123 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Heimat
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Suedt/1926/15_02_1926/Suedt_1926_02_15_5_object_580508.png
Seite 5 von 8
Datum: 15.02.1926
Umfang: 8
Girre ArrterpeUalisrr im Tiroler Karrdtag. Die Abgeordneten Dr. Straffner. Dr. Steidle, Dr. Huber. Dr. Gamper, Hüttenberger und Genossen haben an den Herrn Landeshauptmann folgende Anfrage gerichtet: „Die Tagespresse hat die Mitteilung gebracht, daß durch ein kgl. italienisches Dekret verfügt worden sein soll, daß im Bereiche von 30 Kilometer von den italienischen Grenzen Ausländer keinen Handel und ß kein Gewerbe treiben dürfen. Nach diesem Dekrete sollen jene Ausländer

, die in diesen Grenzgebieten eine dahingehende Erlaubnis bereits er halten haben und irgendeinem Gewerbe nachgehen, innerhalb von 3 Monaten ihrer Begünstigung für verlustig erklärt werden. Das kgl. Dekret würde, wenn es tatsächlich erlassen worden sein sollte, an der Tiroler Grenze geradezu kata strophal wirken. Nord- und Südtirol waren seit mehr als tausend Jahren nicht allein eine politische Einheit, sondern auch ein einheitliches Wirtschaftsgebiet. Dieses einheitliche Wirtschaftsgebiet hat es mit sich gebracht

, daß eine große Zayl von Geschäftsleuten, die in Nordtirol beheimatet waren oder es noch heute sind, in Südtirol ihrem Berufe nachgehen. Auch das Umgekehrte ist der Fall. Sehr viele gebogne Süd tiroler sind in Nordtirol nicht allein als Beamte, sondern auch als Geschäftsleute tätig. Die Zahl der Nordtiroler und Deutschösterreicher, die sich innerhalb des im kgl. Dekrete vorgesehenen Grenzgürtels befinden, beträgt viele hundert Personen, die nunmehr um ihre Existenz gebracht und auch finanziell ruiniert

werden sollen. Der im kgl. Dekrete einge räumte Liquidierungstermin von 3 Monaten ist doch nichts anderes als eine Galgenfrist, die die faschistische Regierung dazu benützen will, möglichst verläßliche Faschisten an Stelle der alten, bewährten deutschen Geschäftsleute zu bringen. Die Gefahr der Entrechtung der österreichischen Ge schäftsleute wird noch dadurch erhöht, daß gemäß eines anderen kgl. Dekretes aus der jüngsten Zeit die Optionen jederzeit widerrufen werden können. Zahlreiche Nordtiroler

, die viele Jahre in Südtirol tätig waren, haben für Italien optiert, um die jahrhundertealten Familienbesitze weiter in der Familie zu erhalten. Diesen ehemaligen Nordtirolern kann nun die italienische Staatsbürgerschaft jederzeit abgesprochen werden, wenn ein faschistischer Agent findet, daß sich der -Optant der italienischen Staatsbürgerschaft unwürdig gemacht hat. Durch die Beibehaltung der alten deutschen Familien namen, die auf Grund eines weiteren kgl. Dekretes italiani- siert werden müssen

1
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Heimat
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Suedt/1926/15_03_1926/Suedt_1926_03_15_3_object_580538.png
Seite 3 von 8
Datum: 15.03.1926
Umfang: 8
Sü-lirvl iw Monate Jänner 192«. Wir sind ersucht worden, zusammenfassende Monats berichte herausgeben zu wollen; diesem Blatte liegen die Berichte über die Monate Jänner—Feber 1926 bei. Auch sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie einige der letzten behördlichen Runderlässe beigeschlossen. -V. Gesetze und Verordnungen. 1. Die Ilattenisierurig der Familiennamen. Die „Gazetta Ufficiale' vom 15. Jänner 1926 ver lautbart folgendes kgl. Dekret vom 10. Jänner 192f>, Nr. 17: Art. 1. Die Familien

