zuständig, Toglöhner; 3. Jolsef Pur, ged. 1901 in Steinach, dort zustcrndi-g, Hilifsarbeiter; 4. Heinrich Köster, ged. 1904 in Mals, dorthin zuständig, Schankbursche; 5. Anton Manuscredo, geb. 1897 in Sterzing, dorthin zuständig, Hiffs. avbeiter; 6. Anton Hopfgartner, ged. 1895 in Jssing, Pustertal, dort zuständig, Buchhalter; 7. Ludwig Röck, ged. 1898 in GosseNsaß, dort zuständig, Monteur, und 8. Johann Schweizer, ge>b. 1897 in St. Gallen, Schweiz, nach Minders dorf, Preußen, zuständig, Mineur
. Sämtliche Angeklagten, mit Ausnahme des Grieher und Koster, Hoden deveits empfindliche Vorstrafen erlitten. Der Anklage lag in Kurzem folgender Tat. bestand zugrunde: Mittermair, Röck und Grie- ßer entwendeten in der Rächt zum 1. September 1921 nach Einbruch in die SüddahnweMtätte in Brixen verschiedene lEiNbruchswerkzeuge, >iwie eine Metallsäge, eine Bohrmaschine, Meißeln, einen Hammer Uff. In der folgenden Rächt brachen die drei in die Kirche in Wiesen bei Sterzing ein und ent wendeten vier Kelche