der ersten Kommission beschloß folgende Fassung des Arttkels 21 des Paktes: Jnformatioirale Abmachung, Schiedsverttäge, regionale Vereinbarungen, wie die Monroe-Dokttin, die den Frieden sichern, werde nicht als unvereinbar mit den Bestim- mungen des Paktes angesehen. Alle Verständigungen zwischen den Mitgliedern des Völkerbundes, die darauf abzielen, Ver- pslichttingen genauer zu umschreiben oder zu vervollständigen und zur Erhaltung des Friedens oder der internationalen- Zu sammenarbeit beizuttagen
, können unter den Auspizien des Völkerbundes behandelt werden. Wang-China macht bezüglich des Artikels 21 gewisse Vorbehalte. Die tschechische Staatsbürgerschaft. Wie die „Bohemia' meldet, hat die Schlesische Landes regierung über Weisung des Ministeriums des Aeußern eine Kundmachung erlassen, derzufolge Personen, denen in der Zeit voin 28. Oktober 1918 bis 16. Juni 1920 die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft verliehen wurde, bis zum 31. Dezember 1921 ihre Staatsbürgerschaftsurkunde der politischen Behörde
hat in Genf'stattgestmden. Es waren vertteten: Frankreich, -England, Italien, Deutschland, Oesterreich und Polen. Es wurde das Problem der Jnvaliden- ragen erörtert. Alle Länder bedauerten, daß die -in den ver- chiedenen Ländern in dieser Hinsicht getroffenen Maßnahmen unvollkommen -seien. Deshalb foi es notwendig, einen inter nationalen Nachrichtenaustausch einzusühren. -Die, Versamm lung beschloß, sich an das internationale- Ar-deitsalm zu wenden' und ebenso auch an die kompetente Stelle des Völkerbundes