, mit welchen Glossierungen die italienischen Blätter dieses Gesetzesdekret versehen. Der faschistische „Brenners' bezeichnet das Gesetz als „Akt echt italienischen Geistes' und schreibt: „Indem Italien mit dem Siege unsere Gegend bis zum Brenner angegliedert hat, sah es sich vor die Not wendigkeit gestellt, die Orts- und Familiennamen, die alle verstümmelt (!) und barbarisiert (!) waren, wiedet herzustellen. Lange währte der Kampf um die ersteren und endlich gab das kgl. Dekret vom 29. März 1923, Nr. 800

noch über sich ergehen lassen. Dairn schreibt das Blatt weiter: „Es kann möglich sein, daß man während der Kur ein gewisses Geschrei hört. Sicher ist aber, daß die Mauken,- wenn sie während der Operation Schmerzen ausstehen müssen, nach überstandener Operation froh sein, und dem Operateur in unserem Falle dem Präfekten der Provinz, danken werden.' 2. Der Entzug der italientschen Staatsbürgerschaft. A) Die „Gazetta Ufficiale' vom 15. Jänner W ver öffentlicht das kgl. Dekret vom 10. Jänner 192ß, Nr. 16, welches lautet

des guten Namens und Pre stiges Italiens zu erwarten ist, auch wenn die Tat kein Vergehen beinhaltet. Der Verlust der Staatsbürgerschaft wird mit kgl. Dekret ausgesprochen. Dieses erfolgt Wer Vorschlag des Innenministers einvernehmlich mit dem Minister des Auswärtigen nach Hörung des Gutachtens einer Kommis sion, die aus einem Shaatsvate als Vorsitzendie-m, dem Generaldirektor des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Sicu- rezza Pubblica), einem vom . Außenminister bestimmten Generaldirektor

vom 7. 1. 26, Nr. 71: „In den Volksschulen, die noch nicht im Sinne des Art. 260 des Gesamttextes der Gesetze Wer den Volksschule unterricht, genehmigt mit kgl. Dekret vom 22. 1. 25, Nr. 432, umgeformt sind, kann der Aufstieg in die nächst höhere Klasse nur nach Bestand der Prüfung aus Jtw Uenisch erfolgen. Zn diesem Zwecke wird im Rahmen des normalen Lehrplanes nicht weniger als Wnf Stun den wöchentlich Jtalienisch-Unterricht erteilt. Die Art und Weise wird durch die kgl. Landesschulleiter festgelegt

2
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Heimat
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Suedt/1927/01_12_1927/Suedt_1927_12_01_5_object_581253.png
Seite 5 von 6
Datum: 01.12.1927
Umfang: 6
- iiroler oft in Strafen oder sonstige Nachteile verfallen ein zig aus dem Grunde, weil sie von den bestehenden Vor schriften keine Kenntnis erlangte. so ist kürzlich wieder ein Schulbeispiel einer Ver ordnung im Amtsblatte, der „Ggzzetta Ufficiale' vom 19. November erschienen. Darin wird das Dekret vom 17. Ok tober 1927, Nr. 2067, verlautbart, das folgende Vor schriften über die Anwendung des Gesetzes über'die Staats bürgerschaft enthält: Art. i. Der im Art. 1 des kgl. Dekretes vom 7. Juni 1923

, auch wenn sie auf Bestimmungen des Art. 8 des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, oder des Art. 2 des kgl. Dekretes vom 29. Jän ner 1922, Nr. 43, Anwendung finden konnten. Solche Personen, Lei denen nach dem Inkrafttreten des kgl. Dekretes vom 27. Juni 1923 die Bedingungen zutrafen, von denen in Punkt 2 und 3 Les oben angeführten Artikels 3 des Gesetzes vom 13. Juni 1912, Nr. 555, die Rede ist und welche die vorgesehenen möglichen Er- Därunaen nicht innerhalb der festgesetzen und mit kgl. Dekret vom 16. Oktober

1924, Nr. 1781, sowie mit kgl. Dekret vom 5. April, Nr. 443, 1924, verlängerten Frist abgegeben haben, können diese Erklärungen binnen Jahresfrist nach Inkrafttreten des vorliegen den Dekretes abgeben. Die angedeutete Fristverlängerung erfolgte für die aus triftigen Gründen nicht rechtzeitig eingebrachten Op tionsgesuche. Art. 3. Vorliegendes Dekret tritt am Tage nach seiner Ver lautbarung in der „Gazzeta Ufficiale' in Kraft. So der Wortlaut des neuen Dekretes. Ich glaube nicht, Ldaß

der italienischen Staatsbürgerschaft nach Art. 3 des Gesetzes vom 13. Juni 1912 Anspruch erheben. Das neue Gesetzdettet hebt noch ausdrücklich hervor, daß die nichtaustzesch lossenen Personen (also jene, die nicht solche Optanten waren, welche am 16. Juli 1920 in einer Ge meinde des alten Oesterreich Heimatsberechtigung besaßen) auch dann nach Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Juni 1912 die Staatsbürgerschaft erlangen können, wenn sie auf Grund des Art. 8 des kgl. Gesetzdekretes vom 29. Jänner 1922, Nr. 43, hätten

