Sette L »Südtiral« Landeszeitung'. Sonnkag. SB, guB 1980, Die Annexion. D - .talien'! enParlamr ist nun der folgende Gesetzes antrag Berat^ vorgete - worden. 2l;^ Der -rnkel 11 dc- kgl. Dekretes vom 6. November 1918, 1804, • >7d in ein Gesetz umgewandelt. Ari. 2. Die jl. Regierima ist ermächtigt, den hier bei geschlossenen, zwi-./.en Italic- ?d Österreich in Saint Germain am 16. Septemr^r 1919 ab. - yiossenen Friedrnsvertrag, dessen Ratifikationsurku;4en am 16. Juli 1920 hinterlegt wurden, voll
und ganz zur 2' ssiihrung zu bringen. Art. 3. 7 ' /.ach diesem Vertrage und nachfolgenden Akten Italien &'„>■ . • ,enen Gebiete bilden einen ergänzenden Be standteil des Königreiches. Art 4. Die kgl. Regierung Ist ennächtigt, in den annektierten Gebiet, , die Verfassung und die Gesetze des Königreiches zu verkiin-en und die notwendigen Verfügungen zu treffen, um die genannten Gesetze — so weit als notwendig — mit den in diesen Gebieten bisher bestehenden Gesetzen in Einklang zu bringen. 2lrt
. 5. Mit kgl. Dekrete wird der Tag bestimmt, an dem in diesen Gebieten der Kriegszustand In jeder Wirkung als be endet erklärt wird und die Modalitäten für den Übergang zum Friedenszustand bestimmt werden. Seit der Unterschrift des Diktates von Saint Germain konnten wir uns keiner Täuschung mehr hingeben, daß das niemals für möglich Gehaltene zur bittersten Wahrheit wurde. Mit dem Vertrag von Saint Germain wurden mehr als vier Millionen Deutsche unter slawische und italienische Fremdherrschaft gezwungen