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Rundschreiben des Präfekten von Bozen
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Datum: 22.07.1944
Umfang: 1
keine besonderen Nachriehtenämter geschaffen, sondern die Gemeinden erledigten mit ihren eigenen Kräften etwaige Anfragen und Mitteilungen . Mit verschiedenen Sekreten des Innenministeriums (B.L.vom 20. 12.1942, Erlaß vom 7-5.1944 1.42/11 usw.) wurde der Nachrichtendienst nunmehr dem Italienischen Roten Kreuz zugewiesen. Sie bestehenden Nach richtenämter sollen vom Roten Kreuz übernommen werden . Die^ Verwaltungs- spesen sind jedoch weiter von jenen Stellen zu tragen, die bisher für die Bezahlung aufzukommen

hatten . Der Oberste Kommissar hat mit Erlaß vom 2C.6.1944 II Dr.KA/dr angeordnet, daß diese Erlässe des Innenministeriums auch in unserer Pro vinz durchzuführen sind, jedoch unter der Bedingung, daß den Gemein en damit keine größeren Ausgaben erwachsen, wie von ihnen bisher es ri cn worden sind. Auch darf das Gemeindepersonal durchweine allfäl ige u er- tragung zusätzlicher Arbeiten in der Erfüllung seiner Hauptau .ga on nicht beeinträchtigt werden . Nach einer Mitteilung des kommissarischen Deiters des Roten

Kreuzes ist die bisherige Organisation vollkommen ausreichend , um den augenblicklich noch bestehenden Anforderungen zu genügen, so a er Durchführung der Erlässe des Innenministeriums nichts im Wege s e Die Gemeindeämter werden daher eingeladen, wie bisher f- n d ° n Aufgaben des nunmehr dem Roten Kreuz unterstellten Provinzia - a° ric tenamtes mitzuarbeiten und ihnen zukommende Anfragen und Mittei ungen zu erledigen . Der kommissarische Präfekt : m.d.V.b. •. Beglaubigt : gez

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