vom 13. Juni 1912 zutreffen, noch ein Jahr zur Abgabe der Erttärung, die ital. Staatsbürger schaft zu wählen, zur Verfügung steht. Anwendung des Sprachendekretes. Die kgl. Präfektur verlautbart: Nr. 7622 Gab. Bozen, 16. November 1927. Gegenstand: Gebrauch der italienischen Sprache. An die Herren Amtsbürgermeister der Provinz Bozen! Es sind einzelne Zweifel über die Anwendung der Ver fügungen meines Runderlasses vom 11. Oktober, Nr. 6480, be- tteffend den Gebrauch der italienischen Sprache in dieser Pro

3
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Heimat
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Suedt/1927/15_02_1927/Suedt_1927_02_15_6_object_580853.png
Seite 6 von 8
Datum: 15.02.1927
Umfang: 8
werden alle jene, die irgendwie zu deren Verübung beitrugen, mit den Strafen belegt, die das vor liegende Gesetz vorsieht. Das Soudergericht. Art. 7. — Die Zuständigkeit für die hier vorgesehenen Verbrechen wird einem Sondergerichte übertragen, das aus einem Vorsitzenden besteht, der unter den Offizieren mit Generalsrang des königl. Heeres, der königl. Marine, de« kgl. Flugwesens oder der Freiwilligen Miliz für nationale Sicherheit ernannt wird, sowie aus fünf Richtern, die unter den Offizieren mit Konsulsraug

dieses Artikels die Rede ist. Fünfjährige Gültigkeit des Staatsschutzgesetzes. Art. 8. — Bezüglich der Befugnisse, die der Regierung mit Gesetz vom 24. Dezember 1925, Nr. 2260, übertragen wurden, wird nichts geändert. DaS vorliegende Gesetz tritt am Tage seiner Verlautbarung im Amtsblatt? des Königreiches in Kraft (d i. am 6. Dezember 1926. Die Schriftleitung) und tritt fünf Jahre nach ßnem Tage außer Kraft, vorbehaltlich des Vollzuges bereits gefällter Urteile. Innerhalb derselben Frist hat die kgl

. Nach Einsichtnahme in die eigene Verordnung vom 25. No vember 1925, Nr. 12.996. B-34, über Religionsunterricht und nach Konstatierung, daß alle königl. Inspektoren und Unterrichtsdirektoren mit regelrechter Lehrdefähigungsprüfung für Religion versehen sind, es daher überflüssig sind, daß sie von anderen Personen auf Grund des kgl. Dekretes vom 2. Jänner 1925. Nr 47, begleitet oder sub stituiert seien, ordne ich aus Grund des Artikels 6 des T. U. 22. Jänner 1925, Nr. 432, über Elementar-Unterricht Folgendes

an: Art. 6 der eigenen Verordnung vom 25. November 1925, Nr. II. 996, 6-34. ist ersetzt durch den folgenden: Die Feststellung, wie der Religionsunterricht erteilt und ent wickelt werde, ist mit gesetzlicher Wirksamkeit den kgl. Schul- inipektoren und den kompetenten Unterrichtsdirektoren anvertraut. Den Amtsinhabern der einzelnen Dekanate fleht es frei, auf ihr eigenes Konto und ohne jede gesetzliche Wirksamkeit den Religionsunterricht zu inspizieren, sie müssen jedoch 30 bis 15 Tage vorher den Ort

. den Tag und die Stunde an den zustän digen klg. Schulinspektor bekanntgeben, welcher, im Falle er eine Aenderung des Tages und der Stunde für notwendig hielte, in nerhalb fünf Tagen nach Erhalt der Anzeige eine motivierte schriftliche Mitteilung mit Bekanntgabe des definitiven Tages und der Stunde geben wird. Den geistlichen Inspektionen kann sowohl der kgl. Iusvektoi als der Unterrichtsdirektor beiwohnen, welcher vom ersteren im voraus von den Prüfungen benachrichtigt wird. Das italienische

