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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 21.01.1922
Umfang: 8
bei solchen Personen, in deren Geschäfts betrieb Waren der angebotenen Art Verwendung fin den, aufsuchen. Sie dürfen zu diesem Zwecke Muster, jedoch keine Waren mitnehmen. Für solche Muster wird die zollfreie Einfuhr gegen Verpflichtung der Wiederausfuhr innerhalb 12 Monaten zugestanden. Die rechtmäßig bestehenden Handels- und Privat gesellschaften, sowie öffentliche und private Versiche rungsinstitute eines Bertragsstaates werden vom an deren nach den Grundsätzen der Reziprozität aner kannt und genießen

und R u- ^ talienhat dafür zu sorgen, daß ^ - ^s?nder zu einem politischen Block zusam- .^^'üedet werdet, welcher sich dann ^ 'ln 6Na nd zu nähern hat. Die altslawische ^ derart groß, daß man der zielbewuß- 'irbsjt der Nrager Reaierung nicht mit ver daten Händen und rub^ '»when darf.' oweit der Triefter ..Piccolo'. ^ ?^5^vertrag zwischen Italien und der Tschecho-Slowakei. ^ der „Gazzetta uffieiale' vom 14. W v^lautbarten königl. Dekrete tritt der Italien und der Tschechoslowakei abge be Handels

- und Schiffahrtsvertraq am 15. ^er 1^22 in Kraft. nachstehenden weist die Handelskammer Bo- ^Us die wichtigsten, unsere Interessen berühren- ^»Mnnmungen dieses Vertrages hin. allem wird seitens der beiden Vertragsteile ^ungehörigen des anderen Staates dieselbe Be- ^ sie die eigenen Staatsbürger genießen, Erwerb und Veräußerung ^ . Sucher und beweglicher Güter, Ausübung von SH s'^?? Gewerbe und darauf bezüglicher Steuer st ^du^renbehandlnng zugestanden. Handels- ^ ^ ^^betreibende beider Vertragsstaaten dürfen

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