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Raffeisen-Bote
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Seite 1 von 4
Datum: 01.05.1925
Umfang: 4
Einzelpreis 1— L Conto corrente con la posta. Mitteilîmge» des Rebifiom-Verbaudes der Raiffeisen-Bereine «. Lcmdwirtschastl. Gevoffêüschaftev in Bozen Ar. 5. Bozen, am 1. Mai 1S2S 3. Iahrg. Neuanmeldung sämtlicher Handels^ und Gewerbebetriebe. Diesbezüglich teilen wir allen unseren Mitgliedsgenosfen- schaften mit, daß der Termin zur Einbringung der Anmel dungen an die Handels- und Gewerbekammer B o z e n bis zum 15. I u n i l. I. verlängert wurde

, Sennerei-Genoffenschaft für registrierte Genossenschaft mit befchr. Haftung ' Camera di Com. ed Ind. (Rovereto) Bolzano ) ^ ^ Handels- n. Gewerbekammer (Rovereto) Bozen / Bestellungen italienischer Aereinsstakuten. Zum Schlüße erinnern wir neuerdigs alle Raiffeifen- kaffen, beim Regrerungsverbande einige Exemplare der Sta tuten in italienischer Sprache zu bestellen, weil alle Kassen sowohl zur Ausweisleistung gegenüber den Finanz- und polit. Behörden als auch als Beilage zu den Gesuchen um Anerkennung

. Jenen Mitgliedsgenoffenschasten (des Unterlandes), welche die Anmeldung bei der Handels- und Gewerbekamme: in Rovereto einbringen müssen, geben wir bekannt, daß die diesbezüglichen Formulare nun beim Remsiionsverbande erhältlich sind. Wenn daher die Raiffeisenkaffen und übrigen Mitgliedsgenosssnschaften. die sür Genossenschaften bestimmten Formulare bei ihrer Ortsgemeinde nicht erhalten sollten, wollen sie sich an den Reoisionsverband in Bozen wenden, welcher ihnen die Formulare über Verlangen zu senden wird. Bei dieser Gelegenheit

als italienische Genossenschaft, für die Behe bung der Zinsen von Steuerpachtkautionen etc. einige in ital. Sprache verfaßte Statutenexemplare besitzen müssen. Da die Kassen des Ankerlandes außerdem für alle Eintragungen in das G-enoffenschaftsregister in Trient und auch für die Anmeldungen bei der Handels- und Gewerbe kammer in Rovereto die Statuten in italienischer Sprache bei zubringen haben, müssen dieselben eine größere Anzahl von Statuten in itat. Sprache bestellen als die übrigen Kaffen

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Raffeisen-Bote
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Seite 3 von 6
Datum: 01.08.1924
Umfang: 6
- und Gewerbekammer in Bozen und Ro- vereto ist ermächtigt, auf die aus Handels- und. Gewerbe- unternehmungen stammenden,, in den Steuerverzeichnissen imter Kategorie B der steuerpflichtigen Erträgnisse einge tragenen Eintommensbe t r äg e physischer und auch juridischer Personen (wie z. B. Kellere igenossenschasten, landwirt- schaftl. Genossenschaften,- Aktiengesellschaften, Banken, Spar kassen, Raiffeisenkassen) eine Steuer von 0.75 Prozent (Handelskammer Bozen) bezw. 1 Prozent (Handelskammer Rovereto) nebst

sind die physischen und hie anderen juridischen Personen, mit Ausnahme der Raiffeisenkassen,. be freit, weil deren diesbezügliche Erträgnisse in Kategorie A des Verzeichnisses für die der Ricchezza Mobile-Steuer unterliegeitden Einkünfte eingetragen erscheinen und die Handels- und Gewerbekammer nur die Einkünfte der Kate gorie B mit 0.7.5 bezw. 1 Prozent besteuern darf. Hinsichtlich der Raiffeisenkassen sind aber in Kate- gar i e B der im Verzeichnisse für die der Ricchezza-Mobile- Steuer unterliegenden Einkünfte

sammlungen beigewohnt. Nun sind die größten Schwierigkeiten überwunden und die Geschäftsführung in jeder Beziehung wieder im Laufenden. Wir können daher der in Ausficht stehenden Aenderung der Eteuergesetze und Neueinführung des 'italienischen Handels gesetzes ruhig entgegenfehen. Die Berbandskanzlei wird be strebt fein, die ihr daraus erwachsenden, neuen Aufgaben klaglos zu bewältigen. Besteuerung der Raiffeisen-Kasten durch die Handels- und Gewerbekammern Bozen und Rovereko. Die Handels

den Zufchlagsprozeuteu für. den Steuer pächter einzuheben. Diese Steuer trifft bei allen physischen und bei allen juridischen Personen, mit Ausnähme der Raiffei- fenk affen, nur die nach den Geschäftslbilanzen sich er gebenden Reingewinne aus Handels- und Ge ro erlbeun tern ehmu ngen,' weil nur diese 'Reinge winne in der Kategorie B der steuerpflichtigen Einkmmnens- beträge im Steuerverzeichnffse (ruolo) für die Ricchezza Mo bile-Steuer eingetragen erscheinen. Hinsichtlich der Aktiv- und PaUivzinsen von Kapitalien