4
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Heimat
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Suedt/1928/01_06_1928/Suedt_1928_06_01_1_object_582679.png
Seite 1 von 10
Datum: 01.06.1928
Umfang: 10
. Das Schicksal der katholischen Iugendvereine in Südtirol. tbo hra ernei f laute; L, Mt Dekret vom 11. Mai hat der Präfekt der Provinz Bozen auf -Grund des Kgl. Dekretes vom 9. April 1928 Nr. 696, das den Wirkungskreis, die Organisation und Aufgaben der „Opera Nationale Balilla' (faschistischer Jugendverband) bestimmt, die folgenden katholischen deut schen Jugendvereine in der Provinz Bozen als aufgelöst er klärt. Da aus dem Dekrete nicht eindeutig hervorgeht, wel ches die deutschen Bezeichnungen

Unterweisung auch Theatervorstellungen, Turnübungen usw. bietet; nach Einsicht in das Kgl. Dekret vom 9. April 1928 Nr. 696 nach Einsicht in den Art. 215 des Gesetzes der öffentlichen Sicherheit Gesamttext vom 6. November 1926 Nr. 1848. Me Bereinigung „Katholischer Jugendverein' fit -. • iß aufgelöst mit unmittelbarer Wirksamkeit. Die beweglichen Güter werden zu Gun-? sten des Staatsschatzes beschlagnahmt. Was die unbeweglichen Güter betrifft, so wird in einem späteren Dekrete darüber bestimmt

werden. Der Kgl. (Quästor ist mit der Ausführung des gegen-« wärtigen Dekretes beauftragt, das auch dem Hvrcn Fi nanzintendanten mitgeteilt wird, um Maßnahmen zu tref- fen, die in seine Kompetenz fallen. Bozen, am 11. Mai 1928, Jahr 6. Der Präfekt: Umberto Ricci. Dieser Verfügung liegt folgende Vorgeschichte zu j Grunde: Am 27. März hat der Papst bekanntlich zu dem bei ihm in Audienz erschienenen Wiener Kardinal über ferne Einstellung zur Frage des Religionsunterrichtes in Süd tirol und im Anschlüsse daran

des Kgl. Gefetzesdekretes' zurückgenommen. Im bezüglichen Erlasse heißt es: „Zur genauen Auslegung des Kgl. Gesetzesdekretes vom 9. April 4928, Nr. 696, und betreff der Durchfüh rung des Rundschreibens vom 17. desselben Monats wird bestätigt, daß die Mspositionen des' genannten Gesetzda- kretes über die Aufhebung der im kgl> Gesetzdekrete vom 9. Januar 1927, Nr. 5, festgesetzten Ausnahmen, sich aus schließlich auf jene Jugendverbände halbmilitärischer For-- mation beziehen, die im Gegensatz zur Opera

5
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Heimat
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Suedt/1928/15_09_1928/Suedt_1928_09_15_6_object_583981.png
Seite 6 von 8
Datum: 15.09.1928
Umfang: 8
. Am 23. August kamen vom Naudererberg etwa 60 Schafe über die Gnenze. Der Hirte, der auf dem österrei chischen Boden stand, konnte sie nicht hinüberholen, da der Grenzübertritt mit Lebensgefahr verbunden ist, d. h. die kgl. italienischen Finanzieri haben den Auftrag, gegen Grenzüberschreiter von der Waffe Gebrauch zu machen. Die kgl. Grenzsoldaten trieben nun die hirtenlose Herde als Schmuggelware zu Tal, und zwar auf eine so rohe Weise, daß Kinder 'beim Vorbeitrieb laut zu weinen an singen. In Graun wurden

, daß! er die KalbiN gestohlen oder geschmuggelt habe. Der herbeigerufene Berg- imeister von Meschen wies sie als vom Reschenerberge kommend aus. Trotzdem wurde der junge Bursche zwei Stunden in den Arrest gesteckt. In Begleitung zweier der „tapfersten' kgl. Grenzsoldaten konnte er abends die Kalbin nach Mals weitertreiben. Dort wunderte er wieder zwei Stunden in den Arrest. Am folgenden Tage 8 Uhr abends kamen zwei Finanzieri zum Vater des jungen „Missetäters', Jasef Lachsalber sen. und welsch ten

ihm etwas vor. Dieser 'verstand selbstverständlich ihr Begehren nicht. Da fielen die „tapferen' über den alten Vater her, warfen ihn zu Baden, würgten ihn, schlugen auf ihn und schleppten ihn über die Haustüre und dann nach Mals zu zwei Stunden Arrest. Djer so mißhandelte Vater ist ein Greis von 70 Jahren, ein Ehrenmann von der Fußsohle bis zum Scheitel und war Jahrzehnte Vorsteher von Laatsch. Ter Fall wurde sofort bei den kgl. Karabinieri lin Mals bekanntgegeben. — Man lachte dazu. — Ist nur ein Deutscher. — Rechtlos

