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Tiroler Stimmen
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Seite 5 von 8
Datum: 22.03.1890
Umfang: 8
hat. Wenn ich mir erlauben darf, nur in Kürze diejenigen Momente zu erwähnen, welche die Hauptschuld an der Unerträg lichkeit des Gesetzes haben, so ist es wohl in erster Linie die Neuheit des Gesetzes; denn wie ein hervorragendes Mitglied der anderen Seite dieses hohen Hauses in einem Berichte vom 3. Februar 1875 über denselben Gegen stand sich ausdrückt, liefert gerade die Geschichte dieser Steuergattung den drastischen Beleg, daß jede alte Steuer — sei ihre Einhebungsform auch unzweckmäßig — wei; weniger lästig

empfunden wird, als eine neu eingeführt; oder reformirte Steuer, selbst wenn sie den striktesten Grundsätzen der Gerechtigkeit entspricht. Als ein weiteres Moment ist aber auch der Zeitpunkt der Einführung an zusehen. Ich bitte, sich gegenwärtig zu halten, daß Tirol zur Zeit der Einführung dieser Steuer nicht nur von den allerorts herrschenden Krisen heimgesucht war. son dern daß es auch mit ganz furchtbaren Elementarschäden zu kämpfen hatte, und daß die diesbezüglichen Schäden, welche in den Jahren

1882, 1885, 1888 und 1889 über Tirol hereingebrochen sind, nicht nur einige, sondern viele Millionen betrugen. Es gehörte gewiß in vielen Gegen den kein kleiner Grad von Energie und Anhänglichkeit an die väterliche Scholle dazu, wenn die Bauern sich trotzdem entschlossen, an die Urbarmachung des verwüsteten Gebietes zu schreiten, denn bald irgendwo könnten sie die Früchte ihres Fleißes sicherer genießen als im Heimat lande. Die hauptsächliche Ursache, warum die Steuer bei uns so drückend

- und Posthäusern an abgelegenen Landstraßen, bei Badehäusern in hochgelegenen Orten u. d. gl. Ich habe mir bei der vorjährigen Budgetdebatte erlaubt, konkrete Beispiele dafür zu erbringen, daß Ob jekte dieser Art mit einer Steuer von 20, 30, 40, ja selbst von 50 Prozent des Bruttozinses getroffen werden, ich will mich in Folge dessen bei diesem Gegenstände nicht weiter aufhalten und nur darauf beschränken, einen ein zigen Fall zur Kenntnis des hohen Hauses zu bringen. Das der brixnerischen f. b. Mensa gehörige

Schloß Turneck, gewöhnlich Rothholz genannt, war in den Jahren 1876 bis 1886 an die tirolische Landschaft um einen Betrag von 500 Gulden vermiethet, und war daselbst di; landwirthschaftliche Schule untergebracht. Hiefür betrüge die Hauszinssteuer 52 fl. 50 kr. Nach dem letzten Alinea des 8 5 wird indes nicht der Zinsertrag der Besteuerung unterzogen, sondern die Besteuerung findet nach der An zahl der Wohnräume statt. Nachdem das Schloß 64 Wohnräume hat, beträgt die hiefür zu entrichtende Steuer 340

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Tiroler Stimmen
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Seite 6 von 8
Datum: 22.03.1890
Umfang: 8
der Bcsitzcr kommt zum ziffermäßigen Ausdruck, sobald eine entgeltliche Uebcrtragung des Objektes stattfindet Der Besitzübernehmer gibt nur den verminderten Kapital Werth für das besteuerte oder zu besteuernde Objekt, da durch entzieht er sich der Steuerzahlung aus seinem Vermögen, er überträgt die ganze Last der Steuer für alle Zeiten auf den Vorbesitzer, der den vollen kapitali- firtcn Betrag der Steuer an seinem Vermögen verliert und erfolgt die Ueberwälzung der Steuer vom Nachfolger

auf den Vorgänger, die Ueberwälzung von der Nach frage zum Angebot, die Rückwälzung. Jnsoferne nun weder der neue Besitzer noch einer seiner Nachfolger aus seinem Stammvermögen die Steuer zu tragen hat, er scheint sie von ihrem Standpunkte aus als amortisirt, und der dazu führende Vorgang heißt Amortisation der Steuer." Und Schäffle schreibt hierüber (pag. 176 und 177) „Die Ueberwälzung und Amortisation der Steuerlast find für die Steuerzahler so reizend, daß dieser sie ver sucht, auch wenn die Umstände

den Ab wälzern und den Inhabern der Ertragsquellen von amortisirender Steuerbelastung. Die Masse der Steuer träger ist so egoistisch, daß sie auch über den Druck jener Steuern klagen kann, deren Abwälzung das Gesetz selbst bewirkt, und dagegen über Zuwälzungen jammern, deren sie sich thatsächlich erwehren. Am lautesten schreien die glücklichen Besitzer jener Steuer- quellen, deren Steuerlast sich durch Kapitalabzug am Kaufpreise oder Erbanschlag amortisirt hat. Die für sie amortisirte Steuer

ist ihnen so unlieb, wie eine Servitut, obwohl sie dieselbe im Uebernahmspreise längst rückgewälzt haben." So Schäffle. Also das Bad auszutrinken hatten zum großen Theil jene Hauseigenthümer, die man im Jahre 1820 mit den damals 18prozentigen Steuern belegte, und dieselbe Häuserentwerthung verhängte man im Jahre 1882 durch die exorbitante und maß lose Steuer auch über Innsbruck. Der Bericht des Steuerausschuffes spricht auch davon, daß der Mietvertrag der hauszinssteuer pflichtigen Häuser mit alleiniger Ausnahme

vorüber sind. Unberücksichtigt ließ man endlich die Forderung der Herabsetzung der Klaffensteuer, und die Erleichterung dieser Steuer wäre am allcrdringendsten und nöthigsten gewesen. Sehr zutreffend hat man die Gebäude- und Klassen steuer seinerzeit charakterisirt als Besteuerung eines ver gangenen Wohlstandes, und diese Bezeichnung ist wohl für kein Land zutreffender als für Tirol. Tirol, meine Herren, war nie ein reiches, aber doch ein in kultureller Hinsicht früh entwickeltes und blühendes Land

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Tiroler Stimmen
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Seite 9 von 12
Datum: 06.04.1889
Umfang: 12
und Bodens ist gewiß umso auffallender und ungerechtfertigter, wenn man erivägt, daß ein beträchtliche^ ja der größte Theil des Mobiliarka- pnals völlig steuerfrei ist. Wir in Oesterreich sind allerdings so glücklich, "vch keine Personaleinkommensteuer, keine Börsen- iteuer, dafür aber die größte Besteuerung der Wohn gebäude von allen europäischen Staaten zu haben, die yochstc sowohl im Verhältnisse zu der direkten Steuer, .höchste im Verhältnisse zu allen Abgaben, die yochste ini Verhältnisse

hauszinssteuerpflich tigen Objekte ermäßigt wird, etwa in der Weise, wie es die Regierungsvorlage vom Jahre 1881 intendirte, in welcher der Steuerfuß für Orte im Verzeichnisse A von 26'/« Procent auf 24 Procent hergab, für die übrigen auf 24 Procent hinauf fest gesetzt wurde, und zwar aus dem Gruude, weil in den Kronlandshauptstädten, mit Ausnahme von Innsbruck und Triest, diese Steuer im Laufe der Zeit wenigstens zum Theile amortisirt wurde, und zweitens deshalb, weil trotz der hohen Steuer die Gebäude

aller Mängel immerhin noch als ein Muster einer Besteue rung angesehen werden kann, ist nicht dasselbe der Fall bezüglich der Gebäudeklassensteuer, beziehungsweise bei der nach § 1 lit. b und 8 5 des Gesetzes vom 9. Fe bruar 1882 berechneten Zinssteuer. Die Hausklassen steuer, welche nicht auf einem Ertrag, sondern auf einer willkürlichen Klasseneitheilung beruht, ist die härteste und drückendste aller Steuerarten. Sie ist keine Ertrags steuer, auch keine Aufwands- oder Kapitalssteuer