nicht nur die aus ihren Geschäftsunternehmungen sich ergebenden .Reinge winne elingetraMn, sondern auch die Kapitalszin- f e n, unter welchen sich 'insbesondere die Sparemlagezmsen befinden, welche die Raiffeisenkassen an ihre Einleger zu bezahlen haben. Während diese Zinsen bei- anderen Geldinstituten, wie z. B. bei den Banken und Sparkassen, sowie überhaupt bei allen anderen phisischen.und juridischen Personen von der Steuer der Handels- und GewerLekammer wie bereits ge sagt. befreit sind, weil diese Zinsen bei den vbgenannten Personen- in Kategorie

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Raffeisen-Bote
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Seite 4 von 6
Datum: 01.08.1924
Umfang: 6
sind, den Rekurs an die Handels- und -Gewerbekam- mer zu verfassen, wird - -das folgende Reiurs--Formular (carta bollata a Lire 1—, -kostet Lire 2,—) veröffentlicht: Gegenstand: RaUeisen-Kas.se Rekurs gegen die Worfchreibung der 0.75prozentlgen Steuer der Handels- und Gewevbekammer in Bozen auf die in Kate gorie R des Steuerverzeichnisses eingetra- .. gen-en Erträgnisse. . An die Handels- und Gewerbekammer Bozen. Im Nachhange zu dem vom Revisionsoerbande der Raiff- eisenoereinie und landwirtschafllichen

f e -n sich ergebenden Kapital szinsen nicht wie bei -allen physischen und juridischen Personen in Kategorie A, sondern in K -a t e-g orte R des Verzeichnisses sür die Ricchezza Mobile-Steuer eingetragen sind. Da sich hiedurch eine vom Gesetze nicht gewollte Mehrbelastung der Raiffeisen kaffen ergibt und es ge recht und billig wäre, baß auch hinsichtlich der R-aiffeisen- kassen nur die bilanzmäßig sich ergebenden Reingewinne der 0.75 bezw. Iprozentigen Steuer der Handels- und Ge- werdekamimer

unterworfen würden, hat -der Reoksionsver- band im Namen aller R a isseisenta ss en vo n Ho ch- etsch -einen diesbezüglichen Rekurs bei den -genannten Handels- und -Gewerbekammern gingebracht. Und dem -allgemeinen -Rekurse einen -größeren Nachdruck zu verleihen wird empfohlen, -daß jede Raifseisen-kasse selbst noch einen speziellen Rekurs unter -Beischlie- ßunlg einer Abschrift der Bilanz vom Jahre 1922 an die Handels- und Gewerkekammer, welche die Steuervorschreibung vorgenommen hat (also die Handels

und Gewerbekammer Bozen oder -Rovereto) überreicht. Der Rekurs muh innerhalb 10 Tagen nach dem letzten Tage der Veröffentlichung -des Steuerverzeichniffes eingebrachl werden. Der -Revlisionsvevband erklärt sich bereit, die Verfassung der Rekurse zu übernehmen, falls die Raifseisenkassen ihm den Betrag, von welchem- ihnen die -ob-genannte Steuer bemessen wurde, (d. i. die Steuerbasis und die Höhe des vorg-eschriebenen Steuerbetrages -Mitteilen. Damit aber die R-aifseisenkassen eventuell selbst in der Lage

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Raffeisen-Bote
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Seite 5 von 6
Datum: 01.12.1925
Umfang: 6
Inhalts-Verzeichnis. R a if feifen-Bote Vir. 1: Neujahrsgruh. Abhaltung des 4. Zahlmeisterkurfss in Rovecella (Neuftift) bei Dresstmone. Anleitung zum jährlichen Büchembfchluh. Verschiedenes: Raiffessenkassen, Achtung aus die Zahlungsauf träge des Ufficio di verifica e compensazion« Triefte! — Stempelung der Depotwechsel. — Rückersatz der zuviel entrichteten Handelskammertaxe. — Gründung einer wei teren neuen Raiffsssenkasse. Raisseisen-Bote Nr. 2j3: Neuamneidung sämtlicher Handels

". IV. Zahlmeisterkurs. Raiffeisen-Bote Nr. 4: Neuanmeldung sämtlicher Handels- und Gewerbebetriebe. Bürgschaften für Darlehen und Kredite. Statutenänderungen. Eingaben der Raiffeisenkasfen und anderen Genossenschaften an das kgl. Tribunal zwecks Eintragungen in das Genos senschaftsregister sind stempelfrei. Danksagung der Raisseiseukasse für Ae Gemeinde Senales. Erhöhung der Etempelgsbühr für Gutschriftsanzeigen und Belastungsbriefe. Eine sittliche Pflicht des Geldes. Einführung der Schilling-Währung in Oesterreich

