Schwurgerichtssession mit der Verhandlung gegen Peter Nindl, geboren am 2. Mai 1871 in Barbian, Bezirk Klausen, dorthin zuständig, katholisch, ledig, Knecht in Thurn, Bezirk Lienz, wegen Verbrechen der Brandlegung.' Nach durchgeführter Hauptver handlung wurde der Angeklagte freigesprochen, nachdem die Geschworenen die Hauptfrage od Peter Nindl schuldig sei, am 14. April 1911 in einem zum Anwesen des Thalerbauers Bartlmä Reiter zu Thurn gekörigen Futter hauses Brand gelegt zu haben, mit neun Stim men verneinten. Peter Nindl, der seit