, sondern eine Objektssteuer in der allerrohesten Form. Es ist mir unbegreiflich, wie man in unserer Zeit, der man doch klarere finanzpolitische Ideen zutrauen sollte, als welche vor 60 bis 70 Jahren gang und gäbe waren, diese Steuer durch Erhöhung des Tarifes noch verschärfen und auch auf Kronländer ausdehnen konnte, in welchen sie bisher nicht statthatte. Die Klassensteuer entspricht nicht nur nicht den modernen Grundsätzen der Finanzwissenschaft, sondern sie steht nicht einmal auf dem Standpunkte der überwundenen

Kameralwissenschaft, welche immerhin noch lehrte, „wie dem Bürger am schicklichsten könne Geld abgenommen werden, ohne daß er es allzu sehr spüre". Es ist keine Uebertreibung, wenn ich behaupte, daß bei der Klassen steuer alle anerkannten Principien einer vernünftigen Steuerpolitik geradezuauf den Kopf gestellt sind. Während die Hauszinssteuer genau nach dem Ertrage sich richtet, nimmt die Hausklassensteuer auf den Ertrag keine Rücksicht; während die erstere im Falle der Leerstehung nicht bezahlt

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Seite 1 von 4
Datum: 23.05.1887
Umfang: 4
- j und Verwaltungskosten der Staatseinnahmen" zur Verhandlung. Als erster Redner war contra der tirolische Abgeordnete Dr. To bias R. v. Wildau er zum Worte gemeldet. Er betonte, nach- i dem er die direkten Steuern im Allgemeinen und die Grundsteuer : im Besondern kurz erwähnt hatte, bei der Gebäudesteuer die übertriebene Höhe des Steuersatzes und die Ungleichheit in der ; Vertheilung dieser Steuer. Wir führen im Nachfolgenden nur : die wichtigsten Stellen an. Mit Rücksicht auf unser engeres Vater- ' land sprach

! noch die Hausklassensteuer von 125 fl. Wenn aber dieses näm- ' lichc Haus zwei Kilometer weiter drinnen im Thale in der Ge- ! markung irgend einer hauszinssteuerpflichtigen Stadt stände und " dort einen Jahreszins von 600 fl. einbrächte, dann hätte der j Eigenthümer eine Steuer von höchstens 84 fl. und bei uns in ! Tirol von nur 63 fl. zu entrichten. Also ein und dasselbe : Haus von einigen etwa 20 Zimmern, nur in 6 — 7 Räumen , bewohnt, zahlt 125 fl. Dasselbe Haus mit einem Miethzins- i erträgniß von 300 fl. zahlt

wieder 125 fl. (Hört! Hört! links.) Und endlich dasselbe Haus, wennn es einer hauszinssteuerpflich tigen Stadt einverleibt würde und auf ein Erträgnitz von 600 fl. stiege, zahlt eine um die Hälfte ermäßigte Steuer. (Hört! Hört! links.) Je höher die Einnahme, desto geringer die Steuer, je we niger Einnahme, desto höher die Steuer. (Hört! Hört! links.) Meine Herren! Dieses Faktum — denn es ist ein Faktum, das wir ja hundert Mal in den Alpenländern, besonders an der Brennerstraße und deren Abzweigungen

, schmerzlich gefühlt wird die Erwerbssteuer, aber den allerschmerzlichsten Druck übt entschieden die neu eingeführre Gebäudesteuer, nicht blos, weil sie als eine neue, früher unge- kannte Steuer naturgemäß am schmerzlichsten empfunden wird, sondern auch wegen ihrer Höhe und der überall hervortretenden Unbilligkeit, Ungleichmäßigkeit und Ungerechtigkeit, an die man bei uns zu Lande noch lange nicht gewöhnt ist, sich auch nie gewöhnen wird. Außerdem aber nimmt die Gebäudesteuer bei uns in Tirol

, im Verhältniß zu den übrigen direkten Steuern, eine so hohe Stellung ein und steht zu denselben in einem so ungünstigen dominirendem Verhältnisse wie in keinem anderen Lande des Reiches, mit Ausnahme etwa von Salzburg. Ich habe über die direkte Steuer und ihre Verhältnisse nach den verschiedenen Kronländern nach mannigfaltigen Rich tungen umfassende und eingehende Berechnungen angestellt, und ich bin so frei, Ihnen einen kleinen Bruchlheil aus meinen Er gebnissen vorzuführen. Ich möchte Ihnen nämlich zeigen

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Seite 2 von 4
Datum: 30.10.1889
Umfang: 4
es ihm nothwendig, die Angelegenheit vom volkswirthschaftlichen Standpunkte auS zu be sprechen und die Zifferngruppirung zu charakterisireii. Er danke sehr dafür, daß er heute einen so klassischen Zeugen gegen den Abg. Dr. Wackernell gefunden habe in dem Berichterstatter Dr. Wackernell. Dieser habe neulich dargethan, daß der Bezirk Bozen sehr wenig zahle, und es wurde offenbar von Freunden dieser Steuer »Hört!" gerufen. Es war eigentlich sehr grausam, diese Vertheidiger des Gesetzes zu dementiren

die Steuer, so stelle es sich in der Praxis. Das ist eine Wahrheit, die mit allen noch so fein angelegten Berechnungen und so schön grup- pirten Ziffern nicht aus der Welt geschafft wird. Es gehe nicht an, diese Sache rein nur vom Standpunkte des Fiskalismus aus zu betrachten. Mit diesen Ziffern sei nicht viel gedient; er sei also nicht überzeugt, daß das Haus, wenn es diesen Bericht liest, sehr informirt sei über die thatsächlichen Verhältnisse, wohl über die finanziellen

, nicht aber über die volkswirthschaftlichen. Der, Schlußsatz klinge auch ganz fiskalisch. Für den Ertrag sei es freilich gleichgiltig, welcher Qualität die Spirituosen seien; es wäre aber sehr wünschenswerth, dies zu sehen. Daraus würde hervorgehen, daß die reelle Produktion am meisten geschädigt wird und daß mehr Fusel gemacht werde. Es sei übrigens ja nicht das letzte Mal, daß in diesem Saale über diese Steuer ge redet werde. Er sei froh, daß neulich das Haus den Antrag Canclla angenommen habe, nur fürchte er, daß die Herren zu wenig Zeit hätten

nach der Quantität der verschiedenen Spirituosen angegeben ist", so weiß ich nicht, wohin ich das Argument des Herrn Abgeord neten v. Zallinger eigentlich stecken soll; denn für einen tabellarisch übersichtlichen Erfolg bleibt es ganz gleichgiltig, ob ich sage: dieser Bezirk hat soviel Gulden Steuer eingezahlt, oder ob ich sage, er hat für soviel Hektoliter Spirituosen Steuer bezahlt: ob ich das Ergebniß in Gulden oder in Hektolitern der im Bezirke ver steuerten, geistigen Flüssigkeiten anführe. Mir scheint

, welcher in einem Perzeptionsbezirke an Steuer gezahlt wurde, mit jenem Betrage« nüt welchem der Per zeption sb ezirk schließlich mit der Steuer belastet blieb. Es ist nicht gleichgiltig, ob ich sage: in diesem Bezirke wurde soviel Branntweinsteuer ausgezahlt, oder ob ich in Frage stille: Hat schließlich die ganze Steuer, welche hier eingezahlt wurde, auch dieser Bezirk getragen, und in dieser Richtung habe ich mich darauf berufen, daß man, um die wirkliche Steuerlast, die ein Bezirk schließlich zu tragen hatte, zu finden

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Seite 1 von 4
Datum: 17.02.1887
Umfang: 4
über den Mangel genügender Anhaltspunkte zur GesetzeSabände- rung zu entkräften. Bezüglich der HauSzinssteuer wird von Innsbruck, Willen und anderen Orten besonders b klagt, daß die Steuer ohne Rücksicht auf die Passivbelastung des Reales gefordert werde, was häufig einer BermögenSkonfiskalion gleich komme. Beim rauhen Klima, dem nicht einmal der Stein widersteh-', genüge der 15°/« Melio rationsabzug nicht, derselbe sei auf 30 °/o zu erhöhen, die Steuer dagegen von 26 2 / 3 °/o auf 20°/« herabzusetzen. Bozen

er'ährt durch die Hauszinssteuer gegenüber der bis herigen Steuerleistung von 9000 fl. eine Steigerung von 408'/» °/o; derartige kolossale Steuersteigerung wird auch von anderen Städten gemeldet. Neben der Steuer erscheinen die jährlich ver langten umständlichen Beschreibungen des Hauses, die Fatirung des Zinses und die drakonischen Strafen wegen unrichtiger An gabe speziell noch drückend. Besonders schwer wird jedoch im ganzen Lande die Last der Haurklassensteucr empfunden. Größere Ansitze

