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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 25.07.1920
Umfang: 12
Sette L »Südtiral« Landeszeitung'. Sonnkag. SB, guB 1980, Die Annexion. D - .talien'! enParlamr ist nun der folgende Gesetzes antrag Berat^ vorgete - worden. 2l;^ Der -rnkel 11 dc- kgl. Dekretes vom 6. November 1918, 1804, • >7d in ein Gesetz umgewandelt. Ari. 2. Die jl. Regierima ist ermächtigt, den hier bei geschlossenen, zwi-./.en Italic- ?d Österreich in Saint Germain am 16. Septemr^r 1919 ab. - yiossenen Friedrnsvertrag, dessen Ratifikationsurku;4en am 16. Juli 1920 hinterlegt wurden, voll

und ganz zur 2' ssiihrung zu bringen. Art. 3. 7 ' /.ach diesem Vertrage und nachfolgenden Akten Italien &'„>■ . • ,enen Gebiete bilden einen ergänzenden Be standteil des Königreiches. Art 4. Die kgl. Regierung Ist ennächtigt, in den annektierten Gebiet, , die Verfassung und die Gesetze des Königreiches zu verkiin-en und die notwendigen Verfügungen zu treffen, um die genannten Gesetze — so weit als notwendig — mit den in diesen Gebieten bisher bestehenden Gesetzen in Einklang zu bringen. 2lrt

. 5. Mit kgl. Dekrete wird der Tag bestimmt, an dem in diesen Gebieten der Kriegszustand In jeder Wirkung als be endet erklärt wird und die Modalitäten für den Übergang zum Friedenszustand bestimmt werden. Seit der Unterschrift des Diktates von Saint Germain konnten wir uns keiner Täuschung mehr hingeben, daß das niemals für möglich Gehaltene zur bittersten Wahrheit wurde. Mit dem Vertrag von Saint Germain wurden mehr als vier Millionen Deutsche unter slawische und italienische Fremdherrschaft gezwungen

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 12
Datum: 30.04.1921
Umfang: 12
, dev. Forderungen der Arbeiterschaft Genüge zu leisten und damit den Streik zu beenden. ! Von der Bezahlung der Streiltage kann seitens der Ver- ; waltung unter keinen Umständen die Rede sein. Dom Verband der Znsiizbedicnskeken in Südtirol. ! Im Monate April l. I. wurden folgende Eingaben, bzw. | Memorandum überreicht: ' An das kgl. Oberlandesgsrlcht in Trient. am betreffs sofortiger Auszahlung des Monturpanschales für das Jahr 1920 auch an die im Dienste Niclitbestätigten. b) betreffs eheste

Erledigung der uns schon längst verspro- ! chencn Regelung der Gang- und Zehrgelder, Zustellgebühren In Strafsachen und außerstreitigen Verfahren, sowie Nächst- gnngsgebühren. c) der Erhöhung der Nachtdienst,znlagen des Gefangen- aufsichtspersonnles der Gerichtshöfe analog der Post. Durch den Gewerkschaftsverband: die an die kgl. Regierung ein Memorandum betreffs finanzieller Gleichstellung mit den Unterbeamten und Dienern der Post. Bia zur definitiven Regelung dieser Gleichstellung ein ehester Vorschuß

von 1000 L. e) ein Memorandum betreffs Asimillerung des Gefangen- auffichtsperfonals mit den, kgl. Italienischen Anssichtspersonal oder allenfalls Gleichstellung mit den Postlern. Bezüglich der Wohnungszulagen muß Näheres abge» 1 wartet werden. (Wer in die Beamtennngelegenhelten eingciveiht ist, wer weiterhin weiß, welch redliche Mühe sich der Zcnlrnlverbaiid der öffentlichen Angestellten tu» die Besserstellung seiner Mltglie« ( der gab, auch viel durch die Organisation erreichte

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