Unterinntal. - T. 1.- (Tirolische Schlösser ; H. 1, T. 1)
mögen von 300000 Gulden zurückgezogen habe, während er bei seinem Ein tritte in das Werk nur 6000 Gulden besessen habe. Die Sache dürfte sich wohl etwas anders verhalten haben. Denn unter Pfeiffers Verwaltung wurde der frü here Pächter Florentin an seinem Guthaben befriedigt, sowie von den Bozener Schulden 38542 Gulden abgezahlt und auch die Kapitalsinteressen an die Gläu biger richtig abgeführt. Trotzdem war noch immer ein unbedecktes Manco von über 200000 Gulden da. Nun fand
sich aber kein Privater mehr, der das Werk übernommen hätte. Selbstverständlich konnte der Staat, der ja wegen seines Guthabens von über 103000 Gulden selbst an der Fortführung des Werkes interessiert war, dasselbe nicht eingehen lassen und so entschloss man sich mit Zustimmung der Gläubiger dasselbe dem kaiserlichen Faktoramt zu Schwaz zur Fortführung einzuant worten. Mit der Verwaltung wurde der um das tirolische Bergwesen hochver diente Johann Baptist von Erlacher betraut, der sich auch bei diesem Werke
als ein äusserst tüchtiger Beamter erwies. Die Messingwaren erhielten ausser dem Achenrainischen nun auch das kaiserliche Handelszeichen. Die Familie Aschauer war von der Verwaltung wohl ganz ausgeschlossen. Wir finden nur den Franz Dominik von Aschauer, den Sohn des einstigen Gründers, als Unter buchhalter zu Achenrain mit 243 Gulden jährlich angestellt. Die Witwe seines Bruders Karl Oswald erhielt 400 Gulden Pension. Unter der rein staatlichen Leitung seit 1725 hob sich das Werk bedeutend, Schulden wurden
abgezahlt, ja seit J732 wurden selbst solchen Gläubigern, die bisher nichts bekommen hatten, die Interessen entrichtet. Merkwürdiger Weise aber trauten die Gläubige r der zweifellos kaufmän nisch guten Wirtschaft des Faktoramtes doch nicht so recht. Sie glaubten immer, dasselbe wolle nur seine alte Kupferschuld herausschlagen, hierauf werde es um das Werk sich nicht mehr kümmern. So berief denn die Regierung für den 18. Juli 1737 eine allgemeine Gläubigerversammlung nach Innsbruck
, um mit derselben über die Art der Fortführung des Werkes schlüssig zu werden. Vor allem stellte man den Gläubigern auf das eindringlichste vor, dass man das Werk endgiltig nur retten könne, wenn sich die Gläubiger, wozu sich auch das Ärar rechnete, zu einem bedeutenden Zinsennachlasse herbeiliessen. Nach langen Verhand lungen wurde endlich ein Vergleich geschlossen, der auch 1740 von der o. ö. Hofkammer genehmigt wurde. Das ganze Werk wurde in neun Teile geschieden, wovon das kaiserliche Obristfaktoramt gegen Verzicht