fortbildung ^-gewerblichen und kaufmännischen V^achwuchses gcwahMstct UoNd^sch^^.^^ Organisation des Han- ^nd 'Gewerbestandes, die die Wahrung der Slandcsiiltercssen und die gewerbliche Ordnung über- hau^^rburgt.chung Gesetzgebung in den neuen Provinzen an jene der alten

der Ge setzgebung im Reiche zu verwenden. Taraus darf wohl die Hoffnung geschöpft wer den, daß die Regierung den außerordentlichen Wert der in unserer bisherigen Gewerbeordnung nieder gelegten oben angedeuteten Grundsätze richtig ein schätzen und den Weg finden werde, in einer Reform der einschlägigen Gesetzgebung der alten Provinzen ein neues Gewerberecht für ganz Italien zu schaffen, dessen wohltätige Wirkungen sich auch in den alten Provinzen bald bemerkbar machen würden. Sind doch schon jetzt in den alten

Provinzen Bestrebungen im Zuge, namentlich auf dem Gebiete der Ausbil dung des gewerblichen Nachwuchss das erprobte Vor bild unserer Gewerbeordnung nachzuahmen. Tie Kammer verkennt nicht die Schwierigkeiten, die einer so gruiidlegenden Änderung des Gewerbe rechtes im ganzen Reiche gegenüberstehen, die nicht von heute auf morgen durchgeführt werden kann, sie muß aber auch andererseits die Aufmerksamkeit der Negierung auf die äußerst schwerwiegenden wirt schaftlichen Gefahren lenken, die eine einfache

Auf hebung der Gewerbeordnung in den neuen Provin zen iind die Einführung der in den alten Provinzen nahezu schrankenlos bestehenden Gewerbefreiheit 'mit sich brächte. Die Kammer bemerkt erläuternd, das; es in ihrem Bezirke etwa 17.000 Handels- und Gewerbebetriebe gibt, von denen zirka 6000 als handwerksmäßige, 700 als konzessionierte Erzeu- Zungsgewerbe und 1000 als Handelsgewerbe an den Befähigungsnachweis geknüpft sind. Im Kammerbezirke bestehen mehr als 80 Hand

Hüterin der ^lrtlchastlichen Interessen des Handels- und Ge- ^roeftandes in voller Übereinstimmung mit den engenannten Organisationen an die Regierung i ^'gende Ersuchen: sei? k ^ Assimilierung der wirtschaftlichen Ge- ^ W^ung die gegenwärtig in den neuen Provinzen «mende Gewerbeordnung solange in Kraft zu -, 6 ? len, bis eine das ganze Reich umfas - ^ 'de... Reform des Gewerberechtes ^-^öefuhrt ist, in der die oben angeführten Prinzi pien weitestgehende Aufnahme finden; ?- ^inmern der neuen Provinzen

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Seite 1 von 8
Datum: 11.12.1920
Umfang: 8
I. 330, ganzjährig I« 13 W. < jährig I« 22'—. Nnzelne Nummer 2V Centefim' sigt stü«»Ä A» VsrsbAil. ^ür loco ins Haas ganzj ährig I« —70; mtschland und das übrige Ausland ganz» S!« «wmihm« »«» sola»»« «w« au»»r»«»q« »«»s«l»«n «ich« erfolg«, gm <U^^-sa»«me>U»»er»!«chtuag. Nr. 99 Bozen, Samstag, 11. Dezember 1920 59. Jahrgang Das Wahlgesetz für die neuen Provinzen. Das italienische Amtsblatt vsm 4. d. M. verlautbarte die Ausdehnung des italienischen Wahl rechtes mit gewissen Abänderungen auf die neuen

Provinzen, welches sofort in Wirksamkeit tritt. Das 105 Artikel umfassende Dekret enthält vor allem folgende wichtigste Bestimmungen: Art. 1. Es ist wahlberechtigt jede männliche Person, die spätestens am 31. Mai jenes Jahres, in dem die Anlage oder Revision der Wählerlisten stattfindet, das 21. Lebensjahr erreicht hat und die am Tage des Inkrafttretens dieses Dekretes in einer Gemeinde wenigstens ein Jahr seßhaft ist und folgenden Bedingungen entspricht: s) in einer Gemeinde des annektierten Gebietes

hindurch dort ein unbewegliches Gut besitzen oder dort ein-registiertes Gewerbe aus geübt haben oder seit mindestens 10 Jahren bei einer in den.neuen Provinzen gelegenen Kranken kasse oder gleichartigem Institute eingeschrieben sein: . b) wenn sie innerhalb der Grenzen des König reiches geboren, aber nicht hbimatsznständig sind, das Optisnsrecht zugunsten Jtali-ns im Sinne der Art. 78 und 80 jeueS Vertrages, insofern? ihnen dieses Recht vom General-Zivilkommissär zugestanden wurde, ausgeübt

