den 13.: Jordan; Freitag den 14.: Valentin; Samstag den 15.: Faustinus; Sonntag den 16.: Juliana. Nachttaxe der Apotheken. Eine Ministe- rialverordnung bestimmt, daß in Zukunft für die Inanspruchnahme einer Apotheke in der Zeit von 10 Uhr abends bis 6 Uhr morgens die Einhebung einer Gebühr (Nachttaxe) von 50 Heller gestattet wird. Von dieser Nachttaxe sind aber jene ärzt lichen Verschreibungen befreit, welche vom Arzte den Vermerk „expeditio nocturna' (E. N.) er halten. Dadurch soll nicht nur den Apothekern
niemand im Kesselraume, so daß kein Menschenleben dadurch gefährdet wurde. Der Schaden besteht auch nur darin, daß der Kessel zerstört wurde. Bozen. Hier wurde am Freitag nachts ein Individuum namens Silvester Pallaveri ver haftet, der in Gesellschaft eines andern Gesellen durch sein Benehmen Verdacht erweckte. Bei der Leibesdurchsuchung fand man nun in seinem Be sitze mehrere Dietriche, Eisensägen, Feilen, Glas schneideinstrumente, Glaspflaster, Bohrer, eine Kerzenblende, Oelfläschchen