Topographisch-historisch-statistische Beschreibung der Diöcese Brixen ; Bd. 1
— A — dem ErMschof Konrad III. und sàn Nachfolgern diese Wàde. wie selbe schon ihre Vorführer beseßen haben, so daß sie. wenn in ihrem Bistum 'oder in den untergeordneten Diöceftn etwas sich ereignen sollte, woS der Entscheidung des apostolischen Stuhles oder seines Legaten anheimfiele, im Fälle der Not als Stellver treter desselben sprechen und anordnen dürfen (^). Also schon seit dem zehntey Jahrhundert bekleiden- die .Erzbischöfe von Salzburg, die Würde eines /sMà màs
, welche unter allen Metropoliten Deutschlands Mr der Erzbifchof von Köln mit ihnen gemein hat, Als apMolische Legaten tragen die Erzbischöfe von Salzburg den Kurpur, und bei feierlichen Processione,! schreitet ihnen, das Lega, tenkreuz voran, Die Metropoliten von Salzburgs nennen sich seit Jahrhunderten auch P r i mate n von Deutschland, obne jedoch semals die Pri- matiàchte ausgeübt zu haben. Wahrscheinlich ward ihnen diese aus zeichnende Benennung deshalb zugestanden, weil sie schon seit den - ersten Zeiten der Gründung
ihrer Provinz Legaten des päpstlichen Emhis waren ^ Ein anderes Recht, welches die Erzbischöfe von Salzburg jetzt noch ausüben und darnach der jetzigen Kirchendisciplin kaum-Ein cm Bischöfe der katholische,; Christenheit zukommen dürste, besteht darin, daß sie zu den von ihren Vorfahren gestifteten SuffragankiHen Gurk, Seckau und Lcivant die Bischöfe ernennen «ich über- s e ß en und bestätigen Gì e übten dieses Recht seit der AG prneìvl-t-!ì.. sind die Worte Alexander l!l,, ut Ki qui<ì io ecolEsik tu» vel
hsrabgösunken. - Z) Dasselbe Recht hatten die Erzbischöfe von Salzburg auch in dem mm aufgelösten Bistum Chiemsee; bei Gurk wechselt das Ernenn»,igs- recht zwischen dem LandkSfürst«n und dem Erzbischöfe.