haben: Die in den neuen Provinzen Geborenen und laut der vorhergehenden Bestimmungen in einer Gemeinde der neuen Provinzen heimatszuständig sind, werden von Amts wegen in die Wählerlisten aufgenommen. Diejenigen, welch in einer Gemeinde der neuen Provinzen weder geboren noch heimats zuständig sind, haben de« Bürgermeister der Ge meinde, in welcher sie ihr Wahlrecht auszuüben ge denken, ihr an das Geueralkommissariat gerichtetes Gesuch um Verleihung der Staatsbürgerschaft und die Verzichterklärung auf das Optionsrecht

oder ständigen Aufenthalt in einer de? Gemeinden der annektierten Gebiete hatten und dahin zurückgekehrt und feit mindestens drei Monate vor der Verlaut barung des gegenwärtigen Dekretes wieder ihren Wohnsitz genommen haben. Die Reichsitaliener, welche ihren Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt nach Abschluß des Waffen stillstandes in eine Gemeinde der annektierten Ge biete verlegt haben, werden das Wahlrecht in den neuen Provinzen nur ausüben können, wenn sie wenigstens ein Jahr vor der Verlautbarung

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Seite 1 von 8
Datum: 30.10.1920
Umfang: 8
: monatlich I. 155. vierteljahrig I. 465, halbjährig I. 9 30, ganzjährig I. 18-kv. Für DeutschSsterreich. Deutschland and da, übrige Ausland ganz. jährig I. W'—. Anzeln« Nsmmer 20 Centestmi, Die «b«ah«e de» Blatte», solange ewe <tt»»drü«i»e «ünvigm»« de»setbe« «icht erfolgt, gilt al» Abom»e«ent»verpflichw«g. Nr. 87 Bozen, Samstag, 30. Ottober 1920 59. Jahrgang Die Ausdehnung dental. Uer- sassung auf die neuen Provinzen. Mit kgl. Dekret vom 26. Oktober wurde das Verfassuugsstatut des Königreiches Italien

im Sinne des Gesetzes vom 26. September 1920 auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Im kal. AmLsblatte wird gleichzeitig ein Bericht des Ministerpräsidenten an den König veröffentlicht. In diesem Berichte wird gesagt: Das Statut, welches ein unayslosliches Band zwischen Krone und Volk darstM, wird als un- widerrufliches Staatsgrundgesetz 5er Monarchie ans die neuen Provinzen innerhalb Her von der^Natur und der Geschichte bestimmten Grenzen ausgedehnt. Allerdings sind viele Bestimmungen des Statutes

durch spätere Gesetze überholt worden. Diese Elasti zität des Statutes hinderte nie die Entwicklung der liberalen Einrichtungen im Königreiche uzid wird so auch das Anpassen an die Rechtslage in den neuen Provinzen, ^erleichtern. Auf diese Welke wird in den annektierten Gebieten die Veröffentlichung des Statutes ohne besondere Reserven die gleiche Wirkung äußern wie in den alten Provinzen. Es wird daher die Regierung nach erfolgter Uebereinstimmung mit dem Parlament und mit maßgebenden Persönlich keiten

als die Kammer müßten daher jene Anstellung der gesetzgeberischen Befug nisse ausschließen, welche die österreichische Ver fassung nach sachlichen Gründen und nach Krön- ländern im Zusammenwirken der Sanktion der Krone des Reichsrates und der Landtage gewährte. Eine derartige Grundlage für die Autonomie will das Annexionsgesetz der zukünftigen, Neuordnung der neuen Provinzen beibehalten. Die Regierung schickt sich jetzt zur schwierigen Aufgabe an> die mit den Eisrichttmgen ds^Äönigreiches im Eiu- Aang

zu 'bringende^ Neuordnung m^en Provinzen stufenweise einzuführen. Die neuen Staatsbürger ohne^ Unterschied der Sprache stützen sich von nun an ebenfalls auf das Statut, welches das König reich mit seinem Herrscher in Liebe verbindet. Wir bemerken zu dieser Regierungserklärung, daß mit dem Wort >,Statut' die vom König Karl Albert i. J.-1848 gegebene Verfassung gemeint ist. Bei einer der nächsten MiuisterratSsitzungen wird das Dekret beschlossen werden, welches das italienische Wahlgesetz auf die Venezia

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