Südtirol im Jahre 1951 ; T. 1
Südtiroler hervor und bezeichnet die Haltung der Trentiner als niedrigen Servilismus. Aus autonomistischer Bequemlich keit seien sie bereit, die italienische Souveränität zu ge fährden und den Verrat des Hl»Petrus zu wiederholen. ('Popolo Trentino' vom 28.2,, 'L'Adige' vom 11.3.,'Bolzano Nuova' vom 4.U.18.3., 'Dolomiten' vom 1.3.). Das weitere Schicksal des Gemeindewahlge s etzes. Italienische Stimme:'Regierung vorletzte'das Statut. um die Südtiroler zu schädigen. - vor dem Reglonalausschusa
Regionalpräsident Odorizzi berichtete ami. März/über den Beschluss des Ministerrates hinsichtlich des Gemeinde wahlgesetzes für .die Provinz Bozen, legte die entgegenge setzten Thesen der Regierung, die sich auf ein Gutachten des Staatsrates stützte, und der Region dar und teilte mit, dass er sich Vorbehalten habe, dass die Region den vor der Errichtung stehenden Verfassungsgerichtshof, in dieser frage anrufe. - Wie das 'Alto Adige' am 1* März mitteilte, beab sichtigt die Region tatsächlich, diesen Schritt
zu unter nehmen, Assessor. Negri, der die Interessen der Italiener in Südtirol immer sehr energisch vertreten hat, erklärte, dass die Regierung nur deshalb in dieser Weise vorgegangen sei, um Bestimmungen in das Gemeindewahlgesetz zu bringen, die auch den kleinen italienischen Minderheiten in Südtirolar Gemeinden eine Vertretung sichere. Er, Negri, habe schon vor Erlass des Gemeindewahlgesetzes für die Provinz Bozen durch den Regionalrat, das bekanntlich von der Regierung abgelehnt worden
war', einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, in dem diesen Interessen Rechnung getragen worden wäre (l), 'Die Regierung', so sagte Negri wörtlich, 'hat die Early um einer Substanz willen verletzt, die sie auch haben konnte, ohne die formellen Rechte anzugreifen', (Aus diesen Ausfüh rungen Negris geht also hervor, dass die Regierung die (l)'tfbèr dèh damaligen Entwurf Negris (Wahl nach Nationali tätenkatastern) s.S. (15), Monatsbericht Jänner 1950.