» Wirihschaftsgebaude, an den seit Eröffnung der Eisenbahnen verödeten Verkehrsstraßen, die gegenwäriig nur mehr Erhaltungskosten ohne Nutzen erheischen, dann die in Tirol so zahlreich vorhandenen Badeanstalten wurden mit einer enormen Steuer belastet. Die Steuer verschlingt, ja übersteigt sogar an manchen Orten den ganzen Ertrag. Die kleine Trinkanstalt Obladis hat 420 fl. definitive Steuer ohne Zuschläge zu zahlen, wodurch ihr Bestand gefährdet ist. Bad Jungbrunn in Tristach ist total ruinirt. Bad Mai- statt

hat nach der Uebergangsperiode mehr Steuer zu entrichten, als es Zins abwirft; der Besitzer beabsichtigt, dasselbe niederzu reißen, da ihm die hohe Besteuerung dieses nur durch wenige Monate bewohnten hölzernen Gebäudes unerträglich fällt. DaS kleine Bad Weitlanbrunn zahlt jetzt schon 110 fl. und 1892 275 fl.» was außer allem Verhältniffe mit den Einkünften steht. Nach dem Berichte der Gemeinden des BezirlSgerichtes Hall steht an der Jnnbrücke bei Hall ein Bad mit 30 Wohnräumen. Das selbe hätte nach Klaffe II. 180

fl. Steuer zu zahlen. Leo XIII. (Zum Priesterjubiläum deS Papstes.) (Fortsetzung.) Giachino Pecci lebte in seinem Vaterhause in zahlreichem Familienkreise, inmitten von vier Brüdern und zwei Schwestern. ES lebt von den Brüdern nur noch Giuseppe Pecci, der Kardinal. Der Erstgeborene war Carlo, um 17 Jahre älter als Giachino. Anna Maria war zwölf Jahre alt. als Giachino geboren wurde. Katharina, die Jüngere, war 1800 geboren. Sie hat sich später mit einem Lolli aus Ferentino verheiratet. Gian Baptista

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Seite 6 von 8
Datum: 07.01.1887
Umfang: 8
vom Hausherrn bewohnt wäre und für die übrigen 12 Wohnbestandtheile ein höherer Zins von 290 fl. eingenommen würde, so wäre die Steuervorschreibung wie folgt: Bruttozins einbekannter und mit 100 fl. parifizirter 390 fl. 30 # /o Erhaltungskosten ab 117 fl. steuerpflichtiger Zins 273 fl. hievon 15 "/« Steuer 40 fl. 95 kr. Weil nun gegenüber dem Beispiele ll. ein Mehrgewinn von 290 fl. und gegenüber dem Beispiele lll. ein Mehr gewinn von 160 fl. zum Vorschein tritt, zahlt den gesetz lichen Bestimmungen gemäß

der letzte Hauseigenthümer weniger Zins st euer und zwar gegenüber dem ersteren um 19 fl. 55 kr. und gegenüber dem zweiten um 9 fl. 05 kr. Dies sind sprechende Beispiele von einer nicht correcten Steuervertheilung und nach denselben wird die Steuer that sächlich desto höher, je geringer dieNettoeinnahm e ist! Diese Steuer, die Hausclassensteuer, ist ungeachtet der Erleichterungen nach § 11 des Gesetzes vom 9. Februar 1882 für einen sehr großen Theil der Bewohnerschaft Tirols gerade zu unerschwingbar

und wird, wenn da nicht baldige und bedeutende Erleichterungen geschaffen werden, die Ursache zur Verarmung eines großen Theiles der Bevölkerung für die Zukunft sein. Der Gesetzgeber — so führt die citirte Eingabe der Gemeinde vorsteher des Gerichtsbezirkes Hall sehr zutreffend aus — meinte durch die Ausdehnung der Hausclassensteuer einen Act der Gerechtigkeit gegenüber jenen' Provinzen zu verüben, in welchen diese Steuer auf Grund des alten Patentes von 1820 eingeführt erscheint. Thatsächlich wurde jedoch das Gegentheil

erreicht. Wenn ich eine Steuer für alle Lande eines großen Reiches auf Grund ganz gleicher Principiell einführe, so muß ich, um allen gerecht zu werden, nicht blos aus eine gleiche Basis in der Besteuerung hinarbeiten, sondern auch die Objecte der Besteuerung näher betrachten und untersuchen, ob nicht in den verschiedenen Landen die bezüglichen Objecte derart ver schieden sind, daß durch dieselben eine crasse Ungleichheit in der Besteuerung eintreten muß. Die übrigen Kronländer zeigen in Beziehung

, da man sich durch 60 Jahre vorbereitete, möglichst wenig Wohnbestandtheile zu errichten. Das neue Gesetz bestand auch in Bezug auf die Hausclassen steuer nur auf einer Veränderung des Tarifes und hatte höhere Sätze hauptsächlich bei jenen Wohngebäuden, welche mehr als 6 Wohnräume zählten, während bei 6Bestandtheilen, welche besonders viele Gebäude aufweisen, eine Steuermin derung p r. 4 fl. 70 kr. (von 14 fl. 70 kr. auf 10 fl.) eintrat. Ganz gegentheilige Verhältnisse sind in dem Lande Tirol. Die Armuth des Landes

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Seite 7 von 10
Datum: 23.01.1886
Umfang: 10
wir denn aber Parten, bis wir zu Grunde gehen? Bis die meisten Häuser unterm Hammer sind? Die neuen Besitzer wer den freilich zu einem Preise im Besitze sein, daß sie die Zahlung der Steuer nicht zu scheuen brauchen. Die exekutiven Verkäufe mehren sich, und auch die Verluste bei de» Verkäufen von Jahr zu Jahr. Die Verluste betrugen im Jahre 1882 2668 fl.. 1883 10.890 fl.. 1884 12.519 fl.. 1885 35.834 fl.. 1886 schon jetzt 8510 fl. Da ist aber nicht nur der effektive Verlust bei Verkäufen in's

Gewicht fallend, sondern auch die verminderte Sicherheit der Kapitalien durch den gesunkenen Werth, was v> le Hausbesitzer in die größte Gefahr bringt. Aber, wird man sagen, es ist ja Wohnungsnoth in Innsbruck. Ja, Dank der Verlegung der Direktion der Staatsbahn hieher ist die Katastrophe verschoben. Zwei Drittheil der Häuser in Innsbruck sind verschuldet. Die Haus besitzer, welche ihr Einkommen aus dem Besitze als Steuer geben sollten, können nicht mehr zinsen, und verfallen der Exekution

. Ich habe mir nun den Bericht des Lan° desausschuffeS holen lassen, um die betreffende Stelle zu verlesen. Es wird hier gesagt: „Die Berichte aus den Landeslheilen lauten, jetzt da die Steuer erst mit kleinen Beträgen eing-yoben wird, treten die Folgen noch nicht so deutlich hervor; aber mit dem Steigen derselben wird die Entwerthung der Häuser und die V.'r armung der Bewohner überhand nehmen. Der Landesausschuß glaube hiemit nicht allein seine Meinung, sondern jene der Ge meinden und Körperschaften auszudrücken

