14 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Gemeinde-Blatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIGEBL/1913/15_03_1913/TIGEBL_1913_03_15_7_object_8324483.png
Seite 7 von 8
Datum: 15.03.1913
Umfang: 8
der deutschtirolischen Aerztekammer und der Landesvertretung deutschgeleiteter Bezirkskrankenkassen für Tirol und Vorarlberg fand am 28. Dezember 1912 im Hotel Kreid in Innsbruck eine Konferenz statt. Der Gegenstand der Verhandlung bildete die Regelung des kassenärztlichen Dienstes. Anwesend waren von Seite der deutschtirolischen Aerztekammer die Herren Dr. Knabl und Dr. Waß- muth, von Seite der Leitung des Verbandes der Bezirkskrankenkafsen in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg der Sekretär Friedrich

Gehmacher und von Seite der Landesvertretung deutschgeleiteter Bezirks krankenkassen die Herren Loidl-Bregenz, Ofner Schwaz, v. Miller-Hall und Fritz-Bludenz. Ueber Anregung des Herrn Dr. Knabl wurden zu Vorsitzenden die Herren Dr. Waßmuth und Loidl bestimmt. Sekretär Gehmacher erklärte sich über all seitigen Wunsch gerne bereit, das Protokoll zu ver fassen. Dr. Knabl besprach das Verhältnis zwischen Aerzten und Kaffen im allgemeinen, betonte daß zwar den un mittelbaren Anlaß zu den jetzigen

. Dieser Antrag wurde als geeignete Grundlage für die weiteren Verhandlungen erklärt und nunmehr im Ein zelnen durchberaten. Im Verlaufe der Debatte ver trat Herr Loidl den Beschluß des Beratungskomitees der Bezirkskrankenkaffen auf Gewährung eines 30 °/ 0 Nachlasses von den tarifarischen Ansätzen. Sekretär Gehmacher legte dar, daß die ganze Vereinbarung illusorisch wäre, wenn, dem Vorschläge Dr. Knabl's nach, die günstigere Behandlung nur den Kaffen gewährt wäre, welche die Durchführung aller gesetzlich

1
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Gemeinde-Blatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIGEBL/1913/08_02_1913/TIGEBL_1913_02_08_6_object_8324466.png
Seite 6 von 8
Datum: 08.02.1913
Umfang: 8
Frist zu einer Schadensgutmachung und somit zur Er langung der Straflosigkeit zu geben. Es handelte sich um folgenden Fall: Am 12. März 1911 wurde dem Bürgermeister von Nckolsburg von einem Kanzleibeamten die Mitteilung erstattet, daß sich der provisorische Stadt sekretär Gustav Hans Gerstner verschiedene Unregel mäßigkeiten mit Gemeindegeldern habe zuschul den kommen lassen. Der Schaden wurde mit 721 Kr. berechnet. Der Bürgermeister Dr. Kreiml ließ Gerstner rufen und fragte

ihn, ob er den Betrag veruntreut habe, was .der Sekretär verneinte. Der Bürgermeister war damit einverstanden, daß die Frau Gerstners nach Wien fahre, um durch den Vater ihres Mannes eine Schadens gutmachung zu erwirken, da man den Beschuldigten im Falle der Schadensgutmachung schonen wollte. Tatsächlich langte am 14. März telegraphisch der Betrag von 721 Kr. ein und eine Anzeige über die Malversation wurde nicht erstattet. Es stellte sich übrigens nachträglich heraus, daß der fehlende Betrag nur 474 Kronen

, das er durch seine Vorlage anerkannt hat. Lvagekasten. Herrn Sekretär R. (Marktslandgeld.) Frage: Unterliegt dasselbe dem Gebührenäquivalent? Antwort: Das Einkommen aus dem Marktgeld (Weg- und Stand geld), wenn sich dasselbe nicht als eine Gemeindeumlage darstellt, gehört zum Gemeindevermögen und unterliegt daher auch dem Gebührenäquivalent. (Erk. des Ver- waltungsgerichtshoses vom 21. Jänner 1879, Z. 110.) Oetztal. (Kontrolle über die Gemeinde gelder.) Frage: Wenn bei einzelnen Gemeinde angehörigen Bedenken darüber

2