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Volksblatt
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Seite 1 von 10
Datum: 27.09.1913
Umfang: 10
vorzubringen. Ein nachträgliches Schimpfen und Lamentieren wird von keinem Nutzen und Er- folg mehr sein. 1. Non den Wahlbezirke«» Mahlkörper« n«d Mahlerten. § 1 Für die Wahl der Abgeordneten aus der Wähler- klaffe des adeligen großen Grundbesitzes der ge- fürsteten Grafschaft Tirol werden zwei Wahlbezirke gebildet: Den ersten Wahlbezirk bilden die gegenwärtigen politischen Bezirke Innsbruck, Jmst, Landeck. Reutte, Schwaz, Kusstein, Kitzbühel, Bozen. Meran, Schlün der?, Brixen, Bruneck, Lienz. Ampezzo samt

ist der Wahlort Trient. In Innsbruck wählen die Wahlberechtigten der politischen Bezirke Innsbruck, Jmst, Landeck Reutte, Schwaz, Kusstein, Kitzbühel und der Stadt Inns- brück. In Bozen wählen die Wahlberechtigten der politischen Bezirke Bozen, Meran, Schlünders, Brixen. Bruneck, Lienz. Ampezzo und der Stadt Bozen. 8 3- Für die Wahl der Abgeordneten der Zensus- Wählerkurie und der Allgemeinen Wählerkurie (§ 3, Absatz IV und V der L.-O.) werden nach stehende Landtagswahlbezirke gebildet: a) Wahlbezirk

der Städte und Orte. Von der Stadt Innsbruck: Nr. 1. Der Teil zwischen rechtem Jnnufer und den Bahnkörpern der Süd. und Staatsbahn. Nr. 2. Der übrige Teil der Ortsgemeinden Innsbruck und die Ortsgemeinden Hötting (Ge richtsbezirk Innsbruck) und Mühlau (Gerichtsbe zirk Hall). Ferner die Städte, Märkte und Gemeinden: Nr. 3. Kusstein. Kitzbühel. Hopfgarten, Ratten berg, Schwaz, Hall, Jmst, Landeck, Telfs (aus den gleichnamigen Gerichtsbezirken), Reutte, Vils (Ge richtsbezirk Reutte), Matrei (Gerichtsbezirk

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