-, daß diese Steuer ein Novum sei, auf welches man im Lande keine Zeit zur Vorbereitung hatte. Der Regierungs- Vertreter benahm uns heute jede Hoffnung auf Abhilfe. Nur bei allgemeiner Reform fei Aussicht auf Hilfe. Nur diese Reform braucht diese Steuer. Bei uns in Oesterreich trifft »s von dieser Steuer 1 fl. 26 kr. per Kopf, in andern Staaten 20 bis 89 kr. DaS Bedürfniß nach Reform macht sich überall geltend. Was über seine Kräfte geht, kann das Land bei allem Willen nicht leisten. Ein Mittel, den AuSsall

g s igi hat. Wir Abgeordnete werden nicht »»thätig sein, wenn wir vielleicht manchmal nicht öffentlich reden, sondern im Stillen durch Ü berzeug»-g der^, maßgebenden Faktoren wirken. Ganz soll man die Hoffnung doch nicht sinken lassen, vielleicht kann nach Jahren etwas erreicht werden. Jedenfalls verspreche er, daß die Abgeordneten Alles thun werden, was sie nur thun können. Abg. v. Wildauer sagt, über diese Steuer wurde schon so oft geklagt, daß kein Wort mehr nöthig ist. Dennoch richtet das Land

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Seite 6 von 8
Datum: 19.05.1886
Umfang: 8
Gründe in der Monarchie bezüglich der Wiesen und Weingärten hier vertritt. Nun, man hat damals gewußt, daß die Grund steuer auch die Gebäudesteuer bringen wird, und Sie werden dem Tiroler Bauer es nicht verargen, wenn er sich darüber auf hält, daß der Grundbesitz in Böhmen um 2,400.000 fl. rund jährliche Steuer entlastet wurde. Und da gibt es immer Abgeordnete — und das ist auch gestern zutage getreten — die dann ausrufen: Ja, wir haben so viele Jahre soviel mehr gezahlt! und dieser Ausruf

ist immer eines Bravo im Kreise der Landsleute des Betreffendtn sicher. Aber man muß die Verhältniffe nicht von diesem Standpunkte betrachten, man muß die Steuer als eine Re allast annehmen und da werden Sie mir doch zugeben müssen, daß, wenn vor der Grundsteuerregulirung in Böhmen jemand einen Grundbesitz gekauft hat. er die Verhältniffe, die damals maßgebend waren, Auge gefaßt hat. Damals wurde nach diesen Umständen Und Verhältniffe» der Preis des Grundes bemessen und die : Steuer

hatte sich, wenn sie auch noch so hoch war, in alle Ver hältnisse eingelebt. Dadurch, daß die Steuer — und bei ein zelnen Herren sind es jährlich viele Tausende, die sie weniger zu zahlen haben — plötzlich heruntergesetzt wird, ward die Reallast in sehr bedeutender Weise von dem Grundbesitze genommen. Meine Herren! Ich mißgönne das nicht, aber man rede dann nicht von ausgleichender Gerechtigkeit gegenüber dem Lande Tirol. Ich habe schon gesagt, welche Reallast von 200.000 fl. jährliche Steuer mehr das Land Tirol einst nur bezüglich

, wie es damals vor der Abstim mung bei der zweiten Lesung über das Eingehen in die Spezial- debattr zugegangen ist. Einige meiner engsten Gefinnungs- genoffen und ich erklärten, unter jeder Bedingung schon gegen das Eingehen in die Spezialdebatte zu stimmen, und da hat man uns die bündige Versicherung gegeben (Hört! Hört!) — wenn es gewünscht wird, werde ich ein Mitglied des hohen Hauses als Zeugen nennen — daß den Städten Tirols die Steuer nicht allein um 5 Prozent vermindert

haben sollte, dieses Gesetz für Tirol endlich abzuändern, wäre auch dies eine solche, die der Berückfichtigung werth wäre. Meine Herren! Ich muß schon sagen, dem Tiroler Bauer ist eS schließlich gleich, wenn er die erdrückende Steuer zahlen muß, ob er sie zahlt aus dem Titel der Grundsteuer, oder aus dem Titel der Gebäudesteuer; wenn sie ihn zu Grunde richtet und wenn er ein Proletarier wird, so ist ihm das ein schlechter Trost, ihm vielleicht zu sagen: Du bist nicht zum Proletarier geworden durch die Grundsteuer

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Tiroler Stimmen
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Seite 2 von 4
Datum: 17.02.1887
Umfang: 4
Nahezu die Hälfte dieser Haussteuer wird für leerstehende Wohnräume entrichtet. Pergine zahlt jetzt 2360 fl. 45 kr. Klassensteuer, im Jahre 1892 steigt diese Ziffer auf 4294 fl. 1 kr. einschließlich 50"/, Gemeindezuschläge, was für die Bevölkerung neben der hohen Grundsteuer völlig unerschwinglich ist. Kitzbühel hat durch die Gebäudesteuer eine Mehrbelastung von 1090 fl. erfahren. Viele Häuschen mit 3—5 Wohnbestand» theilen waren bisher mit einer ärarischen Steuer von 10—20 kr. belastet

entwerthet um den kalben Preis ausgeboten und bisher unverkäuflich ist. Viele Landgemeinden klagen, daß kleinere Besitzer mehr Haussteuer als Grundsteuer zu entrichten haben und dadurch ruinirt sind. Aus Windischmatrei heißt e§, die Häusersteuer be laufe sich nach Ablauf der Uebergangsperiode v»n einem mittlern Hause so hoch. wie die ärarische Steuer von einem Grundstück, auf welchem 6 Stück Vieh gehalten werden können. In Roma» gnano betrug die bisherige Grundsteuer für das Häuserareale

8 fl. 95 kr., jetzt beträgt die eingehobene Hausklasiensteuer 140 fl. 70 kr. Es hat dort die Grundsteuer eine Erhöhung von 275 fl. erfahren und zudem ist eine Etschamlage von jährlichen 1326 fl. 50 kr. aufzubringen. Die wesentlichsten Anhaltspunkte, welche eine Abänderung des Gesetzes vom 9. Februar 1882 kategorisch erheischen, liegen in der innern Ungerechtigkeit dieses Gesetzes selbst. Die Steuer erregt so große Bitterkeit wegen ihrer so ungleichen Anlage. Die Berichte der Gemeinden enthalten hierüber einige Fälle

, namentlich die vortreffliche Beschwerde der Gemeinden des Ge- richlSbezirkes Hall, dann die Eingaben von Primiero, Obecmais, Jnnichen, Gries rc. Ein leerstehendes Haus in einem der Hauszinssteuer unter worfenen Orte ist steuerfrei, wogegen dort, wo die Klaflensteuer ringehoben wird, selbst wenn das Haus gar kein Erträgniß ab wirft, die Steuer entrichtet werden muß. Stünde das vorer wähnte unglückliche Hallerdadl in der Stadt Hall, so hätte der Besitzer, falls er schließt, gar nichts zu zahlen

, während in der Landgemeinde auch in diesem Falle, die Steuer von 125 fl. aufgebracht werden muß. Ein der Hausklasiensteuer unterworfenes Stadthaus zahlt gleichviel, wie ein Haus mit gleichviel Wohnbestandtheilen am Lande, auf einem Berge oder in einem entlegenen Thale, wenngleich das Werthverhältniß grundverschieden ist. Für ein Haus von 15 Wohnbestandtheilen zahlt man fast doppelt soviel, als für ein solches von 14 Wohnräumrn, das doch Familie Pecci gehörigen Kasino (Häuschen) steht; im Schatten diese- Baumes

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Seite 5 von 8
Datum: 07.01.1887
Umfang: 8
Extra-Beilage zu den „Neuen Tiroler Stimmen" Ist die Forderung einer Aenderung des GebändesteuergeseHes für Tirol eine begründete? Vier Jahre sind bereits verflossen, seit das „unabwendbare Schicksal", die Gebäudesteuer, auch in Tirol eingeführt wurde. Nach dem in Folge der Grundsteuerregulierung die bisher bestandene Arealsteuer in Wegfall kam, so konnte man insbesondere mit Rücksicht auf die ernste finanzielle Lage des Staates wohl auf ein „Surrogat" der bisherigen Steuer gefaßt

sein, und bei dem modernen Bestreben, an dem in diesem Falle auch von unserer Autonomistenpartei nur zu sehr festgehalten wurde, alles gleichheitlich zu behandeln, mußte man es erleben, daß das bisher bestehende Gebäudesteuergesetz vom 23. Februar 1820 mit einigen wenigen Abänderungen auch auf Tirol aus gedehnt wurde. Jede neue Real-Steuer wirkt nun entwertend auf die Steuerobjecte. Sagt ja auch Rau: „Eine neu auf die Hauseigenthümer gelegte Steuer muß zunächst aus der Haus rente bestritten werden, weil das Angebot

von Wohnungen nicht verringert und also die Auflage nicht auf die Mieth- bewohner überwälzt werden kann. Die Verminderung des reinen Ertrages drückt die Rente und den Preis der Bauplätze herab." (Fin. Wip. II. 8 346.) Es ist nun nicht zu leugnen, daß die Minderung der Rente und die dadurch herbeigeführte Ent wertung der Objecte von den Hausinhabern schwer empfunden wird. Diese ungünstige Wirkung wäre nur zu neutralisiren durch eine sog. Ueberwälzung, wenn es nämlich den Haus besitzern gelänge, die Steuer

durch eine Erhöhung deö Mieth- zinses von den Miethparteien wieder herein zu bekommen. Das kann nun möglicherweise bei vermietheten Objecten wenigstens hie und da der Fall sein. So weit unsere Er fahrung reicht, hat indeß bis dato eine Erhöhung derMieth- zinse nicht stattgefunden. Thatsache ist es ja auch, daß bei spielsweise bei Häuserkäufen und Hausschätzungen in der Landes hauptstadt derzeit — wo also erst 65 > der definitiven Steuer entrichtet werden — stets ein Drittheil ihres, vor der Einführung

