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Pustertaler Bote
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Seite 5 von 14
Datum: 24.02.1893
Umfang: 14
; d. h. der Richter muß auf Grund der ihm vorgelegten Akten entscheiden, ob das Recht oder die Last deren Eintragung ^oder Löschung begehrt wird, auch wirklich durH -ivie vorgelegten Urkunden begründet oder aufgeho ben ist, und nur wenn er dies bejaht, kann er die Eintragung verfügen. Der Eintrag in das Hauptbuch schließt also eine gerichtliche Entscheidung über den Bestand oder die Aufhebung eines Rechtes in sich, von welcher Entscheidung die betheiligten Partheien alle ver ständigt

werden, so daß dieselben also auch in die Lage kommen, sich zu wehren, wenn sie glauben, in ihren Rechten beeinträchtigt zu werden. Das was im Grundbuche eingetragen ist, enthält also das Ergebniß einer gerichtlichen Entscheidung, die wenn Niemand dagegen das gesetzliche Rechtsmittel ergreift, rechtskräftig wird, und für jeden, der im guten Glauben daran handelt, unanfechtbar als Recht gilt. Was im Grundbuche eingetragen ist, gilt als Recht, weil der Richter dasselbe bereits den Partheien gegenüber als Recht erkannt hat. Es ist aber klar

, daß ein solches Erkenntniß mög lichst sichere Grundlagen voraussetzt: die Urkun den, auf welche hin der Richter seinen Aus spruch thut und die Eintragung oder Löschung eines Rechtes verfügt, müssen unbedenklich, müssen mit jenen Formen umgeben sein, daß sie dem Richter Sicherheit gewähren dafür, daß wirklich der Inhalt der Urkunden den Willen der Betheiligten enthalte, daß die Unter schriften echt, der Borgang bei der Ausfertigung der Urkunde ein richtiger war. Eine entsprechende Beglaubigung der Urkunde

ist also absolut nothwendig; das Urkunden- materiale, welches der Richter im Berfachbuche einbinden läßt, wäre selbstverständlich ungeeig net, ihm als Grundlage einer Entscheidung für das Grundbuch zu dienen. Der Kampf gegen diese Beglaubigungspflicht, den sogenannten„Legalisirungszwang', istdemnach ein entschiedenes Verkennen der verantwortungs vollen Aufgabe des Grun^buchsrichters und der Bedeutung eines grundbücherlichen Eintrages. Es kann nicht geleugnet werden, daß der Legalisirungszwang

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Pustertaler Bote
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Seite 11 von 12
Datum: 13.10.1922
Umfang: 12
den Apfel fallen. Der Bauer hält fest an den Sitten der altek Zeit; darum beeilt er sich mit aller Macht, um am Gallustage alles unter Dach und Fach zu haben. — Sl. Vigil. (Versetzung). Kerr L.G.R. Dr. Josef Lumper verläßt über höhe ren Auftrag seinen Amtssitz , der kgl. Prätur Enneberg und hat die kgl. Prätur Taufers zu übernehmen. An seiner Stelle übernimmt Kerr Richter Enrico Prati die kgl. Prätur in Enneberg. Kerr L.G.B. Dr. Lumper, welcher fast IS Jahre als Vorsteher der kgl. Prätur Enneberg wirkte

, war in jeder Sinsicht der Bevölkerung des Bezirkes sehr zuvor kommend, insbesonders in Angelegenheiten von Pflegebefohlenen, vertrat er dieselben oft besser, als ein Vater der eigenen Kinder. Die Ge meinden des Gadertales verlieren durch das Abgehen des Kerrn L.G.R. Dr. Lumper einen sehr lüchligen, sorgfälligen und gewissenhaften Richter, dessen Scheiden von der Bevölkerung des Tales sehr ungern gesehen wird. Wir wünschen nun dem Kerrn L.G.R. Dr. Lumper ein recht herzliches Lebewohl und einen recht guten Einstand

aus seinem neuen Amtsposten in Täufers; desgleichen wünschen wir auch dem Kerrn Richter Dr. Prati einen recht guten Einstand auf seinem neuen Amtsitz in Enneberg. — Sand in Taufers. (Wvhlfahrts- verein «Gewerbebund* in Meran). Sonntag den IS. Oktober nachmittags 3 Uhr findet in Kermann Mutschlechners »Gasthof zum Elefant' in Sand. Täufers die bereits angekündete Versammlung des Wohlfahrts- Vereines „Gewerbebund' statt, bei welcher der Gründer und Obmann dieses Vereines. Kerr Schneidermeister Fertl in Meran

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Pustertaler Bote
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Seite 1 von 20
Datum: 17.07.1891
Umfang: 20
war. Und es ist gar keine Frage, daß leider solche Fälle noch öfters vorkommen, nur wird nicht immer nachträglich die Unschuld entdeckt. l Ein Nttveoingt sicheres Mittel der Ab hilfe gibt es nicht. Unfehlbar ist nur ein Richter und der richtet nicht auf Erden. Juristen und Geschworene aber werden immer, da sie schwache Menschen sind, Irrthümern unterworfen sein. Aber es ist gar keine Frage, daß unsere Her ren Staatsanwälte manchmal sehr rasch bei der Hand sind mit dem Erheben von Anklagen und daß manche Gerichts

- Präsidenten, dadurch, daß sie selbst alle frühere^ Staatsanwälte waren, immer eine gewisse Tendenz haben in jedem Angeklagten schon einen Schuldi gen zu sehen. Dazu kommt nun noch daß die Geschwornen insbesondere solche vom Lande, sich durch den Staatsan walt und den Richter ungeheuer unpo niren lassen. Die Uniform floßt- ihnen Respekt ein, der Advokat in seinem simp len schwarzen Rock macht nicht denselben Eindruck auf sie wie der Gerichtsbeamte mit der goldgestickten Uniform. Wir können nur wünschen

geordnet wie immer wird es von Zeit ;u Zeit leider vorkom men, daß ein Unschuldiger verurtheilt wird, weil es eben keine allwissenden, unfehlbaren Richter auf Erden gibt, aber was Menschen dazu thun können, damit Irrthümer wenigstens so selten als mög- ich vorkommen, das sollte geschehen! (5. 15. Juli waren es 600 Jahre, daß Rü^olf'bon Habsburg, der ruhm reiche Begründer unseres a. h. Kaiser hauses in Germersheim aus diesem Le ben schied) Der Ruf seiner Tapferkeit und seiner Gerechtigkeit

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