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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 105 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Gassen der H. v. Wanga in Bozen hatten 1 ). Es waren dies wohl Anerkennungen eines von den Herren von Wangen von jeher erhobenen Rechtsanspruches auf eine gewisse Bonderstellung der Häuser, die auf ihrem Grande neben dem Markte Bozen erbaut worden waren. Demgemäß wird 1273 vor dem Richter von Gries bekundet, daß die zw ei Gassen (contrate) außerhalb des unteren Tores zu Bozen, die Eigentum der Herren von Wanga sind und früher Weingärten waren, nicht in den Burgfrieden der Stadt Bozen (burcfride

. Dieser wies die Häuserzinse aus den Gassen Friedrichs und Berater von Wangen seinem Urbaramt zu Gries zu. Sie werden gleich den Häuserzinsen aus der bischöflichen Stadt Bozen als ,,Marktrecht' bezeichnet und damit angedeutet, daß jene Häuser nicht mehr allein unter dem Gesichtspunkte der Grundherrschaft, sondern auch der Marktherrschaft betrachtet worden sind 3 ). Die grund- und marktherrliche Abhängigkeit und Sonderstellung dieser Gassen der Herren von Wanga bedingte auch eine solche in gerichtlicher

Hinsicht. Urkund lich tritt uns dieselbe erstmals im Jahre 1301 als schon seit länger bestehend entgegen. Damals sollte nämlich der Landesfürst von Tirol dem Bischof von Trient dessen Stadt und Stadtgericht zu Bozen zurückgeben, ausgenommen den Turm der-Herren von Wangen und ihre weltliche Gerichtsbarkeit in den ihm gehörigen Dorfe vor der *) Ladurner, Arch. Gesch. Tir. 2 S. 224 u. 236; Santifaller, Schiernschriften 9 S. 145. Über die Herren von Wangen oder Wanga und deren Gerieht in der Landgemeinde

burgi Bozani) gehören und im J. 1290 wird neuerdings die Befreiung der Bewohner der Häuser der Herren von Wanga von der Steuer und Heerfahrt oder Wehrpflicht, zu der die übrigen Bozner Bürger verpflichtet waren, auf Grund der bisherigen Privi legien jener vor dem Gerichte anerkannt 2 ). Im J. 1290 verkaufte Agnes, die Gemahlin Berals von Wangen ihre Besitzung bei Bozen „tota terra et contrata in pertinenciis Bozani a muro fratrum minor um versus portam Vmtlerii' dem Grafen Meinhard II. von Tirol

Wangen oberhalb Bozen siehe unten S. 307 ff. 2 ) Font. Austr. 1 S. 135 u. AöG. 102 S. 187; in der Urkunde von 1273 steht im Drucke „pons inferior Bozani', es ist aber dafür wohl „porta' zu lesen, Herren de Porta inferiori oder von Niedertor sind ein in Bozen seit dem 13. Jh. sehr bekanntes Patriziergeschlecht. Die Bezeich nung „Untere Brücke' zu Bozen hätte nach der Lage der Eisack- oder Talferbrücke wenig Sinn und wird auch nie gebraucht. 3 ) Im Tiroler Gesamturbar von 1288, Zingerle FA. 45 S. 118

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 106 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Wanger and Grieser Gericht i. d. Stadt Bozen Stadt 1 ). Laut Urkunde von 31. Juli 1342 klagte vor dem Meier 'Ulrich von St. Afra als Assessor des Richters Wolflin von Gries ein Michael am Rain von Bozen gegen den Notar Noe ex Wangergazze wegen Mißhandlung. Dieser bewies aber auf Grund alter Privilegien, die seine Vorfahren vom Reiche, von den Bischöfen von Trient und deren Vögten erhalten hätten, daß er und seine Sippe nur für schwere Verbrechen Strafbußen zu leisten haben, und das Gericht

im J. 1325 dem Herrn Johann und Dietim von Eirmian verpfändete und jährlich 25 Mark eintrug, ist ent weder das Wanger Gericht oder dieses samt dem unten erwähnten Gassen des Ge richtes Gries in der Stadt Bozen. Das „Hansen Gericht' zu Bozen, in welchem K. Heinrich zwei Häusern im J. 1331 Steuerfreiheit verlieh, ist wahrscheinlich dasselbe Gericht, das damals Hans von Firmian inne hatte, wenigstens ist keine bessere Erklärung dafür zur Hand (AöG. 90 S. 448 Anm. 3; IStA. Cod. 106 f. 55). Wie oben S. 268

erwähnt, war 1338 Berchtold der Maretscher landesfürstlicher Richter in der Wanger Gasse, 1344 gab ihm der Landesfürst Ludwig dasselbe neuer dings zu Pfände. (Stolz, Dm. 3/2 S. 40; allerdings ist in dieser Urkunde nur vom „Gericht ze Poetzen' die Rede, nicht ausdrücklich vom Wanger Gericht), 1379 ist der damalige Stadtrichter Martin Sach zugleich Richter in der Wangergasse für Herrn Volkmar von Maretsch (LFerd. Mat. Egger, Payersberg 265) und 1385 ein Heinrich Noe (Spornberger, Gesch. der Pfarre Bozen

S. 98). 1386 erhielt Niklas Vintler neben dem Landgerichte Gries das Gericht Wangergasse zu Pfand (Arch. f. Gesch. etc. Tirols 5. Reg. 1182), er schreibt sich in der Folgezeit, so 1387 und 1391 „iudex provin ciali® Arene et strate Wangeriorum' (I.Ferd. Mat. Egger-Ladurner, Pfarrarch. Bozen 86 und 92). Von da ab war das Wangergericht mit dem Landgerichte Gries verbunden, die oben S. 251 erwähnten Rechnungen der Landrichter von Gries beziehen sich aus drücklich immer auch auf das Wangergericht

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