, schutzlos, vogelfrei. * Am 28. August trieb der Grauner Ziegenhirte Jo hann Plangger, 14 Jahre alt, seine Ziegen auf den Graunerberg. Er war weit von der Reichsgrenze entfernt, da hörte er jauchzender meinte, die Grauner Galtvieh- Hirten täten dies' und erwiderte das Rufen. In diesem Augenblicke sausten schon 6—8 Gewehrkugeln nahe an ihm vorbei; Gott lob verfehlten alle das Ziel. Hierauf kamen 3 kgl. Finanzieri aus ihn zu, die einen Spion erwischt zu haben meinten. * Die wenigen Somistergäste sind fort

6
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Heimat
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Suedt/1926/01_12_1926/Suedt_1926_12_01_6_object_580785.png
Seite 6 von 8
Datum: 01.12.1926
Umfang: 8
durch eine Karabinieri-Wache, die heute noch' alle drei Ob jekte besetzt hält. Am 18. November erhielt der Präses des katholischen Gesellenvereines beiliegendes Dekret: Kgl. Präfektur der Venezia Trid. Provinzialamt der l , Öffentlichen Sichssrheit (Quästur). Der Präfekt der Provinz Trient, in Erwägung, daß die Vereinigung, genannt „Kath. Gesellenverein' in Brixen, eine Artigkeit entfaltet, die der nationalen Ordnung des Staates entgegen gesetzt. ist (svolge attivita contraria all' ordine na- zionale dello Stato

); ! nach Einsicht in die Artikel 2' und 215 des kgl. , Dekretes vom 6. November 1926, Nr. 1948, das das Gesetz über die Oeffentliche Sicherheit bestätigt, 'dekretiert: > die Vereinigung, genannt „Kath. Gesellenverein' in ' Brixen, ist aufgelöst und das Vermögen der ge nannten Vereinigung ist konfisziert. Der 'Unterpräfekt von Brixen ist mit der un mittelbaren Durchführung dieses Dekretes beauftragt. Trient, 9. November 1926. Der Präfekt: Guadagnini. Ein gleiches Dekret bekam der Obmann des deut schen

selbst!). Es. fällt auf, daß die Gesellenvereine anderwärts (Bozen, Meran usw.) ganz unbehelligt geblieben sind bis dato. Hier haust demnach das ärgste Gesindel, leider stark durchsetzt mit Deutschen 'wie Dr. Nußbau- mer, Senoner, Schlechter, Riedmann, Geist aus Wien usw.), die eine Hauptschuld tragen. — Das Jugendheim bleibt vorläufig dem kath. Jugendhort belassen. Zum Kulturkampf in Südtirol. Im nachfolgenden veröffentlichen wir eine Zu schrift des kgl. Provinzialsckulamtes in Trient an die sürstbischöfliche

Kurie, worin ihr die „versuchsweise' Erteilung des Religionsunterrichtes in italienischer Sprache in der 4. Volksschulklasse angekündigt und gleichzeitig die Aufforderung gerichtet ist, Katecheten für den Unterricht in italienischer Sprache vorzu schlagen. ' 5 Kgl. Studienproovedrtoriat Trient, 25. Sept. 1926 der Provinz Trient Prot. Nr. 10997 Tit. B. Klasse 34 Gegenstand: Religionsunterricht in der Muttersprache. r . V , 7 uvu ci|uemi wer den, rnfolgedeisen der Unterricht von selber aufhören

, die ich dieser Kurie für das „No 11a Osta“ unverzüglich bekanntgeben werde Der Kgl. Studienprovveditore: Molina. Wie bekannt, hat die fürftbischöfliche Kurie es un terlassen, das verlangte Verzeichnis an das Provinzial schulamt vorzulegen. Daraufhin wurden tatsächlich Lehr kräfte des Laienstandes mit der versuchsweisen Erteilung des Religionsunterrichtes in italienischer Sprache in der 4. Knaben- und Mädchenvolksschulklasse in Brixen be traut. Diese teilweise Einführung italienischen Reli gionsunterrichtes gab

