, Schobs. Schalders, Spinge», Dals, Wellental, Gossenfätz. Marein. Mauls» Mlkkewald. Ratfchings, Telfs. Treu», von der Ge- meinde Pfltfch wählt die Fraktion Außerpfitsch 9 und Inner, pfikfch 6 GemeinderÄke. Der Abbau des Ientralamtes für die neuen Provinzen. In den nächsten Tagen wird «in Dekret erscheinen, womit der Abbau des Zentralamtes für die neuen Provinzen begon- nen wird. Die rein göschafttichen Ressorts des Zentralamtes werben den zuständigen Ministerien überwiesen, das Zentral- amt
wird sich künftig nur mit den politischen und Autonomie- fragen befassen, sowie ctts Sekretariat der Zentralsystemisie- rungskommifsion dienen. Die Zentralberattmgskomnrifsion hat sich bekanntlich gegen die Auflassung oder Beschränkung dieses Amtes ausgesprochen. Wenn nun die Regierung gegen die fast einheitlich« Ansicht jener von ihr selbst ernannten Kommission vorgcht, so weckt dies gewiß keine rosigen Aussichten. Gesehesausdehnung auf die neuen Provinzen. Der Presse dienst teilt mit: Das Zentralamt
für die neuen Provingen hat mit Telegramm vom 22. ds., Nr. 23.910/10 A—I mitgeteilt, daß ein kgl. Dekret zur Veröffentlichung gelangt, womit der Eintritt der Wirksamkeit des Strafgesetzes, der Strafprogeßordnung und der Preßgesetze für die neuen Provinzen auf 1. April 1922 ver legt wird, mit Ausnahme der Gesetze vom 28. Juni 1906, Nr. 278, und vom 7. Juli 1910, Nr. 432, welche mit 1. Jänner 1922 kn Kraft treten werden. Frankierung von Reujahrsglückwunschkarlen. Um falschen Frankierungen vorzubeugen, macht
beschlagnahmten »Güter der Bürger der neuen Provinzen am 2. Jänner 1922 aibläu-ft. Es wurde jedoch der Kammer ein vom Senate 'schon genehmig ter Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Verlängerung der Frist um 18 Monate vorsieht. Die Gesuche um die Zurückgabe der beschlagnahmten Güter können »jedoch wie bisher auch weiter hin eingereicht werden. Die Interessenten »werden darauif auf merksam gemacht, daß sie die Entscheidungen der Alienproper- tycostodiam, die im Gegensätze zu den Bestimmungen