beachtet werden, die Rechtsprechung durch den zuständigen Richter, das Petitionsrecht, das Vereins- und Versammlungsrecht unter aus drücklichen geschlichen Schutz gestellt werden. Durchdrungen von der Ueberzeugung, daß die Gewährung von verfassungsmäßigen Ein richtungen durch den kulturellen Stand der Be völkerung, durch das Bedürfnis einer wirksamen Gewährleistung der gesetzlich anerkannten und noch anzuerkennenden bürgerlichen Rechte drin gend gefordert wird, ordne Ich hiemit
, soll sürder die um Euer materielles und geistiges Wohl nicht die letzte sein. Der hehre Gedanke des gleichen Rechtes aller vor dem Gesetze, die Teilnahme an der Gesetzgebung und Verwaltung der Landesangelegenheiten, der gleiche Schutz aller religiösen Bekenntnisse, der Sprache und nationalen Eigenart, all' diese hohen Güter sollt Ihr im vollen Maße genießen. Freiheit des einzelnen und Wohl des Ganzen, — das wird der Leitstern Unserer Regierung für die beiden Länder sein. Ihr werdet Euch dafür gewiß