in den entscheidenden Tagen des Marsches auf Rom, Ehrenkorporal der Nationalmiliz, Staatsrat, faschistischer Mi nister. Mussolini widmete ihm einen warmen Nachruf. De mortuis. . . . Kennst £>« f>aö Land Me Verfolgung des deutschen Privatunterrichtes. Am 5. Februar, also am Tage, wo Bundeskanzler Dok tor Schober in Rom weilte, wurde Frl. Maria Höseler zur Quästur Bozen vorgeladen. Man teilte ihr mit, daß es untersagt sei, an Kinder, welche die Schule besuchen, deutschen Privatunter richt zu geben. Dies sei
auch verboten, wenn sie die Kinder im Hause der betteffenden Familie besuche, um dort zu unterrichten. Auf die Frage, ob es erlaubt wäre, drei Kinder, deren Eltern österreichische Staatsbürger sind, in deutscher Sprache zu unter richten, erhielt das Fräulein auch eine verneinende Antwort. Die Ahrntaler Mordgeschichte Seit einigen Tagen befinden sich der Generalprokurator und der Präsident des Appellationsgerichtshofes in Bozen, um den Ahrntalerfall zu studieren. Der Generalprokurator hat sich auch an Ort
die Sicherheit der Gegend gefährden, wurden j nun aus freien Fuß gesetzt und setzen das Ueberetfch in Furcht und j Schrecken. Die Segnungen der Amnestie haben keine guten ! Früchte gezeitigt. Dafür beaufsichtigt man in strengster Weise . eine Reihe unbescholtener Personen, die als Deutsche den Italic- j nern mißliebig geworden sind. ! Me Gedenktafel am Afrahause in Bozen wieder angebracht. ! Aul 2. Jänner wurde auf behördlichen Befehl die Gedenk- j tasel am Afrahause in der Bindergasse in Bozen
Monaten Gefängnis, 1000 Lire Geldstrafe, 600 Lire Strafgeld und 3 Monaten Geschäftsschluß verurteilt, weil er im November des Jahres - 1927 Medikamente verkaufte, die nur Apotheker verkaufen dürfen, und weil er weiters- in seinem Geschäfte Rauschgift hielt. Auerbach reichte nun gegen das Urteil Rekurs ein und nun wurde der Fall vor dem Tribunale von Bozen zur Verhand lung gebracht. Das Tribunal sprach Auerbach von der ersten Anklage (Verkauf von Medikamenten, die zum Bereich der Apothe-, kerlizenz
gehören) auf Grund der Bestimmungen des Am nestiedekretes und von der zweiten Anklage wegen Mangel an Beweisen frei. Immerhin hat man dem Männ durch diese Abstrafung unnötig viele Sorgen bereitet. Wegen Beleidigung Muffolinis. Ottone Merlini, 21 Jahre alt, aus Nogara, hatte sich vor dem Tribunale in Bozen zu verantworten, weil er im Zerflossenen Tezember in einem Gasthause in Meran ein Bild des Tuce, das dort an der Wand hing, zerschnitten hatte. Ter Angeklagte wurde zu fünf Monaten Gefängnis und 500