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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 05.12.1922
Umfang: 8
gerichtet sind, wenn die ,strittige fieflffamg den Wert von 500 Lire jährlich nicht über« steigt. Durch ein weiiteves, erst zu erlassendes Dekret werden die Durchführmigök»stimnwngen erlassen und der Tag bestimmt werden, an dem irte neuen Zuständigkettsg-renzen in Kraft treten werden. Italienische» Rote» Krenz. ES wird be kanntgegeben, daß die Einschreibungen zum Pflegerinnenkurse des Italienischen Roten Kreuzes zu nichts weiterem verpflichten. — ES wird daher den Schülerinnen ftetgestellt

, das Schlutzexamen abzulegen und das Di plom zu übernehmen, falls sie sich dem Be rufe als Pflegerin widmen wollen, da mit dem JnstruktionSkurse von Seite des Ita lienischen Roten Kreuzes bezweckt wird,' den Schülerinnen im allgemeinen hygienische und medizinische Kenntnisse für das häusliche Le ben beizubrtngen. Den Jnteressentinnen diene Wetters zur Kenntnis, daß sich in Rom unter dem Prodektorate des Italienischen Ro ten Kreuzes ein Pensionat „Königin Helene' für Berufspflegerinnen befindet, in welchem dte

Schülerinnen Wohnung, Verpflegung und Uniform unentgeltlich bekommen und außer dem eine kleine monatliche Beihilfe erhalten. Nähere Auskünfte werden erteilt in der Kanzlei des italienischen Noten Kreuzes, Bozen, Kornplatz Nr. 7. Das Trinkgeldnehmen den Postbediensteten untersagt. Aus Rom, 5. ds., wind telegraphiert: Der Mtniister für Post, upd Telegraphenwesen hat cm sämtliche PosDircMcmen ein Zirkular ge» sendet, in welchem ven Postbevvensteten Vas Trinkgeldnehmen untersagt wird. DawiAerhan» velnve

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