- und Gewerbekammer in Bozen und Ro- vereto ist ermächtigt, auf die aus Handels- und. Gewerbe- unternehmungen stammenden,, in den Steuerverzeichnissen imter Kategorie B der steuerpflichtigen Erträgnisse einge tragenen Eintommensbe t r äg e physischer und auch juridischer Personen (wie z. B. Kellere igenossenschasten, landwirt- schaftl. Genossenschaften,- Aktiengesellschaften, Banken, Spar kassen, Raiffeisenkassen) eine Steuer von 0.75 Prozent (Handelskammer Bozen) bezw. 1 Prozent (Handelskammer Rovereto) nebst
sind die physischen und hie anderen juridischen Personen, mit Ausnahme der Raiffeisenkassen,. be freit, weil deren diesbezügliche Erträgnisse in Kategorie A des Verzeichnisses für die der Ricchezza Mobile-Steuer unterliegeitden Einkünfte eingetragen erscheinen und die Handels- und Gewerbekammer nur die Einkünfte der Kate gorie B mit 0.7.5 bezw. 1 Prozent besteuern darf. Hinsichtlich der Raiffeisenkassen sind aber in Kate- gar i e B der im Verzeichnisse für die der Ricchezza-Mobile- Steuer unterliegenden Einkünfte
sammlungen beigewohnt. Nun sind die größten Schwierigkeiten überwunden und die Geschäftsführung in jeder Beziehung wieder im Laufenden. Wir können daher der in Ausficht stehenden Aenderung der Eteuergesetze und Neueinführung des 'italienischen Handels gesetzes ruhig entgegenfehen. Die Berbandskanzlei wird be strebt fein, die ihr daraus erwachsenden, neuen Aufgaben klaglos zu bewältigen. Besteuerung der Raiffeisen-Kasten durch die Handels- und Gewerbekammern Bozen und Rovereko. Die Handels
den Zufchlagsprozeuteu für. den Steuer pächter einzuheben. Diese Steuer trifft bei allen physischen und bei allen juridischen Personen, mit Ausnähme der Raiffei- fenk affen, nur die nach den Geschäftslbilanzen sich er gebenden Reingewinne aus Handels- und Ge ro erlbeun tern ehmu ngen,' weil nur diese 'Reinge winne in der Kategorie B der steuerpflichtigen Einkmmnens- beträge im Steuerverzeichnffse (ruolo) für die Ricchezza Mo bile-Steuer eingetragen erscheinen. Hinsichtlich der Aktiv- und PaUivzinsen von Kapitalien
nicht nur die aus ihren Geschäftsunternehmungen sich ergebenden .Reinge winne elingetraMn, sondern auch die Kapitalszin- f e n, unter welchen sich 'insbesondere die Sparemlagezmsen befinden, welche die Raiffeisenkassen an ihre Einleger zu bezahlen haben. Während diese Zinsen bei- anderen Geldinstituten, wie z. B. bei den Banken und Sparkassen, sowie überhaupt bei allen anderen phisischen.und juridischen Personen von der Steuer der Handels- und GewerLekammer wie bereits ge sagt. befreit sind, weil diese Zinsen bei den vbgenannten Personen- in Kategorie