die Wahlen der Abgeordneten der L^ndge-! meinten zum Landtage am 2t. März, der Städte und Orte ^ und der Hantels, und Gewerbekammern am 22. März und! deS adeligen großen Grundbesitzes am 26. März vorgenommen.' — Nach der Wahlordnung zum tirolischen Landtage haben die Stätte Briren, Klausen, Sterzing, Lienz. Jnnichen und Bruneck einen Abgeordneten zu wählen, wofür als Wahlort j Briren bestimmt ist. Da man nun nicht annehmen kann, daß sämmtliche berechtigte Wahlkörper zur Wahl eine Reise nach Briren
, Enneberg, Buchenstein, Welsberg und Ampezzo. Der Wahlort ist Bruneck. 2. Lienz, Windischmatrei und Sillian mit dem Wahlorle Lienz; sodann Bruneck, Lienz und Jnnichen mit Briren, Klausen, Sterzing einen Abgeordne ten der Städte. Ferners ist der Hochw. Probst von Jnnichen mit dem LandeScomthur veS deutschen Ordens und dem Probste von Bozen zur Absendung eines Abgeordneten berechtiget. — Nachdem auS den Abgeordneten des Landtages die Mitglieder des ReichSratheS hervorgehen, auf welchen Körper