und der Miliz beim „Tribunale Speciale“ angezeigt und zu einem Jahr Gefangen schaft verurteilt. 64 ) Als Geringschätzung oder Verunglimpfung gewertet und mit Polizeimaßnah men geahndet wurden auch Kommentare bezüglich aktueller politischer Ereig nisse. Josef Erharter aus Vahrn wurde bei der Konfinierungskommission ange zeigt, da er die Ansprache Mussolinis zum ersten Jahrestag des italienischen Sie ges in Abessinien negativ kommentiert hatte. Im Juli 1937 wurde gegen ihn ein Jahr Verbannung nach Potenza
aber begnadigt wurde. Nun intervenierte allerdings die deutsche Botschaft in Rom beim italienischen Außenministerium, was zur Folge hatte, daß Robert Steger in Haft blieb. Genaue Informationen über sein weiteres Schicksal fehlen, er scheint allerdings erst im Frühjahr 1942 auf freien Fuß gesetzt worden zu sein. 6 “) ’") Es handelte sich dabei um Josef Platter aus Algund und Robert Spitaler aus Eppan. Für die Urteile des „Tribunale Speciale“ siehe: Dal Pont, A., Leonetti, A., Maiello, P., Zocchi, L., Aula
IV. Tutti i processi del Tribunale Speciale fasci- sta, Rom 21962, S. 311. Für die Urteile des Untersuchungsrichters beim „Tribu nale Speciale“ siehe: Dal Pont, A., Caro- lini, S., L’Italia dissidente e antifascista, Bd. 2, 1932/1939, Mailand 1980, S. 882 bis 883. "") ACS, CPC, b. 4371. "') ACS, CPC, b. 2671. “) ACS, CPC, b. 3999. “) ACS, CPC, b. 240. 64 ) ACS, CPC, b. 2600. Siehe auch: Dal Pont, Aula IV, S. 225. Dal Pont, Caroli- ni, LTtalia dissidente, Bd. 1, 1927/1931, S. 549. «) ACS, CPC, b. 1889