. Raifseisen-Bote Nr. 5: Neuanmeldung sämtlicher Handels- und Gewerbebetriebe. Raiffeisenkasfen sind nicht verpflichtet, den Steuerbehörden die Spareinleger und die Höhe der Spareinlagen bekannt- zugeben. Doppelfprachige Kundmachungen der Bollvepsammlungen. Der Revisionsverband vertritt unentgeltlich alle Interessen feiner Raiffeifenlaffen und übrigen Mitglied sgenossen- fchaften. Raiffeisen-Geist und Raisfeisen-Arbelt. Raiffeisen im Auslände. Bollverfammlungen von Raiffeisenkasfen. Raiffessenkassen

auf die Verständigungen der Steuer behörden! Raiffeisenkassen, Achtung! Bilanzabschlüssel Bekanntmachung. Nachruf. Neuanmeldung sämtlicher Handels- und Gewerbebetriebe. Lege dein Geld in die Raissoifenkasse. Junges Blut, spar Dein Gut! «- Raiffeisen-Bote N r. 7: V. Raiffeisentag in Bolzano. Die Geschäftsführung unserer Raiffessenkassen. Bericht über die Tätigkeit des Revisionsverbandes der Raiff- eifsnvereine und landwirtschaftlichen Genossenschaften in Bolzano vom 1. Jänner bis 81. Dezember 1924. Verschiedenes

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Seite 1 von 8
Datum: 01.03.1925
Umfang: 8
Mitteilungen de« Revisions-Verbundes der Raiffeisen-Vereine a. Landwirtschaft!. Genoffenschafte» in Bozen Nr. 2/3. Vozen, am 1. Mürz 1925. 13. Iahrg. Neuanmeldung sämtlicher Handels- und Gewerbebetriebe also auch der Spar- und Darlehenskassen-Vereiue und landwirlkchastlichen Genossenschasken. Bis 30. April 'bet der Handelskammer Bozen durchzusühren! Alle bereits bestehenden Betriebe, und zwar auch jene, welche infolge des itm Vorjahre erlassenen Präsektursdekretes die Anmeldung an die Kammer

bis heule bereits erstatteten, haben ihre Betriebe neuerdings, und zwar mittels der neuen Formularien, anzumelden. Diese Verpflichtung trifft alle Handels- und Gewerbe betriebe jedweder Art, die-Gast- und Schankgewerbe, die Hilfsgewerbe des Handels, Verkehrsunternehmungen, Ban ken, Sparkassen, Erwerbs- und Wirtschafts- g e n o f f e n sch a f t e n, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, ohne Rücksicht darauf, ob sie beim 'Handelsgerichte protokolliert find oder nicht, kurz

Raisseisenkassen und Ge nossenschaften von der Handelskammer erhalten werden, hat die Bedeutung des früheren Gewerbescheines und enthält die Angabe der Nummer, unter welcher der betreffende Be trieb im Register der Kammer eingetragen ist. Diese Num mer ist deswegen von besonderer Bedeutung, weil vom 1. Jänner 1926 angefangen jeder Handels- und Gewerbe treibendes in allen feinen geschäftlichen Korrespondenzen usw. diese Nummer anführen Muß, eine -Borschrift, deren -Nichtbeachtung mit einer Geldstrafe bis Lire

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Seite 2 von 12
Datum: 01.06.1925
Umfang: 12
2 Voraeicheìebene Geschäftsbücher «nd Jormularien "Nd f £ ( 5*g»i' à "°"ìmm°ngen Da àie itaàmschen Handelsgesetze in kürzester Zeit auch auf di« neuen Provinzen ausgedehnt werden dürften, ist es' für di« Raiffeijenkafsen schon setzt von Wichtigkeit, zu wissen, welche Bücher sie nach dem italienischen Handels gesetze zu sichren verpflichtet sind, Di« vorgefchriebenen Bücher sind folgende: das Protökollbuch für Vollversammlungen (verboii asssm- bise generali); Las Protokollbuch

nach Art. 23 des ital. Handelsgesetzes vom Tribunal oder der Prätu-r beglaubigt werden. Die Gebühren für die notwèMgen-Beglaubigungen sind im „NaiMsenboten" Nr. 1)2 vom 1. September 1923 enthalten. Die Nichtführung oder nicht vovschriftsmäßige Führung ' obiger Bücher wird «in Falle einer Konkurserklärung mit Kerker von 6 Monaten bis zu 2 Jahren bestraft. (Art. 8<)1 Tod. Carmn.). Die abgenannten Bücher müssen lt. Art. 2ä -des Handels gesetzbuches ordentlich und fortlaufend geführt werden) ohne; irgend

geordnet, durch 10 Jahre ausbewahrt werden. Außerdem müssen ausbewahrt werden: die monatlichen Au-s- weise über die Geschäftsgeb.ahrun.g, die Ausweise über den Stand der MitgKeder,-die jährlichen Bilanzen mit den ent sprechenden'-Bemerkungen des Tribunals, welchem dieselben jährlich überreicht .werden müssen, und die Kundmachungen der einberusenen Vollversammlungen, Auch, hinsichtlich des M i t g -l i e d e r v e r z e ich n i f s e s find im -ital. Handels gesetze besondere

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