Frage zu beantworten, dürfte nicht gar zu schwer sein, wenigstens könnte manches Gewerbe vor dem Untergange einigerMaßen bewahrt bleiben, wenn die Prinzipien, welche im Großen in den Staaten zur Anwendung kommen, auch in den Pro vinzen und in den Gemeinden nach Thuulichkeit eingeführt würden, nämlich : „Schutz der einheimischen In dustrie und des Gewerbes' und Gegensei tigkeit. Es sind oft in der Gemeinde die besten Handels-, die besten Werksleute, gute Hantierer vorhanden, aber dennoch
. — ! Dieser letzte Fall schließt eben das Traurige in sich, daß. - es wahr sein muß, daß das Kleingewerbe, die Lokal-Industrie und das Lokalgewerbe faktisch von den Einheimischem selbst vernachlässigt wird. Darum soll hier Hilfe geschaffen werden und es kann Hilfe geschaffen werden, wenn im Lande, wie in der «Ge meinde das Gewerbe Schutz erhält, dadurch, daß man die Bedürfnisse aller Art, wo es immer zu erreichen ist, von den Einheimischen bezieht und erst im Nothfall nach aus wärts. sich wendet
. Es wird dann auch das Verständniß für Gegenseitigkeit Platz greifen und so werden sich die Einheimischen Schutz ihres Gewerbes und gegenseitig Ver dienst geben. - Warum außer Land, außer Thal, außer dev der Gemeinde ziehen, wenn das Gewünschte in Loko zu haben ist. Daß diese Prinzipien nicht auf Alles anwendbar sind, versteht sich von selbst, doch wo es sein kann, möge es so - werden!. / > N. 1^. SchüHenzeitung. *. Einladung zu einem Bolzfreischießen, welches am 26., 27. und 28. Dezember d. I/ in Weitlan- brnnn stattfinden