7
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Heimat
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Suedt/1934/15_06_1934/Suedt_1934_06_15_8_object_581479.png
Seite 8 von 8
Datum: 15.06.1934
Umfang: 8
. Es waren uns 50 versprochen worden — das kgl. Dekret vom 27. Juni 1932 setzte die Zahl um 20 herab und fixierte 30 in eine spezieUe Stammrolle eingetragene Religi onslehrer — und von diesen 30 waren es auch im Jahve 1933 nur 10, die ausschließlich auf Bozen und Meran verteilt waren» In keiner anderen Gemeinde — mit Ausnahme natürlich der la- dinischen, das ist italienischen Täler des Gröden und des Enne- berg (und des Dorfes Pfatten) — gibt es irgend einen italie nischen Katecheten. Und so haben wir die Don Kofler

manches geschehen ist, aber nicht viel. In dieser Periode bet Krisis und darum besonders günstig (leider! Die 2chr.)demErwO von entwerteten unbeweglichen Gütern müßte die Einwandervw von italienischen Familien auf jede Weise gefördert werden, dem man ihnen die wirtschaftliche Systemisierung erleichtert dM Gewährung von Vorzugsdarlehen. Für diesen spezifischen wurde mit kgl. Dekret vom 5. Juni 1933, Nr. 730. das Jst ikG di Credito Fondiario delle Venezie mit einem solchen B^eg. Kredit-Dienst beauftragt

Landwirte Frontkämpfer und Kriegsfreiwilligen der anderen Provinzen «rf sich allein gestellt, begegnen, wäre es empfehlenswert, ja notwen. big, daß ein Finanzinstitut oder ein „Ente' (juridische BerW oder eine Gesellschaft (übrigens ebenfalls vvn dem znieM kgl. Dekret vorgesehen), die zur Verfügung stehenden GrSch, direkt und in großer Zahl erwirbt und in einer späteren Zeit diese erworbenen Grundbesitze zu niederen Preisen und zu günstß gen Bedingungen an die einzelnen Landwirte weiter verkauft

. Bei Anwendung der zweifachen staatlichen Begünstigungen bei b« Bewilligung von landwirtschaftlichen Darlehen — altzemem 2Lg Prozent, wozu für die Dauer von 25 Jahren noch die besonder Leistung für die Amortisierung in der Höhe von jährlich Prozent des geliehenen Betrages kommt (wie vom kgl. Dekck vom S. Juni 1933 vorgesehen ist) — müßten die Preise für Mt Ueberlassung an die einzelnen Landwirte wirklich sehr nredvig und sehr passend sein. Seinen Bericht schließend, glaubt der Präsident mit gutem (St* wissen

9
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Heimat
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Suedt/1924/01_07_1924/Suedt_1924_07_01_3_object_468685.png
Seite 3 von 4
Datum: 01.07.1924
Umfang: 4
durch Unterredungen mit den Kindern, durch gegenständliche kleine Unterrichtsstunden und Schreibübungen bei ausgiebigem Gebrauche der schwarzen Schultafel zu erfolgen und zwar nur mit lateinischen Buchstaben.' UmMandlung der deutsche« Kindergarten in italienische. Erlaß des Schulamtes Trient vom Mai 1924: „Das Schulamt in Trient hat auf Grund der Art. 1, 4 und 17 des kgl. Dekretes vom 1. Oktober 1923 Nr. 2185 folgendes diktiert: Vom 1. Oktober 1924 ist die Unterrichtssprache in den öffentlichen Asylen

und der Erklärung dienen.' Religionsunterricht. Kgl. Provveditorato Trento Nr. 19241/8 34. Trento, am 17. Dezember 1923. An die Unterpräfekturen Bozen, Brixen, Bruneck, Meran. In Abänderung * ber getroffenen Verfügungen und einem Beschlüsse des Ministeriums gemäß verfüge ich. daß in den unteren Klaffen der anderssprachigen Schulen, die gemäß kgl. Dekret vom 1. Oktober 1923, Nr. 2185 in italienische umgewandelt wurden, der Religions unterricht dort in deutscher Sprache erteilt werden kann, wo die Kinder

den Unterricht in der italienischen nicht verstehen können.' Der kgl. Provveditore: Molina. Wenn man in Salnrn deutsch betet... Im „Landsmann' lesen wir: Die Zustände in der Pfarrkirche von Salurn entwickeln sich nicht gerade im Sinne christlicher Nächstenliebe. Für Ruhe und Ordnung sorgt der Maresciallo der Carabinieri. Als vor kurzem einige Burschen, die etwas spät zur Messe kamen und keinen Platz mehr fanden, ihre Kameraden auf deutsch baten, etwas zusammenzurücken, wurde ihnen das bös verübelt

