Jungvieh. Auftriebsberechtigt sind' die Gemeinden Aufhofen, Dietenheim, St. Georgen^ Geis, Greinwalden, Hofern, Jssing, Percha, Pfalzen, Pichlern, Terrenten, Tesselberg. Am Mittwoch, den 13. Dezember, um 7 Uhr früh in Vruneck. Angekauft werden 75 Stück Kühe und 75 Stück Jungvieh. Auftriebsberechtigt sind die Gemeinden Bruneck, Ehrenburg, Ellen, Götzenberg,. Kiens, St. Lorenzen, Montal, Obervintl, Onach, St. Sigmund und die Gemeinden des Gerichtsbe zirkes Enneberg. Am Freitag, den 15. Dezember, um 7 Uhr
, den 21. Dezember, um 7 Uhr früh in Kematen. Angekauft werden 30 Stück Kühe und 75 Stück Jungvieh. Auftriebsberechtigt sind die Gemeinden Axams, Gries, St. Sigmund, Sellram. Am Freitag, den 22. Dezember, um 7 Uhr früh in Telfs. Angekauft werden 30 Stück Kühe und 75 Stück Jungvieh. Auftriebsberechtigt sind die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Telfs. Am Samstag, den 23. Dezember, um 7 Uhr früh in Hall. Angekauft werden 40 Stück Kühe und 90 Stück Jungvieh. Auftriebsberechtigt sind die Ge meinden des Gerichtsbezirkes