-ezuschläge: Die Gemeinde Straß erhebt eine Umlage zur Gebäude- steuer von 100°/o, die Stadt Rattenberg von 125 °/o, die Gemeinde Ried (Oberinnthal) von 150"/«; ferner erheben mit Bewilligung des h. Landesausschusses zu allen directen L-teuern, also auch zur Gebäudesteuer: Heinzenberg (bei Zell) und Lans 160"/«, Fieberbrunn 170°/«, Stanz (bei Landeck) 179 "/«, Finkenb erg 197 "/«, Lerm 00 s, Kur- »Der Staat hat die Ausgabe, das Privatver mögen wie alles Privatrecht zu schützen, nicht das Recht

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Tiroler Stimmen
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Seite 1 von 4
Datum: 24.02.1888
Umfang: 4
aber alles anders geworden. Die Straßen sind verödet, die Häuser stehen leer, und »in den öden F nsterhöhlen wohnt das Grauen". Diese Häuser, nach außen säst Palästen gleich, sie bringen dem gegenwärtigen Besitzer heute keinen Ertrag» keinen Vortheil mehr. Eine viel höhere Steuer noch als heute halle der damalige Besitzer leicht ertragen, während der heutige dabei zu Grunde geht. Abgesehen davon, daß er davon keine Rente hat, hat er Auslagen für deren Erhaltung, wenn er sie nicht selbst demoliren will, und dabei flehen

, wie ich gesagt habe, diese Häuser wenn nicht vollständig, so doch zum größeren Theile krer, und da stoßen wir nun auf einen der wundesten Punkte un seres gegenwärtigen Gesetzes. Während bei der HauszinSsteuer eine leerstehende Wohnung mit Recht keine Steuer bezahlt, muß hier der arme Besitzer für ein solches Haus vielleicht mit 20 Ubi- kationen, für ein Haus, das vielleicht Jahre lang leer steht, doch die HauSllaffensteuer bezahlen, und zwar die viel mehr beträgt, als die Hauszinssteuer, wenn das Haus

in der Landeshauptstadt stünde. Das ist ungerecht und di-.se Steuer widerspricht voll ständig dem ganzen Wesen und Charakter der Grbäudefleuer. Andere Häuser dieser Kategorie sind nicht vollständig leer, fie sind zum Theil vermiethet, zum Theil vom Eigenthümer be wohnt. Wenn man hier § 1 des Gesetzes vom Jahre 1882 an schaut, möchte man meinen, daß der betreffende Hausbesitzer, wenn er einen Theil der Wohnbestandtheile seines Hauses ver- mielhet hat und den anderen Theil selbst bewohnt, im Sinne des § 1 des Gesetzes

-, für den anderen Hau-- klaffensteuer zu zahlen, du mußt für alle 20 Wohnbestandtheile die HauSklaffenstcuer zahlen, und so zahlt er in unserem Bei spiele anstatt 35 — 75 fl. Ich kann es nicht Unterlasten durch prattische Beispiele darzulegen, daß das. was ich gesagt habe, richtig ist, daß diese Steuer mit ihren fiskalischen Tendenzen nicht nur den Reinertrag, sondern auch den ganzen Rohertrag vollständig absorbirt. Ich führe hier nun einige Daten vor, die ich entnommen habe einem Aussätze, der in den »Tiroler

Stimmen" in Jnnsbiuck erschienen ist. Diese Daten beruhen aber aus amtlichen Ausweisen. In Schwaz haben Sie ein Haus Nr. 158, dieses Hms hat 26 Wohnbcstandlheile, eS wird vom Eigen thümer theilweise bewohnt, und 14 Lokale werden als Schlaf zimmer sür Fremde lenützt, sie werfen einen Zins ab. der laut Zahlungsbogen Nr. 109 pro 1886 100 fl. betrug, die Steuer betrug aber 62 fl. nach Hiustlaffentarif B. Im Jahre 1893 aber, wenn das Uebergangsstadium, welches uns zugestanden wurde, laut Beilage

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Tiroler Stimmen
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Seite 1 von 8
Datum: 26.11.1889
Umfang: 8
und dort Vorlesungen zu halten über die Hebung des Bauernstandes. Hie Rhodus, hic salta. Nur zu, Ihr Herren, die S ache wird schon schief gehen! Der Antrag des Redners geht dahin, daß der Schnaps, welchen die Bauern selber brennen aus inländischen landwirth- schastlichen Produkten und den sie für den Hausbedarf benöthigen, steuerfrei sein sollte. ^ Professor P a'y r bemerkt, daß jede neue Steuer Gegner habe, diese um so mehr als sie gleichzeitig mit einer viel Hähern Rcichssteuer in Wirksamkeit getreten sei

; eS sei bei den Neuwah len von Zeitungen und Landtags-Kandidaten ein Wetteifer ent standen, diese Steuer für ihre Zwecke zu fruktifiziren. Im Land tage habe den Krieg Herr v. Zallinger eröffnet und bis jetzt mit einer fast monopolistischen Ausschließlichkeit ausgenützt. Erst heute kommen auch andere Sterbliche zum Worte. Er war beim Zustandekommen dieses Gesetzes Pathe als Berichterstatter und könne sein Kind nicht im Stiche laffen, denn er könne nicht zu geben, daß es so sehr mißrathen sei

, wie man ihm nachsage, als Zallinger in seinen drei Eigentlich werdcn'S wohl sechs sein) Reden behauptet habe; er hat dabei seine guten Seiten übersehen. Ci sei eine Thatsache, daß in Folge dieser Steuer die Landes- umlage um 6—7°/» niedriger geworden. Zallinger sgehe von irrigen Voraussetzungen aus und sei daher zu falschen Schlüffen gekommen. Eine solche falsche Voraussetzung sei es. daß Süd tirol den Löwenantheil dieser Steuer trage. Redner weist nun die Unrichtigkeit, daß diese Steuer die Produzenten treffe

, aus den Preissteigerungen nach. Wie viel Spiritus zur Branntwein- brennerei verwendet werde, geht aus der Thatsache hervor, daß in den Gemeinden, welche in der Nähe des schönen See's von Montiggl liegen, im letzten Jahre 401 Hektoliter Spiritus ge- braucht worden seien, davon 16 zur Weinfabrikation, 3 zu medi zinalen Zwecken, das Uebrige zur Schnapsfabrikation. Der Grund, weshalb der kleine Produzent nicht mehr konkurriren könne, liege nicht in der Steuer, sondern hauptsächlich in den mangelhaften Einrichtungen

, er werde also wohl dafür stimmen. Er polemifirt auch sonst gegen Payr, ohne Neues vorzubringen, nur gibt er jetzt zu, daß die Praxis der Durchführung eine milde ist. Er wirft dem Schumacher ein doppeltes Gesicht vor. Hep- perger spricht für den Ausschußantrag besonders in Beziehung auf den Spiritus, der zur Effigbereitung verwendet wird. Schumacher vertheidigt sich gegen diesen Vorwurf und weist nach, daß ein Bauer, der von der Steuer für 12 Liier, was das Höchste ist, befreit würde, wenn er einen entsprechenden