11
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Heimat
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Suedt/1926/01_05_1926/Suedt_1926_05_01_3_object_580590.png
Seite 3 von 4
Datum: 01.05.1926
Umfang: 4
hat man darob furchtbar gelacht'. Der Kamps gegen die deutsche Schule. Der kgl. Pvätor (Einzelrichter) des Bezirkes Fonds, Eav. Dr. Emanuel von Eccher, hat in der öffentlichen Verhandlung vom 27. Jänner 191$ i pdep Strafsache 1. gegen die 19-jährige, ledige, unbescholtene Bauers tochter Maria Egger in Laurein, 2. gegen die 46-jährige verwitwete und gleichfalls un bescholtene Bäurin Regina Keßler unter der Anklage der Erteilung deutschen Privatunterrichtes im ersten Falle und der Eröffnung einer Schule

für den. deutschen Sprach unterricht und Duldung des-Unterrichtes! im zweiten Falle, nachfolgendes Urteil gefällt: „Die beiden Beschuldigten sind der ihnen zur Last gelegten Handlungen vollkommen geständig und Über wiesen. Ebenso ist einwandfrei festgestellt, daß es sich nicht mehr um einen .Unterricht innerhalb der Familie, sondern um einen regelrechten Schulbetrieb handelt, nachdem gleichzeitig an Kinder verschiedener Familien Unterricht erteilt worden ist. Demnach wird Maria Egger im Sinne der Art M des kgl

. Patentes vom 13. Jänner 1846 Nr. 547 zu einer Geldstrafe von 50 Lire und Regina Kößter wegen Uebertretung des Art. 255 des kgl. Patentes vom 8. Juni 4826 zu einer Geld strafe von 150 Lire verurteilt. Außerdem haben die beiden Angeklagten sowohl die Prozeßkosten als auch die Urteilsgebühren gfu tragen. Das Tribunal Trient hat nunmehr als Beru fungsinstanz die beiden Urteile erster Instanz mit Er kenntnis vom 6. April 1926 hinsichtlich Schuld und Strafe vollinhaltlich und rechtskräftig bestätigt

. Bei diesen Straserkenntnissen dürfte es immerhin bemerkenswert sein, daß sich sowohl die Anklage als auch die Urteilsgründung auf zwei kgl. Patente aus den Jah ren 1846, bzw. 1826 stützt, also auf eine Zeit 'zurückgreift, zu welcher das Königreich Italien in seiner heutigen Form und staatsrechtlichen Struktur Merhaupt nicht be stand. Es muß weiters ausdrücklich festgestellt werden, daß diese beiden zitierten Patente niemals auf Südtirol aus gedehnt wurden, so daß der Bezug auf diese beiden Patente in der Urteilsbegründung

12
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Heimat
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Suedt/1927/01_01_1927/Suedt_1927_01_01_2_object_580810.png
Seite 2 von 4
Datum: 01.01.1927
Umfang: 4
. Eine politische Maßjnahme schwerstwiegenden Cha rakters bildet das kgl. Gesetzesdekret vom 6 . November 1926 über die „Regulierung der Etsch und ihrer Neben flüsse' (Gazz. Uff., 11. November 1926, Nr. 1870), (Wortlaut siehe „Südtirol' Folge 23), welches der „Opera Nazionale dei Combattenti' (Nationaler Front- Änlpferverband) das Recht gibt, die Enteignung von Grundstücken vorzunehmen, die für die Erbauung von Siedlungen im Etschgebiete notwendig sind. Nach! diesem Gesetze hat die „Opera Nazionale' überdies

. In Meran haben wir 400 italienische Familien angefiedelt, wei tere 100 sind in der Nachbarschaft beschäftigt. Das Land muß italienisch werden.' 7. Verwelschung deutscher Familiennamen. Zu Beginn des Monates November 1920 hat der Schnlinspektor von Bozen von sämtlichen Lehrpersonen der Bozner Schulen folgende Erklärung abverlangt: „An das kgl. Studienprovveditoriat in Trient. Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des kgl. Dekretes vom 10. Jänner 1926, Nr. 17, Zir kularerlaß vom 7. Oktober

l. I., Nr. 12.379/A/I dieses kgl. Provveditoriates teile ich mit, daß mein „fremdländischer' Schreibname nicht von einer ur sprünglich italienischen Form, die unter dem früheren r Regime in's Deutsche übertragen wurde abgeleitet ist. In tiefster Hochachtung In manchen Bezirken war der Druck auf die Lehrerschaft ein besonders energischer; tatsächlich sind auch in einer Südtiroler Gemeinde Gesuche um die unterrichtes in allen Volksschulen Südtirols eirrübrt«» (Wortlaut siehe „Südtirol', Folge 18), nicht aufieck

