Darin kommt der Gedanke des NaturrechteS zum Aus- . druck, daß Grund und Boden mit der modernen Hypo thekarverschuldung sich nicht verträgt. Diese Wahrheit ist im Lause des vorigen Jahrhunderts freilich der Mensch heit sozusagen entschwunden. Aber was ist ihr nicht alles entschwunden gerade auf dem Gebiete der Völks- wirthschast, und was hat das für Folgen gezeitigt! In den letzten Jahrzehnten ist man gottlob immer mehr uud mehr zur Erkenntnis gekommen, daß unser mo dernes Pfandrecht auf Grund
und Boden, das auS dem heidnisch-römischen Rechte herübergenommen wurde, mit der Natur und der socialen Bestlmmung von Grund und Boden sich nicht verträgt, und daß damit frischweg gebrochen werden muß. Ich übergehe die Namen jener hervorragenden christl. Socialpolitiker, die in unserer Frage ganz bestimmt sich ausgesprochen haben, wenn sie auch nicht in der Lage waren, gleichlautende Vorschläge zu machen; ich begnüge mich, darauf hinzuweisen, daß die zwei letzten allgemeinen Katholikentage Oesterreichs
Verschuldungsgrenze vor gebeugt, die bereits vorhandene Verschuldung derselben aber durch eine nach den Grundsätzen der christlichen Gerechtigkeit und allseitiger Billigkeit durchgeführte all gemeine Grundentlastung beseitigt werde.' Der Grund satz, meine Herren, der hier zum Ausdrucke kommt, ver trägt sich nicht mit der freien Verschuldbarkeit von Grund und Boden. Vor circa 2 Jahren hat eine ganze Menge her vorragender Katholiken Deutschlands ein sociales Pro gramm veröffentlicht. Es trägt 37 Unterschriften
, und eine noch größere Anzahl ausgezeichneter Männer ist ihm in der Folge beigetreten. Im Abschnitt „Land- Wirthschaft' werden nachstehende Forderungen erhoben : „Genossenschaftliche Organisation des Bauernstandes durch die Gesetzgebung; Einführung eines Agrarrechtes mit dem Rentenprincip für die Verschuldung von Grund und Boden, solidarischer Hastung der Genossenschaft für die Grundschulden und der Besugniß der Ausgabe undkündbarer amortisirbarer und nach der Höhe der Grundrente verzinsbarer Werthpapiere
u. s. w.' In den Erläuterungen dazu wird es mit den klarsten Worten ausgesprochen, daß der eigentliche Grund un serer Misere das moderne Hypothekarwesen, das sür Grund und Boden bestehende Pfandrecht, ist. Es wird gefordert, daß mit diesem Pfandrechte gebrochen und die Belastung des Bodens auf eine andere Grundlage gestellt werde. Da der Gmnd und Boden die Forde rung nicht anders befriedigen kann als durch sein Er- trägniß, so muß unmittelbar das Erträgniß und nicht unmittelbar Grund und Boden, die Quelle desselben belastet