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Tiroler Stimmen
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Seite 1 von 4
Datum: 27.02.1888
Umfang: 4
sein werde, wenn einmal dieser Antrag im hohen Hause zur zweiten Lesung, das ist zur meijtonschen Behandlung kommen wird (Sehr gut! links), ander seits aber das Bedürfniß suhle, an dieser Stelle einige Worte über diese wahrhaft öst rreichische Steuer zu sprechen. Jede- Land hat seine Eigenthümlichkeiten, auch unser Oesterreich. Man hat für die Summe dieser Eigenthümlichkeiten auch einen Namen (gefunden, man nennt sie daS wahre Oefterreicherthum. Eine dieser wah haft österreichischen Eigenthümlichkeiten, allerdings Zeine

beneidenswetlhe, ist die Eebäudesteuee, eine wahrhaft öper- «ichische Steuer deshalb, weil sie in dieser Härte und Höhe sonst »ir Hends in der Welt vorkommt. (Lehr richtig! link-.) Ich .will nach Möglichkeit bemüht f in, die Angelegenheit nicht «Urin vom tirolischen, sondern vom allgemeinen Gefichtspunkte aus zu erörtern. Die Gebäudesteuer ist die drückendste und ungerechteste unter .allen Steuern des fieuerreichen Landes Oesterreich (Abgeordneter Dr. Polak: sehr richtig!) Sie beträgt das Fünf- bis Dreizehn

sache der Gebäudesteuer anderer Länder. Sie treibt hen Land- mann, indem fie ihn dafür bestraft, daß er seine eigene Wohnung «ach den mäßigsten Ansp üchen der Gesundheit und Sittlichkeit einrichtet, ollmälig von Haus und Hof. (Hört! Hyrl! links.) iSie konfiSzirt dem städtischen Hausbesitzer nahezu die Hälfte seines Einkommens oder zwingt ihn, die Steuer aus die Miether zu wälzen. Welche Folgen diese Finanzwirlhschast für die Ent- »wicklung der Städte hat, davon kann fich die Regierung

, die Volks» und Staat-feindlichkeit dieser. Steuer be ruht hauptsächlich auf dem Umstande» daß. fie in progressiver Weise nicht den Reichthum, nicht da- wirkliche Vermögen, son dern die steigende Kultur besteuert, indem fie diejenigen bestraft, welche zum Schutze der Gesundheit für fich und ihre Umgebung, zur Erhaltung alter Sitte, für ein menschenwürdige-späsein ihre Heimstätte einrichten, dagegen diejenigen nahezu unberührt läßt, die fich gewöhnt haben, in E d- und Holzhütten, in Lutten

mit eingerammten Pflöcken, in morlakischen Hütten zu wohnen. Tie Steuer ist daher in eminentem Ginne volkS- und staatsfeindlich und trifft in O sterreich vorzugsweise jenes Volk, dessen historische Mission bis heute der unablässige Kampf für den Kulturfortschritt war: die Deutschen. (Sehr richtig! links.) Ich habe mich vergeblich bemüht, in den Schriften von Ge- kehrten und praktischen Finanzmännern eine Rechtfertigung dieser Steuer zu sinken. Im Gegemheile sind alle einig in der Der» urtheilung

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Seite 12 von 12
Datum: 06.04.1889
Umfang: 12
sein sollte, dann dürfen Sie sich überzeugt halten, daß viele Fälle von Eigenthumsdereliktionen stattfinden werden. Es wurde mir diesbezüglich ein ganz drastischer Fall mitgetheilt, der auch dem Herrn Ackerbauminister bekannt ist. Er hat sich in Sölden, im inneren Oetz- thale ereignet. Dort beklagte sich ein Bauer über die zu hohe Einschätzung seiner Wiese, und der Steuer beamte sagte ihm, dem sei nicht so, die Bauern seien immer unzuftieden, die Einschätzungen seien wohl etwas hoch, aber gar so arg seien

sie nicht. Der Bauer erklärte: Wenn Sie glauben, daß das Objekt nicht zu hoch eingeschätzt ist, so überlasse ich Ihnen dasselbe um den Preis der Steuer, wollen Sie mir die Steuer zahlen, so sollen Sie Eigenthümer des Objektes sein. Beide wurden faktisch darauf einig. Nachträglich machte aber der Beamte die Wahrnehmung, daß er denn doch eine Dummheit und einen schlech ten Handel gemacht habe, und er weigerte sich, den Kauf einzugehen, das heißt den Kauf zu errichten. Der Bauer nun soll gewillt sein, eine Klage anzu

strengen. Das ist ein Fall, der mir von vollkommen verläßlicher Seite mitgetheilt wurde. (Hört! Hört! rechts.) Gestern erhielt ich einen Brief des Obmannes der landwirthschaftlichen Bezirksgenossenschaft in Oetz, Johann Haid. In demselben heißt es mit Rücksicht auf die Besteuerung der Bergmähder (liest): „Wenn die Steuer an und für sich nur gering erscheint, so sind es aber doch Objekte, welche keinen Kreuzer ertragen, da nur alle fünf Jahre einmal und oft noch mit der größten Lebensgefahr etwas abge

nützt werden kann. Solche Bergmähder, wo der Mann von 4 Uhr früh bis spät abends so viel Gras zu sammenbringt, daß er es ins Pill (Stadel) auf ein mal tragen kann, gelten noch für gut und werden nicht zurückgelassen." Ich habe auch eine Zuschrift der Gemeindevorstehung von Sölden erhalten, wonach sich verschiedene Parteien bereit erklären, die Berg mähder um den Betrag der Steuer fahren zu lassen. Im selben Briefe heißt es (liest): „Ich habe in einer Alpe selbst Grasrechte, wo man früher

ein Grasrecht zu 100 fl. kaufte und verkaufen konnte. Heute sind diese durch die Steuer schon so entwerthet, daß man dieselben um 20 fl. bekommt. Vor der Steuer hat man in derselben Alpe, wenn man das Grasrecht nicht selbst ausnützte, 3 fl. herausbekom men; das letzte Jahr erhielt ich noch 37 kr. bei gleichem Wirthschaftsertrag wie früher." Diese Fälle dürsten genügen. Eine weitere Ur sache des traurigen Zustandes unserer Landwirthschaft sind die ganz enormen Arbeitslöhne, welche wir in Tirol

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Tiroler Stimmen
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Seite 2 von 4
Datum: 28.02.1881
Umfang: 4
Ich mache noch weiter aufmerksam, daß in einem damaligen Berichte über die Gebäudesteuer in Tirol nur ein zehnjähriges Uebergangsstadium bestimmt wurde, welches bei der Hausklaffen steuer im Jahre 1880 mit 52 Perzent hätte beginnen sollen, ja daß, wen» iw mich recht entsinne, eine Minorität gar nur ein fünfjähriges Uebergangsstadium bewilligen wollte. Uno jetzt bitte ich den Herrn Professor Wildauer, das, was ich eben gesagt habe, zu vergleichen mit den Resultaten der gestrigen Sitzung

des Steuer-Ausschusses, wo für die Hausklassensteuer in Tirol eine dreijährige Steuerfreiheit und ein 20jähriges Uebergangsstadium bewilligt wurde, und für die Hauszinssteuer ein 12jähriges Ueber gangsstadium. (Bravo! rechts.) Der Herr Professor Wildauer hat selbst der gestrigen Sitzung des Ausschusses beigewohnt und wird sich selbst die Ueberzeugung haben verschaffen können, daß Tirol dieses Resultat den Herren von dieser (rechten) Seite des Hauses verdankt. (Bravo! Bravo! rechts.) Aber, meine Herren

zu einer anderen Ueberzeugung? Das Wort scheinen die Herren sich auch im Steuer-Ausschusse gemerkt zu haben, denn Samstag haben wir gehört, daß man nach reif lichen Studien und Erwägungen in dieser Frage zur Anschauung gelangt ist, daß man eigentlich an den Rcalsteuern jetzt nicht viel ändern und erhöhen sollte, und daß man es so ziemlich bei dem Jetzigen belassen möge. Ich wünsche nur, daß Sie bei dieser Erkenntniß bleiben, und wenn Sie, meine Herren, von jener Seite des hohen Hauses, nach einigen Jahren in die Majorität