13
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Heimat
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Suedt/1929/01_01_1929/Suedt_1929_01_01_5_object_585163.png
Seite 5 von 6
Datum: 01.01.1929
Umfang: 6
gemacht, so daß man das rings von Baulichkeiten umschlossene Bozner Stadtthearer, das inmitten des Hotels /,Kaiserkrone' 'eingebaut lag, als nicht mehr genügend feuersicher betrachtete und daher feine Schließung veranlaßte. Nun scheint man die Feuer gefahr geringer zu achten, sonst hätte man nicht ein Kino, das unter Amständen eine viel größere Feuers- gofahr in sich schließt, in das alte Theater Abziehen lassen. Verhaftung eines Geistlichen. Bon der kgl. Präfektur Tn Bozen wurde den Bozner Blättern

mitgeteilt: Am 4. Dezember erschien hochw. Herr Alois Geiser in Schlünders in der Kaserne der kgl. K'arabinieri zur Einbringung einer Klage gegen einige Arbeiter, die bei Vasserleitungsarbeiten einen Graben durch, einen Gar ten neben seinem Hause gezogen und dabei die Wurzeln einiger Obstbäume verletzt hatten. Ter Unteroffizier er klärte ihm, daß die Klage nicht eingebracht werden könne, weil die Voraussetzungen für ein — so sagt der amtliche Bericht — Vergehen fehlen. Ties teilte ihm auch der Tenente

der kgl. Karabinieri mit, aber hochw. Herr Geiser ant wortete mit Injurien gegen den Offizier, weshalb er wegen Schmähung eines öffentlichen Beamten verhaftet und der Gerichtsbehörde überstellt wurde. Kurat Geeiser mag vielleicht von manchem bedauert werden, aber nach 6 Jahren faschistischer Herrschaft hätte er wissen müssen, daß die neuen Herren 'Eigentumsrechte nicht schonen und daß es völlig überflüssig ist, sich deshalb bei den Gerichten zu beschweren; es kostet Zeit und Geld und führt

14
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Heimat
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Suedt/1926/01_12_1926/Suedt_1926_12_01_7_object_580787.png
Seite 7 von 8
Datum: 01.12.1926
Umfang: 8
Innsbruck, 1. Dezember 1926 Seite 7, Folge 23 Die Einsetzung von Podestä in sämlichen Gemeinden Italiens. Die „Gazzetta Ujficiale' Italiens veröffentlicht das kgl. Gesetzdekret, nach welchem die Podesta in sämt lichen Gemeinden Italiens eingesetzt werden. Das De kret verfügt außerdem, daß in den Gemeinden von über 20.000 bis zu 10O.0O0 Einwohnern und in den Hauptorten der Provinzen der Minister des Innern auch einen Vizepodesta ernennen kann- In den Ge meinden von über 100.00O Einwohnern

können auch zwei Vizepodesta ernannt werden. Die Vizepodesta ver bleiben durchi ö Jahre in Amt und Würden. Sic können dann immer wieder bestätigt oder abgesetzt wer den mittels Dekretes des Innenministers. In den Gemeinden von über 10.000 Einwohnern kann auch ein Bizepodesta unter den Regierungs ftrnk- tionären und Beamten ausgewählt werden nach dein 4. Kapitel, 2. Absatz des Art. 26 des Einheitstextes des Gemeinde- und 'Provinzgesetzes, das mit kgl. Ge setzdekrete vom 4. Februar 1915, Nr. 148, genehmigt wurde

gehenden Artikel festgesetzten Ausmaßes wird für jede Gemeinde vom Präfekten bestimmt. Die Wahl der Räte wird unter den Personen vorgenommen, die voll -gewerkschaftlichen Bereinigungen der Gemeinde vorge -schlagen werden. Wenn die Einwohnerzahl einer Ge meinde 100.000 überschreitet, wird die Ernennung der 'Räte vom Minister des Innern vorgenommen, in allen anderen Fällen vom Präfekten. Die Normen für diese Ernennungen werden durch ein kgl. Dekret über Borschlag des Ministers des Innern im Einvernehmen

18