kommen sollten, was ich gewiß nicht wünsche (Heiterkeit rechts), so ersuche ich Sie aber nur, daß Sie Ihre Ansicht nicht wieder ändern und etwa nicht wieder durch weiteres Studium auf Ihre zuerst geäußerte Ansicht kommen. Wenn es Ihnen Ernst ist, den Bauer zu entlasten, dann, meine Herren, werden wir Ihnen Gelegenheit verschaffen; wir werden Sie dann ersuchen, wenn wir darangehen, die Börsen steuer einzusühren, uns mit ihren Erfahrungen auf diesem Ge biete behilflich zu sein, damit wir das Geld

bekommen, wo es noch zu finden ist. (Bravo! rechts.) Wenn Sie aber das nicht thun, so scheint mir, hat die Geschichte einen so durchsichtigen Schleier, daß er gewiffermaßen schon ein Netz genannt werden kann, um gewisse Leute zu fangen. Herr Dr. Wildauer bittet dann am Schluffe seiner Aus führungen, der Steuer-Ausschuß möge sich „anstrengen", einen kürzeren Weg zu finden, der uns bester zum Resultate führt. Er glaubt ihn auch darin gefunden zu haben, daß er von „er leichternden Uebergängen" spricht

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Seite 3 von 4
Datum: 02.05.1881
Umfang: 4
der Erwerbsteuer in eine Steuer, welche den gegen wärtigen gewerblichen Verhältnissen angemessen ist; die Verwand lung der Einkommensteuer in eine progressive Personal-Einkom mensteuer. und so lange dies nicht möglich ist, zwei vorberei tende Palliative: die Börsensteuer und die Luxus steuer; gründliche Reform der Verzehrungssteuer und Auf lassung der Restitutionszölle; endlich Reform der Domänen- und Bergwerke und eventuell Verkauf der Objekte (welche einen Werth von mindestens 120 Millionen repräsentiren

Leser werden es daher gerne sehen, wenn wir wenigstens noch einzelne besonders interessante Stellen der Rede hier anführen. In Bezug auf die Einkommensteuer sagte Redner, daß bei ihrer gegenwärtigen Organisation „ganze große Gruppen von Personen, welche Einnahmen besitzen, völlig steuer frei ausgehen und daß durch diese im großartigen Maßstabe auf rechterhaltene Praxis eine geradezu demoralisirende Wir kung auf die Menge ausgeübt wird. (Lebhafter Beifall und Zu stimmung.) Der Einkommensteuer

entschlüpfen ganze Kategorien von Personen ohne ihr Zuthun aus dem einfachen Grunde, weil sie nicht in den Rahmen der Steuer passen. Die Besitzer von steuerfreien Pfandbriefen zum Beispiel zahlen gar keine Steuer. Ich will hier ein Beispiel anführen, dem gewiß aller Egoismus ferne liegt. Ich selbst zahle von einem mehrere hunderttausend Gulden betragenden Vermögen keine Steuer! Ich finde das per sönlich freilich sehr bequem, aber finanziell ganz unver antwortlich! (Lebhafter Beifall und Heiterkeit

.) Ich besaß früher einen bedeutenden Güterkomplex, dessen Einnahmen in Folge von Elementar-Ereignissen rc. Schwankungen unterlagen. Ich zahlte 4000 fl. Steuer. Nun verkaufte ich dieses Gut und kaufte mir für das Geld Papiere. Nun zahle ich gar nichts. (Große Heiterkeit.) Das ist doch gewiß ein drastisches Exempel von der Absurdität unserer sogenannten Einkommen steuer". Nachdem Redner noch die Börsen- und Luxussteuer be sprochen, schloß er mit den Worten: „Die gegenwärtige Be lastung macht

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Seite 3 von 4
Datum: 30.03.1881
Umfang: 4
vom 26. vorgelegte Entwurf einer Petition betreffs der Gebäudesteuer bezeichnet die vom Abgeordnetenhause mit Bezug auf Innsbruck gefaßten Beschlüsse als unbillig und ungerecht fertigt. Der in der Theorie und Praxis anerkannte Grundsatz, daß eine Steuer nicht sprungweise fortschreiten darf, werde in den Beschlüssen des Hauses, soweit sie Innsbruck betreffen, ver mißt. Sämmtliche Landeshauptstädte, heißt es in den weitern Ausführungen, waren dem § 6 des Gesetzes zufolge mit ihren Vororten in die erste

Hauszinssteuerklasse mit 26% % Steuer bei 15% Abzug, alle übrigen Städte und Orte in die zweite Klasse mit 20 % Steuer und 30 % Abzug eingereiht; durch Beschluß des Abgeordnetenhauses wurden aber Czernowitz und Zara aus der ersten Klasse gestrichen und sind daher in die zweite Klasse eingereiht; auch wurde ausnahmsweise für alle Städte und Orte Tirols mit alleiniger Ausnahme der Landes hauptstadt die Hauszinssteuer nach Abzug von 30"/« nur mit 15"/« vom reinen Zins festgestellt. Die Stadtvertretung findet

wird, so wird sie von den nachtheiligsten Folgen sein und für das Jahr 1881 geradezu unerschwinglich, da die Hausbesitzer nicht in der Lage sind, dieselbe auch nur theilweise auf die Miethparteien zu überwälzen. Doch wenn auch eine Ueberwäl- zung vom Jahre 1882 ab möglich wird, so bleibt die Steuer in dem für Innsbruck bestimmten Ausmaße dennoch unerschwing lich: Innsbruck ist keine produzirende Gewerbestadt, Handel und Verkehr beruht auf dem Lokalbedarf, und da der größte Theil der Bevölkerung . der Beamten-, Universitäts

werden. — Diese hohe Hauszinssteucr schließt sich nicht an die bestehen den Verhältnisse Innsbrucks an und die aus dem gleichen Grunde andern Städten und Orten gewährten Erleichterungen rechtfer tigen sich in konsequenter Weise daher auch für Innsbruck. Aus diesem Grunde wurde für alle übrigen Städte und Orte eine 15% Steuer mit 30% Abzug festgesetzt; für Innsbruck besteht aber ganz derselbe Grund, daher die Konsequenz des Gesetzes eine ähnliche Begünstigung für diese Stadt fordert. — Es wird nun die Bitte

gestellt für Innsbruck eine 20"/« Steuer mit 30% Abzug zu gewähren und falls die Verlegung der Wirksamkeit des Gesetzes auf das Jahr 1882 unthunlich für das Jahr 1881 diese Steuer nur im doppelten Ausmaße der bisherigen Grundsteuer einzuheben. Durch die Begünstigung von Czernowitz und Zara ist die Präjudiz für die Gewährung dieser Bitte bereits geschaffen. Die Ausscheidung von Wilten als Vor ort von Innsbruck wird als eine Ungerechtigkeit bezeichnet, da sie die ungleichmäßige Belastung die Interessen

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Seite 11 von 12
Datum: 06.04.1889
Umfang: 12
von Rattenberg zurückzukommen, so bin ich hier einmal auch in der Lage, Sr. Ex. dem Herrn Finanzminister ein Lob zu spenden. Ich kann mit Befriedigung konstatiren, daß im vorliegenden Falle die Exekutive ein schreiendes Unrecht der Legislative gutgemacht hat. Der betreffende Hauseigenthümer, dem ich, offen gesagt, nach genauer Durchgehung der Gebührenvor- schristen keinen anderen Rath zu geben wußte, um sich die Steuer zu erleichtern, als das Haus zu demoliren, hat um eine neue Klassifizirung angesucht

dadurch, daß es der Steuer- okhörde im vorliegenden Falle selbst darum zu thun >w, diesen horrenden Fall eines modernen staatlichen Raubritterthums sich vom Halse zu schaffen; aber bamit, daß man ein Gesetz, wenn es sich als uner- naglich erweist, hie und da milde durchführt, be- 8»ugen wir uns keineswegs. Wer bürgt dem Besitzer dafür, daß Räumlich en, die schon einmal als Wohnräume klassifizirt urden, nicht später wieder einer Klassifikation unter- zagen werden? Im letzten Jahre

der Bibelstelle zu sein, daß die rechte Hand nicht wußte, was die linke that. (Sehr richtig! rechts.) Was wir verlangen, meine Herren, daß ein billiges Verhältniß zwischen Ertrag und Steuer hergestellt werde, daß die Besitzer haus klassensteuerpflichtiger Objekte, zum Mindesten nicht ungünstiger behandelt werden als die Besitzer haus zinssteuerpflichtiger Objekte, daß demnach die Ge bäudezinssteuer auch auf dem Lande nach dem Zins ertrag berechnet, und daß Leerstehungen auch auf dem Lande berücksichtigt

. Nachdem indeß der Schätzungspreis zu hoch war und kein Erbe das Reale um diesen Preis erwerben wollte, wurde später das ganze Haus mit den Nebengebäuden, Wiesen u. s. w., die ganzen 2460 Klafter Areal, rrm 2000 fl. von einem Miterben übernommen. Dieses total ertraglose, werthlose Objekt zahlt eine ärarische Steuer von 50 fl. Rechnet man die Zuschläge dazu, so kommt man sicher auf 80 bis 100 fl. vielleicht auf noch mehr, und der Besitzer, wird, wenn das Gesetz nicht abgeändert wird, unwillkürlich

auf die Idee kommen müssen — er wird sie vielleicht auch ausführen — das Gebäude zu demoliren. Wozu soll er Steuer für dasselbe zahlen, rvenn er keinen Ertrag davon hat? Ich glaube aber, daß niemand im hohen Hause — auch der Herr Finanz minister nicht — dafür sein wird, daß ein solches Gesetz, dessen Konsequenz die Vernichtung volkswirth- schaftlicher Werthe wäre, aufrecht erhalten bleibt. Endlich nenne ich noch das Posthaus in Imst, Nr. 202. Imst ist seit Eröffnung der Arlbergbahn, von der es eine Stunde

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Seite 10 von 12
Datum: 06.04.1889
Umfang: 12
aber beträgt 125 fl., also das Doppelte. Das Haus Nr. 138 in Schwaz hat 49 Wohnräume, davon sind 26 vermiethet für 682 fl., rechnen wir für die übrigen 23 Zimmer denselben Zins, wie für die vermietheten — ich muß aber bemerken, daß im vorigen Jahre elf Wohnräume vollständig leer standen —, so hätten wir einen Ge- sammtzins von 1364 fl. Hieftir würde die Zins steuer 143 fl. 22 kr. betragen; die Klassensteuer aber beträgt 265 fl, die überdies natürlich in jedem Falle zu zahlen

lichen Zustand wie ihre Besitzer; einige sogar unbe wohnt, andere unausgebaut, verrathen die trübseligen Spuren des großen Brandes vom Jahre 1809. Die Verarmung ist hier so groß, daß schon der fünfte Mensch Unterstützung bedürfte" Und nun, meine Herren, wundern Sie sich nicht, wenn in solchen Orten und wenn im ganzen Lande eine Stimme des Unmuthes, eine Stimme der Erbit terung darüber sich regt, daß man diese armen Be sitzer dieser entwertheten Objekte noch mit einer, ihnen bisher unbekannten Steuer

des Bruttozinses. Das Haus Nr. 89 enthält 38 Wohn- räume, von denen 32 vermiethet sind um 654 fl. Ich ziehe wieder eine Parallele mit der Zinssteuer und rechne zu dem fatirten Zins den Parifikations zins für sechs vom Hausbesitzer selbst benützte Wohn räume mit 130 fl. So beträgt von 784 fl. die Zins steuer 82 fl. 32 kr., dagegen die definitive Klassensteuer 220 fl., das sind 28 Prozent des Bruttozinses. Das Haus Nr. 20 in Sterzing mit einem Zins erträge von 240 fl. zahlt eine definitive Klassensteuer von 100

ihm die haar sträubenden Wirkungen dieses Gesetzes zur Genüge bekannt sind, nachdem der tirolische Landtag seit 6 Jahren petitionirt und Beschlüsse faßt, es sei Pflicht der hohen Regierung, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, bis heute zur Sanirung dieser Zustände gar nichts gethan hat. (Hört! rechts.) Man könnte viel leicht einwenden, daß es dem Hausbesitzer doch möglich sein wird, die Steuer oder einen Theil derselben zu überwälzen. Aber es ist gerade in Orten mit dünner Bevölkerung vorauszusehen

, daß dies nicht der Fall sein wird. Der Fall liegt so, daß der Hauseigenthümer froh sein muß, wenn er überhaupt eine Miethpartei findet, und dann würde es jeder vernünftigen Gesetzgebung widerstreiten, eine gegenwärtige Steuer zu rechtferti gen mit einem Ertrag, der möglicherweise erst in Zu kunft eintreten soll. Noch viel krasser tritt aber die Besteuerung zutage, wenn wir Rücksicht nehmen auf die verschiedenen Zu schläge der Länder und Gemeinden. Ich wähle ein Beispiel aus meinem Amtssitze Rattenberg

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Seite 6 von 8
Datum: 12.01.1887
Umfang: 8
Und jetzt legt man auf solche fast nichtswerthige Objecte noch eine so enorme Steuer, gerade deshalb enorm, weil sie nicht bemessen wird nach dem Miethzins, was vernünftig wäre, sondern nach der Zahl der oft thatsächlich leer und unbenützt stehenden Wvhnräume. Es wiirde uns zu lange aufhalten, wenn wir uns länger hier umsehen wollten und wir beschränken uns nur, ein Object unserer Aufmerksamkeit zu unterziehen und an demselben das Unbillige und geradezu Unmenschliche der Hausklassensteuer

). Die ebenerdigen Localien sind unbewohnbar wegen Jnundationsgefahr. Nachdem die Classification-.- Commission im Hause 17 Wohnbestandtheile constatirte, zahlt er hiervon nach § 5 letzter Alinea und Classe VI1. an definitiver Aerarial Steuer 50 fl. — kr. an Landesumlage 23 l /3 °/o 11 fl. 66 kr. an Gemeindeumlage, die in Rattenberg jetzt schon mit 125°/« behoben wird .... 62 fl. 0 kr. das gibt sohin die Summe von 124 fl. 16 kr. Also eine Einnahme von 86 fl. und eine Steuer von 124 fl. 16 kr. Wer, frage

Zl. 88 „die im Innern der Gebäude eingetretenen Aenderungen in keinem Falle eine Aenderung in der Classification begründen können" und „sowenig nach 8 7 der Evidenzhaltungsinstruction der Ueber- gang eines Grundes in eine andere Culturgattung berücksichtigt werden darf, sowenig kann die freiwillig veranlaßte innere Ein richtung des Hauses des Contribuenten ein Recht auf die Ver änderung der ursprünglich auf das Object gelegten Steuer geben." (Grdst. Prov. Com. 3. Mai 1825 Z. 7068) Was also anfangen

man dieselbe, weil die Realität in der Stadt gelegen, auf kostspielige Weise und nicht durch Feuer oder Dynamit ver- anlassen! die 15°/« Steuer gäbe 12 fl. 60 kr. als Aerarial Steuer (gegen eine Hausclasiensteuer von 50 fl.!) dazu 23 ‘/»®/o Landesumlage 2 fl. 94 kr. 125 «/» Gemeindeumlage _15 fl. 75 kr. d. i. in Summa 31 fl. 29 kr. also 31 fl. 29 kr. Hauszinssteuer gegen 124 fl. 16 kr. Hausclassen st euer, wobei indessen zu bemerken kommt, daß dem Hausbesitzer die Möglichkeit gegeben ist, durch eine Ueberlassung

und Verkehr stockt, wo die Wohnungen nicht oder schlecht vermiethet und eine Einnahme hiervon schwerer als anderwärts erzielt werden kann, zu all' diesen Nachtheilen noch den tragen, daß er factisch gerade das sechsfache an Steuer zahlen muß (20 fl. gegen 124 fl.)? Ist das nicht haarsträubend? Ist das nicht unglaublich? Aber knotum es»! Es ist leider so! Eine solche Wirthschaft, die müssen wir bekämpfen und eine radicale Aenderung derselben verlangen ganz ohne alle Rücksicht, was aus einem solchen Con

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